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   BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92   

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BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92 (https://dejure.org/1993,1248)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1993 - 7 ABR 45/92 (https://dejure.org/1993,1248)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 (https://dejure.org/1993,1248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 a Abs. 1 S. 1; BetrVG § 37 Abs. 2, § 78
    Kosten der Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 1; BetrVG § 37 Abs. 2, § 78
    Arbeitsentgelt für Betriebsratsmitglieder: Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die durch die Verfolgung des Lohnanspruchs im Urteilsverfahren entstanden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 314
  • MDR 1994, 387
  • NZA 1994, 284
  • BB 1993, 2449
  • DB 1994, 2634
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG wie auch die ihm vorangegangene Bestimmung des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 stets dahingehend verstanden worden, daß nicht nur ein prozessualer Kostenanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Kosten eines Prozeßbevollmächtigten, sondern auch ein entsprechender materiell-rechtlicher Anspruch ausgeschlossen sei (BAG Urteil vom 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - AP Nr. 6 zu § 12 a ArbGG 1979, unter I der Gründe; BAGE 10, 39 [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59] = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten).

    Die Regelung des § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG wird ihrerseits auch nicht durch andere Normen eingeschränkt, insbesondere nicht durch allgemein auf § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB gestützte Schadensersatzansprüche (vgl. insgesamt: BAG Urteil vom 30. April 1992, 8 AZR 288/91 = AP Nr. 6 zu § 12 a ArbGG 1979).

    Selbst in Fällen, in denen die Verfolgung oder Abwehr eines Lohnanspruchs unter dem Gesichtspunkt strafbarer Handlungen zumindest prüfenswert erscheint, schließt § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG einen Erstattungsanspruch aus (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1992, aaO).

  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG wie auch die ihm vorangegangene Bestimmung des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 stets dahingehend verstanden worden, daß nicht nur ein prozessualer Kostenanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Kosten eines Prozeßbevollmächtigten, sondern auch ein entsprechender materiell-rechtlicher Anspruch ausgeschlossen sei (BAG Urteil vom 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - AP Nr. 6 zu § 12 a ArbGG 1979, unter I der Gründe; BAGE 10, 39 [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59] = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten).

    Er wie der seiner vorgehenden Bestimmungen besteht darin, daß das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Verfahren möglichst nur mit geringen Kosten belastet sein soll (so schon RAG 6, 97, 101; BAGE 10, 39, 45 [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59] = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten, zu 3 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 08.11.1988 - 3 TaBV 134/87

    Minderheitengruppe; Betriebsausschuß; Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    In dem Verfahren fand am 8. November 1988 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (3 TaBV 134/87) ein Termin zur mündlichen Anhörung der Beteiligten statt.

    Durch sein rechtskräftiges Urteil vom 8. März 1990 (- 2 Ca 376/90 -) gab das Arbeitsgericht Bochum der Klage mit der Begründung statt, bei der Teilnahme am Termin vor dem Landesarbeitsgericht im Verfahren 3 TaBV 134/87 habe es sich um erforderliche Betriebsratstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt.

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    e) Der gesetzliche Ausschluß jedweder Kostenerstattung wegen Zeitversäumnis oder wegen der Kosten der Hinzuziehung eines Prozeßbevollmächtigten im ersten Rechtszug des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 31, 306, 308) [BVerfG 20.07.1971 - 1 BvR 231/69].
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    Dem Urteil des Vierten Senats vom 16. Mai 1990 (BAGE 65, 139 = EzA § 840 ZPO Nr. 3) zur Frage der Kostenerstattung im Fall des § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79

    Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    Ein solches Begehren ist nicht im Beschlußverfahren, sondern im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAGE 25, 23, 26 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Richardi; BAGE 40, 244, 247 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Otto).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    Ein solches Begehren ist nicht im Beschlußverfahren, sondern im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAGE 25, 23, 26 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Richardi; BAGE 40, 244, 247 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Otto).
  • BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53

    Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge

    Auszug aus BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92
    Ein solches Begehren ist nicht im Beschlußverfahren, sondern im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAGE 25, 23, 26 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Richardi; BAGE 40, 244, 247 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Otto).
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (vgl. etwa BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 22, BAGE 124, 175; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - zu B II 4 b der Gründe; 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 a aa und bb (2) der Gründe, BAGE 77, 273; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191; 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139; zur Vorgängerregelung: vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - zu 1 der Gründe, BAGE 29, 426; 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72 - BAGE 24, 486; 30. April 1968 - 5 AZR 190/67 - BAGE 21, 1; 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - zu 3 b der Gründe, BAGE 10, 39) .

    § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1926 wurde deshalb von Anfang an so verstanden, dass die der Partei erwachsenen außergerichtlichen Kosten fast niemals erstattet werden würden (vgl. hierzu etwa BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - zu III 3 der Gründe, BAGE 70, 191) .

    Gerade auch den für Arbeitsverhältnisse typischen Fall, dass die Parteien über Entgeltansprüche des Arbeitnehmers streiten, hatte der Gesetzgeber mit dem in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG angeordneten Ausschluss jedweder Kostenerstattung im Auge (vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 73, 314) .

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schränkt nicht nur den prozessualen Kostenerstattungsanspruch ein, sondern schließt auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Schadenersatzanspruch aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG und der Vorläuferbestimmung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953, BAGE 10, 39, 44 ff. [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59] = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten, zu 3 b der Gründe; BAGE 21, 1, 3 ff. [BAG 02.05.1968 - 5 AZR 190/67] = AP Nr. 10 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten, zu 3 der Gründe; BAGE 24, 486, 489 ff. = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAGE 65, 139, 145; Urteil vom 30. April 1992, BAGE 70, 191 [BAG 30.04.1992 - 8 AZR 288/91] = AP Nr. 6 zu § 12 a ArbGG 1979, zu III der Gründe; Beschluß vom 30. Juni 1993, BAGE 73, 314 = AP Nr. 8 zu § 12 a ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe).

    Auch der Senat ist in seinem Beschluß vom 30. Juni 1993 (BAGE 73, 314 = AP Nr. 8 zu § 12 a ArbGG 1979, zu B II 3 der Gründe) davon ausgegangen, daß § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nur Urteilsverfahren erfaßt.

    Keine Partei soll damit rechnen können oder müssen, daß ihr im Falle des Obsiegens die eigenen Kosten ihres Prozeßbevollmächtigten erstattet werden oder daß ihr im Falle des Unterliegens die Kosten des Prozeßbevollmächtigten des Gegners auferlegt werden können (vgl. BAGE 10, 39, 45 [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59] = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten, zu 3 b der Gründe; BAGE 65, 139, 146; BAG Beschluß vom 30. Juni 1993, BAGE 73, 314 = AP Nr. 8 zu § 12 a ArbGG 1979, zu B II 2 d der Gründe).

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aus, der als Schadensersatzanspruch entstanden ist, gleichgültig, worauf er gestützt wird (ausführlich 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191 = AP ArbGG 1979 § 12a Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 12a Nr. 9; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - BAGE 73, 314 = AP ArbGG 1979 § 12a Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 12a Nr. 10, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 12a Rn. 9).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2019 - 8 TaBV 70/18

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung des Vorsitzenden

    Überdies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds aus § 37 Abs. 4 BetrVG bzw. § 78 Satz 2 BetrVG individualrechtlicher Natur sind und im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 ArbGG) zu verfolgen sind (BAG, Urteile vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86, NZA 1988, 403; vom 30.06.1993 - 7 ABR 45/92, NZA 1994, 284; GK-BetrVG/Kreutz, 11. Aufl., § 78 Rdz. 99).
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    (cc) Dem Ausschluss der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie des Bereicherungsrechts steht nicht die Rechtsprechung des Senats zu § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG entgegen, wonach auch dann keine Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten besteht, die einem Betriebsratsmitglied im Zusammenhang mit im Urteilsverfahren zu verfolgender individualrechtlicher Ansprüche entstehen, welche - so etwa bei einer auf § 37 Abs. 2 oder Abs. 4 BetrVG gestützten Entgeltzahlungsklage - auf einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsgrundlage beruhen (vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 und 3 der Gründe, BAGE 73, 314) .
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 70/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (vgl. etwa BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 22, BAGE 124, 175; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - zu B II 4 b der Gründe; 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 a aa und bb (2) der Gründe, BAGE 77, 273; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191; 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139; zur Vorgängerregelung: vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - zu 1 der Gründe, BAGE 29, 426; 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72 - BAGE 24, 486; 30. April 1968 - 5 AZR 190/67 - BAGE 21, 1; 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - zu 3 b der Gründe, BAGE 10, 39) .

    § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1926 wurde deshalb von Anfang an so verstanden, dass die der Partei erwachsenen außergerichtlichen Kosten fast niemals erstattet werden würden (vgl. hierzu etwa BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - zu III 3 der Gründe, BAGE 70, 191) .

    Gerade auch den für Arbeitsverhältnisse typischen Fall, dass die Parteien über Entgeltansprüche des Arbeitnehmers streiten, hatte der Gesetzgeber mit dem in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG angeordneten Ausschluss jedweder Kostenerstattung im Auge (vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 73, 314) .

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 27/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (vgl. etwa BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 22, BAGE 124, 175; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - zu B II 4 b der Gründe; 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 a aa und bb (2) der Gründe, BAGE 77, 273; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191; 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139; zur Vorgängerregelung: vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - zu 1 der Gründe, BAGE 29, 426; 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72 - BAGE 24, 486; 30. April 1968 - 5 AZR 190/67 - BAGE 21, 1; 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - zu 3 b der Gründe, BAGE 10, 39) .

    § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1926 wurde deshalb von Anfang an so verstanden, dass die der Partei erwachsenen außergerichtlichen Kosten fast niemals erstattet werden würden (vgl. hierzu etwa BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - zu III 3 der Gründe, BAGE 70, 191) .

    Gerade auch den für Arbeitsverhältnisse typischen Fall, dass die Parteien über Entgeltansprüche des Arbeitnehmers streiten, hatte der Gesetzgeber mit dem in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG angeordneten Ausschluss jedweder Kostenerstattung im Auge (vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 73, 314) .

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Der auf die Funktionsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung ausgerichtete Schutzzweck des § 78 Satz 2 BetrVG überwiegt gegenüber dem Normzweck des § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, die erstinstanzlichen Verfahrenskosten gering zu halten (Rechtsbeschwerde wg. Divergenz zu BAG Beschluss vom 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zugelassen).

    Dem steht der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juni 1993 ( - Aktenzeichen: 7 ABR 45/92 - EzA § 12 a ArbGG 1979 Nr. 10), durch den über die Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes zu entscheiden war, nicht entgegen.

  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Sie sind daher im Urteilsverfahren zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 73, 314; 30. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18

    Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von

    "Umfasst die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der § 12a Abs. 1 ArbGG auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ausschließt, der als Schadensersatzanspruch entstanden ist (BAG, 30. 04.1992 - 8 AZR 288/91 - NZA 1992, 1101; BAG Beschluss vom 30.06.1993 - 7 ABR 45/92 - NZA 1994, 284; zuletzt BAG, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 -, NZA 2006, 256) auch Kosten der Rechtsverfolgung, die einen so genannten Herausforderungsschaden darstellen?" (Beschwerdebegründung S. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12

    Kein Einsichtnahmerecht auf beschlagnahmte Geschäftsunterlagen aus § 809 BGB -

  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 112/22

    Wettbewerbsverstoß - Vertragsstrafe - Abmahnkosten - Schadensersatz - Auskunft

  • LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17

    Eine Entgeltklage eines Betriebsratsmitglieds für Zeiten, in denen

  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

  • LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18

    § 17a Absatz 4 Satz 3 GVG, §§ 48 Absatz 1, 78 ArbGG, § 567 Absatz 1 ZPO, § 2

  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 Sa 473/10

    Auslegung einer Kostenvereinbarung in Aufhebungsvergleich;

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 16 Ta 431/19

    Der Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zurverfügungstellung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 20 Sa 533/09

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 2 Ta 31/03

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Rechtswegverweisung

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2018 - 19 BV 136/18
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Rechtsprechung
   BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 315/92   

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BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 315/92 (https://dejure.org/1993,3492)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 10 AZR 315/92 (https://dejure.org/1993,3492)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 315/92 (https://dejure.org/1993,3492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag für Arbeiten in einem Tunnel - Wertung von U-Bahnhöfen als Tunnel im tariflichen Sinne - Grundsätze der Tarifauslegung - Fehlen des Merkmals des "röhrenförmigen Bauwerks" - Sinn und Zweck der Zahlung eines Erschwerniszuschlags

  • archive.org
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 284 (Ls.)
  • BB 1994, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 315/92
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung, wonach - entsprechend der Gesetzesauslegung - zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen und darüber hinaus zur Feststellung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien und des von ihnen beabsichtigten Sinns und Zwecks der Tarifnormen auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen ist (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), kann die vom Kläger am 3. April 1991 im U-Bahnhof R... geleistete Tätigkeit nicht als erschwerniszuschlagsberechtigende Tunnelarbeit angesehen werden.
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