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Rechtsprechung
   BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03   

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https://dejure.org/2004,1886
BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03 (https://dejure.org/2004,1886)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 7 AZR 397/03 (https://dejure.org/2004,1886)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 (https://dejure.org/2004,1886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtmäßigkeit der Unterziehung des Arbeitsvertrages einer Befristungskontrolle bei mehreren aufeinander folgenden Befristungen; Erfordernis des Sachgrundes hinsichtlich der Befristung der Arbeitszeiterhöhung von einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; LPVG NW § 72 Abs. 1 Nr. 1 § 66 Abs. 1
    Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung bei Befristung - Zustimmungserfordernis durch den Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Der Arbeitgeber kann bei einem vorübergehenden Ausfall eines Stammarbeitnehmers darüber bestimmen, ob er den Arbeitsausfall überhaupt überbrücken will, ob er im Wege der Umverteilung die von dem zeitweilig verhinderten Arbeitnehmer zu erledigenden Arbeitsaufgaben einem anderen Mitarbeiter zuweist oder ob er dessen Aufgaben ganz oder teilweise von einer Vertretungskraft erledigen lässt (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 107/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 228 = EzA BGB § 620 Nr. 176, zu 3 der Gründe mwN).

    Deshalb genügt die Darlegung des Arbeitgebers, dass er rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 107/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 228 = EzA BGB § 620 Nr. 176, zu 5 der Gründe) und ihm die von der Vertretungskraft auszuübenden Tätigkeiten im Wege des Direktionsrechts zu übertragen.

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den Sachgrund in einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer nicht gegen einen Sachgrund austauschen kann, zu dem der Personalrat seine Zustimmung nicht erteilt hat (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B I 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 15.05.2003 - 11 (5) Sa 705/02

    Sachlicher Grund für Befristung des Arbeitsverhältnisses - Direktionsrecht des

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Mai 2003 - 11 (5) Sa 705/02 - aufgehoben.
  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97

    Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Befristungsgrund anerkannt (22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138, zu II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155, zu 1 der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - BAGE 96, 320 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 22 = EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a der Gründe mwN; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - BAGE 97, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    In diesem Fall ist die Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und 2 der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 205/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 236 = EzA BGB § 620 Nr. 195, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Befristungsgrund anerkannt (22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138, zu II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155, zu 1 der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - BAGE 96, 320 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 22 = EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a der Gründe mwN; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - BAGE 97, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02

    Befristete Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Dies betrifft jedenfalls solche Vertragsbedingungen, die im Falle der unbefristeten Vereinbarung dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen, weil sie die Arbeitspflicht nach Inhalt und Umfang in einer Weise ändern, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkt, und damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 205/98 - RzK I 9 c Nr. 33, zu 1 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 823/98 - RzK I 9 c Nr. 37, zu I der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - EzA BGB § 620 Nr. 173, zu B I 1 der Gründe; 4. Juni 2003 - 7 AZR 406/02 - AP TzBfG § 17 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 3, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - BAGE 42, 203 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 76, zu II 4 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138 = EzA BGB § 620 Nr. 160, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 205/98

    Wirksamkeit einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit einer Lehrerin - Umgehung

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Dies betrifft jedenfalls solche Vertragsbedingungen, die im Falle der unbefristeten Vereinbarung dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen, weil sie die Arbeitspflicht nach Inhalt und Umfang in einer Weise ändern, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkt, und damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 205/98 - RzK I 9 c Nr. 33, zu 1 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 823/98 - RzK I 9 c Nr. 37, zu I der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - EzA BGB § 620 Nr. 173, zu B I 1 der Gründe; 4. Juni 2003 - 7 AZR 406/02 - AP TzBfG § 17 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 3, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
    Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - BAGE 42, 203 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 76, zu II 4 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138 = EzA BGB § 620 Nr. 160, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89

    Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 823/98

    Befristete Erhöhung der Stundenzahl einer Lehrerin

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Der Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung ist nach § 66 Abs. 3 Satz 1 LPVG NW aF dem Leiter der Dienststelle - sofern eine Erörterung stattfindet - innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Erörterung mitzuteilen (BAG 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257) .

    Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den Sachgrund in einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer nicht gegen einen Sachgrund austauschen kann, zu dem der Personalrat seine Zustimmung nicht erteilt hat (BAG 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - zu IV 2 der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den Sachgrund in einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer nicht gegen einen Sachgrund austauschen kann, zu dem der Personalrat seine Zustimmung nicht erteilt hat (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 51, BAGE 142, 308; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - zu IV 2 der Gründe mwN) .
  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - BAGE 110, 38 = AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257, zu III 1 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03   

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https://dejure.org/2004,3401
BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 (https://dejure.org/2004,3401)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 (https://dejure.org/2004,3401)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 (https://dejure.org/2004,3401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Wagenmeisters in der technischen Wagenbehandlung bei der Bahn - Funktion eines Wagenmeisters - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung - Zum Wesen der Eingruppierung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Wochenfrist zumindest vor Fristablauf (vgl. 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - mwN) einvernehmlich verlängert werden.

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).

    c) Die Richtbeispiele des durch den KonzernETV abgelösten ETV sind nicht mehr heranzuziehen (vgl. ausführlich BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - mwN).

    Die von ihm abgeschlossene betriebliche Ausbildung zum Wagenmeister G vermittelte ihm lediglich "über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten" iSv. Entgeltgruppe E 7. Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) entschieden, dass die bei der Arbeitgeberin durchgeführte betriebliche Ausbildung zum Wagenmeister nicht einer "beruflichen Spezialausbildung" in Entgeltgruppe E 8 entspricht.

    Der Senat hat im Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) ausgeführt, dass der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein müsse, damit sich Tätigkeiten - durch gesteigerten Arbeitsinhalt - von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen.

  • BAG, 09.12.1998 - 10 ABR 56/97
    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Der Senat hat im Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) ausgeführt, dass der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein müsse, damit sich Tätigkeiten - durch gesteigerten Arbeitsinhalt - von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 - zum Gruppenführer bei der Bahn) festgestellt hat, dass bei der Beurteilung des Merkmals gesteigerter Arbeitsinhalt keine weiteren Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt würden und es darauf ankomme, ob gegenüber den allgemeinen Anforderungen nach der Entgeltgruppe E 7 ein deutlich erweiterter Aufgabenbereich vorliege, der aber auch qualitativer Art sein kann (vgl. II 2 b bb aE der Entscheidungsgründe), ist dies hinsichtlich des neuen KonzernETV zu präzisieren.

    Der Zehnte Senat konnte im Beschluss vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) bei der Ermittlung des Bezugspunktes des "gesteigerten Arbeitsinhalts" noch an Richtbeispiele (damals an den Gruppenführer bzw. Werkmeister) des Vorgängerentgelttarifvertrages anknüpfen, um ein gewisses Maß an Konkretheit zu erzielen.

    Weitere Steigerungen bezüglich des Aufgabenbereichs, die nicht völlig unerheblich sein dürfen, aber auch nicht beträchtlich oder gar prägend sein müssen (vgl. BAG 9. Dezember 1998 - 10 ABR 56/97 -), sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das ist ausreichend, denn die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 58).

    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).

    Zwar hat das Gericht (BAG 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 -) nach § 83 Abs. 1 ArbGG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären; die am Verfahren Beteiligten haben jedoch an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das entspricht im tariflichen Sprachgebrauch der besonderen "Bedeutung" der Tätigkeit (vgl. zum Beispiel das Tarifmerkmal der besonderen Bedeutung im Eingruppierungsrecht des BAT, die auch aus den möglichen Auswirkungen auf Dritte bzw. die Allgemeinheit abgeleitet werden kann - BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - ZTR 2001, 125).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Bei Heraushebungsmerkmalen müssen - auch im Beschlussverfahren (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) - die Tatsachen dargelegt werden, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (für das Urteilsverfahren BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1056/94
    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Verantwortung im Sinne des Tarifmerkmals die Verpflichtung des Arbeitnehmers zu verstehen, allein dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 1056/94 -).
  • LAG Hessen, 05.11.2002 - 4 TaBV 46/02

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung der

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2002 - 4 TaBV 46/02 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das ist ausreichend, denn die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 58).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

    Dies gilt auch für eine Verlängerung in Form des Hinausschiebens des Fristbeginns (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - aaO).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05

    Eingruppierung - Erhöhung der Wochenarbeitszeit

    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

    Dabei ist es ausreichend, wenn die Zustimmungsverweigerung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG 14. Dezember 2005 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind bei der Umgruppierung die Richtbeispiele des bereits durch den KonzernETV 1999 abgelösten ETV nicht heranzuziehen (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621).

    bb) Zwischen den Beteiligten ist nicht in Streit, dass die Tätigkeit als ICE/EC/IC- Betreuer die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 erfüllt, nicht jedoch diejenigen der Entgeltgruppe E 7. Es ist nicht ersichtlich und wird auch vom Betriebsrat nicht behauptet, dass diese Tätigkeit über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt oder sich gegenüber E 6 durch gesteigerten Arbeitsinhalt (vgl. hierzu BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582) abhebt.

  • LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben

    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (vgl. BAG, Beschl. v. 20.03.1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582 m.w.N.).

    Diese Begründung ist im Sinne des § 99 Abs. 3 BetrVG ausreichend, weil es danach möglich erscheint, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegeben ist, nämlich gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag verstoßen wird (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Rechtsprechung des BAG; BAG, Beschl. v. 30.10.2003 - 8 ABR 33/02; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

    Wenn der Betriebsrat der Auffassung ist, dass eine höhere Entgeltgruppe gerechtfertigt ist, ist es jedoch seine Sache, im Rahmen einer auch im Beschlussverfahren geltenden abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, dass und warum höherwertige Tätigkeiten vorliegen (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    Die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (vgl. BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    Dies verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

  • LAG Hessen, 30.08.2019 - 4 TaBV 158/18

    Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im

    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat (BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc).

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07

    Zur Eingruppierung einer dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten

    bb) Damit obliegt es dem Betriebsrat aufgrund seiner Mitwirkungspflicht nach § 83 Abs. 1 S. 2 ArbGG, Tatsachen vorzutragen, die eine höhere als die nach Ansicht der Arbeitsgeberin zutreffende Eingruppierung rechtfertigen (vgl. BAG 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc).
  • LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19

    Bei Ein- und Umgruppierungen bedarf es im Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG

    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt ( BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc ).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat ( BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc ).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung

    Zwar ging es in den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen - soweit ersichtlich - nur um Fristverlängerungen von wenigen Tagen oder wenigen Wochen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 5/80; 22.10.1985 - ABR 42/84; 22.04.2004 - 8 ABR 10/03; 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).
  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 4 TaBV 67/13

    Eingruppierung

    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt ( BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc ).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat ( BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc ).

  • ArbG Düsseldorf, 07.03.2022 - 6 BV 226/20
  • LAG Hessen, 01.04.2014 - 4 TaBV 157/13

    Eingruppierung - Staplerfahrer und Nachfüller - Bundesentgelttarifvertrag

  • ArbG Hamburg, 06.04.2016 - 22 BV 17/15
  • LAG Hessen, 15.01.2008 - 4 TaBV 231/07

    Zur Eingruppierung eines Sachbearbeiters in die Entgeltgruppe E 9 des

  • LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19

    Die Tätgkeiten eines OW 1 Kombi Mitarbeiters I gemäß der innerbetrieblichen

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2006 - 7 Ta 2/06

    Zwangsvollstreckung: Unterlassungstitel des Betriebsrats; Festsetzung eines

  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 84/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 8 TaBV 21/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 8 TaBV 65/06

    Erforderlichkeit von Kommunikations- und Informationstechnik für

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 40/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 8 TaBV 15/12

    Eingruppierung eines Night-Auditors - ETV für das Hotel- und Gaststättengewerbe

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 38/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 5 TaBV 162/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers

  • ArbG Offenbach, 01.09.2004 - 5 BV 8/04
  • KAG Hamburg, 24.03.2010 - I MAVO 26/09
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Rechtsprechung
   BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2482
BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 (https://dejure.org/2004,2482)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 (https://dejure.org/2004,2482)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 (https://dejure.org/2004,2482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst - Lehrerin; Fiktive Einstufung nach der Bundesbesoldungsordnung ; Lehrkraft im Sinne der tariflichen Bestimmungen des Bundesangestelltentarifs (BAT); Vorrangige ...

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; BAT-O § 11 Satz 2; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; ; Anlage I zum BBesG Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 13 Fußnote 16; ; Ge... setz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur vom 21. Juni 2002; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Lehrerin an einer Verbundenen Haupt- und Realschule in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Lehrbefähigung für Gymnasien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96 mwN).

    Ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering - nämlich weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer - kann ein nichtbegünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Vergütung herleiten (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 526/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Zweiter Staatsprüfung und Lehrbefähigung für die

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Die Länder dürfen besoldungsrechtliche Vorschriften nur erlassen, soweit dies bundesgesetzlich ausdrücklich geregelt ist, § 1 Abs. 4 BBesG (BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).

    Im Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung vom 23. August 1994 (BGBl. I S. 2186) war entgegen dem vom Bundesrat am 29. April 1994 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung (BR-Drucks. 187/94 Beschluss) die Einfügung der Fußnote 16 in die Besoldungsgruppe A 13 zur Klarstellung des eingeschränkten Anwendungsbereichs unterblieben (vgl. hierzu auch BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).

    b) Diese Auslegung der Fußnote 16 steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 2000 (- 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46 mwN).

    Ein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht begründet werden (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - aaO).

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Auf ein ua. gegen die Einreihung der Grundschullehrer in Hessen in die Besoldungsgruppe A 13 gerichtetes Normenkontrollverfahren der Bundesregierung kam das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26. Juli 1972 (- 2 BvF 1/71 -BVerfGE 34, 9) ua. zu dem Ergebnis, dass die Einstufung von Grundschullehrern in Hessen in die Besoldungsgruppe A 13 mit Art. 74a GG unvereinbar war.

    Der Bundesgesetzgeber werde jedoch bei der künftigen Regelung der Besoldung für Grund- und Hauptschullehrer zu prüfen haben, ob nicht die Verschiedenheit der Ausbildung der Lehrer in den einzelnen Ländern eine entsprechende Differenzierung bei ihrer Einstufung in der Besoldungsordnung gebiete (BVerfG 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Daraus ergibt sich eine weitgehend eigenständige Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung der Schulform, der Schulorganisation sowie der Erziehungsprinzipien und der Unterrichtsgegenstände (BVerfG 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - BVerfGE 53, 185; BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 -).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98

    Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering - nämlich weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer - kann ein nichtbegünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Vergütung herleiten (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Nur dann ist es gerechtfertigt, den Rechtsstreit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BAG 18. Dezember 2003 - 8 AZR 550/02 - mwN).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Daraus ergibt sich eine weitgehend eigenständige Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung der Schulform, der Schulorganisation sowie der Erziehungsprinzipien und der Unterrichtsgegenstände (BVerfG 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - BVerfGE 53, 185; BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 -).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Gleiches ist gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden zu behandeln, wenn die Gleichheit oder die Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des BAG, zB 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 8 mwN).
  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2003 - 2 Sa 390/02
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

  • Drs-Bund, 23.01.2002 - BT-Drs 14/8045
  • LAG Köln, 02.02.2005 - 3 Sa 1185/04

    Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten,

    Er verlangt lediglich Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden zu behandeln, wenn die Gleichheit oder die Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92; Urteil vom 26.11.2003 - 4 AZR 693/02 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 8, Urteil vom 17.05.2001 - 8 AZR 692/00, NZA-RR 2003, 50, 54).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 -, ZTR 2005, 92 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Dies umfasst auch die Besoldung der Lehrer (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 -, ZTR 2005, 92).

  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    b) Die Begünstigung Einzelner stellt keine Gruppenbildung dar, zumal wenn das Verhältnis der Begünstigten zu den nicht Begünstigten gering ist, z. B. weniger als 5 % beträgt (vgl. BAG Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92).
  • LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 11 Sa 2085/07

    Eingruppierung eines Programmierers im öffentlichen Dienst - Aufstellung

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (st. Rspr., z. B. BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92, 94).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, in dem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - a. a. O.; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - a. a. O.).

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieser verbietet es, wesentlich gleich liegende Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 2 der Gründe; Senat 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 30 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 8, zu I 3 c aa der Gründe mwN).

    Eine Gruppenbildung liegt nur vor, wenn die Besserstellung nach mehreren Kriterien vorgenommen wird, die bei allen Begünstigten vorliegen (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 4 a der Gründe; 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - aaO; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 111/04

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Haupt- und Realschule

    Die Lehrbefähigung für Gymnasien umfasst auch nicht die Lehrbefähigung für den Unterricht an Haupt- und Realschulen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 -EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 1 d der Gründe).

    Da die Klägerin - wäre sie Beamtin - bereits nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in Besoldungsgruppe A 13 erfüllt, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Beschränkung der oben dargestellten Besoldungsregelung der Besoldungsgruppe A 13 auf bestimmte Lehrer in Hessen durch das Besoldungsstrukturgesetz wirksam ist (vgl. dazu BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 1 e der Gründe).

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 Sa 287/08

    Eingruppierung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (st. Rspr., z. B. BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92, 94).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, in dem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - a. a. O.; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - a. a. O.).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96, zu B II 4 a der Gründe; 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 4 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2005 - 9 Sa 1843/04

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, arbeitsrechtlicher

    Vorrang hat der Grundsatz der Vertragsfreiheit nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht aber, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen und Zwecke bestimmt (BAG, Urteil vom 25.06.2004, ZTR 2005, Seite 92 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 4 TaBV 67/13

    Eingruppierung

    Bei den Entgeltgruppen von E 4 BETV aufwärts handelt es sich um Aufbaufallgruppen, bei denen die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der jeweils höheren Entgeltgruppe gleichzeitig das Vorliegen der Voraussetzungen der niedrigeren Entgeltgruppen, auf denen die höhere aufbaut, erfordert ( BAG 19. August 2004 - 8 AZR 357/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7, zu II 2 b aa ).

    Eine höhere Eingruppierung setzt gemäß dieser Tätigkeitsmerkmale zudem neben einer entsprechenden Berufsausbildung bzw. einer entsprechenden Berufserfahrung voraus, dass der Arbeitnehmer eine höherwertige Tätigkeit im Sinne der festgelegten Kriterien tatsächlich ausübt, die die fragliche Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung voraussetzt ( BAG 19. August 2004 a. a. O., zu B II 2 b cc (5) (a) ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 189/19

    Eingruppierung eines Supervisors bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 69.09

    Beamtenversorgung; qualifizierter Dienstunfall; Bemessung nach A 16 für höheren

  • LAG Nürnberg, 18.05.2021 - 7 Sa 269/20

    Eingruppierung Leitende Beschäftigte in der Pflege Stationsleitung

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Rechtsprechung
   BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3759
BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 (https://dejure.org/2004,3759)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 (https://dejure.org/2004,3759)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 (https://dejure.org/2004,3759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Fortzahlung einer Amtszulage; Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin; Bedeutung der Schülerzahl; Statusverändernde Bedeutung der Bestellung; Entzug des Status mit Mitteln des Arbeitsrechts; Erfordernis erneuter Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung von Lehrern; öffentlicher Dienst - Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Zulage einer stellv. Schulleiterin in Sachsen bei Absinken der Schülerzahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage für die Vergangenheit bzw. trotz der gleichzeitig erhobenen Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 16. April 2003 - 4 AZR 373/02 - mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Im Übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a cc der Gründe; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Soweit der beklagte Freistaat auf die Entscheidung des Senats vom 5. September 2002 (- 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93) verweist und meint, die dort zu der Grundvergütung aufgestellten Grundsätze des automatischen Absinkens der Grundvergütung müssten auch die Amtszulage erfassen, verfängt dieser Einwand nicht.

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Im Übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a cc der Gründe; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99) entschieden, dass durch die Zahlung der Zulage gleichzeitig eine Entscheidung zu Gunsten des Arbeitnehmers getroffen worden und der Anspruch auf die Zulage entstanden ist.

    Hinsichtlich dieser verbleibt es bei den Grundsätzen der Entscheidung vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 16. September 1998 (- 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56) zum Entzug einer Funktion als stellvertretende Schulleiterin im Wege des Verwaltungsakts ausgeführt, dass im Arbeitsverhältnis ein Handeln des öffentlichen Arbeitgebers durch Verwaltungsakt belastende Rechtsfolgen nicht auszulösen vermag.
  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 373/02

    Tarifauslegung; Kumulierung von Zuschlägen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage für die Vergangenheit bzw. trotz der gleichzeitig erhobenen Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 16. April 2003 - 4 AZR 373/02 - mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Doch selbst wenn man mit der Entscheidung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2002 (- 9 AZR 559/01 -) annähme, dass die Gerichte für Arbeitssachen entgegen der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle selbst eine Überprüfung der Gründe nach § 315 Abs. 3 BGB vornehmen müssten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 Sa 406/00

    Feststellungsinteresse bei der Klage auf eine Amtszulage; Eingruppierung einer

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. April 2003 - 5 Sa 406/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit der einer stellvertretenden Schulleiterin (vgl. auch BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Hinweise des Senats: Abweichung von BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99 und 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123 Parallelsache zu - 4 AZR 312/04 -, - 4 AZR 313/04 -, - 4 AZR 494/04 -und - 4 AZR 510/04 -.

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der einer Schulleiterin (vgl. 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 20. März 2003 - 8 AZR 77/02 - AP ZPO § 565 Nr. 23 = EzA ZPO 2002 § 563 Nr. 1; 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).

    Arbeitsvertraglich besteht die Rechtsposition eines Schulleiters mit allen daraus folgenden Ansprüchen aber nach wie vor fort (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als der ständigen Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Ob in der bloßen Einstellung der Zahlung und ihrer Herausnahme aus der Lohnabrechnung ein konkludenter Widerruf liegt, ist Tatfrage (BAG, Urteil vom 07.09.1994, 10 AZR 716/93, NZA 1995, 430, Urteil vom 14.02.2002, 8 AZR 313/01, EzBAT Nr. 99 zu §§ 22, 23 M, Urteil vom 24.06.2004, 8 AZR 280/03, ZTR 2004, 580).
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

    Das gilt trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, wenn durch die Feststellungsklage der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (zB BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • ArbG Aachen, 11.10.2007 - 8 Ca 2020/07

    Anspruch auf "Überleitung" vom BAT in TV-Ärzte

    Die Klage ist hinsichtlich des Antrages zu 1) als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig, wobei sich die Kammer der Rechtsprechung des BAG anschließt, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit der in die Vergangenheit gerichteten Leistungsklage zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03; 06.07.2005 - 4 AZR 54/04).
  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BAG an, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG vom 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 - BAG vom 06.07.2005 - 4 AZR 54/04 - n.v.).
  • ArbG Essen, 06.11.2007 - 7 Ca 1285/07
  • ArbG Aachen, 03.07.2008 - 8 Ca 2684/07
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