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Rechtsprechung
   BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02   

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BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02 (https://dejure.org/2003,4176)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 6 AZR 309/02 (https://dejure.org/2003,4176)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 (https://dejure.org/2003,4176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Schulhausmeister - tarifliche Überstundenpauschale

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sonderregelungen für Schulhausmeister ; Abgeltung durch Freizeitausgleich; Bezirklicher Zusatztarifvertrag zu Nr. 1 SR 2 r Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ; Widerufbarkeit einer einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Festsetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenpauschale - Schulhausmeister; Arbeitszeit; tarifliche Pauschale bei überschrittener regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit in jeder Unterrichtswoche; Bezahlung für die Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit auf Grund der Beanspruchung von Schulräumen zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 623 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02

    Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
    a) Eine einseitige Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zur Festsetzung der Höhe des Entgelts für geleistete Dienste kann der Arbeitgeber nicht frei widerrufen (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148 mwN).

    Eine Änderung der Leistungsbestimmung oder Neubestimmung der Leistung kann daher aus Gründen der Billigkeit wegen Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen gestattet oder sogar geboten sein (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 149 mwN).

  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
    a) Eine einseitige Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zur Festsetzung der Höhe des Entgelts für geleistete Dienste kann der Arbeitgeber nicht frei widerrufen (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148 mwN).

    Eine Änderung der Leistungsbestimmung oder Neubestimmung der Leistung kann daher aus Gründen der Billigkeit wegen Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen gestattet oder sogar geboten sein (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 149 mwN).

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00

    Teilzeitbeschäftigte Schulhausmeisterin - Berechnung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
    Sie haben damit eine gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BAT eigenständige und abschließende Arbeitszeitregelung getroffen (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r BAT Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe).

    § 3 Abs. 2 BZTV berücksichtigt, daß Schulhausmeister ihre Arbeit unter besonderen tatsächlichen Bedingungen zu verrichten haben (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe) und bei dieser Tätigkeit erfahrungsgemäß Arbeitsbereitschaft anfällt.

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
    Ein Anspruch auf Überstundenvergütung erfordert zwar grundsätzlich die Darlegung, daß Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet worden sind, diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind (BAG 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5).
  • LAG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 Sa 966/01

    Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Vergütung ; Durchschnittliche wöchentliche

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. März 2002 - 4 Sa 966/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
    Die Arbeitsbereitschaft kann auch in der Wohnung erfolgen (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Ist der Ausgleichszeitraum entsprechend lang bemessen, sind die Ferien bei der Ermittlung der durchschnittlichen höchstzulässigen Wochenarbeitszeit zu berücksichtigen (anders noch Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - zu II 2 c der Gründe, EzBAT BAT SR 2r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 11).

    Schließlich können auch während der Unterrichtszeit Bereitschaftszeiten anfallen (vgl. Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - EzBAT BAT SR 2r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 11).

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84 zu II 3 der Gründe ).

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 563/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 536/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

    Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

    Die SR 2 r BAT enthalten im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.07.2003 (- 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84 ff.) zugrunde liegenden Tarifvertrag keine Bestimmung, der zufolge Pausenzeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören würden.
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03

    Schulhausmeister - Überstundenvergütung

    Die Tatsache, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe), hat sie auch veranlasst, in Nr. 4 SR 2r BAT abweichend von § 17 Abs. 1 BAT zu bestimmen, dass nicht alle, sondern nur die Hälfte der über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden als Überstunden gewertet werden.
  • LAG Niedersachsen, 30.09.2008 - 13 Sa 640/08

    Anspruch eines Schulhausmeisters auf Überstundenvergütung; Möglichkeit einer

    Ein Anspruch auf Überstundenvergütung ist nur dann gegeben, wenn die entsprechenden Arbeitsstunden angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind (BAG vom 10.07.2003, 6 AZR 309/02, ZTR 2004, 84).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 182/04

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister - Feststellungsklage

    In bezirklichen Zusatztarifverträgen zu Nr. 1 SR 2r BAT für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände ist zwar teilweise geregelt, dass die wöchentliche Arbeitszeit 50 1/2 Stunden einschließlich der Pausen beträgt (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).
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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7209
BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02 (https://dejure.org/2003,7209)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2003 - 9 AZR 648/02 (https://dejure.org/2003,7209)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 9 AZR 648/02 (https://dejure.org/2003,7209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld; Anwendung des Manteltarifvertrags und des Urlaubsabkommens für die gewerblichen Arbeitnehmer der südbayerischen Textilindustrie vom 6. Oktober 1994 (MTV; Urlaubsabkommen); Voraussetzungen des tarifvertraglichen ...

  • rechtsportal.de

    Ausschlussfrist für Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld - Tarifauslegung; Ausschlussfristen; zusätzliches Urlaubsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 623 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 17.07.2002 - 10 Sa 1044/01

    Tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von zusätzlichem Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juli 2002 - 10 Sa 1044/01 - aufgehoben, soweit die Beklagte zu einem höheren Zinssatz als 4 vH verurteilt worden ist.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02
    Er unterliegt wie alle anderen Geldansprüche der Ausschlussfrist des § 18 MTV (zur Geltung tariflicher Ausschlussfristen für Urlaubsentgelt vgl. Senat 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02
    Sie dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 139).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02
    Ein Arbeitgeber setzt sich mit einem solchen Vorgehen in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitnehmer zur Untätigkeit veranlasst, um aus dieser Untätigkeit wegen des Verfalls des Anspruchs einen Vorteil herzuleiten (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Zahlt der Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer das Urlaubsgeld abweichend von vertraglichen Bestimmungen, liegt hierin eine Stundungsvereinbarung, durch die die Fälligkeit des Anspruchs hinausgeschoben wird (vgl. Senat 18. Mai 1999 - 9 AZR 515/98 - zu I 2 d der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 223 = EzA BUrlG § 11 Nr. 43; siehe ferner Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 648/02 - zu I 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 171) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 632/03

    Chemieindustrie - Urlaubsvergütung für "Heiligabend

    Eine Berufung auf die Ausschlussfrist wäre deshalb widersprüchlich und damit rechtsmissbräuchlich (§ 17 Ziff. 2 Satz 2 MTV; vgl. Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 648/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 171).
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