Weitere Entscheidung unten: BAG, 09.02.2005

Rechtsprechung
   BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03   

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https://dejure.org/2005,471
BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 (https://dejure.org/2005,471)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 (https://dejure.org/2005,471)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 (https://dejure.org/2005,471)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung auf Grund der Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Diskriminierung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Voraussetzungen des Vorliegens einer ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 81 Abs. 1... ; ; SGB IX § 81 Abs. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichberechtigung in Beschäftigung und Beruf Art. 2 Abs. 2 Buchst. b ii; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichberechtigung in Beschäftigung und Beruf Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichberechtigung in Beschäftigung und Beruf Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht; Schadensersatz - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Diskriminierung wegen Schwerbehinderung ? Vermutung für Benachteiligung bei fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 361
  • NZA 2005, 817
  • NZA 2005, 870
  • BB 2005, 2816
  • DB 2005, 1802
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Die gesetzliche Regelung betrifft allein das Beweismaß (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Gericht muss die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - aaO, für den Fall der Diskriminierung wegen des Geschlechts).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Sie ist weder als unmittelbare noch als mittelbare gegeben (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Damit ist zugleich festgelegt, dass solche Gründe unabhängig von den in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 SGB IX genannten Fallgestaltungen eine Benachteiligung wegen der Behinderung rechtfertigen (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Sie ist weder als unmittelbare noch als mittelbare gegeben (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Damit ist zugleich festgelegt, dass solche Gründe unabhängig von den in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 SGB IX genannten Fallgestaltungen eine Benachteiligung wegen der Behinderung rechtfertigen (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Danach obliegt es immer dann, wenn Personen, die sich durch die Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für verletzt halten, Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, dem Beklagten zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat (vgl. zur Beweislast EuGH 30. März 2000 - Rs C-236/98 Jämställdhetsombudsmannen - EuGHE I 2000, 2189 = AP EWG-Richtlinie Nr. 75/117 Nr. 15 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 5, für die Diskriminierung wegen des Geschlechts; Großmann in GK-SGB IX Stand Februar 2005 § 81 Rn. 241; Deinert in Neumann Handbuch SGB IX § 17 Rn. 99 ff.).
  • LAG Bremen, 09.09.2003 - 1 Sa 77/03
    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02

    Verjährung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Ein derartiger Klageantrag ist zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung oder billigem Ermessen des Gerichts abhängig ist (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP BGB § 211 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 204 Nr. 1).
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Das ergibt sich schon aus der Regelung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (ebenso für den vergleichbaren Fall einer Diskriminierung wegen des Geschlechts: BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - BAGE 61, 209).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Im Übrigen hat der Senat den klaren Wortlaut der Rahmenrichtlinie heranzogen (vgl. zur Vorlagepflicht Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).
  • BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86

    Bestimmtheit des Schmerzensgeldanspruchs - Haftungsausschluß für

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    (2) Unterlässt es der Arbeitgeber - wie hier - entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Bewerber wegen der Behinderung benachteiligt wurde (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zu B IV 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 361) .
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Eine betragsmäßige Bezifferung des Schadensersatzanspruchs erfolgte zwar nicht, ist aber auch nicht erforderlich (vgl. zu § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB IX aF: BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361 = AP SGB IX § 81 Nr. 7 = EzA SGB IX § 81 Nr. 6).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Dies gilt zB für die Anzeige einer freien Stelle gegenüber der Agentur für Arbeit (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 22, BAGE 119, 262 = AP SGB IX § 81 Nr. 13 = EzA SGB IX § 81 Nr. 14) , die unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zu B IV 1 b der Gründe, BAGE 113, 361 = AP SGB IX § 81 Nr. 7 = EzA SGB IX § 81 Nr. 6) sowie die unterbliebene Einladung des Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch nach § 82 Satz 2 SGB IX (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 46, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 21, BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13.10 - Rn. 17, EzA SGB IX § 82 Nr. 2) .

    c) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, aus der fehlenden Unterrichtung über die Gründe für die Auswahlentscheidung könne schon deswegen nicht der Anschein einer Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung abgeleitet werden, weil sich der seine Beschäftigungsquote erfüllende Arbeitgeber lediglich an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zu B IV 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 361 = AP SGB IX § 81 Nr. 7 = EzA SGB IX § 81 Nr. 6) habe halten wollen, folgt dem der Senat nicht.

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Rechtsprechung
   BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1288
BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 (https://dejure.org/2005,1288)
BAG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 (https://dejure.org/2005,1288)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 (https://dejure.org/2005,1288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 814; ; BGB § 818 Abs. 3; ; ZPO § 301

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 § 814 § 818 Abs. 3; ZPO § 301
    Bereicherungsrecht; Verfallfristen - Rückzahlung überzahlter Honorare; Rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3082 (Ls.)
  • NZA 2005, 814
  • NZA 2005, 817
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191).

    Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).

    Da zwischen den Parteien in den Jahren 1999 und 2000 tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand, wurden die Leistungen in einem Arbeitsverhältnis erbracht, auch wenn sie seinerzeit aus Sicht der Parteien in Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247).

    Er muss nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 251 f.; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191 f.).

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00

    Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191).

    b) Der Rückzahlungsanspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 BGB fällt als "sonstiger Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" unter die Regelung der Ziff. 811 Abs. 2 Satz 1 MTV (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177).

    Er muss nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 251 f.; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191 f.).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehen bleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326).

    Bei kleineren und mittleren Arbeitseinkommen und einer gleich bleibend geringen Überzahlung des laufenden Arbeitsentgelts besteht die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    aa) § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklich bestehen gebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).

    Je höher die Überzahlung im Verhältnis zum Realeinkommen ist, um so weniger lässt sich annehmen, die zusätzlichen Mittel seien für den Lebensunterhalt verbraucht worden (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25).

  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Das Landesarbeitsgericht hat aus dem gegen die Klägerin ergangenen Senatsurteil vom 11. März 1998 (- 5 AZR 522/96 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 23 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 64) auf die positive Kenntnis der Klägerin vom Arbeitnehmerstatus des Beklagten geschlossen.

    Ob Rundfunksprecher im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, richtet sich immer nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (Senat 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - aaO; sowie 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - 13. Juni 1990 - 5 AZR 419/89 - RzK I 4a Nr. 32).

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Ihm obliegt es, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um seinen Anspruch beziffern zu können (Senat 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 82, 327, 330 f.; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 106, zu II 3 a, b der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Ihm obliegt es, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um seinen Anspruch beziffern zu können (Senat 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 82, 327, 330 f.; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 106, zu II 3 a, b der Gründe).
  • BGH, 19.03.1958 - V ZR 62/57
    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    bb) Der Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen, weil es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BGH 19. März 1958 - V ZR 62/57 - NJW 1958, 1725).
  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Bei kleineren und mittleren Arbeitseinkommen und einer gleich bleibend geringen Überzahlung des laufenden Arbeitsentgelts besteht die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).
  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88

    Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender

    Auszug aus BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
    Ob Rundfunksprecher im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, richtet sich immer nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (Senat 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - aaO; sowie 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - 13. Juni 1990 - 5 AZR 419/89 - RzK I 4a Nr. 32).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89

    Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

  • LAG Köln, 27.02.2004 - 12 (13) Sa 945/03
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren

  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66

    Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Im Übrigen ist der Arbeitnehmer nicht ohne Rechtsgrund bereichert (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 1 a der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 101, 247) .

    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 814 BGB ist der Leistungsempfänger darlegungs- und beweispflichtig (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe; MüKoBGB/Schwab 7. Aufl. BGB § 814 Rn. 23) .

    Auch wenn der Arbeitnehmer lediglich die im Arbeitsverhältnis übliche Vergütung beanspruchen kann, muss sich der Arbeitgeber im Rahmen von § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB nicht nur diese Vergütung, sondern auch die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag anrechnen lassen (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 3 d der Gründe) .

    Auf der Grundlage des bisherigen Parteivorbringens kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um gleichbleibend geringe Überzahlungen gehandelt hätte und deshalb die Möglichkeit eines Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung bestünde (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 4 a bb der Gründe mwN) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Der Begriff der Fälligkeit wird dabei von den Gerichten für Arbeitssachen unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht ausgelegt (vgl. zuletzt BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - NZA 2005, 817, zu III 5 c der Gründe mwN).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Der Begriff der Fälligkeit wird dabei von den Gerichten für Arbeitssachen unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht ausgelegt (vgl. zuletzt BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 5 c der Gründe mwN).
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