Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,395
BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 (https://dejure.org/1998,395)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 (https://dejure.org/1998,395)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 (https://dejure.org/1998,395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. VI b Fallgruppe 1 a; ; VergGr. V c Fallgruppen 1 a und 1 b; ; VergGr. V b Fallgruppen 1 a und 1 c; ; BAT-O § 22 Übergangsvorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrigierende Rückgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 69
  • NZA 1998, 950
  • BB 1998, 1540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.07.1996 - 2 Sa 1042/95

    Angabe der Vergütungsgruppe ; Eigenständiger arbeitsvertraglicher

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 2 Sa 1042/95 E -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Juli 1996 - 2 Sa 1042/95 E - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann sich von einer rechtsfehlerhaften Tarifanwendung, die nicht zur Entstehung vertraglicher Rechtsansprüche geführt hat, einseitig lossagen (Senatsurteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - aaO).

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die tarifliche Übergangsbestimmung betrifft nur tarifliche Eingruppierungen in der Übergangszeit, nicht aber Vergütungsvereinbarungen, die im Hinblick auf besondere Umstände des Einzelfalles bewußt über die tariflichen Bestimmungen hinaus getroffen wurden (BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - aaO).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Der Klagevortrag ist, auch bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage, schlüssig, wenn das tatsächliche Vorbringen bei Unterstellung seiner Richtigkeit den Klageantrag begründet erscheinen läßt, so daß im Falle der Säumnis der beklagten Partei ein Versäumnisurteil nach § 331 ZPO ergehen könnte (Senatsurteile vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 447/93 - ZTR 1994, 507, m.w.N.; vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Er muß dafür entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Er muß dafür entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Bei einem unbestimmten Rechtsbegriff ist in der Revisionsinstanz nur zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Kennzeichnend für selbständige Leistungen im tariflichen Sinne können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vielmehr - ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe - ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Vom Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der Angestellte muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung gelangen (Senatsurteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 1025/94 - AP Nr. 212 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
    Bei einem unbestimmten Rechtsbegriff ist in der Revisionsinstanz nur zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92

    Eingruppierung eines Lebensmittelkontrolleurs - Richtige Eingruppierung eines

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation -

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Vom Angestellten erwartet werden Abwägungsprozesse; er muss unterschiedliche Informationen verknüpfen, gegeneinander abmessen und zu einer Entschließung kommen (BAG 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69, 80; 12. Juni 1996 - 4 AZR 1025/94 - zu II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 212).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, daß der Arbeitgeber bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen muß, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen sei und daß er dafür entweder ein Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen müsse, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - nv.; 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht