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   BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98   

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https://dejure.org/1998,2388
BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98 (https://dejure.org/1998,2388)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 AZR 119/98 (https://dejure.org/1998,2388)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 (https://dejure.org/1998,2388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BeschFG § 2 Abs. 1; ; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; ; BGB § 612; ; BAT § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung studentischer Sitzwachen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 2 Abs. 1; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; BGB § 612; BAT § 22
    Vergütung studentischer Sitzwachen - Keine Pflegehelfertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 828
  • BB 1999, 1170
  • DB 1999, 1562
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 7 Sa 2184/96

    Vergütungsansprüche wegen einer sachwidrigen Ungleichbehandlung; Tarifbindung als

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 7 Sa 2184/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 1997 - 7 Sa 2184/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Auch wenn berücksichtigt wird, daß auf die Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber anzurechnen sind, falls zwischen diesen und dem letzten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - und - 2 AZR 83/98 - AP Nr. 9, 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), so läßt sich anhand des Vorbringens des Klägers Beginn und Ende der Wartefrist nicht errechnen.
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Auch wenn berücksichtigt wird, daß auf die Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber anzurechnen sind, falls zwischen diesen und dem letzten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - und - 2 AZR 83/98 - AP Nr. 9, 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), so läßt sich anhand des Vorbringens des Klägers Beginn und Ende der Wartefrist nicht errechnen.
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müßte, daß die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG; Senatsurteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - und - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 24, 25 zu § 611 BGB Rundfunk).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müßte, daß die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG; Senatsurteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - und - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 24, 25 zu § 611 BGB Rundfunk).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95

    Tarifanwendung wegen Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Auch Arbeitnehmer mit nicht vergleichbaren Tätigkeiten können allerdings dann gleich zu behandeln sein, wenn der Arbeitgeber eine weitergehende allgemeine Regel aufgestellt hat, die für die in ihrer Wertigkeit nicht vergleichbaren Tätigkeiten dieselbe Geltung beansprucht (Senatsurteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 - AP Nr. 133 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müßte, daß die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG; Senatsurteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - und - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 24, 25 zu § 611 BGB Rundfunk).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11

    Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit

    Auch alle anderen Umstände folgen erkennbar aus dem Bemühen einer einfachen Abwicklung der arbeitsvertraglichen Beziehungen, sagen aber nichts über das Fortbestehen von Rechten und Pflichten nach dem jeweils konkret vereinbarten Einsatz aus (vgl. auch BAG 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - NZA 1999, 828 ff., unter II.1.a) der Entscheidungsgründe, Rn. 28).
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 777/07

    Zur Eingruppierung einer Stationshilfskraft nach der KDAVO HE

    Die Aufgaben dieses Personenkreises bestehen aus überwiegend gewerblichen Tätigkeiten wie dem Reinigen von Zimmern und Räumen, dem Besorgen von Gegenständen oder Materialien, die bei der Pflege benötigt werden, der Hilfe bei der Essensausgabe, Botengänge u. ä. (vgl. BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98 - Rn. 17 zit. nach Juris).

    Typische Aufgaben sind Pflegedokumentation, die Vitalzeichenkontrolle, die Prophylaxe gegen Pneumonie, Contractur, Soor, Dekubitus und Thrombose, die Mobilisation (Umbettung, Gehunterstützung) der Kranken, die Anleitung zur Eigenhygiene und Weiteres (vgl. BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98 - Rn. 18 zit. nach Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 647/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 654/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 652/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 649/09
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m.w.N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 653/09
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m.w.N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 655/09
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.03.2011 - KGH.EKD I-0124/S54
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