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   BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96   

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https://dejure.org/1997,2365
BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 (https://dejure.org/1997,2365)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 (https://dejure.org/1997,2365)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 (https://dejure.org/1997,2365)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1301
  • BB 1997, 2280
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96
    In Betracht käme allenfalls, wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig ausgeführt hat, eine Unwirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses wegen Rechtsmißbrauchs (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 [BAG 20.10.1993 - 7 ABR 26/93] = AP Nr. 5 zu § 28 BetrVG 1972).

    Denn derartige Entscheidungen des Betriebsrats unterliegen keiner Zweckmäßigkeits-, sondern nur einer Rechtskontrolle (vgl. auch dazu den Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993, aaO).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96
    Der Antrag zu 3) ist zwar ebenfalls als Feststellungsantrag formuliert, der Sache nach aber, wie das Landesarbeitsgericht richtig angenommen hat, eine Wahlanfechtung, wie sie insbesondere nach dem Senatsbeschluß vom 15. Januar 1992 (- 7 ABR 24/91 - BAGE 69, 228 = AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972) in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG auch bei Freistellungswahlen erforderlich ist.
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96
    Zwar hat der Senat im Beschluß vom 29. April 1992 (- 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178 = AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972) ausdrücklich offengelassen, ob eine unzureichende Beratung zur Anfechtbarkeit der Freistellungwahl führt.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller erlaubt § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG nicht nur Abweichungen von der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nach oben, sondern auch nach unten (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96; aA DKKW/Wedde BetrVG 15. Aufl. § 38 Rn. 28).

    Die Grenze der Absenkung der Anzahl der Freistellungen liegt im Rechtsmissbrauch (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96; LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07).

    Es ist deshalb bei Abschluss einer die Zahl der Freistellungen absenkenden Betriebsvereinbarung rechtsmissbräuchlich, wenn diese dazu dienen soll, die Vertreter der Minderheitenliste bewusst auszuschalten (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 26/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Beratung mit Arbeitgeber

    Durch die Beratungspflicht werden allein die Belange des Arbeitgebers geschützt (vgl. BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - zu B III der Gründe) , weshalb dieser auf die Beratung auch verzichten kann (vgl. etwa NK-GA/Wolmerath § 38 BetrVG Rn. 12) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auch hat der Senat in einem Beschluß vom 11. Juni 1997 ausgeführt, der durch das Änderungsgesetz 1989 eingeführte Listenschutz könne nicht als allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes angesehen werden, das einer Betriebsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entgegensteht, die durch eine Verringerung der Zahl der Freistellungen dazu führt, daß die Vertreter einer Minderheitenliste bei der Freistellungswahl nicht mehr zum Zuge kommen (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 17, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied -

    Dies ergebe sich aus derselben Interessenlage, wonach auch für die Funktion als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit bestehe (vgl. BAG Beschluß vom 15.01.1992 Az: 7 ABR 24/91 AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972).

    c) Wenn nicht nur aufgrund einer Übertragung der Grundsätze über die Wahlanfechtung eine Rechtsunwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 8) geltend gemacht werden könnte, so könnte hier allenfalls eine Überprüfung unter Rechtskontrollgesichtspunkten erfolgen, d. h. ob der Freistellungsbeschluß in einem rechtmäßigen Verfahren zustande gekommen ist und nicht gegen ein Gesetz, gegen das Verbot der Willkür oder die guten Sitten verstößt (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1985 Az: 5 TaBV 7/84 LAGE Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972).

    Auch in dem Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 (abgedruckt in AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht noch einmal klargestellt, daß der Minderheitenschutz im Betriebsverfassungsgesetz nicht durchgängig gewährleistet sei.

    dd) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits dazu Stellung bezogen, daß es im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens, das nicht von dem Arbeitgeber eingeleitet worden ist, unerheblich ist, ob eine unzureichende Beratung mit dem Arbeitgeber zur Anfechtbarkeit der Freistellungswahl führen könnte (vgl. BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972; ebenso LAG Nürnberg Beschluß vom 19. November 1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427).

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Der in den genannten Normen enthaltene Minderheitenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des BetrVG (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 17, zu B II 2 der Gründe; aA Löwisch BB 2002, 1366, 1367).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Der in den genannten Normen enthaltene Minderheitenschutz ist kein allgemeines Prinzip des BetrVG (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 269; 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei geklärt, dass der in den genannten Normen enthaltene Minderheitenschutz kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes enthalte (vgl. BAG 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 22 ; 21.07.2004 - 7 ABR 58/03 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 13 ).

    Mit diesem Einwand können Betriebsratsmitglieder Beschlüsse, die der Betriebsrat mehrheitlich getroffen hat, grundsätzlich angreifen (vgl. BAG 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 - NZA 1997, 1301).

    Das Feststellungsinteresse fehlt deshalb unter anderem dann, wenn der Betriebsratsbeschluss, dessen Unwirksamkeit ein Antragsteller festgestellt wissen will, infolge eines neuen Betriebsratsbeschlusses keine Auswirkungen mehr auf die Rechtsstellung dieses Antragstellers hat (vgl. BAG 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 - NZA 1997, 1301).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

    Der durch diese Normen vermittelte Listenschutz ist kein allgemeines Prinzip der Betriebsverfassung (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 17, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

    Der durch die genannten Normen vermittelte Listenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach die Auswahl von Personen für Funktionen in betriebsverfassungsrechtlichen Zusammenhängen stets durch Verhältniswahl erfolgen müsste (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - NZA 1997, 1301; 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - BAGE 111, 269; 25. Mai 2005 - 7 ABR 10/04 - NZA 2006, 215).
  • LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 (7) TaBV 24/96

    Verzicht eines Betriebsratsmitglieds auf Freistellung; Automatisches Nachrücken

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15

    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene

  • LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96

    Betriebsrat: Nachwahl freigestellter Mitglieder - Wahlgrundsätze - Beratung mit

  • ArbG Stuttgart, 30.11.2006 - 28 BV 149/06

    Gerichtliche Überprüfung eines Einigungsstellenspruchs zur Wahl eines

  • ArbG Wuppertal, 23.07.2007 - 8 BV 4/07

    Verzicht auf Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu Lasten einer

  • LAG Hessen, 02.12.2019 - 16 TaBV 14/19

    1. Es besteht kein Anspruch einer Gruppierung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20

    1. Der Beschluss des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 16 TaBVGa 172/18

    Kein eigener Raum für Minderheitenfraktion des Betriebsrats zum Abhalten von

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08

    Bestimmung von Beauftragten des Betriebsrats

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