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   BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02   

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https://dejure.org/2003,528
BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 (https://dejure.org/2003,528)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 (https://dejure.org/2003,528)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 (https://dejure.org/2003,528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirkung der Ablauf der Begründungsfrist; Neumasseverbindlichkeiten; Kündigung von Dauerschuldverhältnissen mit Anzeige der Masseinsuffizienz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1848
  • ZIP 2003, 1850
  • NZA 2003, 1087
  • NZI 2003, 619
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Der Klage auf Leistung fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1).

    Ist im Falle eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle erforderlich, kann der Insolvenzverwalter nicht vor deren Erteilung kündigen (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. April 2003 (- IX ZR 101/02 - ZIP 2003, 914) ausgeführt, daß in den Fällen der erneuten Masseunzulänglichkeit es gegenüber den Neumassegläubigern geboten sei, auf eine entsprechende Einwendung des Insolvenzverwalters hin nur noch die Feststellungsklage zuzulassen.
  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Zwar wäre für die Entscheidung über den - nicht offensichtlich begründeten - Wiedereinsetzungsantrag das Landesarbeitsgericht gemäß § 237 ZPO zuständig, wodurch dem Kläger die Chance eröffnet worden wäre, daß mit bindender Wirkung die Wiedereinsetzung hätte gewährt werden können (vgl. BGH 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873; 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - BGH-Report 2001, 263), jedoch kann dessen positive Entscheidung unterstellt werden.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Zwar wäre für die Entscheidung über den - nicht offensichtlich begründeten - Wiedereinsetzungsantrag das Landesarbeitsgericht gemäß § 237 ZPO zuständig, wodurch dem Kläger die Chance eröffnet worden wäre, daß mit bindender Wirkung die Wiedereinsetzung hätte gewährt werden können (vgl. BGH 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873; 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - BGH-Report 2001, 263), jedoch kann dessen positive Entscheidung unterstellt werden.
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Es kann aber aus prozeßökonomischen Gründen zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß er sich einerseits auf die unzutreffende Rechtsmittelbelehrung verlassen durfte und ihn deshalb an der Nichteinhaltung der am 14. Mai 2002 ablaufenden Berufungsbegründungsfrist kein Verschulden traf (vgl. BGH 23. September 1993 - LwZR 10/92 - NJW 1993, 3206) und daß ihm Wiedereinsetzung wegen des erst am 16. Mai 2002 beim Landesarbeitsgericht eingegangenen Verlängerungsantrags zu gewähren wäre.
  • LAG Thüringen, 07.11.2002 - 1 Sa 43/02

    Insolvenz nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, Verbindlichkeiten des

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Aus diesem Grund hat das Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden, daß die Leistungsklage generell im Falle der Masseunzulänglichkeit unzulässig sei (Urteil vom 7. November 2002 - 1 Sa 43/02 -).
  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Die Unterrichtung ist immer dann verspätet, wenn der Arbeitgeber schon mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen hat (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 2; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt BetrVG 21. Aufl. § 111 Rn. 109).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist nicht die gesetzliche Kündigungsfrist, die eingriffe, wenn die Parteien keine Regelung getroffen hätten, sondern die vereinbarte Kündigungsfrist (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246; aA Berscheid Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz S. 194).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Es kommt nicht darauf an, daß das Landesarbeitsgericht die Berufung als zulässig angesehen hat (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2002 - 13 Sa 408/02

    Insolvenzordnung

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. August 2002 - 13 Sa 408/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    In einem solchen Fall kann das Rechtsmittelgericht aus prozessökonomischen Gründen in der Sache selbst entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02, NZA 2003, 1087, 1089; BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 384/13, NJW-RR 2014, 1532 Rn. 13).
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Aus ihr ergeben sich für die Parteien gegenüber einer ausschließlich auf die Unzulässigkeit der Berufung gestützten Revisionszurückweisung keine nachteiligen Folgen (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu I 3 der Gründe) .
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Dabei kann dahinstehen, ob das Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO für sog. Altmasseverbindlichkeiten zur Unzulässigkeit einer Leistungsklage führt (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1, zu II 3 a der Gründe; 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15, zu A I der Gründe mwN; BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358, zu II 1 der Gründe).

    Diese können grundsätzlich im Wege der Leistungsklage verfolgt werden (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 30/03 - BAGE 108, 294, zu A II der Gründe).

    Dies rechtfertigt den Umkehrschluss, dass die bis zum ersten Kündigungstermin entstehenden Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis Altmasseverbindlichkeiten iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 2 der Gründe).

    Daher konnte dahinstehen, ob auch in einem solchen Fall eine Leistungsklage zulässig ist (vgl. dazu BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 1 der Gründe mwN).

    Eine Betriebsänderung in Form der Stilllegung besteht in der Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der Betriebsorganisation für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 2 b bb (4) der Gründe; 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - zVv.

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