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   BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95   

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BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 (https://dejure.org/1997,478)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 (https://dejure.org/1997,478)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 (https://dejure.org/1997,478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 30
  • BAGE 86, 31
  • NZA 1998, 106
  • BB 1997, 2332
  • BB 1998, 374
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch setzt als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zuletzt Senatsurteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Denn die gesetzliche Regelung der ersatzweisen Abgeltung von nicht erfüllten Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auch für die Tarifvertragsparteien unabdingbar im Sinne von § 13 Satz 1 BUrlG (vgl. BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), weil sie insoweit keine Regelung treffen können, durch die die gesetzlichen Urlaubsansprüche verkürzt werden.

    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).

    Zu den gegen das Merkmal der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs gerichteten Einwänden des Landesarbeitsgerichts hat der Senat bereits mit Urteil vom 5. Dezember 1995 (aaO) ausführlich Stellung genommen.

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Denn wie bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu der identischen Regelung in § 9 Nr. 3 Satz 1 des Vorgängertarifvertrages vom 30. April 1980 ausgeführt hat, ist nicht zugunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Abgeltungsregelungen abgewichen worden (BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Nach § 12 Nr. 7 MTV (in der bis zum Inkrafttreten des neuen Manteltarifvertrages vom 11. Dezember 1996 geltenden Fassung) tritt der wegen Krankheit nicht genommene Urlaub mit Ablauf des 31. März des Folgejahres jeweils dem Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres hinzu (BAGE 50, 107, 111 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1c bb der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 22/95 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Da nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein neuer Urlaubsanspruch entsteht, kann der abzugeltende Urlaub nicht mehr übertragen werden (vgl. BAGE 50, 107, 111 f. = AP, aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann daher dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in gleicher Weise wie der Erholungsurlaub (BAG Urteil vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 52, 67, 69 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).

    Spätestens mit der vom Kläger geltend gemachten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 3. April 1994 ist der bis dahin noch nicht erfüllte Anspruch des Klägers auf tariflichen (Grund-)Urlaub von Gesetzes wegen in den Anspruch auf Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG) umgewandelt worden (vgl. BAGE 79, 92 = AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann daher dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der Arbeitnehmer trägt für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v. und BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (BAGE 66, 134, 138 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3a der Gründe; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 77, 291 = AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (BAGE 66, 134, 138 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3a der Gründe; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 77, 291 = AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 1995 - 12 (13) Sa 1885/94 - aufgehoben, soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen wurde.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25. August 1994 - 1 Ca 2210/94 - abgeändert, soweit es durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 1995 - 12 (13) Sa 1885/94 - aufrechterhalten wurde.

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89

    Verfall des Anspruchs eines Formers auf Abgeltung von Urlaub - Anforderungen an

  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76

    Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - tarifvertraglicher

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines schwerbehinderten Monteurs - Auswirkungen einer

  • LAG Hamm, 04.12.1984 - 11 Sa 983/84
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Hierfür ist er darlegungs- und beweisbelastet (vgl. Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 86, 30).
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Deshalb setzt er voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (BAG 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30; 9. November 1999 - 9 AZR 797/98 - AP TVAL II § 33 Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 3).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und deshalb im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nicht von seiner Arbeitspflicht befreit werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    a) § 7 Abs. 4 BUrlG gilt auch für tarifliche Urlaubsansprüche, wenn die Tarifvertragsparteien keine abweichenden Regelungen getroffen haben (st. Rspr.; vgl. BAG 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).

    So hat auch der Senat bereits im Urteil vom 27. Mai 1997 (- 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30) entschieden, dass es der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gebietet, den arbeitsunfähig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden mit dem arbeitsunfähig im Arbeitsverhältnis verbleibenden Arbeitnehmer durch Abgeltung von nicht erfüllbaren Urlaubsansprüchen "gleichzustellen".

    Gleiches gilt für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches, welcher als Surrogat des Urlaubsanspruches an die gleichen Voraussetzungen wie der Urlaubsanspruch selbst gebunden ist (st. Rspr.; vgl. BAG 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 112).

    Die gesetzliche Abgeltungsverpflichtung des Arbeitgebers wird danach vorausgesetzt und auf den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses begrenzt (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).

    Aus dieser einschränkenden Vorschrift kann nicht im Umkehrschluss geschlossen werden, in allen sonstigen Fällen, wie z. B. im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Wegeunfall, sei im Verhältnis zur gesetzlichen Regelung eine Ausweitung beabsichtigt (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).

    Eine Antwort auf die Frage, ob der Urlaubsanspruch erfüllt und abgegolten werden kann, enthielt weder § 12 Nr. 2 Abs. 2 MTV-Metall NRW a. F. (so BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.) noch die seit dem 01.01.1998 geltende Fassung, zumal diese entgegen der Ansicht des Klägers auch Arbeit- des Arbeitnehmers im fraglichen Zeitraum voraussetzt ( ... als er Monate bei ihnen gearbeitet hat...-).

    Unerheblich ist, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Krankheit arbeitsunfähig war (BAG AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).

    d) Der Arbeitnehmer trägt für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs die Darlegungs- und Beweislast (BAG 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, erlischt der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in gleicher Weise wie der Erholungsurlaub (BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).

    Dieser Abgeltungsanspruch ist als befristeter Anspruch ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs spätestens mit dem Ablauf des tariflichen Übertragungszeitraums untergegangen (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich nicht nach der zuletzt übertragenen Tätigkeit, sondern nach der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (Bestätigung und Fortführung BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BurlG Abgeltung; Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (BAGE 81, 339 = AP, aaO; BAG Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 d der Gründe; vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v.).

  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hätte der Urlaubsanspruch erfüllt werden können, weil der Kläger ab dem 1. August 2000 wieder arbeitsfähig war (vgl. BAG 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30, 35, 36 mwN).
  • LAG Köln, 29.08.2007 - 7 Sa 673/07

    Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs;

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist (BAG vom 10.5.2005, 9 AZR 253/04, und vom 27.5.2003, 9 AZR 366/02, EzA § 7 BurlG Abgeltung Nr. 9 und Nr. 13; BAG vom 27.5.1997, 9 AZR 337/95, BAGE 86, 30; BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, BAGE 83, 225); denn der Urlaub stellt seinem Wesen nach einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Erholung dar.
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führen zwar nicht zwingend zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 27. Mai 1994 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt daher zwar nicht das Entstehen des Abgeltungsanspruchs aus wohl aber seine Erfüllbarkeit (so schon BAG 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67; 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30 mwN).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 6 Sa 490/05

    Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs als Voraussetzung für die Urlaubsabgeltung

  • LAG Hamm, 29.03.2012 - 16 Sa 322/10

    Übertragung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs; Frist für die

  • LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 944/08

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2002 - 1 Sa 265/01

    Arbeitnehmerhaftung - Schäden auf Baustelle

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 Sa 1936/07

    Einzelhandel, Urlaub, Urlaubsübertragung, Verfall von Urlaubsansprüchen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2009 - 9 Sa 163/09

    Urlaubsabgeltung - kein Erlöschen des Abgeltungsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1807/06

    Urlaubsabgeltung, Beweislast für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs,

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 2 Ta 87/08

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Nachweis, Tarifvertrag, Hinweis auf

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01

    Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung

  • LAG Niedersachsen, 09.11.1999 - 7 Sa 40/99

    Übergang eines Urlaubsabgeltungsanspruchs auf den Betriebsübernehmer;

  • LAG Hamm, 18.05.1999 - 11 Sa 2386/98

    Zur Urlaubsabgeltung für 30 Urlaubstage aus dem Jahre 1997 und 15 Urlaubstage aus

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2004 - 5 Ca 3046/04
  • ArbG Hagen, 11.12.2003 - 2 Ca 286/03

    Bestehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen einschließlich eines Anspruchs auf

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