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   BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97   

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https://dejure.org/1998,1141
BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97 (https://dejure.org/1998,1141)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 5 AZR 2/97 (https://dejure.org/1998,1141)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 (https://dejure.org/1998,1141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 620; ; BeschFG § 4; ; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Senders Freies Berlin in der Fassung vom 1. März 1983 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, § 620; BeschFG § 4 i.d.F. vom 1.3.1983
    Arbeitnehmereigenschaft von Kameraassistenten - Abrufarbeit - Befristungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1277
  • BB 1998, 2320
  • DB 1998, 2608
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß sich diese in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen läßt (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • LAG Berlin, 23.10.1996 - 18 Sa 54/96

    Anspruch auf die gerichtliche Feststellung des Bestandes eines

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. Oktober 1996 - 18 Sa 54/96 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. Oktober 1996 - 18 Sa 54/96 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt gefaßt:.

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen (BAGE 65, 86 = aaO).

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Sie üben Hilfsdienste und damit eine eher untergeordnete Tätigkeit aus, die keinen nennenswerten eigenen Gestaltungsspielraum zuläßt (vgl. BAG Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1979 (- 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) ist ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen in aller Regel zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange gedauert hat.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1976 (- 2 AZR 470/75 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung an.
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
    Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 1998 (- 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151) sowie des Neunten Senats vom 19. Januar 1993 (- 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 ff. = AP BUrlG § 1 Nr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat das BAG dagegen mehrfach entschieden, dass sich derartige Arbeiten regelhaft nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lassen (vgl. BAG NZA 1998, 1277, 1278 m.w.N.; BAG, Urteil v. 17.4.2013, a.a.O.).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mehrfach ausgesprochen, daß sich derartige Arbeiten in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lassen (vgl BAG NZA 1998, 1277, 1278 mwN).

    Voraussetzung sei jedoch, daß der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl: BAG NZA 1998, 1277, 1278 f mwN; BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

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