Rechtsprechung
   BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94   

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https://dejure.org/1995,713
BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94 (https://dejure.org/1995,713)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 1 ABR 19/94 (https://dejure.org/1995,713)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 (https://dejure.org/1995,713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen im zweistufigen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem Verfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 96
  • NZA 1995, 792
  • VersR 1996, 129
  • BB 1995, 1481
  • BB 1995, 1482
  • DB 1995, 1410
  • DB 1995, 1411
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Mai 1994 (- 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36, zu II C 3 b der Gründe) entschieden, daß der Betriebsrat bei der zunächst vollständigen Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen hatte, weil der Arbeitgeber kurz nach der Anrechnung prüfen ließ, "wieviel Luft" für übertarifliche Leistungen nunmehr vorhanden war, und anschließend neue Zulagen gewährte.
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
    So hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 3. August 1982 (BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) den generellen Widerruf einer Forschungszulage als mitbestimmungspflichtig angesehen, weil er mit dem erklärten Ziel erfolgte, auf diese Weise die Voraussetzung für die spätere Neugewährung einer gleichartigen Zulage zu schaffen.
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
    Wie der Senat erst kürzlich entschieden und näher begründet hat (Beschluß vom 14. Juni 1994, BAGE 77, 86, zu B I der Gründe), kann eine mitbestimmte Entscheidung, die Zahlungspflichten begründet, auch noch mit Wirkung für die Vergangenheit getroffen und durch Nachzahlungen vollzogen werden, selbst wenn der Arbeitgeber mitbestimmungswidrig bereits Zahlungen erbracht hat, die sich nicht mehr zurückfordern lassen.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
    Deshalb ist die Anrechnung mitbestimmungsfrei, wenn durch sie das Zulagenvolumen völlig aufgezehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 bis 6 der Gründe).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Ein konzeptioneller Zusammenhang setzt voraus, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über die Anrechnung oder Nichtanrechnung der ersten Stufe oder des zeitlich ersten Schritts einer Tariferhöhung bereits sein Verhalten bei der zweiten Stufe oder dem zweiten Schritt plant (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 79, 96).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

    Weiter hat das Bundesarbeitsgericht immer betont, dass der Streit der Betriebspartner, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat (oder nicht) stets zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 3; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55).

    Handelt es sich vorliegend nicht um eine bereits abgeschlossene, nur in der Vergangenheit liegende Maßnahme, die im Entscheidungszeitpunkt keine Rechtswirkung mehr für das Verhältnis der Beteiligten untereinander entfaltet (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96), muss deshalb das notwendige allgemeine Rechtsschutzinteresse bejaht werden.

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    So liegt eine insgesamt nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor, wenn nur wenige Monate nach der vollständigen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen eine neue übertarifliche Leistung gewährt wird und beide Vorgänge auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, 100 ff., zu B II 3 der Gründe).

    Über den Umfang des für übertarifliche Leistungen vorgesehenen Dotierungsrahmens kann der Arbeitgeber zu jeder Zeit - mitbestimmungsfrei - neu entscheiden (dazu Kreßel, Gemeinsame Anmerkung zu BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - und 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - SAE 1996, 100).

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.06.1994 - 13 Sa 228/94   

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https://dejure.org/1994,5767
LAG Köln, 10.06.1994 - 13 Sa 228/94 (https://dejure.org/1994,5767)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.06.1994 - 13 Sa 228/94 (https://dejure.org/1994,5767)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 13 Sa 228/94 (https://dejure.org/1994,5767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnung; Vertrauensbereich; Verhaltensbedingte Kündigung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 394
  • NZA 1995, 792 (Ls.)
  • BB 1995, 522
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Köln, 18.05.2011 - 8 Sa 364/11

    Außerordentliche Kündigung bei heimlicher Aufzeichnung von Personalgesprächen;

    Der Glaube daran, dass sich der Arbeitnehmer nicht unlauter gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, dass er sich also nicht falsch, unaufrichtig oder hinterhältig gegen seinen Vertragspartner stellen wird, ist hier angesprochen (so zutreffend LAG Köln, Urteil vom 10.06.1994 - 13 Sa 228/94, NZA 1995, 792).
  • ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst

    Letzteres ist der Fall, denn unter dem Vertrauensbereich versteht sich der Glaube an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers; der Glaube daran, dass sich der Arbeitnehmer nicht unlauter gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, dass er sich nicht falsch, unaufrichtig oder hinterhältig gegen seinen Vertragspartner stellen wird (so treffend LAG Köln, 10.06.1994, 13 Sa 228/94, NZA 95, 792).
  • LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07

    Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit -

    Der Vertrauensbereich betrifft nicht das Vertrauen des Arbeitgebers in die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder in dessen Vermögen oder Willen zur korrekten Arbeitsausführung, sondern den Glauben an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers (LAG Köln, MDR 95, 394).
  • LAG Köln, 04.07.1996 - 10 Sa 337/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - objektiv nicht besonders schwerwiegende

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  • LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor

    Der Vertrauensbereich betrifft nicht das Vertrauen des Arbeitgebers in die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder in dessen Vermögen oder Willen zur korrekten Arbeitsausführung, sondern den Glauben an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers (LAG Köln MDR 95, 394).
  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

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  • LAG Köln, 09.01.1998 - 11 Sa 155/97

    Arbeitgeberstellung; Passivlegitimation; Nachweisgesetz; Niederschrift;

    Entgegen der Ansicht der Beklagten war eine Abmahnung nicht entbehrlich, weil der Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses eben nicht betroffen ist: Dieser wird grundsätzlich nur berührt, wenn der Arbeitnehmer sich durch einen Vertrags verstoß als unehrlich oder illoyal und damit als nicht vertrauenswürdig erwiesen hat (LAG Köln, Urteil vom 10.06.1994 - 13 Sa 228/94 in NZA 1995, 792).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 21.02.1994 - 9 Sa 126/93   

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https://dejure.org/1994,3798
LAG Berlin, 21.02.1994 - 9 Sa 126/93 (https://dejure.org/1994,3798)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.02.1994 - 9 Sa 126/93 (https://dejure.org/1994,3798)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 9 Sa 126/93 (https://dejure.org/1994,3798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    § 3 Nr. 9 EStG; §§ 133; 157 BGB; §§ 9, 10 KSchG
    Abfindung bei Aufhebungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Bruttobetrag; Bruttozahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Netto- oder Bruttoabfindung: im Zweifel handelt es sich um einen Bruttobetrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 133 § 157; EStG § 3 Nr. 9; KSchG §§ 9 10
    Arbeitsverhältnis: Aufhebung - Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 792 (Ls.)
  • BB 1994, 1865
  • DB 1994, 2632
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2009 - 8 Sa 515/09

    Vereinbarung einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag - Bruttobetrag

    Wird einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung zugesagt, handelt es sich daher auch in Ermangelung einer eindeutigen Regelung im Allgemeinen um einen Bruttobetrag (LAG Berlin v. 21.02.1994 - 9 Sa 126/93 - NZA 1995, 792; LAG Düsseldorf v. 17.10.1975 - 16 Sa 482/73 - DB 1975, 2379).
  • LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96

    Sozialplan: Abfindung - Nettobetrag

    Enthält die Regelung keine Risikozuweisung und ergibt sich eine solche auch nicht im Wege der Auslegung, werden im Zweifel Abfindungen als Bruttobetrag geschuldet (LAG Berlin vom 21.02.1994, DB 1994, 2632, KR-Spielger, 4. Aufl., § 10 KSchG Rz. 88 a, Däubler, DKKS-BetrVG, 5. Aufl., §§ 112, 112a, Rz. 141).
  • LAG Köln, 13.02.1997 - 10 Sa 918/96

    Vereinbarung der Abfindung "brutto für netto" im Aufhebungsvertrag; Vereinbarung

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.08.1994 - 6 Sa 152/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12648
LAG Köln, 25.08.1994 - 6 Sa 152/94 (https://dejure.org/1994,12648)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.08.1994 - 6 Sa 152/94 (https://dejure.org/1994,12648)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. August 1994 - 6 Sa 152/94 (https://dejure.org/1994,12648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Disposition; Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 97/13

    Treuwidrigkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit -

    Selbst im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist es für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung unerheblich, ob und inwieweit die zur Entlassung führenden betrieblichen Verhältnisse durch eigene Fehldispositionen des Arbeitgebers verursacht worden sind ( vgl. LAG Köln 25. August 1994 - 6 Sa 152/94 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 27 ).
  • ArbG Düsseldorf, 23.11.2020 - 14 Ca 4096/20
    Für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung ist es unerheblich, ob und inwieweit die zur Entlassung führenden betrieblichen Verhältnisse durch eigene Fehldispositionen des Arbeitgebers (zB falsche Preiskalkulation, technische oder organisatorische Mängel, riskante Finanzierungen) verursacht worden sind (LAG Köln, Urt. v. 25.08.1994- 6 Sa 152/94).
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