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   BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95   

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BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 (https://dejure.org/1996,1951)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 (https://dejure.org/1996,1951)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 2 AZR 432/95 (https://dejure.org/1996,1951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 (BetrVG) durch das Rechtsmittelgericht - Annahmeverzug des Arbeitgebers als Gläubiger der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 615, 812; BetrVG § 102 Abs. 5
    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG durch das Rechtsmittelgericht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102 Abs. 5; BGB §§ 615, 812
    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG: Fortdauernder Vergütungsanspruch trotz Anhängigkeit des Entbindungsantrags des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 759 (Ls.)
  • NZA 1996, 930
  • BB 1996, 1546
  • BB 1996, 1564
  • BB 1996, 1721
  • DB 1996, 1985
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95
    Wird unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG der Arbeitnehmer wie hier tatsächlich nicht beschäftigt, so gerät der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung regelmäßig in Annahmeverzug, §§ 615, 293 ff. BGB (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung, zu B II 3b und C der Gründe; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 216; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 218; Kittner/Trittin, KSchR, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 275).

    Die genannte Entscheidung geht jedoch - entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 -, aaO) - davon aus, ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung bestehe nur bei tatsächlicher Beschäftigung (vgl. auch Meisel, Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten, 5. Aufl., Rz 591).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95
    Danach hatte der Kläger Ansprüche auf Beschäftigung und Vergütung nach den Bedingungen des bisherigen Arbeitsverhältnisses, ohne daß es auf die Wirksamkeit der Kündigung vom 23. Juni 1992 ankam (vgl. BAGE 54, 232, 237 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, zu I 4 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 13.04.1995 - 1 Sa 42/94

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Weiterbeschäftigungspflicht; Arbeitgeber; Wirkung;

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. April 1995 - 1 Sa 42/94 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95
    Soll ein Gestaltungsurteil die Rechtslage rückwirkend ändern, bedarf es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BAGE 32, 285, 291 f. = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe, m.w.N.; BAGE 63, 319, 325 f. [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 1b der Gründe).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95
    Soll ein Gestaltungsurteil die Rechtslage rückwirkend ändern, bedarf es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BAGE 32, 285, 291 f. = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe, m.w.N.; BAGE 63, 319, 325 f. [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 1b der Gründe).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (ständige Senatsrechtsprechung BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP aaO Nr. 7 und 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61 und EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 7. März 1996 (- 2 AZR 432/95 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9); wenn der Senat dort ausgeführt hat, der Arbeitgeber könne einen gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht durch einseitige Willenserklärung, sondern nur durch ein Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beseitigen, so betraf dies einen Fall, in dem streitlos ein ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats vorlag, also ein gesetzlicher Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gegeben war.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    b) Die geltend gemachten Ansprüche ergeben sich aber auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (so die Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und vom 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 7 und 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Einerseits hat nämlich die nicht zurückwirkende (BAG 07.03.1996 - 2 AZR 432/95, AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung) Entbindung gestaltende Wirkung, da sie zur Beendigung des möglicherweise bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG und damit des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses führt.

    Über das Bestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs wird aber i.d.R. abschließend erst im Hauptsacheverfahren - etwa auf Zahlung von Verzugslohn - befunden (vgl. dazu etwa BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Der Arbeitnehmer muss den Weiterbeschäftigungsanspruch entweder mit einstweiliger Verfügung und deren Vollziehung durchsetzen oder in einem Hauptverfahren daraus resultierende Vergütungsansprüche einklagen (vgl. dazu BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auch zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt und daher selbst dann Entgeltansprüche auslöst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt wird, der Arbeitgeber es aber versäumt hat, sich gemäß Satz 2 der Norm von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    Lediglich die bis zur Entbindungsentscheidung angefallenen Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers nach § 615 BGB bleiben von der Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG unberührt (BAG 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01

    Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates

    Durch den ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrates ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2000 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet worden, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ohne tatsächliche Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Vergütungsansprüche auslösen kann (vgl. BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 11; vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 10; vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Als Gestaltungsurteil kommt dieser Entscheidung nur ex nunc-Wirkung zu (BAG vom 07.03.1996, aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 SaGa 1111/22

    Weiterbeschäftigungspflicht - Entbindung - Zulässigkeitsvoraussetzung - Auslegung

    Erst der Erlass der entsprechenden einstweiligen Verfügung ändert die materielle Rechtslage (vgl. BAG 7. März 1996 - 2 AZR 432/95, Rn. 15).

    Vergütungsansprüche entfallen in diesem Fall mit einer Entbindung für die Zukunft, nicht aber rückwirkend, sodass sie bis zu einer Entscheidung über die Entbindung nicht bestehen bleiben und gegebenenfalls auch nicht ohne Rechtsgrund geleistet worden sind (vgl. BAG 7. März 1996 - 2 AZR 432/95, Rn. 14).

  • LAG Nürnberg, 27.07.2016 - 5 Ta 61/16

    Rückerstattung Zwangsgelder bei vollstreckter Weiterbeschäftigung

    In der Konsequenz besteht der Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses nach einem klagestattgebenden erstinstanzlichen Urteil damit unabhängig davon, ob die Kündigung sich letzten Endes als wirksam erweist oder nicht (so zur Weiterbeschäftigung nach § 102 BetrVG auch BAG 10.3.1987 - 8 AZR 146/84 - NZA 1987, 373; BAG 7, 3.1996 - 2 AZR 432/95 - NZA 1996, 930).
  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14

    Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte

    Denn die Entscheidung über die Entbindung hat, obwohl sie im einstweiligen Verfügungsverfahren ergeht, gestaltende und endgültige Wirkung (vgl. BAG 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 9 Sa 106/96

    Annahmeverzug nach Widerspruch des Betriebsrates und gerichtlicher

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  • LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 2446/96

    Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers aus Annahmeverzug

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  • ArbG Arnsberg, 22.01.2002 - 1 Ca 804/01

    Zeitpunkt für die Beurteilung entgegenstehender betrieblicher Gründe im Sinne des

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