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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3869
BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 (https://dejure.org/2004,3869)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 (https://dejure.org/2004,3869)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 (https://dejure.org/2004,3869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Anspruchsversagung wegen fehlenden Arbeitswillens; Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses; Berechnung der Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang - wirksame Vertragsänderung durch Änderungskündigung bei Abweisung der Änderungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77).

    Deshalb kann es dem Arbeitgeber im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzumutbar sein, Entgeltfortzahlung zu leisten, obwohl alle Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10).

  • LAG Hessen, 28.02.2003 - 12 Sa 28/02
    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2003 - 12 Sa 28/02 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 13. Dezember 2001 - 1 Ca 400/99 - zurückgewiesen hat.
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Bei einer klageabweisenden Entscheidung ist zwar der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Entscheidungsbegründung (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204, 3205).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    aa) Mit der Annahme des Änderungsangebots aus der Änderungskündigung vom 27. November 1998 unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung kam eine Vertragsänderung zustande, die unter der gem. § 8 KSchG rückwirkenden auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) gerichtlich festzustellender Sozialwidrigkeit stand (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt also voraus, dass der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe) .
  • ArbG Aachen, 11.03.2021 - 1 Ca 3196/20

    Covid-19 - Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (BAG, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - Rn. 27, juris).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, trifft ihn für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 98 Rn. 22; im Ergebnis ebenso MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 19; ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 3 Rn. 21) mit der Folge, dass in dieser Zeit ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs iSv. § 615 Satz 2 BGB grundsätzlich ausscheidet und § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG dem Arbeitnehmer den arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruch aufrechterhalten.

    Dass ihr Arbeitsplatz bei der Beklagten nicht mehr vorhanden, sondern durch Betriebsübergang auf den Erwerber übergegangen ist, und sie eine Beschäftigung bei diesem ablehnte, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe) .

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Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4449
BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03 (https://dejure.org/2003,4449)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 3 AZR 60/03 (https://dejure.org/2003,4449)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 (https://dejure.org/2003,4449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beamtenähnliche Versorgung und Eigenvorsorge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Altersrente auf beamtenähnliche Altersversorgung; Unterscheidung von statischer und dynamischer Verweisung; Anwendung der Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes auf den Arbeitsvertrag; Verhinderung von Doppelbelastungen der öffentlichen Hand; ...

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung mit dynamischer Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgungsrecht - Beamtenähnliche Versorgung; dynamische Verweisung; entsprechende Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften; vergleichbare ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Die Bestimmungen müssen nach Inhalt, Regelungszweck und Interessenlage auf die vorliegende Altersversorgung übertragbar sein (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe).

    Doppelbelastungen der öffentlichen Hand (im unmittelbaren Anwendungsbereich) oder des Versorgungsschuldners (bei entsprechender Anwendung) sollen verhindert werden (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu II 2 und 3 der Gründe).

    c) Dagegen hatte der Arbeitnehmer in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4) entschiedenen Fällen die Umlagen nur zur Hälfte zu erstatten.

    d) Da die durch Eigenvorsorge erkauften zusätzlichen Rentenleistungen keine "überhöhte Versorgung" darstellen, ist die Nichtanrechnung anders als in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - aaO) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - aaO) entschiedenen Fällen kein Systembruch.

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 4 a der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelungswerke wie das Beamtenversorgungsrecht zugrunde gelegt, so handelt es sich regelmäßig um eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6, zu B I 5 b der Gründe).

    c) Dagegen hatte der Arbeitnehmer in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4) entschiedenen Fällen die Umlagen nur zur Hälfte zu erstatten.

    d) Da die durch Eigenvorsorge erkauften zusätzlichen Rentenleistungen keine "überhöhte Versorgung" darstellen, ist die Nichtanrechnung anders als in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - aaO) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - aaO) entschiedenen Fällen kein Systembruch.

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Doppelbelastungen der öffentlichen Hand (im unmittelbaren Anwendungsbereich) oder des Versorgungsschuldners (bei entsprechender Anwendung) sollen verhindert werden (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Die Besonderheiten der vereinbarten Versorgung können einen verschärften Vertrauensschutz erfordern (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 2 b der Gründe).

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 4 a der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 13.11.2002 - 6 Sa 200/01

    Versorgungsbezüge aufgrund eines Arbeitsverhältnisses; Vergleichbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. November 2002 - 6 Sa 200/01 B - und dessen Versäumnisurteil vom 13. Februar 2002 - 6 Sa 200/01 B - insoweit aufgehoben, als es die Klage gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen hat.
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 4 a der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelungswerke wie das Beamtenversorgungsrecht zugrunde gelegt, so handelt es sich regelmäßig um eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6, zu B I 5 b der Gründe).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener

    Soll nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Versorgungsregelung in Bezug genommen werden, muss dies deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 -AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu I 2 der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe).

    Sie hat daher auch grundsätzlich § 55 BeamtVG in der seit dem 1. Oktober 1994 geltenden Fassung anzuwenden (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu B I der Gründe).

    mehrere arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen mit dem gleichen Versorgungsziel (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a der Gründe).

    § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG soll Doppelversorgungen ausschließen, nicht jedoch die selbst finanzierte Eigenvorsorge des Arbeitnehmers erfassen (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a, b der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe) .

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Abgesehen davon, dass es sich bei der Übernahme von Regelwerken außerhalb des Anstellungsvertrages im Zweifel um dynamische Verweisungen handelt (vgl. ua. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 85; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe), wäre eine von den späteren Änderungen der Dienstordnung abgekoppelte statische Verweisung unwirksam.

    Einerseits müssen sie nach Inhalt, Regelungszweck und Interessenlage überhaupt auf das vorliegende Arbeitsverhältnis übertragbar sein (vgl. dazu BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 908/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 425/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3   a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen -Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe) .

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe) .

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 911/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 912/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 910/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 909/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 428/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 427/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 426/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2011 - 6 Sa 1683/10

    Auslegung einer Versorgungszusage - Anlehnung an das Beamtenversorgungsrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

  • LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04

    PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05

    Übertragung der Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung; Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Berlin, 07.09.2004 - 4 S 64.03

    Scheitern des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an der

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Rechtsprechung
   BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5210
BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 (https://dejure.org/2004,5210)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 (https://dejure.org/2004,5210)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 (https://dejure.org/2004,5210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Zulassung von Klageänderungen und Klageerweiterungen im Revisionsverfahren; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nach der gebotenen Auslegung; Anspruch auf Abschluss eines ...

  • rechtsportal.de

    Grenzen bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Freiheit der Tarifparteien bei Regelung der Altersteilzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 872 (Ls.)
  • JR 2005, 308
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages, mit dem der bestehende Arbeitsvertrag geändert werden soll, bedarf daher einer gesonderten privatrechtlichen Grundlage (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

    Ob diesen Anforderungen genügt ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 mwN).

    Der Senat hat zwar in Auslegung des im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrages Altersteilzeit aus dem Wort "können" gefolgert, der Arbeitgeber habe über den Antrag auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages nach billigem Ermessen zu entscheiden (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Sie kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hat zwar in Auslegung des im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrages Altersteilzeit aus dem Wort "können" gefolgert, der Arbeitgeber habe über den Antrag auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages nach billigem Ermessen zu entscheiden (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Trotz seiner räumlichen Zuordnung ist dieser Textteil daher im recht verstandenen Interesse des Klägers (vgl. BGH 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537) kein Bestandteil des Klageantrages.
  • LAG Saarland, 04.12.2002 - 2 Sa 40/02

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 4. Dezember 2002 - 2 Sa 40/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Auch betriebsverfassungsrechtlich führt ein möglicher Verstoß gegen Beteiligungsrechte nicht zu einzelvertraglichen Ansprüchen des Arbeitnehmers, die zuvor noch nicht bestanden haben (vgl. BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288 mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Hat der Arbeitgeber sein Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt, ist die Entscheidung durch das Gericht zu ersetzen (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - BAGE 99, 274 zu § 55 MTArbL; BAG 29. November 1995 - 5 AZR 753/94 - BAGE 81, 323 zu § 10 GleichstG Berlin).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Zu seinen arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gehört zwar, auf die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Klageänderungen und -erweiterungen sind gleichwohl aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit dann zuzulassen, wenn der geänderte Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (vgl. BAG 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85, 92, zu III der Gründe).
  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 468/87

    Vorruhestand: Anspruch des Arbeitnehmers - sachlich gerechtfertigte Ablehnung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag zur vorgezogenen freiwilligen Pensionierung für das private Bankgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin (Vorruhestands-Tarifvertrag) vom 10. April 1984 (28. Februar 1989 - 3 AZR 468/87 - AP VRG § 2 Nr. 7 = EzA VRG § 2 Bankgewerbe Nr. 1) ist nicht einschlägig.
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Im Revisionsverfahren können solche neuen prozessualen Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - mwN).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 753/94

    Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Sie ist aber aus prozessökonomischen Gründen zuzulassen, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320; 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu A der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Klageänderungen und -erweiterungen sind gleichwohl aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit dann zuzulassen, wenn der geänderte Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu A der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Hiervon kann lediglich dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn es sich um eine Klageänderung iSv. § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 -; 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 196 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 132; GK-ArbGG/Mikosch Stand April 2011 § 73 Rn. 99 f.; HWK/Bepler 4. Aufl. § 74 ArbGG Rn. 19; deutlich höhere Anforderungen dagegen bei GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44 ff.) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Eine Bezifferung ist wegen der erforderlichen Vollstreckbarkeit der Urteilsformel regelmäßig nur bei Leistungsanträgen unerlässlich (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu B I 1 b der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10; BGH 16. Mai 1994 - II ZR 223/92 - zu 3 der Gründe, NJW-RR 1994, 1185).

    Im Anschluss daran entscheidet der Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 1 Abs. 3 TV ATZ über das "Ob" der Einführung von Altersteilzeit, ohne an die Beratungsinhalte gebunden zu sein (vgl. zum nahezu wortgleichen Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10, zu B I 2 b bb (3) der Gründe).

    Bis dahin kann der Arbeitgeber ohne Bindung an die Grundsätze billigen Ermessens jeden Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit ablehnen (vgl. zu dem vergleichbaren Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

    Klageerweiterungen sind deshalb nur dann zuzulassen, wenn der geänderte Sachantrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6, zu A der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 2 Sa 155/20

    Anspruch auf Altersteilzeit - Tarifauslegung

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags, mit dem der bestehende Arbeitsvertrag geändert werden soll, bedarf daher einer gesonderten privatrechtlichen Grundlage ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 60, juris ).

    Ein solcher Eingriff ist aber nur aufgrund gesonderter Rechtsgrundlage zulässig, die sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben kann ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 64, juris ).

    Der Arbeitgeber wird nicht einmal als handelndes Subjekt angesprochen ( vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 68, juris ).

    Besteht - wie hier - kollektivvertraglich nicht einmal eine Bindung an billiges Ermessen, kann der Arbeitgeber den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages grundsätzlich nach freiem Ermessen verweigern, ohne dafür eines sachlichen Grundes zu bedürfen ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - juris; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Rolfs 20. Aufl. § 8 ATG Rn. 4 ).

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 498/06

    Altersteilzeit - Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Er entscheidet deshalb zunächst allein über das "Ob" der Einführung von Altersteilzeit (vgl. zu den wortgleichen Regelungen im Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland vom 1. April 1999: Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

    Das Schweigen des Tarifvertrags, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber nach Ablauf der Mindestdauer des § 3 Nr. 1 Abs. 3 Satz 2 TV ATZ Einzelhandel BY Altersteilzeit beenden kann, macht deutlich, dass er mit Ablauf der Frist hierüber frei entscheiden kann (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10

    Altersteilzeit; Nahtlosigkeit

    Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 Abs. 3 TV ATZ EinzH, wonach vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebsrats zu prüfen ist, ob einem Antrag unter Berücksichtigung von betrieblichen Belangen und sozialen Gesichtspunkten stattgegeben werden kann ( BAG, Urteil vom 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6 zu B I 2 b bb der Gründe ).
  • LAG Köln, 22.11.2011 - 11 Sa 792/10

    Altersteilzeit; Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

    Hat der Arbeitgeber sein Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt, so ist die Entscheidung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht zu ersetzen (BAG, Urt. v. 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 - m. w. N.).
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