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Rechtsprechung
   BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1746
BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04 (https://dejure.org/2005,1746)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 10 AZR 215/04 (https://dejure.org/2005,1746)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 (https://dejure.org/2005,1746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Sondervergütung wegen der Erwerbsunfähigkeit eines Arbeitsnehmers; Auslegung eines Vertrages hinsichtlich des Bestehens einer Ruhensvereinbarung für den Eintritt von Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf Vermittlung für einen anderen ...

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 133 § 157
    Gratifikation/Sondervergütung - Vertragliche Sondervergütung (Weihnachtsgeld) bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)
  • JR 2005, 263
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Für ein Aushandeln im konkreten Fall wäre die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH 29. Januar 1982 - V ZR 82/81 - BGHZ 83, 56, 58; 3. April 1998 - V ZR 6/97 - NJW 98, 2600; Palandt-Heinrichs aaO).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Bei dem Arbeitsvertrag handelte es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (vgl. BGH 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 - BGHZ 118, 229, 238; Palandt-Heinrichs BGB 64. Aufl. § 305 Rn. 24).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Zur Zinsforderung hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat klargestellt, dass er Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz begehrt (vgl. zur Beachtlichkeit dieser Antragskorrektur BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80).
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Damit ist dem Kläger darin beizupflichten, dass Unklarheiten des § 6 des Arbeitsvertrages zu Lasten der Beklagten gehen, auch wenn § 305c Abs. 2 BGB gemäß Art. 229 § 5 EGBGB noch keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. BAG 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 - EzA SGB IV § 28g Nr. 1; 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, 661; ErfK-Preis 4. Aufl. BGB §§ 305 - 310 Rn. 34).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94

    Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Damit ist dem Kläger darin beizupflichten, dass Unklarheiten des § 6 des Arbeitsvertrages zu Lasten der Beklagten gehen, auch wenn § 305c Abs. 2 BGB gemäß Art. 229 § 5 EGBGB noch keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. BAG 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 - EzA SGB IV § 28g Nr. 1; 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, 661; ErfK-Preis 4. Aufl. BGB §§ 305 - 310 Rn. 34).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02

    Annahmeverzug - Leistungswille - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Sie können die Zahlungspflicht ohne weiteres von dem im Übrigen nur noch formalen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen (vgl. auch BAG 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 - EzA BGB 2002 § 615 Nr. 5).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Solche tatsächlichen Umstände seien unter Umständen - je nach tariflicher Gestaltung - erst dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber auf die Ausübung des Direktionsrechts verzichtet und der Arbeitnehmer sich arbeitslos gemeldet habe, um Arbeitslosengeld nach § 105a AFG zu beziehen (BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 985/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 133 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 133).
  • LAG Hamm, 22.01.2004 - 8 Sa 1226/03

    Gratifikation / Arbeitsvertrag / Erwerbsunfähigkeit / Ruhen des

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Januar 2004 - 8 Sa 1226/03 - aufgehoben.
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04
    Für ein Aushandeln im konkreten Fall wäre die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH 29. Januar 1982 - V ZR 82/81 - BGHZ 83, 56, 58; 3. April 1998 - V ZR 6/97 - NJW 98, 2600; Palandt-Heinrichs aaO).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    aa) Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um ein vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - Rn. 17, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 260 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 14).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Insofern ist mittlerweile "ausgepaukt", dass den Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber seinem Adressaten nicht zuletzt auch Informationsverantwortung 108 S. ähnlich schon Wolfhard Kohte Anm. BAG [26.1.2005 - 10 AZR 215/04] jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 1 [B. u. D.]: "Formulierungsverantwortung".

    S. ähnlich schon Wolfhard Kohte Anm. BAG [26.1.2005 - 10 AZR 215/04] jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 1 [B. u. D.]: "Formulierungsverantwortung".

    108) S. ähnlich schon Wolfhard Kohte Anm. BAG [26.1.2005 - 10 AZR 215/04] jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 1 [B. u. D.]: "Formulierungsverantwortung".

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    aa) Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um ein vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 260 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 14).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel

    BAG [26.1.2005 - 10 AZR 215/04] jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 1 [B. u. D.]: "Formulierungsverantwortung".S. ähnlich schon Wolfhard KohteAnm.

    BAG [26.1.2005 - 10 AZR 215/04] jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 1 [B. u. D.]: "Formulierungsverantwortung".

    BAG [26.1.2005 - 10 AZR 215/04] jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 1 [B. u. D.]: "Formulierungsverantwortung".

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der Abrede vom 10. Mai 2004 um allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten handelt, was nach dem äußeren Erscheinungsbild nicht ohne Weiteres angenommen werden kann (dazu BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - Rn. 17, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 260 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 14; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08

    AGB-Kontrolle einer Pauschalisierungsabrede bei Überstunden

    Bereits der äußere Anschein des in der Berufungsinstanz vorgelegten vollständigen Arbeitsvertrages (Bl. 135 bis 144 GA) spricht für eine vorformulierte und standardisierte Verwendung (vgl. BAG vom 26.01.2005 - 10 AZR 215/04, AP Nr. 260 zu § 611 BGB Gratifikation; HWK/Gotthardt, 3. Aufl., § 305 BGB Rdnr. 14).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um ein vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07

    Eigenanteil - Leasingrate - Dienstwagen - Arbeitnehmerkündigung - AGB-Kontrolle

    Der Dienstvertrag ist zwar bereits dem äußeren Erscheinungsbild nach ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (vgl. hierzu BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - juris-Recherche; BGH 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 - BGHZ 118, 229, 238).

    Für ein Aushandeln im konkreten Fall wäre die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BAG 26. Januar 2005, a.a.O.).

  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05

    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

    Dies folgt zum Einen bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so dass prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (hierzu: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - juris-Recherche).

    Ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsarbeitnehmers sind sie einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer verstanden werden (BAG 26. Januar 2005, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 6 Sa 21/07

    Unklarheitenregel, konstitutive Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

    Die Regelungen in dem Arbeitsvertrag vom 02.06.1998 sind als vorformulierte Klauseln ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsarbeitnehmers einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer verstanden werden (BAG 26.01.2005 - 10 AZR 215/04).

    Schon vor der Aufhebung der Bereichsausnahme des AGBG für das Arbeitsrecht nach § 23 Abs. 1 AGBG, ist der Grundgedanke der Unklarheitenregel des § 5 AGBG von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Kontrolle formularmäßiger Arbeitsvertragsbedingungen anerkannt gewesen (BAG 26.01.2005 - 10 AZR 215/04; BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97).

  • LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08

    Tarifliche Einmalzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ersetzten

  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05

    Unangemessene Benachteiligung einer arbeitsvertraglichen Regelung

  • LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17

    Feststellungsklage - Anwendung von Tarifverträgen für den Einzelhandel in Hamburg

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des

  • LAG Hamm, 10.11.2015 - 9 Sa 797/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge

  • ArbG Bonn, 15.11.2016 - 7 Ca 1812/16

    Weisungsrecht des Arbeitgebers bzgl. Versetzung eines als Projektmanager tätigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 409/14

    Auskunftsanspruch - stillschweigende Änderung einer Provisionsabrede

  • LAG Hamm, 04.10.2005 - 6 Sa 2398/04

    Unbegründete Schadensersatzklage wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 191/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 1001/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05

    Altersteilzeitvereinbarung und Günstigkeitsprinzip

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 192/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Köln, 05.03.2007 - 14 Sa 1257/06

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 1002/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 112/11

    Urlaubsabgeltung bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Verweisung auf

  • LAG Niedersachsen, 07.05.2010 - 6 Sa 1412/09

    Einzelvertraglich; Tarifvertrag; Teilverweisung

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Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03   

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BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03 (https://dejure.org/2004,616)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 9 AZR 43/03 (https://dejure.org/2004,616)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 (https://dejure.org/2004,616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahung von Beihilfeversicherungsbeiträgen für privatärztliche Behandlung nach Eintritt in Ruhestand; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Entstehung einer betrieblichen Übung; Möglichkeit der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung; Auslegung der bisherigen ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133 157 313; ZPO §§ 257 259; BAT § 70
    Voraussetzungen der betrieblichen Übung; tatrichterliche Ermittlungen und revisionsgerichtliche Überprüfung - Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Gegen sie sind weder Rüge oder Gegenrüge erhoben worden (vgl. dazu Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 n. F. Nr. 39).

    a) Ob aus einem festgestellten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers abgeleitet werden kann, er wolle zukünftig bestimmte Leistungen dauerhaft gewähren, haben die Tatsachengerichte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - mwN).

    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37 mwN).

    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).

  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Die Feststellungsklage ist insgesamt zulässig, auch wenn Ansprüche sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (vgl. BAG 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44 mwN).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59 mwN; BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - BAGE 84, 255) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59 mwN; BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - BAGE 84, 255) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Gegen sie sind weder Rüge oder Gegenrüge erhoben worden (vgl. dazu Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 n. F. Nr. 39).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01

    Ablösung von Ansprüchen durch Aushang

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Aus diesem Grund wird auch bei einer Gesamtzusage eine uneingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung vorgenommen (vgl. Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - EzA BGB 2002 Gratifikation, Prämie § 611 Nr. 5).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Denn der Rechtsschutz sollte durch diese nachträglich in die ZPO eingefügten Bestimmungen im Verhältnis zu der bis dahin schon möglichen Feststellungsklage nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden (vgl. BAG 10. Januar 1989 - 3 AZR 308/87 - BAGE 60, 350; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76; Hahn/Mugdan Die gesamten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen Bd. 8 S. 103, Neudruck 1983 S. 99 f.).
  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).
  • LAG München, 20.08.2002 - 8 Sa 101/02
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5, zu B II 1 der Gründe).

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - aaO; BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auf Klagen, die zukünftige Ansprüche zum Gegenstand haben, ist der Grundsatz nicht anwendbar (vgl. Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - zu A I der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2166
BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04 (https://dejure.org/2004,2166)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 10 AZR 221/04 (https://dejure.org/2004,2166)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 (https://dejure.org/2004,2166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Tarifauslegung; Folgen des Gebrauchs eines im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt habenden Begriffes durch die Tarifvertragsparteien; Begriff der Sonderzahlung oder Sondervergütung; Sonderzahlungscharakter einer Jahresabschlussgratifikation; Auslegung von ...

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken in der ab 1. Juni 2001 geltenden Fassung § 10

  • rechtsportal.de

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung - Anrechnung einer betrieblichen Jahresabschlussvergütung auf eine tarifliche Sonderzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 646/89

    Anspruch auf eine Gratifikation bei Kündigung - Die Grundsätze der Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Durch die Einfügung des Wortes "zufließenden" in § 10 Abs. 1 MTV hätten die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht, dass es - im Unterschied zu der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1991 (- 6 AZR 646/89 -) zugrunde liegenden Rechtslage - nicht mehr auf den Bezugszeitraum einer Sonderzahlung ankomme, sondern vielmehr das Zuflussprinzip gelten solle.

    Damit ist nicht mehr die in den vorangegangenen Fassungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 MTV (zuletzt ab 25. Januar 2000 gültige Fassung) enthaltene und auch dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. September 1991 (- 6 AZR 646/89 -) zugrunde liegende Formulierung maßgebend, wonach auf "die betrieblichen Sonderzahlungen in einem Kalenderjahr" abgestellt wurde.

    Dies gilt um so mehr, als die Betriebsvereinbarung aus der Zeit vor der Umstellung des § 10 Abs. 1 MTV auf das Zuflussprinzip stammt, für die es mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. September 1991 (- 6 AZR 646/89 -) eine Rechtsprechung gab, die die Anrechenbarkeit der für das Vorjahr gezahlten Gratifikation verneinte.

  • BAG, 21.02.1974 - 5 AZR 302/73

    Gratifikation - Sonderzahlung - Abschlußvergütung - Ausscheiden vor dem Stichtag

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Der Sonderzahlungscharakter einer Jahresabschlussgratifikation ist zu verneinen, wenn ihr Provisionscharakter zukommt, weil sie allein nach den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers in der Vergangenheit bemessen ist (BAG 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 81).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen richtet sich wegen deren aus § 77 Abs. 4 BetrVG folgenden Normcharakters nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 272/03 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 13; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88

    Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Gebrauchen die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt hat, so ist anzunehmen, dass sie ihn auch mit diesem Inhalt verwenden wollten (BAG 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 70 = EzA BGB § 620 Nr. 105).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; zuletzt 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 -).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    In diesem Rechtsgebiet ist das Zuflussprinzip ausdrücklich geregelt (vgl. BSG 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R - …
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 496/03

    Tarifliche Jahresleistung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; zuletzt 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 -).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Mangels abweichender Anhaltspunkte ist ferner von einer dynamischen Bezugnahme auf die Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung auszugehen (BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; ErfK/Schaub 5. Aufl. TVG § 3 Rn. 43).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    a) Die Auslegung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelungen folgt den Grundsätzen der Tarifauslegung (BAG 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322, 325).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 272/03

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen richtet sich wegen deren aus § 77 Abs. 4 BetrVG folgenden Normcharakters nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 272/03 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 13; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Sie mussten nicht noch ausdrücklich auf den Zufluss der Leistung abstellen (vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).

    aa) Sonderzahlungen oder Sondervergütungen sind alle Leistungen, die der Arbeitgeber aus bestimmtem Anlass oder zu bestimmten Terminen zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4 mwN und unter Verweis auf die Legaldefinition in § 4a Satz 1 EFZG).

    Um Sonderzahlungen in diesem Sinne handelt es sich aber nicht, wenn ihnen Provisionscharakter zukommt, weil sie allein nach den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers in der Vergangenheit zu bemessen sind (vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - aaO zu einer Jahresabschlussgratifikation; 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 81 zu einer Erfolgsbeteiligung).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    a) Sonderzahlungen sind alle Leistungen, die der Arbeitgeber aus einem bestimmten Anlass oder zu bestimmten Terminen zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).

    Eine Sondervergütung erbringt der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Entgelt; sie wird nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig (vgl. MünchKommBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 611 BGB Rn. 773; BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - aaO.; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - aaO.).

    Um keine Sonderzahlungen handelt es sich, wenn Entgelten Provisionscharakter zukommt, weil sie allein nach der individuellen Leistung des Arbeitnehmers in der Vergangenheit zu bemessen sind (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - aaO.).

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
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Rechtsprechung
   BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3923
BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04 (https://dejure.org/2005,3923)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 10 AZR 299/04 (https://dejure.org/2005,3923)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 (https://dejure.org/2005,3923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers bei einem Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des öffentlichen Dienstes - Begrif und Voraussetzungen des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Wegfallen des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers bei einem Wechsel zu ...

  • Judicialis

    TV-ZuwendungAng-O vom 10. Dezember 1990 § 1 Abs. 1; ; TV-ZuwendungAng-O vom 10. Dezember 1990 § 1 Abs. 4; ; Protokollnotiz zu § 1 Ziff. 2 Buchst. a; ; Protokollnotiz zu § 1 Ziff. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de

    Rückzahlung von Zuwendungen bei Ausscheiden aus öffentlichem Dienst - Krankenhaus-GmbH des Landkreises kein öffentlicher Arbeitgeber im Sinne des Zuwendungstarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, gemeinnützige Zwecke verfolgt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie hier der Landkreis U, alleiniger Gesellschafter ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162; 7. Februar 1996 - 10 AZR 445/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 23 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 42; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

    aa) Die Tarifvertragsparteien haben mit der Regelung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 TV- ZuwendungAng-O, der dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung trägt, bewusst auf ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der Mitglied einer der tarifschließenden Parteien ist, abgestellt (BAG 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

    Die Privilegierung von Leistungen innerhalb von Beschäftigungsverhältnissen mit tarifgebundenen Mitgliedern, die von den Tarifvertragsparteien als Einheit angesehen werden, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Damit haben sie klargestellt, dass - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres der Arbeitnehmer ausscheidet - die volle Summe zurückzuzahlen ist (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).

    Mit der Auszahlung von 3.032,00 Euro an den verheirateten und einem Kind unterhaltspflichtigen Kläger hat die Beklagte die sich aus §§ 850 ff. ZPO ergebenden und bei einem Rückzahlungsanspruch zu beachtenden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - aaO) Pfändungsfreigrenzen eingehalten.

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 90/00

    Rückzahlung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, gemeinnützige Zwecke verfolgt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie hier der Landkreis U, alleiniger Gesellschafter ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162; 7. Februar 1996 - 10 AZR 445/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 23 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 42; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

    Auch die Umwandlung vom Eigenbetrieb in eine gemeinnützige GmbH führt unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 613a BGB nicht dazu, dass der Status der Rechtspersönlichkeit des bisherigen Arbeitgebers mit übergeht (Senat 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - aaO).

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, gemeinnützige Zwecke verfolgt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie hier der Landkreis U, alleiniger Gesellschafter ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162; 7. Februar 1996 - 10 AZR 445/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 23 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 42; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 445/95

    Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, gemeinnützige Zwecke verfolgt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie hier der Landkreis U, alleiniger Gesellschafter ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162; 7. Februar 1996 - 10 AZR 445/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 23 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 42; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).
  • LAG Thüringen, 22.04.2004 - 2 Sa 121/03
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2004 - 2 Sa 121/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Dies führt zu der Konsequenz, dass es sich bei den sogenannten Gastmitgliedern nicht um Mitglieder des KAV im vereinsrechtlichen Sinne handelt (Thüsing Anm. zu LAGE GG Art. 9 Nr. 10 S. 16 f., ErfK/Kissel 1. Aufl. Art. 9 GG Rn. 39; Melot de Beauregard Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung S. 117 f.; Franzke OT- Mitgliedschaften: Zur Frage der Zulässigkeit einer tarifbindungsfreien Verbandsmitgliedschaft in einer Arbeitgeberorganisation S. 11; Buchner SAE 1987, 108, 109 f.; derselbe NZA 1994, 2; offen gelassen von BAG 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 360; aA wohl Wiedemann/Oetker TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 101).
  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 180/94

    Rückzahlung der Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel - Beschäftigung bei der

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. März eines Kalenderjahres führt dazu, dass der Arbeitnehmer "bis einschließlich 31. März" des Kalenderjahres ausscheidet, weil das Arbeitsverhältnis gem. § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des 31. März endet (BAG 11. Januar 1995 - 10 AZR 180/94 -).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 167/61

    Tarifvertrag - Verweis auf anderen Tarifvertrag - Gastmitglied -

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04
    Sie unterscheidet also zwischen beiden (vgl. BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 167/61 - BAGE 12, 285, 288).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

    Kündigt ein Angestellter, der nach § 1 Abs. 1 TV Zuwendung eine Zuwendung erhalten hat, sein Arbeitsverhältnis zum 31. März des auf die Zahlung der Zuwendung folgenden Kalenderjahres, ist er iSv. § 1 Abs. 1 Nr. 3 TV Zuwendung bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres auf eigenen Wunsch ausgeschieden, weil das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. März endet (st. Rspr., vgl. BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15; 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - BAGE 103, 1; 11. Januar 1995 - 10 AZR 180/94 - 9. Juni 1993 - 10 AZR 529/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 150 = EzA BGB § 133 Nr. 18).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Hierzu gehören insbesondere das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht in den Vereinsorganen (BAG 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 f bb der Gründe, BAGE 103, 9, 14; 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - zu II 2 b bb der Gründe mwN, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15; 20. Februar 1998 - 6 AZR 236/84 - zu 4 der Gründe, BAGE 51, 163, 167; 16. Februar 1962 - 1 AZR 167/61 - zu 2 der Gründe, BAGE 12, 285, 289).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04

    Saarländisches Zusatzurlaubsgesetz - Auslegung "Privatwirtschaft

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT anwendet oder dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Hauptgesellschafter, oder wie im Streitfall die Kreisstadt N und andere Gemeinden die Hauptaktionäre sind (vgl. zuletzt: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - EZA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15; 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162 mwN).

    Entschließt sich eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, Aufgaben nicht mehr selbst wahrzunehmen, sondern auf ein Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform zu übertragen, so geht der Rechtsstatus des bisher öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers nicht auf das in privatrechtlicher Rechtsform betriebene Unternehmen über (so für die Umwandlung eines Eigenbetriebs in eine gemeinnützige GmbH: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15).

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 346/08

    Anspruch auf Zahlung einer nichtdynamischen Zulage aus dem Änderungstarifvertrag

    Hierzu gehören insbesondere das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht in den Vereinsorganen (BAG 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 f bb der Gründe, BAGE 103, 9, 14; 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - zu II 2 b bb der Gründe mwN, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15; 20. Februar 1998 - 6 AZR 236/84 - zu 4 der Gründe, BAGE 51, 163, 167; 16. Februar 1962 - 1 AZR 167/61 - zu 2 der Gründe, BAGE 12, 285, 289).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 94/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8918
BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 94/03 (https://dejure.org/2004,8918)
BAG, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 AZR 94/03 (https://dejure.org/2004,8918)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 AZR 94/03 (https://dejure.org/2004,8918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifauslegung - Zeitliche Lage eines verlängerten Ruhezeitausgleichs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung des auf zwei Kalendertage verlängerten Ruhezeitausgleichs für das Cockpitpersonals innerhalb des Sieben-Tage-Zeitraums; Zeitliche Lage eines verlängerten Ruhezeitausgleichs; Auslegungsregeln für den normativen Teil eines Tarifvertrages; Auslegung des Merkmals ...

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Zeitliche Lage eines verlängerten Ruhezeitausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 94/03
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28 f. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 174 = EzA BGB § 622 Tarifvertrag Nr. 2).
  • LAG München, 25.09.2002 - 10 Sa 406/02
    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 94/03
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2002 - 10 Sa 406/02 - aufgehoben.
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07

    Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa -

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 94/03 - zu II 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

    Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte

    Außerdem ist mit der neueren Rechtsprechung des BAG davon auszugehen, dass das Prinzip der Tarifeinheit jedenfalls in Fällen der gewillkürten Tarifpluralität nicht gilt (BAG, Urteil vom 11.02.2004 - 4 AZR 94/03 - juris).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 240/07

    Berechnung einer Vorruhestandsleistung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 94/03 - zu II 3 der Gründe.).
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