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   BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94   

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https://dejure.org/1995,3164
BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 (https://dejure.org/1995,3164)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 (https://dejure.org/1995,3164)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 857/94 (https://dejure.org/1995,3164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verdienstausfall durch Ratsherrentätigkeit - Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Ratsherrentätigkeit - Verpflichtung des Arbeitgebers die Differenz zwischen dem entgangenem Arbeitsentgelt und dem von der Gemeinde gewährten Ersatz für den Verdienstausfall zu zahlen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdienstausfall durch Ratsherrentätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV für die Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Milch-, ... Käse- und Schmelzkäseindustrie § 10 Nr. 1 Buchst. b; BGB a.F. § 616 Abs. 1, Nieders. Gemeindeordnung (NGO) § 39; § 23 Abs. 1, § 37 Abs. 1; Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) § 40; BAT § 52 Abs. 1 Nr. 1
    Verdienstausfall durch Gemeinderatstätigkeit: Keine tarifliche Entgeltfortzahlung "aus Anlaß der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 383
  • BB 1996, 276
  • DB 1996, 382
  • JR 1996, 264
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.12.1956 - 3 AZR 393/54

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung für durch ehrenamtliche Tätigkeit verursachte

    Auszug aus BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94
    b) Ebenso wie in dem Fall, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 1956 (- 3 AZR 393/54 - AP Nr. 7 zu § 616 BGB) zugrunde lag, hat die Gemeinde H den ihr zustehenden Gestaltungsspielraum bei der Entschädigung der Ratsherren nicht ausgeschöpft.

    Neumann-Duesberg hat in seiner Anmerkung zu AP Nr. 7 zu § 616 BGB zutreffend darauf hingewiesen, daß "der Arbeitgeber... hier nicht der Lückenbüßer zu sein brauche".

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94
    Diese Regelung konnte durch Tarifvertrag abbedungen oder verändert werden (vgl. u. a. BAGE 41, 123, 126 = AP Nr. 58 zu § 616 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 236/93

    Arbeitsbefreiung bei gleitender Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94
    cc) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts spielt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 1993 (- 6 AZR 236/93 - AP Nr. 5 zu § 52 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im vorliegenden Fall keine Rolle.
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Dieser Anspruch ist zwar dispositiv (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 857/94 - AP BGB § 616 Nr. 94 = EzA TVG § 4 Milchindustrie Nr. 3) und hier nach § 13 Ziff. 1 Abs. 2 MTV wirksam abbedungen worden.
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 318/20

    Arbeitszeitkonto - Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen

    Die Übernahme des Mandats beruht auf einem freien Willensentschluss und nicht auf rechtlichem Zwang (vgl. BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 857/94 - zu 2 a der Gründe) .
  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    Bereits in dem Urteil vom 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 (abgedruckt in AP Nr. 94 zu § 616 BGB ) - hat sich das Bundesarbeitsgericht damit auseinander gesetzt, ob die Tätigkeit als Ratsherr nach § 39 NGO als Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung anzusehen ist.

    Das Bundesarbeitsgericht ist bisher von der Abdingbarkeit des § 616 BGB ausgegangen (vgl. BAG Urt. v. 09.03.1983 - 4 AZR 62/80 - AP Nr. 60 zu § 616 BGB ; BAG Urt. v. 07.11.1991 - 6 AZR 496/89 - AP Nr. 3 zu § 33 MTL II; BAG Urt. v. 16.12.1993 - 6 AZR 236/93 - AP Nr. 5 zu § 52 BAT ; BAG Urt. v. 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 - AP Nr. 94 zu § 616 BGB ; BAG Urt. v. 13.12.2001 - 6 AZR 30/01 - AP Nr. 1 zu § 33 MTArb).

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2023 - 13 Sa 784/22

    Absonderungsverpflichtung; Annahmeverzug; Arbeitsvergütung; Entschädigung;

    Die Vorschrift kann durch Tarifvertrag abbedungen oder verändert werden (etwa BAG 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 -, Rn. 13, juris; BAG 18.01.2001 - 6 AZR 492/99 -, Rn. 19f, juris) .
  • ArbG Passau, 24.03.2016 - 1 Ca 323/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeit für die in die

    Diese Erwägungen können auf die Ausübung eines kommunalen Wahlmandats übertragen werden, auch wenn es sich dabei nicht um eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht handelt (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 = NZA 1996, 383 = betreffend das kommunale Wahlmandat eines Ratsherrn; Landesarbeitsgericht Bremen, Urt. v. 17.11.2009- 1 Sa 131/08-Juris).

    Eine Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 2 TVöD scheidet hier aus, weil es sich - wie bereits erwähnt - bei der Ausübung eines kommunalen Wahlmandats nicht um die Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht handelt (vgl. BAG, Urt. v. 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 = NZA 1996, 383 = ; Landesarbeitsgericht Bremen, Urt. v. 17.11.2009- 1 Sa 131/08-juris).

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Aber auch dann ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (vgl. BAG, Urt. vom 20.06.1995 - 3 AZR 857/94, NdsVBl. 1996, 115).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

    Aber auch dann ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (vgl. BAG, Urt. vom 20.06.1995 - 3 AZR 857/94, NdsVBl. 1996, 115).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2023 - 3 Sa 238/21

    Verdienstausfall - Quarantäne - Absonderungspflicht - Corona - Entschädigung nach

    Die tarifliche Regelung ist dahin auszulegen, dass die Tarifvertragsparteien unter § 10 die Fälle des § 616 BGB abschließend regeln wollten, denn die dort abschließend aufgeführten Fallkonstellationen treffen gerade typische Anwendungsfälle des § 616 S. 1 BGB (s. BAG 20.06.1995 - 3 AZR 857/94; 06.12.1956 - 2 AZR 192/56; 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79).
  • VG Darmstadt, 06.10.2016 - 3 K 1435/14

    Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

    Denn die Gemeinde soll nicht verpflichtet sein, Spitzenverdienste auszugleichen (vgl. BAG, Urt. v. 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 -, juris Rdnr. 20).
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