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   BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97   

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https://dejure.org/1997,2873
BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97 (https://dejure.org/1997,2873)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1997 - 5 AZB 32/97 (https://dejure.org/1997,2873)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 5 AZB 32/97 (https://dejure.org/1997,2873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Frage des Rechtswegs - Gesetzlicher Vertreter eines ausländischen Kreditinstitutes nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 Gesetz über das Kreditwesen (KWG) - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - gesetzliche Vertreter eines Kreditinstitutes nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1014 (Ls.)
  • NZA 1998, 51
  • BB 1998, 168
  • JR 1998, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

    Auszug aus BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97
    Voraussetzung ist aber eine klar unterscheidbare Doppelstellung, die der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1960 (- 5 AZR 578/59 - AP Nr. 14 zu § 5 ArbGG 1953) etwa für den "Rendanten" einer Spar- und Darlehnskasse (eGmbH) bejaht hat, der - mit unterschiedlichen Aufgaben - zeitweise auch Vorstandsmitglied war.
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Auszug aus BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97
    Eine gesetzliche oder in der Satzung bzw. in dem Gesellschaftsvertrag enthaltene Beschränkung der Vertretungsmacht, etwa auf Gesamtvertretung, auf die laufenden Geschäfte oder auf Geschäfte bestimmter Art oder nur bis zu einer gewissen Größenordnung schließt - unabhängig von ihrer Wirksamkeit (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB einerseits und § 126 Abs. 2 HGB, § 37 Abs. 2 GmbHG andererseits) - die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht aus (BAGE 9, 313 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97
    Daher ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auch auf Personen anwendbar, die ohne die Fiktion als Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG oder - wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit - als arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG anzusehen wären (BAGE 49, 81, 88; 55, 137 = AP Nr. 3, 6 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 404/59

    Dienstordnungs-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Geschäftsführer -

    Auszug aus BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97
    Eine gesetzliche oder in der Satzung bzw. in dem Gesellschaftsvertrag enthaltene Beschränkung der Vertretungsmacht, etwa auf Gesamtvertretung, auf die laufenden Geschäfte oder auf Geschäfte bestimmter Art oder nur bis zu einer gewissen Größenordnung schließt - unabhängig von ihrer Wirksamkeit (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB einerseits und § 126 Abs. 2 HGB, § 37 Abs. 2 GmbHG andererseits) - die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht aus (BAGE 9, 313 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97
    Daher ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auch auf Personen anwendbar, die ohne die Fiktion als Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG oder - wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit - als arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG anzusehen wären (BAGE 49, 81, 88; 55, 137 = AP Nr. 3, 6 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00

    Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes

    Entsprechend wird auch der besondere Vertreter eines rechtsfähigen Vereins nach § 30 BGB als Organ iSd. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG angesehen (APS/Biebl § 14 KSchG Rn. 6; KR-Rost aaO § 14 KSchG Rn. 12; so auch zu § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG BAG 5. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 21; siehe auch 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 23; 15. Oktober 1997 - 5 AZB 32/97 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 26; LAG Frankfurt am Main 15. Juni 1990 - 15 Sa 1578/89 - ZTR 1991, 79 [Leitsätze]).
  • LAG Hessen, 17.10.2017 - 8 Sa 1444/16

    Bei einer mehrfachen Begründung der Kündigung bedarf es zunächst einer

    Konsequenterweise hat sie sich im vorliegenden Rechtsstreit auch an keiner Stelle darauf berufen, dass der Kläger in seiner Eigenschaft als Zweigstellenleiter kein Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gewesen sei (vgl. hierzu auch BAG 15. Oktober 1997 - 5 AZB 32/97 - NZA 1998, 51 f.) .
  • BAG, 17.12.2008 - 5 AZB 69/08

    Rechtsweg - Werkleiter eines Eigenbetriebs

    Eine gegenständliche Beschränkung der Vertretungsmacht, etwa auf Gesamtvertretung, auf die laufenden Geschäfte oder auf Geschäfte bestimmter Art oder nur bis zu einer gewissen Größenordnung schließt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht aus (Senat 15. Oktober 1997 - 5 AZB 32/97 - mwN, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 26; 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 23; BGH 25. Juli 2002 - III ZR 207/01 - zu II 3 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 9).
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