Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.1997

Rechtsprechung
   BAG, 16.05.1997 - 5 AS 9/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3049
BAG, 16.05.1997 - 5 AS 9/97 (https://dejure.org/1997,3049)
BAG, Entscheidung vom 16.05.1997 - 5 AS 9/97 (https://dejure.org/1997,3049)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 5 AS 9/97 (https://dejure.org/1997,3049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 3, § 33
    Gerichtsstandbestimmung bei Drittwiderklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 3, § 33
    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für Widerklage gegen eine am Kündigungsschutzprozeß nicht beteiligte auswärtige Partei zwecks Feststellung des Übergangs des strittigen Arbeitsverhältnisses auf die Widerbeklagte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1071
  • BB 1997, 1420
  • DB 1997, 1624
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1991 - I ARZ 711/90

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Drittwiderklage

    Auszug aus BAG, 16.05.1997 - 5 AS 9/97
    Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bedarf einer Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO, wenn die Drittwiderbeklagte in ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden soll und sich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht bereits aus anderen Bestimmungen ergibt (Anschluß an BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838).

    Diese Bestimmung des Gerichtsstandes erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt, daß das mit der Widerklage befaßte Gericht über die Sachdienlichkeit der Widerklage nach § 263 ZPO selbst zu befinden hat (BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838, unter Aufgabe von BGH, NJW 1966, 1028 = LM § 33 ZPO Nr. 8).

  • BGH, 04.03.1966 - Ib ARZ 52/66

    Erhebung einer mit einer Klage in rechtlichem Zusammenhang stehenden Widerklage

    Auszug aus BAG, 16.05.1997 - 5 AS 9/97
    Diese Bestimmung des Gerichtsstandes erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt, daß das mit der Widerklage befaßte Gericht über die Sachdienlichkeit der Widerklage nach § 263 ZPO selbst zu befinden hat (BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838, unter Aufgabe von BGH, NJW 1966, 1028 = LM § 33 ZPO Nr. 8).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10

    Besonderer Gerichtsstand der Widerklage: Entsprechende Anwendung auf

    Danach ist das Gericht der Klage für eine Drittwiderklage örtlich nur zuständig, wenn ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand bei dem Gericht der Drittwiderklage besteht, durch rügelose Einlassung begründet wird oder das übergeordnete Gericht den Gerichtsstand nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - X ARZ 69/08, NJW-RR 2008, 1516, 1517 mN; so auch BAG, NZA 1997, 1071; anders nur BGH, Beschluss vom 4. März 1966 - Ib ARZ 52/66, NJW 1966, 1028).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 208/10

    Gerichtsstand für eine isolierte Drittwiderklage

    Danach ist das Gericht der Klage für eine Drittwiderklage örtlich nur zuständig, wenn ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand bei dem Gericht der Drittwiderklage besteht, durch rügelose Einlassung begründet wird oder das übergeordnete Gericht den Gerichtsstand nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - X ARZ 69/08, NJW-RR 2008, 1516, 1517 mN; so auch BAG, NZA 1997, 1071; anders nur BGH, Beschluss vom 4. März 1966 - Ib ARZ 52/66, NJW 1966, 1028).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 129/10

    Gerichtsstand der Widerklage eines bisher nicht am Verfahren beteiligten Zedenten

    Danach ist das Gericht der Klage für eine Drittwiderklage örtlich nur zuständig, wenn ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand bei dem Gericht der Drittwiderklage besteht, durch rügelose Einlassung begründet wird oder das übergeordnete Gericht den Gerichtsstand nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - X ARZ 69/08, NJW-RR 2008, 1516, 1517 mN; so auch BAG, NZA 1997, 1071; anders nur BGH, Beschluss vom 4. März 1966 - Ib ARZ 52/66, NJW 1966, 1028).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7391
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 (https://dejure.org/1997,7391)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 (https://dejure.org/1997,7391)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 1997 - 6 Sa 1235/96 (https://dejure.org/1997,7391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Sachurteil; Beschleunigungsgrundsatz; Berufung

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1071
  • DB 1997, 1576
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    b) Das Landesarbeitsgericht durfte durch kontradiktorisches Urteil entscheiden, obwohl das beklagte Land den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt hatte (aA LAG Rheinland-Pfalz 4. März 1997 - 6 Sa 1235/96 - LAGE ArbGG 1979 § 68 Nr. 1; Musie-lak/Stadler Vorbemerkung § 330 Rn. 8; Stein/Jonas/Grunsky Vorbemerkung § 330 Rn. 11; MünchKommZPO-Prütting § 330 Rn. 25; OLG Koblenz 21. Juni 1990 - 5 U 86/90 - NJW-RR 1991, 1087).
  • LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10

    Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach

    Die insoweit bestehende Regelungslücke lässt sich sachgerecht durch die analoge Anwendung der genannten Vorschriften schließen (so LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2003; Vossen in GK-ArbGG, Stand: April 2010, § 68 ArbGG Randnr. 23; Schwab in Schwab/Weth, § 68 ArbGG Randnr. 43; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96, NZA 1997, 1071, 1072, für den Fall, dass das Arbeitsgericht statt des beantragten Versäumnisurteils ein streitiges Endurteil erlässt, zustimmend Hauck/Biebl in Hauck/Helml/Biebl, § 68 ArbGG Randnr. 4).

    Kennzeichnend für die in § 538 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 6 ZPO geregelten Fälle ist, dass es zu einer eigentlichen Sachentscheidung in erster Instanz nicht oder jedenfalls nicht aufgrund streitiger Verhandlung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96).

    Die Versäumnisentscheidung, die erstinstanzlich prozessual richtig gewesen wäre, kann in der Berufungsinstanz nicht mehr ergehen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

  • LAG Hessen, 04.10.2005 - 4 Ta 448/05

    Säumnis - Verkündungstermin

    Nach überwiegender Meinung enthält § 55 Abs. 1 ArbGG dagegen eine zwingende, die gesamte Instanz regelnde Zuständigkeitsentscheidung (LAG Berlin 14.10.1994 - 6 Sa 89/94 - LAGE ZPO § 513 Nr. 10, zu 1.3; 14.07.1997 - 9 Sa 52/97 - LAGE BGB § 626 Nr. 108, zu I. 1. b); LAG Rheinland-Pfalz 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 - LAGE ArbGG 1979 § 68 Nr. 1, zu II. 2.; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 55 Rz 17, 22 a, § 59 Rz 40; Schütz in GK-ArbGG, Stand: September 2005, § 55 Rz 7, 8, § 59 Rz 44, 45; HWK-Ziemann, § 55 ArbGTG Rz 11; Baur in Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, E Rz 972; Zwanziger in Kittner/Zwanziger, Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 166 Rz 184; Ascheid in Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 10 Rz 11; ErfK-Koch, 5. Aufl., § 55 Rz 4).
  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

    Die Versäumnisentscheidung, die erstinstanzlich prozessual richtig gewesen wäre, kann in der Berufungsinstanz nicht mehr ergehen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • LAG Hamm, 16.11.2004 - 12 Sa 1045/04

    1) Berufung gegen Anerkenntnisurteil; 2) Beschwer; 3) Alleinentscheidung durch

    Die Kammer konnte es jedoch offen lassen, ob § 55 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG dem Vorsitzenden insoweit lediglich ein Alleinentscheidungsrecht einräumt (so Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 55 Rdnr. 1), ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden, oder ob insoweit - wie die Kammer meint - eine Alleinentscheidungspflicht des Kammervorsitzenden besteht (so LAG Berlin, Urteil vom 14.07.1997 - 9 Sa 52/97 -, NZA 1998, 167 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 -, NZA 1997, 1071 f.; ErfK-Koch, 5. Aufl., § 55 ArbGG, Rdnr. 2; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 5. Aufl., § 55 Rdnr. 22 a; GK-ArbGG/Schütz, § 55 Rdnr. 7).
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1613/04

    Besetzung der Berufungskammer bei Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO in der

    3.4.Eine solche Entscheidung würde der Grundnorm des § 53 Abs. 2 ArbGG widersprechen, so dass die ehrenamtlichen Richter bei sämtlichen Entscheidungen des § 55 Abs. 1 ArbGG, insbesondere aber bei der Säumnisentscheidung nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG (ArbG Bamberg, Urt. v. 29.10.1997 - 1 Ca 675/97, NZA 1998, 904; a.A. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 1 = NZA 1997, 1071, 1072; LAG Berlin, Urt. v. 14.07.1997 - 9 Sa 52/97, LAGE § 626 BGB Nr. 108 = NZA 1998, 167, 168; LAG Köln, Urt. v. 14.12.2000 - 6 Sa 1183/00, n.v.) oder der Entscheidung nach Lage der Akten (§ 251a ZPO) nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG (Schaub, Formularsammlung, § 94 I 2e; a.A. ArbG Nürnberg, Urt. v. 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02 A, n.v.), mitwirken, d.h., diese Entscheidungen sind von der vollbesetzten Kammer nach Beratung zu treffen (Schwab/Weth/Berscheid, § 55 ArbGG Rz. 9).
  • ArbG Hamburg, 11.04.2017 - 21 Ca 288/16

    Einspruch gegen Versäumnisurteil - Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer

    Soweit allerdings eine mündliche Verhandlung unter Anwesenheit ehrenamtlicher Richter stattfindet, ist die Entscheidung durch die Kammer zu treffen (ArbG Bamberg, Versäumnisurteil vom 29. Oktober 1997 - 1 Ca 675/97 = NZA 1998, 904; Germelmann/ Germelmann , 8. Aufl. 2013, ArbGG § 55 Rn. 3a; NomosKommentarArbGG/ Hohmann , 3. Auflage 2014, § 55 Rn. 1; Grunsky/ Benecke , 8. Auflage 2014, ArbGG § 55 Rn. 3; Hauck/ Helml , 4. Aufl. 2011, ArbGG § 55 Rn. 6; a.A. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4 März 1997 - 6 Sa 1235/96 = NZA 1197, 1071).
  • ArbG Bamberg, 29.10.1997 - 1 Ca 675/97

    Nichtigkeitsklage gegen ein Versäumnisurteil; Alleinentscheidungsrecht des

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