Rechtsprechung
BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Befristetes Arbeitsverhältnis
- archive.org
- Judicialis
BGB § 611; ; BGB § 620; ; BeschFG § 4; ; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Senders Freies Berlin in der Fassung vom 1. März 1983 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611, § 620; BeschFG § 4 i.d.F. vom 1.3.1983
Arbeitnehmereigenschaft von Kameraassistenten - Abrufarbeit - Befristungsvoraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.03.1996 - 93 Ca 7664/96
- LAG Berlin, 23.10.1996 - 18 Sa 54/96
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Papierfundstellen
- NZA 1998, 1277
- BB 1998, 2320
- DB 1998, 2608
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß sich diese in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen läßt (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- LAG Berlin, 23.10.1996 - 18 Sa 54/96
Anspruch auf die gerichtliche Feststellung des Bestandes eines …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. Oktober 1996 - 18 Sa 54/96 - wird zurückgewiesen.Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. Oktober 1996 - 18 Sa 54/96 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt gefaßt:.
- BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89
Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen (BAGE 65, 86 = aaO).
- BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96
Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Sie üben Hilfsdienste und damit eine eher untergeordnete Tätigkeit aus, die keinen nennenswerten eigenen Gestaltungsspielraum zuläßt (vgl. BAG Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1979 (- 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) ist ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen in aller Regel zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange gedauert hat. - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1976 (- 2 AZR 470/75 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung an. - BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01
Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen
Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 1998 (- 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151) sowie des Neunten Senats vom 19. Januar 1993 (- 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 ff. = AP BUrlG § 1 Nr. 20). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11
Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener …
Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat das BAG dagegen mehrfach entschieden, dass sich derartige Arbeiten regelhaft nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lassen (vgl. BAG NZA 1998, 1277, 1278 m.w.N.;… BAG, Urteil v. 17.4.2013, a.a.O.). - BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R
Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und …
Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mehrfach ausgesprochen, daß sich derartige Arbeiten in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lassen (vgl BAG NZA 1998, 1277, 1278 mwN).Voraussetzung sei jedoch, daß der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl: BAG NZA 1998, 1277, 1278 f mwN; BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung
Der Kläger konnte nicht mit dauernden Einsätzen rechnen und hatte hierauf auch keinen Rechtsanspruch (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71). - LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
aa) Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 2/97, 191/97, 342/97; 20.09.2000 - 5 AZR 61/99).Soweit dort davon ausgegangen wird, dass die Aufführung von Mitarbeitern in Dienstplänen bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft darstellt, wenn die einzelnen Einsätze nicht im Voraus abgesprochen werden (vgl. BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 2/97, 92/97, 342/97) und dass dies auch dann gilt, wenn den Mitarbeitern erklärt wird, dass die Dienstpläne unverbindlich seien oder erst dann in Kraft träten, wenn ihm die eingesetzten Mitarbeiter nicht widersprächen, sie mithin nicht verpflichtet seien, die vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen (…BAG, a.a.O.; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15; 30.11.1994 - 5 AZR 704/93, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 74), so kann für die hier relevante Zeit - ab April 2003 - eine solche einseitige Dienstplaneinteilung bei der Beklagten nicht festgestellt werden.
- LSG Hessen, 12.07.2007 - L 8/14 KR 280/04
Sozialversicherungspflicht - Waren- und Regalauffüller - Abgrenzung - abhängiges …
Diesem Aspekt kommt jedoch bei der rechtlichen Beurteilung wesentliche Bedeutung zu (…dazu bereits BSG SozR § 165 RVO Nr. 16; Urteil vom 18. Mai 1983, 12 RK 41/81 = DB 1984, 1198;… SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; vgl. auch Bundesarbeitsgericht - BAG -, AP Nr. 24 zu § 611 BGB = NZA 1998, 1277). - LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 142/13
Krankenversicherung - Aussetzzeiten; befristete Beschäftigungen; …
Voraussetzung sei jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.1998, Az. 5 AZR 2/97, Juris, Rn. 40;… siehe auch BSG, a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).Gefordert wird, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne große Unterbrechung herangezogen wird und von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch machte (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - juris, Rn. 40f.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2011 - 9 Sa 14/11
Arbeitnehmereigenschaft einer studentischen Hilfskraft bei nicht …
Für diese hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt ausgeführt, dass sich diese Art der Mitarbeit in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt (BAG 22.4.1998 -5 AZR 2/97- ; 30.11.1994 -5 AZR 704/93- , EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 71, Nr. 55).Die Dispositionspraxis, also die Art und Weise wie es zu den einzelnen Einsätzen kommt, kann für die Beurteilung der Frage Bedeutung gewinnen, ob ein einheitliches Arbeitsverhältnis oder aber mehrere befristete Arbeitsverhältnisse vorliegen (BAG 22.4.1998, aaO.; vgl. auch BAG 31.7.2002 -7 AZR 181/01- EzA § 12 TzBfG Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz 18.3.2010 -11 Sa 647/09- LAGE § 12 TzBfG Nr. 55).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung - …
Die die sonstige, nicht programmgestaltende Mitarbeit vollzieht sich nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel in Arbeitsverhältnissen, weil die Mitarbeiter weitgehend weisungsgebunden sind und ihre Tätigkeit nicht im Wesentlichen frei gestalten können (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - juris Rn. 31 ). - BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
Vergütung studentischer Sitzwachen
Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müßte, daß die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG; Senatsurteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - und - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 24, 25 zu § 611 BGB Rundfunk). - SG Duisburg, 23.11.2005 - S 10 RA 19/03
Rentenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08
Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung …
- SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
Dauerarbeitsverhältnis; befristetes Arbeitsverhältnis; Vereinbarung über eine …
- LSG Hessen, 31.07.2008 - L 8 KR 37/07
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit im Bereich des Regalservices im Supermarkt …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Voraussetzung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
Arbeitnehmerstatus - Bestehen eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Rahmenvertrags …
- LSG Sachsen, 31.07.2015 - L 1 KR 37/10
Krankenversicherung - befristete Beschäftigungen; Betriebsprüfung; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 42/08
Anforderungen an die Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen zur Bewilligung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06
Rentenversicherung
- LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 22/21
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer …
- LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
Anspruch des an einzelnen Tagen beschäftigungslosen Arbeitnehmers auf Gewährung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 2/17
Arbeitslosengeld - Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit - unständige …
- LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen befristeten …
- SG Berlin, 28.04.2015 - S 120 AL 3592/12
Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit - …
- SG Dresden, 24.04.2013 - S 25 KR 37/09
Ausgehen von jeweils wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnissen oder von einem …
- LAG Köln, 07.10.1998 - 2 Sa 623/98
Arbeitnehmerstatus eines Übersetzersr, Adapters und Sprecher von Berichten und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2017 - L 9/10 R 239/12
- SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Feststellung eines die Sozialversicherungspflicht dem Grunde nach begründenden …