Rechtsprechung
BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tariferhöhung - Entlohnungsgrundsätze - Einheitliche Konzeption
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen im zweistufigen Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem Verfahren - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.04.1993 - 5 BV 184/92
- LAG Köln, 21.01.1994 - 12 TaBV 45/93
- BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
Papierfundstellen
- BAGE 79, 96
- NZA 1995, 792
- VersR 1996, 129
- BB 1995, 1481
- BB 1995, 1482
- DB 1995, 1410
- DB 1995, 1411
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Mai 1994 (- 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36, zu II C 3 b der Gründe) entschieden, daß der Betriebsrat bei der zunächst vollständigen Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen hatte, weil der Arbeitgeber kurz nach der Anrechnung prüfen ließ, "wieviel Luft" für übertarifliche Leistungen nunmehr vorhanden war, und anschließend neue Zulagen gewährte. - BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79
Zulage - Widerruf
Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
So hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 3. August 1982 (BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) den generellen Widerruf einer Forschungszulage als mitbestimmungspflichtig angesehen, weil er mit dem erklärten Ziel erfolgte, auf diese Weise die Voraussetzung für die spätere Neugewährung einer gleichartigen Zulage zu schaffen. - BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Mitbestimmung bei Sonderbonus
Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
Wie der Senat erst kürzlich entschieden und näher begründet hat (Beschluß vom 14. Juni 1994, BAGE 77, 86, zu B I der Gründe), kann eine mitbestimmte Entscheidung, die Zahlungspflichten begründet, auch noch mit Wirkung für die Vergangenheit getroffen und durch Nachzahlungen vollzogen werden, selbst wenn der Arbeitgeber mitbestimmungswidrig bereits Zahlungen erbracht hat, die sich nicht mehr zurückfordern lassen. - BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
Deshalb ist die Anrechnung mitbestimmungsfrei, wenn durch sie das Zulagenvolumen völlig aufgezehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 bis 6 der Gründe).
- BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von …
Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).Ein konzeptioneller Zusammenhang setzt voraus, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über die Anrechnung oder Nichtanrechnung der ersten Stufe oder des zeitlich ersten Schritts einer Tariferhöhung bereits sein Verhalten bei der zweiten Stufe oder dem zweiten Schritt plant (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 79, 96).
Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).
- BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02
Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG
Weiter hat das Bundesarbeitsgericht immer betont, dass der Streit der Betriebspartner, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat (oder nicht) stets zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 3; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55).Handelt es sich vorliegend nicht um eine bereits abgeschlossene, nur in der Vergangenheit liegende Maßnahme, die im Entscheidungszeitpunkt keine Rechtswirkung mehr für das Verhältnis der Beteiligten untereinander entfaltet (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96), muss deshalb das notwendige allgemeine Rechtsschutzinteresse bejaht werden.
- BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen
So liegt eine insgesamt nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor, wenn nur wenige Monate nach der vollständigen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen eine neue übertarifliche Leistung gewährt wird und beide Vorgänge auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, 100 ff., zu B II 3 der Gründe).Über den Umfang des für übertarifliche Leistungen vorgesehenen Dotierungsrahmens kann der Arbeitgeber zu jeder Zeit - mitbestimmungsfrei - neu entscheiden (dazu Kreßel, Gemeinsame Anmerkung zu BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - und 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - SAE 1996, 100).
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97
Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage
Zwischen Anrechnung und Neuvergabe muß ein unmittelbarer Zusammenhang in dem Sinne bestehen, daß der Arbeitgeber durch die Anrechnung Spielräume schaffen und für neue Leistungen nutzen will (BAGE 79, 96, 101 f. = AP Nr. 71 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 3 a und b der Gründe). - BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08
Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage
Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).Ein konzeptioneller Zusammenhang setzt voraus, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über die Anrechnung oder Nichtanrechnung der ersten Stufe oder des zeitlich ersten Schritts einer Tariferhöhung bereits sein Verhalten bei der zweiten Stufe oder dem zweiten Schritt plant (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 79, 96).
Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).
- BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht …
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn diese Anrechnung und die Einmalzahlungen im letzten Quartal des Jahres 1999 mitbestimmungsrechtlich als einheitlicher Vorgang anzusehen wären (vgl. Senat 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, 100 ff. = AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 71, zu B II 2 und 3 der Gründe). - BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen
So hat der Senat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch dann bejaht, wenn eine zunächst vollständige Anrechnung und eine anschließende Neugewährung von Zulagen auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (zuletzt Beschluß vom 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - NZA 1995, 795, 796; Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - NZA 1995, 792, 794). - BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 998/94
Betriebrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen
Der Annahme einer einheitlichen Maßnahme steht nicht einmal entgegen, daß der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Anrechnung noch nicht im einzelnen entschieden hat, wem und in welcher Höhe neue übertarifliche Leistungen gewährt werden sollen (Senatsurteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 279/90 - AP Nr. 53 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36; zuletzt Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Gegenstand der Mitbestimmung ist die betriebliche Entscheidungspraxis unabhängig davon, wie die Motive des Arbeitgebers zu werten sein mögen (vgl. zuletzt Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - unter B II 3 b der Gründe).
Der Annahme eines einheitlichen Vorgangs steht nicht entgegen, daß das Volumen der neuen Leistung unterhalb des Volumens der eingesparten Leistung bleibt (Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 -).
- LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 924/11
Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile - Andere Abmachung durch Spruch …
Bei einer vollständigen Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf alle Zulagen fehlt dem Arbeitgeber jede weitere Gestaltungsmöglichkeiten, denn mehr als die Tariflohnerhöhung kann er nicht anrechnen (…vgl. BAG 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Rn. 104, zitiert nach juris; BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - Rn. 22, zitiert nach juris).Die Anrechnung verdrängt das Mitbestimmungsrecht allerdings dann nicht, wenn der Arbeitgeber neue übertarifliche Leistungen zusagt, sofern Anrechnung und Zusage auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - Rn. 27, zitiert nach juris).
Nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber sich zunächst nur finanzielle Spielräume für die Gewährung neuer Leistungen verschaffen will, die Entscheidung über die neuen Verteilungsgrundsätze hingegen einen zweiten Schritt vorbehält (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - Rn. 27, zitiert nach juris).
- BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95
Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung
Der gesamte Vorgang ist vielmehr als Einheit anzusehen mit der Folge, daß er als Teilanrechnung der ursprünglich gewährten Zulage insgesamt mitbestimmungspflichtig ist (z.B. Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - AP Nr. 71 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 3 der Gründe). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 23 Sa 1484/16
Anrechnung Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des …
- BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94
Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 458/99
Zulässigkeit des Widerrufs einer übertariflichen Zulage durch den Arbeitgeber - …
- BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche …
- LAG Hessen, 08.07.1997 - 9 Sa 2214/96
Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile auf Tariflohnerhöhung; …
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 411/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 468/99
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 414/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 706/97
- LAG Hessen, 08.07.1997 - 9 Sa 2215/96
Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile auf Tariflohnerhöhung; Hemmung …
- LAG Hessen, 08.07.1997 - 9 Sa 2218/96
Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile auf Tariflohnerhöhung; …
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 708/97
- LAG Hessen, 08.07.1997 - 9 Sa 2217/96
Beginn der Berufungseinlegungsfrist bei unterbliebener Zustellung des Urteils; …
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 705/97
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 470/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 393/98
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 392/98
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 707/97
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 469/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 472/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 473/99
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 410/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 412/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 407/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 408/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 5 TaBV 74/11
Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen …
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 475/99
- LAG Hessen, 08.07.1997 - 9 Sa 2216/96
Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile auf eine Tariflohnerhöhung; …
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 467/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 477/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 476/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 480/99
- BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 413/98
Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 474/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 479/99
Rechtsprechung
LAG Köln, 10.06.1994 - 13 Sa 228/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abmahnung; Vertrauensbereich; Verhaltensbedingte Kündigung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Vertrauen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 19.10.1993 - 12 Ca 9479/92
- LAG Köln, 10.06.1994 - 13 Sa 228/94
Papierfundstellen
- MDR 1995, 394
- NZA 1995, 792 (Ls.)
- BB 1995, 522
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Köln, 18.05.2011 - 8 Sa 364/11
Außerordentliche Kündigung bei heimlicher Aufzeichnung von Personalgesprächen; …
Der Glaube daran, dass sich der Arbeitnehmer nicht unlauter gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, dass er sich also nicht falsch, unaufrichtig oder hinterhältig gegen seinen Vertragspartner stellen wird, ist hier angesprochen (so zutreffend LAG Köln, Urteil vom 10.06.1994 - 13 Sa 228/94, NZA 1995, 792). - ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst …
Letzteres ist der Fall, denn unter dem Vertrauensbereich versteht sich der Glaube an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers; der Glaube daran, dass sich der Arbeitnehmer nicht unlauter gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, dass er sich nicht falsch, unaufrichtig oder hinterhältig gegen seinen Vertragspartner stellen wird (so treffend LAG Köln, 10.06.1994, 13 Sa 228/94, NZA 95, 792). - LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07
Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit - …
Der Vertrauensbereich betrifft nicht das Vertrauen des Arbeitgebers in die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder in dessen Vermögen oder Willen zur korrekten Arbeitsausführung, sondern den Glauben an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers (LAG Köln, MDR 95, 394).
- LAG Köln, 04.07.1996 - 10 Sa 337/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung - objektiv nicht besonders schwerwiegende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor …
Der Vertrauensbereich betrifft nicht das Vertrauen des Arbeitgebers in die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder in dessen Vermögen oder Willen zur korrekten Arbeitsausführung, sondern den Glauben an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers (LAG Köln MDR 95, 394). - LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 09.01.1998 - 11 Sa 155/97
Arbeitgeberstellung; Passivlegitimation; Nachweisgesetz; Niederschrift; …
Entgegen der Ansicht der Beklagten war eine Abmahnung nicht entbehrlich, weil der Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses eben nicht betroffen ist: Dieser wird grundsätzlich nur berührt, wenn der Arbeitnehmer sich durch einen Vertrags verstoß als unehrlich oder illoyal und damit als nicht vertrauenswürdig erwiesen hat (LAG Köln, Urteil vom 10.06.1994 - 13 Sa 228/94 in NZA 1995, 792).
Rechtsprechung
LAG Berlin, 21.02.1994 - 9 Sa 126/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb
§ 3 Nr. 9 EStG; §§ 133; 157 BGB; §§ 9, 10 KSchG
Abfindung bei Aufhebungsvertrag - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abfindung; Aufhebungsvertrag; Bruttobetrag; Bruttozahlung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Netto- oder Bruttoabfindung: im Zweifel handelt es sich um einen Bruttobetrag
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 133 § 157; EStG § 3 Nr. 9; KSchG §§ 9 10
Arbeitsverhältnis: Aufhebung - Abfindung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.08.1993 - 28 Ca 15205/93
- LAG Berlin, 21.02.1994 - 9 Sa 126/93
Papierfundstellen
- NZA 1995, 792 (Ls.)
- BB 1994, 1865
- DB 1994, 2632
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2009 - 8 Sa 515/09
Vereinbarung einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag - Bruttobetrag
Wird einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung zugesagt, handelt es sich daher auch in Ermangelung einer eindeutigen Regelung im Allgemeinen um einen Bruttobetrag (LAG Berlin v. 21.02.1994 - 9 Sa 126/93 - NZA 1995, 792; LAG Düsseldorf v. 17.10.1975 - 16 Sa 482/73 - DB 1975, 2379). - LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Sozialplan: Abfindung - Nettobetrag
Enthält die Regelung keine Risikozuweisung und ergibt sich eine solche auch nicht im Wege der Auslegung, werden im Zweifel Abfindungen als Bruttobetrag geschuldet (LAG Berlin vom 21.02.1994, DB 1994, 2632, KR-Spielger, 4. Aufl., § 10 KSchG Rz. 88 a, Däubler, DKKS-BetrVG, 5. Aufl., §§ 112, 112a, Rz. 141). - LAG Köln, 13.02.1997 - 10 Sa 918/96
Vereinbarung der Abfindung "brutto für netto" im Aufhebungsvertrag; Vereinbarung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
LAG Köln, 25.08.1994 - 6 Sa 152/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Disposition; Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 12.11.1993 - 2 Ca 1873/93
- LAG Köln, 25.08.1994 - 6 Sa 152/94
Papierfundstellen
- NZA 1995, 792 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 97/13
Treuwidrigkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit - …
Selbst im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist es für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung unerheblich, ob und inwieweit die zur Entlassung führenden betrieblichen Verhältnisse durch eigene Fehldispositionen des Arbeitgebers verursacht worden sind ( vgl. LAG Köln 25. August 1994 - 6 Sa 152/94 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 27 ). - ArbG Düsseldorf, 23.11.2020 - 14 Ca 4096/20 Für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung ist es unerheblich, ob und inwieweit die zur Entlassung führenden betrieblichen Verhältnisse durch eigene Fehldispositionen des Arbeitgebers (zB falsche Preiskalkulation, technische oder organisatorische Mängel, riskante Finanzierungen) verursacht worden sind (LAG Köln, Urt. v. 25.08.1994- 6 Sa 152/94).