Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,846
BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96 (https://dejure.org/1997,846)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 2 AZR 513/96 (https://dejure.org/1997,846)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 (https://dejure.org/1997,846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose / fristgemäße Kündigung wegen Trunkenheit im Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG Rheinland-Pfalz § 5 Abs. 5, §§ 81, 82
    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz - Einleitung des Verfahrens durch den Leiter des Städtischen Personalamts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPVG Rheinland-Pfalz § 5 Abs. 5, §§ 81, 82
    Anhörung des Personalrats vor Kündigung: Unschädlichkeit der ungerügt gebliebenen Verfahrenseinleitung durch nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 193
  • NZA 1998, 197
  • BB 1997, 1316
  • DB 1997, 1573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    Wird das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter selbst, sondern durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (Weiterführung der mit Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG eingeleiteten ständigen Senatsrechtsprechung).

    Für den Fall, daß das Personalvertretungsrecht eine Vertretung bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens nur bei Verhinderung des Dienststellenleiters vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die fehlende Verhinderung des Dienststellenleiters vom Personalrat gerügt worden sein muß, wenn ein solcher Mangel im Verhältnis zu dem gekündigten Arbeitnehmer beachtlich sein soll (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.; Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v.; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v.).

    Der Leiter der Dienststelle soll im Interesse des sozialen Friedens veranlaßt werden, sich nicht nur mit den Aufgaben der Dienststelle nach außen, sondern auch mit den internen Problemen seiner Mitarbeiter zu beschäftigen, zumal bei Einschaltung der Behördenspitze möglicherweise raschere und sachgerechtere Lösungen gefunden werden; Personalentscheidungen sollen nicht routinemäßig von einem bloßen Sachbearbeiter erledigt werden (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP, aaO).

    Dieser Mangel ist dann nicht nur im Verhältnis zwischen Dienststelle und Personalrat, sondern auch im Außenverhältnis unbeachtlich und zwar nicht nur in Fällen der Mitbestimmung, sondern auch in denen der Mitwirkung des Personalrats (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    So führt z.B. nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine personalvertretungsrechtlich vorgesehene, jedoch unterbliebene Erörterung der beabsichtigten Kündigung mit dem Personalrat nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die Erörterung zumindest konkludent verlangt hatte (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 5 der Gründe und vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v., zu V 1 und 2 der Gründe, jeweils m.w.N.); auch nach der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts kann der Personalrat auf die Erörterung verzichten (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).

    Für den Fall, daß das Personalvertretungsrecht eine Vertretung bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens nur bei Verhinderung des Dienststellenleiters vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die fehlende Verhinderung des Dienststellenleiters vom Personalrat gerügt worden sein muß, wenn ein solcher Mangel im Verhältnis zu dem gekündigten Arbeitnehmer beachtlich sein soll (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.; Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v.; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v.).

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    So führt z.B. nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine personalvertretungsrechtlich vorgesehene, jedoch unterbliebene Erörterung der beabsichtigten Kündigung mit dem Personalrat nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die Erörterung zumindest konkludent verlangt hatte (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 5 der Gründe und vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v., zu V 1 und 2 der Gründe, jeweils m.w.N.); auch nach der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts kann der Personalrat auf die Erörterung verzichten (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).

    Für den Fall, daß das Personalvertretungsrecht eine Vertretung bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens nur bei Verhinderung des Dienststellenleiters vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die fehlende Verhinderung des Dienststellenleiters vom Personalrat gerügt worden sein muß, wenn ein solcher Mangel im Verhältnis zu dem gekündigten Arbeitnehmer beachtlich sein soll (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.; Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v.; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v.).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    Zwar kann die Personalratsbeteiligung vor einer Kündigung auch dann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber dem Personalrat für den Arbeitnehmer entlastende Gesichtspunkte bewußt verschweigt (vgl. für die Betriebsratsanhörung Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    So führt z.B. nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine personalvertretungsrechtlich vorgesehene, jedoch unterbliebene Erörterung der beabsichtigten Kündigung mit dem Personalrat nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die Erörterung zumindest konkludent verlangt hatte (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 5 der Gründe und vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v., zu V 1 und 2 der Gründe, jeweils m.w.N.); auch nach der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts kann der Personalrat auf die Erörterung verzichten (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    Nicht mitgeteilt werden müssen jedoch solche Tatsachen, von denen der Personalrat bereits Kenntnis hat (vgl. wiederum für die Betriebsratsanhörung BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    Unterläßt der Personalrat dies und nimmt zu der beabsichtigten Kündigung nur in anderer Hinsicht abschließend Stellung, so verliert er sein Rügerecht und kann den Mangel nicht mehr nachträglich beanstanden (ebenso BVerwG Beschluß vom 26. August 1987 - 6 P 11.86 - BVerwGE 78, 72, 74 ff.) [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86].
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    Für den Fall, daß das Personalvertretungsrecht eine Vertretung bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens nur bei Verhinderung des Dienststellenleiters vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die fehlende Verhinderung des Dienststellenleiters vom Personalrat gerügt worden sein muß, wenn ein solcher Mangel im Verhältnis zu dem gekündigten Arbeitnehmer beachtlich sein soll (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.; Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v.; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 Sa 626/95

    Beteiligungsverfahren des Personalrates; Kündigung; Einleitungsverfahren

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. April 1996 - 2 Sa 626/95 - aufgehoben.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Hierzu hätte es einer ausdrücklichen Rüge des Personalrats bedurft (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1; 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1; 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - BAGE 88, 125), die vorliegend fehlt.
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Ein möglicher Vertretungsmangel ist dann nicht nur im Verhältnis zwischen Dienststelle und Personalrat, sondern auch im Außenverhältnis unbeachtlich und zwar nicht nur in Fällen der Mitbestimmung, sondern auch in denen der Mitwirkung des Personalrats (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8; 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 443/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Nach der Senatsrechtsprechung (27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1), an der festzuhalten ist, ist ein derartiger Verfahrensmangel im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer unbeachtlich, wenn ihn wie im Streitfall der Personalrat nicht innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Frist gerügt hat.
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Nach der Senatsrechtsprechung (27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1), an der festzuhalten ist, ist ein derartiger Verfahrensmangel im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer unbeachtlich, wenn ihn wie im Streitfall der Personalrat nicht innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Frist gerügt hat.
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Nach der Senatsrechtsprechung (27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1), an der festzuhalten ist, ist ein derartiger Verfahrensmangel im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer unbeachtlich, wenn ihn wie im Streitfall der Personalrat nicht innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Frist gerügt hat.
  • LAG München, 12.01.2006 - 2 Sa 430/05

    Außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit

    Die Einleitung des Anhörungsverfahrens nach Art. 77 Abs. 3 BayPVG durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat - wie hier - den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (BAG vom 27.2.1997 - 2 AZR 513/96 - PersV 98, 208).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98

    Kündigungswiderspruch des Personalrats wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der

    Wenn der Dienststellenleiter vorliegend von einer Beauftragung der Frau E im Sinne des § 7 Satz 4 BPersVG abgesehen hat (vgl. die andere Fallgestaltung im Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz), so kann dieses Versäumnis nicht dazu führen, § 7 Satz 3 BPersVG entgegen der ratio legis erweiternd auszulegen.
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    aa) Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch einen gemäß § 8 Abs. 1 LPVG NW nicht zugelassenen Vertreter führt entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit einer anschließenden Kündigung, wie der Senat im Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz) zu der parallel gelagerten Situation und ähnlichen personalvertretungsrechtlichen Vorschrift (nicht zugelassener Vertreter des Oberbürgermeisters einer Kommune - § 5 LPVG Rheinland-Pfalz) im Anschluß an seine neuere Rechtsprechung zum Handeln eines Vertreters bei fehlender Verhinderung des Dienststellenleiters (vgl. Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v. und vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) entschieden hat.
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

    Der Senat hat im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2b, c der Gründe; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschieden, daß der für die Dienststelle handelnde Leiter durch seinen ständigen Vertreter oder einen sonstigen Beauftragten vertreten werden kann, wenn er verhindert ist.
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 532/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Nach der Senatsrechtsprechung (27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1), an der festzuhalten ist, ist ein derartiger Verfahrensmangel im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer unbeachtlich, wenn ihn - wie im Streitfall - der Personalrat nicht innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Frist gerügt hat.
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 506/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 504/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 512/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 505/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 503/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 531/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 501/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 537/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 559/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 527/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 502/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 148/12

    Tarifliche Unkündbarkeit - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 518/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 508/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 510/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 530/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 529/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 Sa 930/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht