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   BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90   

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https://dejure.org/1991,498
BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 (https://dejure.org/1991,498)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 (https://dejure.org/1991,498)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 (https://dejure.org/1991,498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 3, § 13 Abs. 1; MTV für gewerbliche AN und Angest. in der chemischen Industrie i.d.F. vom 1.7.1987 § 12 I Nr. 6, II Nr. 5
    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 377
  • NJW 1993, 349 (Ls.)
  • NZA 1993, 79
  • BB 1992, 1724
  • DB 1993, 841
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 166/86

    Urlaubsanspruch einer im Schichtdienst teilzeitbeschäftigten Krankenschwester

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
    Bei Zugrundelegung des Kalenderjahres mit 52 Wochen ergeben sich für den in Fünf-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer 260 Arbeitstage (vgl. dazu bereits BAG Urteil vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
    Die tarifliche Regelung entspricht § 3 Abs. 2 BUrlG, mit der ebenfalls sichergestellt werden soll, daß für die Bestimmung des jeweiligen individuellen Urlaubsanspruchs nur die Tage heranzuziehen sind, an denen der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsverhältnis zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG; vgl. außerdem BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -, BAGE 67, 217, EzA § 13 BUrlG Nr. 50).
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
    Soweit der Kläger insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - (BAGE 61, 52) Bezug nimmt, ist seine Auffassung durch den Inhalt dieser Entscheidung nicht gedeckt.
  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
    Die tarifliche Regelung entspricht § 3 Abs. 2 BUrlG, mit der ebenfalls sichergestellt werden soll, daß für die Bestimmung des jeweiligen individuellen Urlaubsanspruchs nur die Tage heranzuziehen sind, an denen der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsverhältnis zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG; vgl. außerdem BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -, BAGE 67, 217, EzA § 13 BUrlG Nr. 50).
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
    Die tarifliche Regelung entspricht § 3 Abs. 2 BUrlG, mit der ebenfalls sichergestellt werden soll, daß für die Bestimmung des jeweiligen individuellen Urlaubsanspruchs nur die Tage heranzuziehen sind, an denen der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsverhältnis zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG; vgl. außerdem BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -, BAGE 67, 217, EzA § 13 BUrlG Nr. 50).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Wiederholt sich - wie hier - ein Arbeitsrhythmus innerhalb eines Jahres nicht, ist der Umrechnung die Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    (1) Für diese Umrechnung ist grundsätzlich auf Arbeitstage, die Arbeitsschichten entsprechen, abzustellen (Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377).

    Feiertage haben deshalb für die Berechnung der Anzahl der Urlaubstage keine Bedeutung, sondern lediglich für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs (vgl. bereits Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - aaO).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    Hinsichtlich der in die Umrechnungsformel einzusetzenden Arbeitstage ist grundsätzlich - ohne Berücksichtigung von Wochenfeiertagen - davon auszugehen, daß 52 Wochen je fünf Arbeitstage haben, was 260 Arbeitstagen entspricht (Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - aaO).

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