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   BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96   

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https://dejure.org/1997,117
BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 (https://dejure.org/1997,117)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 (https://dejure.org/1997,117)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 (https://dejure.org/1997,117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen strafbarer Handlung/Verdachts einer strafbaren Handlung - Anspruch auf Wiedereinstellung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • archive.org
  • RA Hensche
  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Wiedereinstellung, Kündigung: Verdachtskündigung, Verdachtskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; StPO § 170 Abs. 2 S. 1
    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1171
  • NZA 1997, 1340
  • BB 1997, 2280
  • BB 1997, 2484
  • JR 1999, 131
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    Ist in der Vorinstanz einem Kündigungsschutzantrag stattgegeben worden, so fällt ein dort hilfsweise gestellter Antrag auf Wiedereinstellung auch ohne Anschlußrechtsmittel in der Rechtsmittelinstanz an (im Anschluß an Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).

    Dies gilt zumindest dann, wenn zwischen dem Haupt- und dem Hilfsantrag ein enger sachlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht, wie dies zwischen der Kündigungsschutzklage und dem Wiedereinstellungsanspruch anzunehmen ist (Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 74 Rdn. 26).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    Nicht einmal einer Kündigung wegen begangener Straftat steht es entgegen, wenn das Strafverfahren die vom Arbeitgeber erwartete Klärung des Sachverhalts nicht erbracht hat und z.B. ohne Urteilsspruch eine Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages erfolgt ist (BAG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Auch wenn das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren - vorläufig - mit einer Einstellung endet, hindert dies den Arbeitgeber nicht, der wegen eines Diebstahls der Arbeitnehmerin gekündigt hat, das Arbeitsgerichtsverfahren fortzubetreiben, wenn er meint, in diesem Verfahren den Diebstahl beweisen zu können (vgl. BAGE 47, 307 = AP, aaO.).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    b) Zwar kann ein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Wiedereinstellung in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmerin wegen Verdachts einer strafbaren Handlung gekündigt worden ist und sich später ihre Unschuld herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht beseitigen (so schon BAG, Urteil vom 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - BAGE 3, 332 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; zuletzt Belling, RdA 1996, 223, 238, m.w.N.; vgl. allgemein zum Wiedereinstellungsanspruch Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund,

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    b) Zwar kann ein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Wiedereinstellung in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmerin wegen Verdachts einer strafbaren Handlung gekündigt worden ist und sich später ihre Unschuld herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht beseitigen (so schon BAG, Urteil vom 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - BAGE 3, 332 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; zuletzt Belling, RdA 1996, 223, 238, m.w.N.; vgl. allgemein zum Wiedereinstellungsanspruch Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    Dies kann sowohl vor dem Prozeß, etwa im Kündigungsschreiben, als auch später in den Tatsacheninstanzen geschehen (BAG, Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 -AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25, aaO., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25, aaO., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    Da der in § 526 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 735/94

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    Die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung hängt nicht von der strafrechtlichen Würdigung eines den Sachverhalt begründenden Verhaltens ab, sondern von der Beeinträchtigung des für das Arbeitsverhältnis erforderlichen Vertrauens durch den Verdacht (Senatsurteil vom 21. Juni 1995 - 2 AZR 735/94 - RzK. I 8 c Nr. 37).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
    Auf die Literaturmeinung, die bei der Entwendung geringwertiger Sachen im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) insbesondere bei längerer Beschäftigungszeit kleinere Verfehlungen nicht als wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung ausreichen lassen will (vgl. Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. Rdn. 563, m.w.N.), braucht an dieser Stelle nicht eingegangen zu werden.
  • BAG, 16.10.1967 - 5 AZR 464/66

    Zurückbehaltungsrecht bei Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

  • RG, 09.10.1933 - II 391/33

    Hat die Einstellung des Verfahrens, die die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 2

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Dies gilt umso mehr, wenn berechtigte Belange des Arbeitgebers erheblich gestört werden, weil das Verhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Ruf des Arbeitgebers im Geschäftsverkehr zu gefährden (ErfK-Ascheid 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 290; Senat 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, zu B II 1 der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7, zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auf die strafrechtliche Bewertung der Handlung kommt es für ihre kündigungsrechtliche Bedeutung nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 c der Gründe).
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