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   BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95   

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https://dejure.org/1996,158
BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 (https://dejure.org/1996,158)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 (https://dejure.org/1996,158)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 (https://dejure.org/1996,158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Außerordentliche Kündigung wegen Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Flugblätter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Unwirksamkeitsfeststellung einer Kündigung und Weiterbeschäftigung - Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Flugblätter - Rechtfertigung eines Eingriffs in das Grundrecht ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Flugblätter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5; BGB § 626; BAT §§ 8, 53 Abs. 3, 54, 55; StBG § 130
    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Flugblätter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsangestellter verfasst ausländerfeindliches Flugblatt - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2253
  • NZA 1996, 873
  • BB 1996, 486
  • DB 1996, 2134
  • DB 1996, 480
  • afp 1996, 412
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß die Verantwortung eines Angestellten im öffentlichen Dienst für die Verbreitung ausländerfeindlicher Pamphlete unter Berücksichtigung der ihm obliegenden besonderen Verhaltenspflichten (§ 8 Abs. 1 BAT) an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 54, 55 BAT, 626 BGB zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434); dies gilt auch dann, wenn es sich um ein außerdienstliches Verhalten handelt.

    Daß das Landesarbeitsgericht dies für den Kläger verneint hat, kann ebenfalls davon beeinflußt sein, daß es den von dem Kläger behaupteten Verbotsirrtum als irrelevant erachtet hat (vgl. zur Bedeutung des subjektiven Bereichs des Verhaltens für die Frage der Notwendigkeit einer Abmahnung auch Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Befand sich der Kläger in einem solchen Verbotsirrtum, war dieser nicht nur strafrechtlich von Bedeutung, sondern auch bei der gemäß §§ 54 BAT, 626 BGB gebotenen Interessenabwägung zugunsten des Klägers zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 8 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Vielmehr durfte das beklagte Land den Ausgang des Strafermittlungs- bzw. des Strafverfahrens abwarten (vgl. BAGE 2, 1 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 224, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Soweit das Landesarbeitsgericht auf die fortdauernde Betätigung des Klägers in der Fraktion "Die Bürger" abstellen will, wird es den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - (BVerfGE 40, 287) zu berücksichtigen haben.
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel, wie das Landesarbeitsgericht richtig gesehen hat, insbesondere dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG und Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 1994 (- 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943) und vom 10. Oktober 1995 (- 1 BvR 1476/91 u. a. - NJW 1995, 3303) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Der in §§ 54, 55 BAT, 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Ein verhaltensbedingter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt nach § 626 BGB nicht nur die objektive und rechtswidrige Verletzung einer Vertragspflicht, sondern darüber hinaus auch ein schuldhaftes, vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c bb der Gründe, m.w.N.; vgl. auch KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 107 b, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 1994 (- 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943) und vom 10. Oktober 1995 (- 1 BvR 1476/91 u. a. - NJW 1995, 3303) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
    Zwar durfte das beklagte Land, wenn es sich zunächst zum Abwarten des Fortgangs des Straf- (ermittlungs-) verfahrens entschloß, nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt außerordentlich kündigen (vgl. BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB Ausschlußfrist), wohl aber dann, wenn es aufgrund neuer Tatsachen einen ausreichenden Kenntnisstand für eine Tatkündigung zu haben glaubte.
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
  • BAG, 02.05.1958 - 2 AZR 607/57

    Tod eines rheinischen Nur-Notars - Erben - Notariatsangestellter - Kündigung aus

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Das Landesarbeitsgericht durfte indes auch eine vermeidbare Fehleinschätzung zugunsten des Klägers berücksichtigen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 44; 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - zu II 4 der Gründe) .
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Dieses Grundrecht findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auszubildende mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Ausbildenden nicht als ein erhebliches, den Bestand des Ausbildungsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. die Senatsurteile vom 5. November 1992, aaO, zu II 3 c der Gründe und vom 14. Februar 1996, aaO, zu II 5 der Gründe).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Ihr Irrtum wäre auch dann nicht bedeutungslos (vgl. dazu BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160) .
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