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   BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91   

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BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91 (https://dejure.org/1992,1231)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 4 AZR 512/91 (https://dejure.org/1992,1231)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 (https://dejure.org/1992,1231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auslösung im Baugewerbe - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Grundsatz der Konzentration des Prozessstoffes - Grundsatz der sachgerechten Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslösung im Baugewerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe i.d.F. des Änderungstarifvertrags vom 27.4.1990, § 7 Abs. 4
    Auslösung im Baugewerbe: Getrennte Haushaltsführung auch bei Übernachtung im Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslösung im Baugewerbe - auch bei Übernachtung im PKW? (IBR 1994, 486)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 851
  • BB 1992, 2295
  • BB 1992, 2295 L
  • DB 1993, 1478
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91

    Auslösungsanspruch eines Arbeitnehmers des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Nach dem erläuternden Klammerzusatz verstehen die Tarifvertragsparteien unter dem Begriff der Wohnung i. S. des § 7 Nr. 4.1 Abs. 1 BRTV-Bau die Erstwohnung des Arbeitnehmers (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dem Kläger war daher die tägliche Rückkehr zur Erstwohnung nicht zumutbar i. S. der bindenden tariflichen Begriffsbestimmung gemäß § 7 Nr. 4.1 Abs. 4 BRTV-Bau (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Was unter getrennter Haushaltsführung zu verstehen ist, haben die Tarifvertragsparteien in § 7 Nr. 4.1 Abs. 3 BRTV-Bau verbindlich festgelegt (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Auslösungsanspruch knüpft an eine durch die auswärtige Tätigkeit verursachte getrennte Haushaltsführung an und soll die hierdurch erhöhten Kosten des Arbeitnehmers ausgleichen (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge:Bau).

    Hiervon ist auch der Senat in seiner letzten Entscheidung ausgegangen (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86

    Auslösung im Baugewerbe - Geltung und Auslegung des Bundesrahmentarifvertrags für

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Der Auslösungsanspruch knüpft an eine durch die auswärtige Tätigkeit verursachte getrennte Haushaltsführung an und soll die hierdurch erhöhten Kosten des Arbeitnehmers ausgleichen (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge:Bau).

    Unter Berücksichtigung der tariflichen Zwecksetzung hat der Senat in seinen früheren Urteilen den Begriff der getrennten Haushaltsführung dahin definiert, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen muß, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAGE 16, 199 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.).

  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 590/88

    Berufssport: Ablöse

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Ein Rechtsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAGE 63, 232, 237 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Berufssport; BAG Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Ein Rechtsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAGE 63, 232, 237 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Berufssport; BAG Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 14.11.1973 - 4 AZR 78/73

    Tarifverträge - Bau - Auslösungsanspruch - Kalendertage - Beginn - Ende

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Unter Berücksichtigung der tariflichen Zwecksetzung hat der Senat in seinen früheren Urteilen den Begriff der getrennten Haushaltsführung dahin definiert, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen muß, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAGE 16, 199 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.).
  • BAG, 19.08.1964 - 4 AZR 268/63

    Getrennte Haushaltsführung - Haushalt am Wohnort - Zweiter Haushalt -

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Unter Berücksichtigung der tariflichen Zwecksetzung hat der Senat in seinen früheren Urteilen den Begriff der getrennten Haushaltsführung dahin definiert, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen muß, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAGE 16, 199 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 555/80

    Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit - Tatsächlich

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Unter Berücksichtigung der tariflichen Zwecksetzung hat der Senat in seinen früheren Urteilen den Begriff der getrennten Haushaltsführung dahin definiert, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen muß, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAGE 16, 199 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist jedoch nicht nur der reine Tarifwortlaut zu berücksichtigen, sondern auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Zur Ordnungsmäßigkeit der Berufungsbegründung gehört, daß allein das Durchlesen des erstinstanzlichen Urteils und der Berufungsbegründung genügt, um klarzustellen, welche Angriffe erhoben werden (BAG Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO; BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IVb ZB 505/81 - AP Nr. 34 zu § 519 ZPO; ständig).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
    Die vorstehenden strengen Anforderungen an eine Berufungsbegründung können dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit eines Anspruches von der Begründetheit eines anderen Anspruches praktisch unmittelbar abhängt oder beide Ansprüche auf dem selben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und nur verfahrensrechtlich in anderer Gestalt auftreten (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III der Gründe; Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

  • ArbG Düsseldorf, 13.02.1991 - 4 Ca 5348/90
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 10/98

    Auslösung im Baugewerbe

    Dies kann eine Wohnung, aber auch ein Campingbus oder ein Personenkraftwagen mit Schlafstelle sein (BAG Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II 3 b der Gründe).

    Es geht darum, die erhöhten Kosten des Arbeitnehmers auszugleichen, die durch die getrennte Haushaltsführung entstehen, die ihrerseits durch auswärtige Tätigkeiten verursacht worden ist (BAG Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 96/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschußg

    Darüber hinaus muß für den Arbeitnehmer durch diese äußeren Umstände eine getrennte Haushaltsführung verursacht worden sein (BAG Urteile vom 25. Septem ber 1991 - 4 AZR 73/91 - und vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 146 und 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 461/10

    Auslösung im Baugewerbe - Verlegung des Betriebs

    aa) Die Auslösung knüpft an die durch die auswärtige Tätigkeit verursachten erhöhten Kosten des Arbeitnehmers an und soll diese ausgleichen (vgl. BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - zu II 3 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 155) .
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

    Anderes gilt nur, wenn beide Ansprüche auf demselben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und ihre Begründetheit von einem vor die Kammer gezogenen einheitlichen Tatbestandsmerkmal abhängig ist (BAG 29.07.1992 - 4 AZR 512/91, Rn. 18).
  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11

    Rückforderung geleitsteter Überzahlungen - Ausschlussfrist nach § 37 Abs 1 TV-L -

    Eine gesonderte Begründung ist aber ausnahmsweise entbehrlich, soweit - wie hier - die Begründetheit eines Anspruchs von der Begründetheit eines anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt oder beide Ansprüche auf demselben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und nur verfahrensrechtlich in anderer Gestalt auftreten ( BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - NZA 1993, 851 ).
  • LAG Hamburg, 15.09.1997 - 5 Sa 114/96

    Streitigkeit über einen Anspruch auf Zahlung einer Auslösung und auf Zahlung von

    Der gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes hat Anspruch auf Auslösung, wenn er (1) auf einer Baustelle tätig wird, die mehr als 25 km vom Betrieb entfernt ist (2), ihm die tägliche Rückkehr zur Wohnung nicht zugemutet werden kann und (3) hierdurch eine getrennte Haushaltsführung verursacht wird (BAG, Urteil vom 29.07.1992 - 4 AZR 512/91 -, AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II. 1. der Gründe).
  • LAG München, 07.07.2010 - 5 Sa 131/10

    Betriebssitz, Auslösungsanspruch

    Beim Auslösungsanspruch geht es darum, die erhöhten Kosten des Arbeitnehmers auszugleichen, die durch die getrennte Haushaltsführung entstehen (BAG vom 29.07.1992 - 4 AZR 512/91).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2012 - 9 Sa 1322/11

    Voraussetzungen eines Strukturausgleichs nach TVÜ-L

    Ein Rechtsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG v. 29.7.1992 - 4 AZR 512/91, AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAG v. 27.6.1989, 1 AZR 404/88, AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 757/97

    Anspruch auf Auslösung und Fahrtkostenerstattung nach § 7.4 BRTVBG

    Es geht darum, die erhöhten Kosten des Arbeitnehmers auszugleichen, die durch die getrennte Haushaltsführung entstehen, die ihrerseits durch auswärtige Tätigkeit verursacht worden ist (BAG Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 338/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschuß

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 15 Sa 64/97

    Nachwirkung von Rechtsnormen eines Tarifvertrages; Konsequenzen der Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.04.1995 - 4 Sa 140/94
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