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   BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97   

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https://dejure.org/1999,766
BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97 (https://dejure.org/1999,766)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1999 - 8 AZR 485/97 (https://dejure.org/1999,766)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 (https://dejure.org/1999,766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; ZPO § 325
    Betriebsübergang - Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; ZPO - 325
    Betriebsübergang: Eingeschränkte Erstreckung der Rechtskraft aus einem vorangegangenen Kündigungsrechtsstreit auf den Betriebserwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 41
  • NJW 2000, 92
  • ZIP 1999, 1142
  • NZA 1999, 648
  • BB 1999, 1221
  • DB 1999, 1068
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 b der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt für die Anwendung des § 613 a BGB ein Bündel von Rechtsgeschäften, wenn diese in ihrer Gesamtheit auf die Übernahme eines funktionsfähigen Betriebs gerichtet sind (vgl. nur BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - aaO, zu B I 2 d der Gründe).

    Nicht verlangt werden kann, daß dem Erwerber die Befugnis zur Fortführung des Betriebs übertragen wurde (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - aaO).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG - Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP Nr. 174 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Auszug aus BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG - Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP Nr. 174 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Es ist ohne Bedeutung, in welchem (vermeintlichen) Rechtsverhältnis der Übernehmer die bisherigen Arbeitnehmer nach der Übernahme (weiter-)beschäftigt (BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 24 mwN zur Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD; vgl. auch 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 - BAGE 91, 41) .
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12

    Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst

    Es ist ohne Bedeutung, in welchem (vermeintlichen) Rechtsverhältnis der Übernehmer die bisherigen Arbeitnehmer nach der Übernahme (weiter-)beschäftigt (BAG 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 - BAGE 91, 41) .
  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

    Es ist ohne Bedeutung, in welchem (vermeintlichen) Rechtsverhältnis der Übernehmer die bisherigen Arbeitnehmer nach der Übernahme (weiter-)beschäftigt (vgl. BAG 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 - BAGE 91, 41) .
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