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   BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92   

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https://dejure.org/1994,2197
BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92 (https://dejure.org/1994,2197)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 AZR 713/92 (https://dejure.org/1994,2197)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 AZR 713/92 (https://dejure.org/1994,2197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsentgelt für eine Reinigungskraft während der Schulferien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bundesrahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk in der Bundesrepublik Deutschland vom 8.5.1987 (RTV) §§ 31 bis 33; BUrlG § 11; BGB § 611
    Urlaubsentgelt für eine Reinigungskraft während der Schulferien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 244
  • NZA 1994, 899
  • BB 1994, 1360
  • BB 1994, 1569
  • DB 1994, 2631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92
    Der Senat weist die Parteien allerdings darauf hin, daß die Klägerin angesichts ihrer reduzierten Arbeitszeit keinen Anspruch auf 30 Tage tarifvertraglichen Urlaub hat, sondern einen entsprechend ihrer Arbeitsverpflichtung verkürzten Anspruch (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 67, 217 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Teilzeit; Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92
    Der Senat weist die Parteien allerdings darauf hin, daß die Klägerin angesichts ihrer reduzierten Arbeitszeit keinen Anspruch auf 30 Tage tarifvertraglichen Urlaub hat, sondern einen entsprechend ihrer Arbeitsverpflichtung verkürzten Anspruch (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 67, 217 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Teilzeit; Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92
    Der Senat weist die Parteien allerdings darauf hin, daß die Klägerin angesichts ihrer reduzierten Arbeitszeit keinen Anspruch auf 30 Tage tarifvertraglichen Urlaub hat, sondern einen entsprechend ihrer Arbeitsverpflichtung verkürzten Anspruch (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 67, 217 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Teilzeit; Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird Urlaub durch die Befreiung des Arbeitnehmers von seiner vertraglichen Arbeitspflicht gewährt (BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird Urlaub durch die Befreiung des Arbeitnehmers von seiner vertraglichen Arbeitspflicht gewährt (BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • LAG Köln, 15.10.2003 - 8 Sa 832/03

    Urlaubsentgelt, Insolvenz, Masseunzulänglichkeit

    Der Urlaubsanspruch ist ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den nach dem Arbeitsverhältnis entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne die übrigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts zu verändern (ständige Rechtsprechung BAG vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - DB 1999, 994; vom 19.04.1994 BB 1994, 1569).

    Der Urlaubsanspruch ist nämlich ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den nach dem Arbeitsverhältnis entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne die übrigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts zu verändern (ständige Rechtsprechung BAG vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - DB 1999, 994; vom 19.04.1994 BB 1994, 1569).

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 115/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses, AGB-Kontrolle

    Es kann dahingestellt bleiben, ob für den Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis vereinbarungsgemäß ruht, nachträglich teilweise Erholungsurlaub gewährt oder jedenfalls einvernehmlich festgelegt werden kann (vgl. BAG 19. April 1994 - 9 AZR 713/92 - BAGE 76, 244, 246 f.).
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