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Rechtsprechung
   BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1609
BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 (https://dejure.org/2002,1609)
BAG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 (https://dejure.org/2002,1609)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 (https://dejure.org/2002,1609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialplanabfindung; Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in die Masse wegen einer Sozialplanforderung ; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Auslegung eines Sozialplans; Ausscheiden des Arbeitnehmers "auf Grund der Betriebsstillegung"; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 1; InsO § 123
    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Sozialplanforderung als nicht vollstreckbare Masseforderung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Auslegung eines Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialplanforderung in der Insolvenz: § 123 Abs.??3 Satz 2 InsO schließt eine Zwangsvollstreckung in die Masse wegen einer Sozialplanforderung nicht nur vorübergehend sondern insgesamt aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1414
  • NZA 2003, 879 (Ls.)
  • DB 2003, 2710
  • JR 2004, 131
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    Eine Eigenkündigung ist in der Regel dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlaßt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitgeteilt hat, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 112 a Nr. 6; Fitting BetrVG 21. Aufl. §§ 112, 112 a Rn. 165).

    Er ist der wichtigste Unterfall der gebotenen Behandlung nach Recht und Billigkeit (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO mwN).

    Deshalb verstößt eine Sozialplanregelung, die formal zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung unterscheidet und den generellen Ausschluß aller Arbeitnehmer vorsieht, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - aaO).

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    Eine Eigenkündigung ist in der Regel dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlaßt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitgeteilt hat, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 112 a Nr. 6; Fitting BetrVG 21. Aufl. §§ 112, 112 a Rn. 165).

    Deshalb verstößt eine Sozialplanregelung, die formal zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung unterscheidet und den generellen Ausschluß aller Arbeitnehmer vorsieht, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - aaO).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 126 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 103).
  • LAG Köln, 27.04.2001 - 11 Sa 1501/00

    Sozialplanabfindung; Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    cc) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 27. April 2001 (- 11 Sa 1501/00 -) in einem Parallelverfahren kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber die Absicht hatte, den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu bewegen.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    Daher fehlt für eine Leistungsklage möglicherweise schon das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - zVv.; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1; Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 2. Aufl. § 123 InsO Rn. 26).
  • LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Treu und Glauben, Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Dezember 2001 - 7 Sa 577/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
    Daher fehlt für eine Leistungsklage möglicherweise schon das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - zVv.; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1; Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 2. Aufl. § 123 InsO Rn. 26).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Der bloße Hinweis des Arbeitgebers auf eine unsichere Lage des Unternehmens, auf notwendig werdende Betriebsänderungen und die nicht auszuschließende Möglichkeit des Arbeitsplatzverlustes genügt nicht, um in diesem Sinne einen vom Arbeitgeber gesetzten Anlass anzunehmen (BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 6; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Damit ist eine Feststellungsklage, wenn nicht geboten (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - BAGE 102, 82, zu II 1 a der Gründe; BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358, zu II 1 der Gründe mwN), so jedenfalls zulässig (BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - NZA 2006, 220, zu A I der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4, zu I der Gründe).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Einer solchen Klage kann deshalb das Feststellungsinteresse nicht versagt werden (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4, zu I der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - BAGE 107, 91, zu A I der Gründe m. Anm. Oetker).

    (Spätere) Rechtsansichten der Betriebsparteien sind kein Auslegungsmaßstab (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4 = ZIP 2003, 1414, zu II 3 der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01   

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https://dejure.org/2003,4009
BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01 (https://dejure.org/2003,4009)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2003 - 9 AZR 546/01 (https://dejure.org/2003,4009)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 (https://dejure.org/2003,4009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ablösung von Ansprüchen durch Aushang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld; Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages für die Getränkeindustrie - außer Brauereien - Hessen; Auslegung eines Aushangs des Arbeitgebers als rechtsverbindliche Gesamtzusage; Voraussetzungen einer Gesamtzusage; Entbehrlichkeit ...

  • rechtsportal.de

    Gratifikationen - Ablösung von Ansprüchen durch Aushang; Ausschlußfristen

  • Der Betrieb

    Widerruf freiwilliger Leistungen: Beseitigung bereits eingegangener Verpflichtungen nur, wenn diese Leistungen bereits unter einem Widerrufsvorbehalt standen ? Vorbehalt muss zweifelsfrei erklärt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 879 (Ls.)
  • DB 2003, 1448
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Stellt der Arbeitgeber die Entscheidung über eine freiwillige Leistung nur in Aussicht, so schließt dies die Bindung des Arbeitgebers sowohl für den laufenden Bezugszeitraum als auch für die Zukunft aus (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204).

    Maßgeblich ist der Empfängerhorizont (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO).

    Die in den Aushängen ab 1983 enthaltene Formulierung, das Urlaubsgeld stelle eine freiwillige soziale Leistung der Firma dar, macht nicht in ausreichender Weise deutlich (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO; BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BB 2003, 369), daß die Beklagte dem Kläger als langjährigen Beschäftigten den vorbehaltslosen Anspruch wieder nehmen wollte.

    Der Senat kann es deshalb offenlassen, ob aus der Begründung eines Widerrufsvorbehalts zusammen mit der Zusage einzelner Leistungen überhaupt geschlossen werden kann, daß sich ein solcher Widerrufsvorbehalt auch auf bereits bestehende Ansprüche bezieht (ebenso Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO).

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Die in den Aushängen ab 1983 enthaltene Formulierung, das Urlaubsgeld stelle eine freiwillige soziale Leistung der Firma dar, macht nicht in ausreichender Weise deutlich (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO; BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BB 2003, 369), daß die Beklagte dem Kläger als langjährigen Beschäftigten den vorbehaltslosen Anspruch wieder nehmen wollte.

    Ein Arbeitgeber kann bereits eingegangene Verpflichtungen nur durch einen Widerruf beseitigen, wenn diese Leistungen bereits unter einem Widerrufsvorbehalt standen (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - aaO für die Formulierungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und "jederzeit widerruflich").

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Der Kläger hat auch Anspruch auf die Bruttozinsen (vgl. BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).
  • LAG Hessen, 05.04.2001 - 11 Sa 506/00

    Abgrenzung einer betrieblichen Übung von einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. April 2001 - 11 Sa 506/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    a) Eine Gesamtzusage liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42) vor, wenn der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern des Betriebes in allgemeiner Form - wie hier durch Aushang - ein Angebot macht, dessen Annahme durch die Arbeitnehmer nicht erwartet werden kann, ohne daß nach der Verkehrssitte die Annahme gegenüber dem Arbeitgeber erklärt zu werden braucht (§ 151 Satz 1 BGB).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Der Berechtigte muß vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, daß er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so daß der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2; BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326 mwN).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Die Auslegung eines an alle Arbeitnehmer gerichteten Schreibens ist durch das Revisionsgericht unbeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293).
  • BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Zinsansprüche sind akzessorische Ansprüche und können immer dann geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich der Hauptforderung die tarifliche Ausschlußfrist - wie hier - eingehalten wurde (BAG 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
    Der Berechtigte muß vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, daß er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so daß der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2; BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326 mwN).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Aus diesem Grund wird auch bei einer Gesamtzusage eine uneingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung vorgenommen (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 5).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Aus diesem Grund wird auch bei einer Gesamtzusage eine uneingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung vorgenommen (vgl. Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - EzA BGB 2002 Gratifikation, Prämie § 611 Nr. 5).
  • LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02

    Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage -

    Ein Arbeitgeber kann bereits eingegangene Verpflichtungen nur durch einen Widerruf beseitigen, wenn diese Leistungen bereits unter einem Widerrufsvorbehalt standen (vgl. BAG vom 21.01.2003, 9 AZR 546/01 unter Hinweis auf BAG vom 23.10.2002, 10 AZR 48/02).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Indessen kann der Freiwilligkeitsvorbehalt auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 546/01, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie, BAG, Urteil vom 22.01.2003, 10 AZR 395/02, ZIP 2003, 1858, Urteil vom 28.04.2004, 10 AZR 481/03, ZTR 2004, 540, BAG 3. Senat, Urteil vom 19. Mai 2005, Az: 3 AZR 660/03NZA 2005, 889).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 Sa 2107/12

    Verzugszinsen für bereits nachgezahlte Vergütungsdifferenz wegen diskriminierende

    Das Arbeitsgericht ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 5; vom 25. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114-125) zu Recht davon ausgegangen, dass Zinsansprüche akzessorische Ansprüche zum Hauptanspruch sind und immer dann geltend gemacht werden können, wenn hinsichtlich der Hauptforderung die Ausschlussfrist eingehalten ist (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - a.a.O Rz. 44).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2012 - 3 Sa 82/12

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage - Vorbehalt einer Änderung durch

    Auf die konkrete Kenntnis des Einzelnen kommt es nicht an ( BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 19, NZA-RR 2010, 293; 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - Rn. 26, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 5; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 38, NZA 2004, 271 ).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2007 - 12 Sa 921/07

    Tarifauslegung

    Die Kammer tritt der erstinstanzlichen Beweiswürdigung bei (§ 69 Abs. 2 ArbGG) und geht mit dem Arbeitsgericht auch davon aus, dass der Arbeitgeber das in einer Gesamtzusage vorbehaltene Widerrufsrecht grundsätzlich per Aushang erklärt werden konnte (vgl. BAG vom 21.01.2003, 9 AZR 546/01, ARST 2003, 224 ff.).
  • LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21

    Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation, dass es das Wesen einer Gesamtzusage ist, als kollektive Leistung Ansprüche vertraglicher Art auch auf anderweitige Weise als die Aufnahme im Arbeitsvertrag zu begründen, zum Beispiel durch Aushang (siehe grundlegend BAG, Urt. v. 21.01.2003, 9 AZR 546/01, juris, Rz. 26).
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2007 - 12 Sa 921/07

    Tarifauslegung

    Die Kammer tritt der erstinstanzlichen Beweiswürdigung bei (§ 69 Abs. 2 ArbGG) und geht mit dem Arbeitsgericht auch davon aus, dass der Arbeitgeber das in einer Gesamtzusage vorbehaltene Widerrufsrecht grundsätzlich per Aushang erklärt werden konnte (vgl. BAG vom 21.01.2003, 9 AZR 546/01, ARST 2003, 224 ff.).
  • LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 993/21

    Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation, dass es das Wesen einer Gesamtzusage ist, als kollektive Leistung Ansprüche vertraglicher Art auch auf anderweitige Weise als die Aufnahme im Arbeitsvertrag zu begründen, zum Beispiel durch Aushang (siehe grundlegend BAG, Urt. v. 21.01.2003, 9 AZR 546/01, juris, Rz. 26).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 227/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5270
BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 227/02 (https://dejure.org/2003,5270)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 10 AZR 227/02 (https://dejure.org/2003,5270)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 (https://dejure.org/2003,5270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang; Ablösung tariflicher Ansprüche bei Betriebsübergang; Übergang von Tarifverträgen bei gleichen Regelungsgegenständen; Tarifauslegung

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang; Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung - Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • Der Betrieb

    Voraussetzungen für die Ablösung von Rechten durch einen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 879 (Ls.)
  • DB 2003, 1852
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Thüringen, 28.02.2002 - 1 Sa 499/00
    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 227/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2002 - 1 Sa 499/2000 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 227/02
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dies nur dann der Fall wäre, wenn der MTV Nr. 1 denselben Regelungsgegenstand betreffen würde oder wenn diesem Tarifvertrag zu entnehmen wäre, daß er die vertraglich fortgeltenden Tarifregelungen insgesamt ablösen sollte (BAG 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613 a Nr. 108 = EzA BGB § 613 a Nr. 118 mwN).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Neben der kongruenten Tarifgebundenheit setzt § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB voraus, dass "die Rechte und Pflichten" und damit derselbe Regelungsgegenstand bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages geregelt werden (vgl. dazu Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613a Nr. 108 = EzA BGB § 613a Nr. 118; vgl. auch BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Denn sie sind durch die denselben Regelungsgegenstand betreffenden Tarifnormen (Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - aaO; BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 -AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1, zu II 2 der Gründe) der Tarifverträge KSH abgelöst worden.
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

    Das ist durch Auslegung zu ermitteln (Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613a Nr. 108 = EzA BGB § 613a Nr. 118; BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1).
  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1299/11

    Betriebsübergang von einem privaten Klinikträger auf einen öffentlich-rechtlichen

    Das ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 23.01.2008 - 4 AZR 602/06, EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38; 22.01.2003 - 10 AZR 227/02, EzA BGB 2002 § 613 a Nr. 1; 20.04.1994 - 4 AZR 342/93, EzA BGB § 613 a Nr. 108).

    Soweit sich die Regelungsbereiche nicht decken, können die Regelungen des alten Tarifvertrags nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB individualrechtlich weitergelten (BAG 23.01.2008 a.a.O.; 22.01.2003 a.a.O.; 20.04.1994 - 4 AZR 342/93, DB 1994, 2629).

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 138/12

    Betriebsübergang - Ablösung tariflicher Regelungen - Überleitungsregelungen des

    Danach ist derselbe Regelungsgegenstand dann betroffen, wenn der Tarifvertrag beim Erwerber eine Regelung dazu enthält (BAG 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - zu IV 3 a der Gründe mwN) oder wenn diesem Tarifvertrag zu entnehmen ist, dass er die im Arbeitsverhältnis fortwirkenden Tarifregelungen insgesamt ablösen sollte (BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 228/02

    Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 22.01.2003, 10 AZR 227/02.

    Parallelverfahren: BAG - 22.01.2003 - AZ: 10 AZR 227/02.

  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 309/04

    Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Druckindustrie oder der Tarifverträge der

    Denn sie sind durch die denselben Regelungsgegenstand betreffenden Tarifnormen (Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - aaO; BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1, zu I I 2 der Gründe) der Tarifverträge KSH abgelöst worden.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 305/04

    Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Druckindustrie oder der Tarifverträge der

    Denn sie sind durch die denselben Regelungsgegenstand betreffenden Tarifnormen (Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - aaO; BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1, zu I I 2 der Gründe) der Tarifverträge KSH abgelöst worden.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 308/04

    Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Druckindustrie oder der Tarifverträge der

    Denn sie sind durch die denselben Regelungsgegenstand betreffenden Tarifnormen (Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - aaö; BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1, zu I I 2 der Gründe) der Tarifverträge KSH abgelöst worden.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 306/04

    Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Druckindustrie oder der Tarifverträge der

    Denn sie sind durch die denselben Regelungsgegenstand betreffenden Tarifnormen (Senat 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - aaO; BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 227/02 - AP BGB § 613a Nr. 242 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 1, zu I I 2 der Gründe) der Tarifverträge KSH abgelöst worden.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 307/04

    Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Druckindustrie oder der Tarifverträge der

  • LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04

    Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung

  • LAG Hamm, 06.10.2011 - 15 Sa 508/11

    Tarifablösung bei Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 619/12

    Fortwirkung tarifvertraglicher Ansprüche; Transformation und Geschäftsgrundlage

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 230/02

    Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 231/02

    Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

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Rechtsprechung
   BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 294/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7551
BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 294/02 (https://dejure.org/2003,7551)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2003 - 10 AZR 294/02 (https://dejure.org/2003,7551)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 (https://dejure.org/2003,7551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Asphaltabfräsarbeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Anforderungen an Abfräsen der Asphaltdecke einer Straße als Abbrucharbeiten; Anforderungen und Umfang von Abbrucharbeiten; Einteilung in Abbrucharbeiten und Abfräsearbeiten bei Zusammenarbeit mehrerer Betriebe

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Asphaltabfräsarbeiten; Abbrucharbeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 879 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 294/02
    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130), auf die sich beide Parteien berufen, fällt der Abbruch von Straßen nicht unter den Begriff der Straßenbauarbeiten.
  • LAG Hessen, 14.01.2002 - 16 Sa 1117/01

    Geltungsbereich der Tarifverträge für das Baugewerbe; Zahlungsansprüche nach

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 294/02
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2002 - 16 Sa 1117/01 - aufgehoben.
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 -.

    Auch die Entscheidung vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 294/02 -) stützt die Ansicht der Beklagten nicht.

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 242/08

    Baugewerbe - Isolierarbeiten - Abbruch

    Das völlige oder teilweise Abfräsen der Asphaltdecke einer Straße, wenn die Tragschicht der Straße erhalten bleibt und diese anschließend - auch durch ein anderes Unternehmen - neu beschichtet wird, sind Vorarbeiten zur Reparatur der Straße und damit Straßenbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 -).

    zur vollständigen oder wenigstens teilweisen Beseitigung eines Bauwerks bzw. Bauwerksteils führen (vgl. BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130).

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Bezüglich Straßenbauarbeiten hat der Senat entschieden, dass das völlige oder teilweise Abfräsen der Asphaltdecke einer Straße, wenn die Tragschicht der Straße erhalten bleibt und diese anschließend neu beschichtet wird, Vorarbeiten zur Reparatur der Straße sind und damit Straßenbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV (12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - NZA 2003, 879).
  • BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als

    Dazu gehört insbesondere die Reparatur von Straßen (vgl. BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - zu II 2 der Gründe; 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 -) .

    Das völlige oder teilweise Abfräsen der Asphaltdecke einer Straße, wenn die Tragschicht der Straße erhalten bleibt und diese anschließend neu beschichtet wird, ist eine Vorarbeit zur Reparatur der Straße und damit eine Straßenbauarbeit iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 der Verfahrenstarifverträge (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - zu II 3 d der Gründe; 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - aaO) .

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben solche Teilarbeiten baulichen Charakter, auch wenn sie isoliert ausgeführt werden (vgl. für das Abfräsen von Asphaltdecken als Vorarbeiten des Straßenbaus: BAG Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - veröffentlicht in juris; für Kugelstrahlarbeiten als Vorarbeiten des Betonbaus: BAG Urteil vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 194/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - Markierungsarbeiten in

    Ausgehend davon zählen zum Straßenbau zunächst sämtliche Arbeiten, die unmittelbar der Herstellung, dem Ausbau, der Unterhaltung oder der Reparatur von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen - wie zB Rad- und Fußwege oder auch Parkplätze - dienen, mithin diese Baukörper betreffen (vgl. zum sog. Bankettfräsen BAG 13. Oktober 2020 - 10 AZR 103/19 - Rn. 16 mwN; Abfräsen der Straße BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - zu II 2 der Gründe; 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 -; anders hingegen Baustelleneinrichtungs- und Baustellensicherungsarbeiten BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - BAGE 55, 67, 72) .
  • LAG Hessen, 05.02.2014 - 18 Sa 619/13

    Beurteilungsspielraum für Allgemeinverbindlicherklärung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben solche Teilarbeiten baulichen Charakter, auch wenn sie isoliert ausgeführt werden (vgl. für das Abfräsen von Asphaltdecken als Vorarbeiten des Straßenbaus: BAG Urteil vom 12. März 2003 - 10 AZR 294/02 - veröffentlicht in juris; für Kugelstrahlarbeiten als Vorarbeiten des Betonbaus: BAG Urteil vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • LAG Hessen, 31.10.2012 - 18 Sa 752/11

    Schiffsbau - Korrosionsschutz; Schiffsbau - Korrosionsschutz

    Sie verlieren ihren Charakter nicht dadurch, dass eine Aufteilung von Vorarbeiten und Hauptarbeiten, z.B. zwischen Nachunternehmer und Hauptauftragnehmer erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 242/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 309; BAG Urteil vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; BAG Urteil vom 13. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - NZA 2003, 879 ).
  • LAG Hessen, 24.07.2006 - 16 Sa 2258/05

    Baugewerblicher Betrieb

    Soweit das BAG andererseits (12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - NZA 2003, 879 (LS)) meint, die Merkmale der Durchführung von Abbrucharbeiten (§ 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29 VTV) könnten auch dann bei einem Betrieb erfüllt sein, wenn dieser Betrieb selbst keine Abbrucharbeiten durchführe, aber aufgrund der arbeitsteiligen Zusammenarbeit mit einem anderen Betrieb unter Zusammenfassung der Tätigkeiten beider Betriebe von Abbrucharbeiten ausgegangen werden könne, mag das für Abbrucharbeiten zutreffen.
  • LAG Hessen, 29.01.2016 - 10 Sa 1832/14

    Kugelstrahlarbeiten, die auf Betonfußböden, aber auch auf Estrich-, Fliesen und

    (3) Auch die Schleif- und Fräsarbeiten dienen der Betonsanierung und unterfallen § 1 Abs. V Nr. 5 VTV, jedenfalls aber § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV (vgl. zu Asphaltfräsarbeiten BAG 12. Februar 2003 = 10 AZR 294/02 = Juris).
  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 18 Sa 1466/12

    Demontage Öltanks und Industrieanlagen - Geltungsbereich VTV-Bau

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • LAG Hessen, 11.05.2011 - 18 Sa 23/11

    VTV-Sozialkassenverfahren Gerüstbaugewerbe - Montage und Demontage von Netzen und

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 18 Sa 1661/10

    TV Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - Beitragspflicht eines Mischbetriebs -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 2 Sa 26/14

    Beiträge zur Sozialkasse des Baugewerbes - Fassadenreinigungsarbeiten -

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Rechtsprechung
   BAG, 26.02.2003 - 5 AZN 757/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13681
BAG, 26.02.2003 - 5 AZN 757/02 (https://dejure.org/2003,13681)
BAG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 AZN 757/02 (https://dejure.org/2003,13681)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 AZN 757/02 (https://dejure.org/2003,13681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen im öffentlichen Dienst - auf Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung; Geltendmachung eines Annahmeverzugslohnanspruchs nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung gegenüber einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72a; BAT § 70
    Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen im öffentlichen Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 879 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZN 757/02
    Demgegenüber gelte nach der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1978 (- 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 65) "die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegenüber einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nur dann als schriftliche Geltendmachung von Annahmeverzugslohnansprüchen, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage nach den gesamten Umständen dahin verstehen muß, daß damit auch Gehaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.".
  • LAG Köln, 19.07.2002 - 4 Sa 21/01

    Verfallklausel, Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZN 757/02
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 4 Sa 21/01 - wird zurückgewiesen.
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