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   BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A)   

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https://dejure.org/2004,1039
BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A) (https://dejure.org/2004,1039)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A) (https://dejure.org/2004,1039)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) (https://dejure.org/2004,1039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertvorschriften; Berechnung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit bei vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen ...

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 1, 2
    Streitwert - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei gerichtlicher Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle wegen erhöhten Sozialplanvolumens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs: Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenrecht - Sozialpläne: Aktuelle BAG-Entscheidungen zum Gegenstandswert bei der Anfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 70
  • DB 2005, 2086
  • DB 2005, 564
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Auszug aus BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02
    Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschlussverfahren ist deshalb nach der Auffangvorschrift des § 8 Abs. 2 BRAGO zu berechnen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, zu B II 2 c der Gründe; GK-ArbGG/Wenzel Stand Dezember 2002 § 12 Rn. 95, 263 mwN; Germelmann in Germelmann/-Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 12 Rn. 135; Vetter NZA 1986, 182).

    Ist zwischen den Betriebsparteien das Volumen eines Sozialplans umstritten und streiten sie ausschließlich über dieses, errechnet sich der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach der Differenz der vorgeschlagenen Volumina (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89

    Arbeitsgerichtliches Verfahren: vermögensrechtlichen Streitigkeit - Begriff

    Auszug aus BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02
    Vermögensrechtlich ist der Gegenstand der Tätigkeit insbesondere, wenn diese auf die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gerichtet ist, die auf Geld oder geldwerte Leistungen gerichtet sind (vgl. BAG 22. Mai 1989 - 5 AZB 8/89 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 14 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 28; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 85 Rn. 5; GK-ArbGG/Wenzel Stand Dezember 2002 § 12 Rn. 181; GK-ArbGG/Vossen Stand August 2001 § 85 Rn. 10).
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Auszug aus BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02
    Sowohl der Wert eines vermögensrechtlichen Gegenstands, der nicht feststeht, als auch der Wert eines nichtvermögensrechtlichen Gegenstands sind damit nach billigem Ermessen zu bestimmen (so zu Recht Landesarbeitsgericht Hamburg 4. August 1992 - 2 Ta 6/92 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 18, zu II 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Fehlt es an genügenden Anhaltspunkten für eine Schätzung, ist der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 Alt. 1 RVG auf 5.000,00 Euro, nach Lage des Falls auch niedriger oder höher, jedoch nicht über den Betrag von 500.000,00 Euro hinaus anzusetzen (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 2 BRAGO: BAG 20. Juli 2005 - 1 ABR 23/03 (A) - zu 1 der Gründe; 9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 20.07.2005 - 1 ABR 23/03

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans wegen Unterdotierung

    Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschlussverfahren ist deshalb nach der Auffangvorschrift des § 8 Abs. 2 BRAGO zu bestimmen (BAG 9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) - NZA 2005, 70, zu 1 der Gründe mwN; 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, zu B II 2 c der Gründe).

    Dabei kommt stets § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO zur Anwendung (BAG 9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) - aaO, zu 2 der Gründe).

    Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BRAGO ist er in diesem Fall in erster Linie - ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag - zu schätzen (BAG 9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) - aaO, zu 3 der Gründe).

    Im zugrunde liegenden Fall war der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit vermögensrechtlicher Art. Davon ist nicht nur auszugehen, wenn das Interesse, das mit der Anfechtung eines Sozialplans verfolgt wird, in der Beseitigung einer für den Arbeitgeber unakzeptablen finanziellen Belastung liegt (vgl. dazu: BAG 9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) - aaO, zu 6 der Gründe).

    a) Für die anwaltliche Tätigkeit in einem Beschlussverfahren über die Anfechtung eines Sozialplans wegen Überdotierung hat der Senat allerdings einen feststehenden Gegenstandswert angenommen (9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) - aaO, zu 7 der Gründe).

  • BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D

    Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme

    Fehlt es dagegen an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Schätzung, ist auch bei vermögensrechtlichen - wie bei nichtvermögensrechtlichen - Gegenständen unter Beachtung der Höchstgrenze von 500.000 Euro zu verfahren (vgl ähnlich bereits zur Vorgängerregelung in § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung: Bundesarbeitsgericht, NZA 2005, 70).
  • LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05

    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat;

    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis bestehen, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE Nr. 50 zu § 8 BRAGO; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdnr. 169, 181, 266).

    Wenn damit im Erfolgsfalle auch (mittelbare) Auswirkungen auf die Vermögenslage der Arbeitgeberin und der betroffenen Mitarbeiter einhergehen würden, ändert dies nichts daran, dass der Streit der Beteiligten im vorliegenden Beschlussverfahren ausschließlich nichtvermögensrechtlicher Art ist (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Düsseldorf JurBüro 1995, 483; LAG Schleswig-Holstein LAGE Nr. 17 und 24 zu § 8 BRAGO).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - PB 15 S 2921/11

    Zum Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei der Anfechtung eines von der

    Danach sind sowohl der Wert eines vermögensrechtlichen Gegenstands, der nicht feststeht, als auch der Wert eines nichtvermögensrechtlichen Gegenstands nach billigem Ermessen zu bestimmen, wobei sich bei der Ausübung dieses Ermessens die gesetzliche Unterscheidung zwischen den beiden Gegenständen (erneut) auswirken kann (vgl. BAG, Beschluss vom 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A) -, NZA 2005, 70 zur insoweit vergleichbaren Vorgängerregelung des § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAGO).

    Dabei ist nicht erforderlich, dass dieser Anspruch aus einem vermögensrechtlichen Grundverhältnis entspringt, ausschlaggebend ist vielmehr der Rechtscharakter des Anspruchs selbst (vgl. BAG, Beschluss vom 09.11.2004, a.a.O.).

    Ist nämlich allein das Volumen eines Sozialplans in einem bestimmten Umfang umstritten, so errechnet sich der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach der betreffenden (genau ermittelbaren) Differenz (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 09.11.2004, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06

    Gegenstandswert; Wirksamkeit ; Betriebsvereinbarung; wiederkehrende Leistungen;

    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rn. 313).

    Hier liegt eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit vor, weil es um die Grenzen der Teilhabe des Betriebsrats an der Gestaltung des betrieblichen Geschehens geht (vgl. BAG NZA 2005, 70).

  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Betriebsänderung; Personalabbau; Zuständigkeit;

    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE Nr. 50 zu § 8 BRAGO § 8; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdn. 169, 181, 266).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht (NZA 2005, 70) entschiedenen Fall zielte sein Begehren also nicht allein auf einen angemessenen finanziellen Ausgleich der mit der beabsichtigten Standortschließung verbundenen Nachteile; dies war "lediglich" der Auslöser dafür, von Arbeitgeberseite die Aufnahme von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu fordern.

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 4 Ta 31/22

    Vermögensrechtliche Art einer Anfechtung eines Sozialplans; Billiges Ermessen bei

    Gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. RVG ist er in diesem Fall in erster Linie - ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag - zu schätzen (BAG 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A), Rn. 6 f. zur wortgleichen Vorgängernorm § 8 Abs. 2 BRAGO).

    2.Im zugrunde liegenden Fall war der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit entgegen der Annahme des Arbeitsgerichts vermögensrechtlicher Art. Davon ist nicht nur auszugehen, wenn das Interesse, das mit der Anfechtung eines Sozialplans verfolgt wird, in der Beseitigung einer für den Arbeitgeber unakzeptablen finanziellen Belastung liegt (vgl. dazu: BAG 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A) - Rn. 4).

    a.Für die anwaltliche Tätigkeit in einem Beschlussverfahren über die Anfechtung eines Sozialplans wegen Überdotierung hat das Bundesarbeitsgericht allerdings einen feststehenden Gegenstandswert angenommen (09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A), Rn. 18).

  • LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05

    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat;

    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis bestehen, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE Nr. 50 zu § 8 BRAGO; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdnr. 169, 181, 266).

    Wenn damit im Erfolgsfalle auch (mittelbare) Auswirkungen auf die Vermögenslage der Arbeitgeberin und der betroffenen Mitarbeiter einhergehen würden, ändert dies nichts daran, dass der Streit der Beteiligten im vorliegenden Beschlussverfahren ausschließlich nichtvermögensrechtlicher Art ist (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Düsseldorf JurBüro 1995, 483; LAG Schleswig-Holstein LAGE Nr. 17 und 24 zu § 8 BRAGO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2005 - 8 Ta 235/05

    Gegenstandswert vermögens- und nichtvermögensrechtlicher Streitgegenstände

    Der Wert eines vermögensrechtlichen Gegenstandes, der nicht feststeht, ist nach der vorerwähnten Vorschrift nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 - (A) m.w.N. auf LAG Hamburg Beschluss vom 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 - = LAGE BRAGO § 8 Nr. 18 zu II 2 b cc der Gründe).

    Die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte haben keinen vermögensrechtlichen Charakter (vgl. BAG Beschluss vom 09.11.2004, aaO).

  • LAG Hamm, 31.03.2008 - 13 Ta 138/08

    Gegenstandswert; Streitwert; Mitbestimmungsrecht; Unterlassung;

  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

  • LAG Hamm, 23.01.2006 - 13 TaBV 200/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Mehrarbeit ohne Beachtung des

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung

  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Auskunftsanspruch des Betriebsrats zwecks

  • LAG Hamm, 16.11.2007 - 13 Ta 524/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtlich; vermögensrechtlich;

  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung;

  • LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 2 Ta 44/21

    Streitwert - Gegenstandswert - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2010 - 3 Ta 81/10

    Gegenstandswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, Beschlussverfahren,

  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

  • LAG Hamm, 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats,

  • LAG Köln, 04.06.2007 - 9 Ta 104/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Beteiligungsrechte

  • LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Bestellung; Einigungsstelle; Streit;

  • LAG Hamm, 09.11.2005 - 13 TaBV 148/05

    Gegenstandswert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Rauchverbot

  • LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 163/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilanträge auf Unterlassung und

  • LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2010 - 4 Ta 68/10

    Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle,

  • LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09

    Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

  • LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zuständigkeitsstreit; Betriebsvereinbarung über

  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 13 Ta 656/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Person; Vorsitzender; Anzahl;

  • LAG Hamm, 24.11.2014 - 7 Ta 563/14

    Anwendung einer Betriebsvereinbarung; Bedeutung der Anzahl betroffener

  • LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung;

  • LAG Hessen, 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16

    Ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung eines Streikaufrufs ist

  • LAG Hamm, 27.11.2006 - 13 Ta 619/06

    Gegenstandswert; Statusverfahren; Arbeitnehmer; Eigenschaft;

  • LAG Hamm, 24.04.2006 - 13 Ta 178/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Unterlassung; Unterlassungsanspruch;

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2009 - 6 Ta 580/08

    Streitwert im Beschlussverfahren; Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 11.12.2006 - 10 Ta 621/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Statusverfahren; Arbeitnehmereigenschaft;

  • LAG Hamm, 14.12.2006 - 10 Ta 724/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats,

  • LAG Hamm, 02.08.2010 - 10 Ta 269/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Eilantrag zur Unterlassung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2005 - 4 Ta 4/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2005 - 4 Ta 3/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren

  • LAG Hamm, 28.11.2011 - 10 Ta 627/11

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um betriebsverfassungsrechtliche Stellung

  • LAG Köln, 02.09.2011 - 9 Ta 263/11

    Streitwert; Beschlussverfahren; Dienstfahrzeuggestellung

  • LAG Hamburg, 22.05.2008 - 7 Ta 5/08

    Gegenstandswert - Unterlassungsanspruch - Betriebsänderung

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