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   BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05   

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https://dejure.org/2006,5172
BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05 (https://dejure.org/2006,5172)
BAG, Entscheidung vom 04.05.2006 - 8 AZR 311/05 (https://dejure.org/2006,5172)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 (https://dejure.org/2006,5172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung - Arztfehler

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung; Arztfehler

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus Arbeitnehmerhaftung; Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Protokollierungspflicht; Zulässigkeit des Erlasses eines Teilurteils; Nachprüfbarkeit der Feststellung einer "groben Fahrlässigkeit"; Grobe Fahrlässigkeit eines Assistenzarztes bei ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BAT § 14; ; LBG NRW § 84; ; ZPO § 301; ; ZPO § 160 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung; Arztfehler; Regressanspruch des Arbeitgebers; Zulässigkeit eines Teil-Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Regress gegenüber Ärzten unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Regress: Wann kann der Krankenhausträger Rückgriff auf beschuldigte Ärzte nehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1428
  • JR 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Es kommt also nicht nur darauf an, was von einem den durchschnittlichen Anforderungen entsprechenden Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweiligen Situation erwartet werden konnte, wozu auch gehört, ob die Gefahr erkennbar und der Erfolg vorhersehbar und vermeidbar war; abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (Senat 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 - BAGE 90, 148 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 66).
  • BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Bei der Bestimmung des Verschuldensgrades steht dem Tatsachenrichter aber ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, da die Feststellung der Voraussetzungen im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt (BAG 17. Oktober 1991 - 8 AZR 230/90 -).
  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob der Tatsachenrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist, die wesentlichen Umstände berücksichtigt und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften nicht verletzt hat (BAG 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 42).
  • LAG Köln, 12.01.2005 - 7 Sa 754/04

    Arzthaftung, Regress, Teilurteil, Darlegungs- und Beweislast, Bestreiten mit

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Januar 2005 - 7 Sa 754/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Die Feststellung einer "groben Fahrlässigkeit" ist durch die Revision nachprüfbar (BAG 19. März 1959 - 2 AZR 402/55 - BAGE 7, 290, 301 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 8).
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - AP ZPO § 301 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 301 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teil-Urteil nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse nicht besteht (vgl. 26. April 1989 - IVb ZR 48/88 - BGHZ 107, 236, 242).
  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05
    Eine Aufhebung des Berufungsurteils kann erfolgen, wenn eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch den Tatsachenrichter festzustellen ist (BAG 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 70, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17

    Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig

    Im Gegensatz zum rein objektiven Maßstab bei einfacher Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit auch subjektive Umstände zu berücksichtigen (BAG, Urt. v. 04.05.2006 - 8 AZR 311/05, NZA 2006, 1428; BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 8 AZR 221/97, AP Nr. 117 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Es kommt also nicht nur darauf an, was von einem den durchschnittlichen Anforderungen entsprechenden Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweiligen Situation erwartet werden konnte, wozu auch gehört, ob die Gefahr erkennbar und der Erfolg vorhersehbar und vermeidbar war; abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG, Urt. v. 04.05.2006 - 8 AZR 311/05, NZA 2006, 1428; BAG, Urt. v. 12.09.1998 - 8 AZR 221/97, AP Nr. 117 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Eine Aufhebung des Berufungsurteils darf nur erfolgen, wenn eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch den Tatsachenrichter festzustellen ist (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - AP SGB VII § 105 Nr. 4 = EzA SGB VII § 105 Nr. 5; 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - AP BGB § 254 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - mwN, NZA 2006, 1428) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Eine solche kommt jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn - wie im Streitfall - das Arbeitsgericht ein unzulässiges Teilurteil erlassen hat (vgl. auch BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 26 ff., BAGE 147, 227; 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - Rn. 19) .
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Eine Aufhebung des Berufungsurteils darf nur erfolgen, wenn eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch den Tatsachenrichter festzustellen ist (Senat 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - AP BGB § 254 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - NZA 2006, 1428 mwN).
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Teilurteil nur auf Gründen beruht, die ausschließlich diesen Streitgenossen berühren (vgl. etwa BAG 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - Rn. 20 mwN; BGH 21. November 2017 - VI ZR 436/16 - Rn. 7 mwN; 20. Dezember 2016 - VI ZR 395/15 - Rn. 7 mwN; 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14 - Rn. 7 mwN) .
  • LAG Hessen, 02.04.2013 - 13 Sa 857/12

    Arbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie

    schwerwiegende Pflichtverstoß; den Betreffenden muss auch subjektiv der Vorwurf treffen, in nicht entschuldbarer Weise gegen die an ihn im gegebenen Fall zu stellenden Anforderungen verstoßen zu haben (BAG vom 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 -, zitiert nach juris; BAG vom 04. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 -, NZA 2006, 1428; BAG vom 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 -, NZA 1999, 263; ErfK/Preis, 13. Auflage 2013, § 619 a BGB Randziffer 15).
  • LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X -

    Ein Teilurteil kann nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse nicht besteht (BAG, Urteil vom 04.05.2006, 8 AZR 311/05 Rn. 20; BAG, Urteil vom 23.03.2005, 4 AZR 243/04 Rn. 19).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 415/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die Streitverhältnisse können schon angesichts der unterschiedlichen Verteilung der Darlegungslast durchaus unterschiedlich entschieden werden (hierzu erneut BAG, Urteil vom 18.12.1984, 3 AZR 125/84, Rn. 22, zitiert nach juris), auch eine Entscheidung durch Teilurteil über das eine oder andere Streitverhältnis für den Fall der nur teilweise gegebenen Entscheidungsreife wäre zulässig gewesen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 04.05.2006, 8 AZR 311/05, Rn. 20, zitiert nach juris), so dass auch die nur teilweise Revisionszulassung zulässig ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2013 - 9 Sa 340/12

    Vertrauensschutz des Arbeitgebers auf ordnungsgemäße Beschlussfassung durch

    b) Ob entgegen § 68 ArbGG im Falle eines unzulässigen Teil-Urteils eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht erfolgen kann, wird unterschiedlich beurteilt (bejahend etwa GK-ArbGG/Vossen, aaO., Rz. 17 mwN; offen gelassen in BAG 4, 5.2006 -8 AZR 311/05-, juris).

    Die Berufungskammer ist im Hinblick auf den in Bestandsschutzstreitigkeiten in besonderer Weise geltenden Beschleunigungsgrundsatz der Auffassung, dass der unzulässig geteilte Streitgegenstand in der Rechtsmittelinstanz zusammengeführt werden und das Berufungsgericht dann den beim Arbeitsgericht anhängig gebliebenen Teil an sich ziehen kann (vgl. BAG 24.11.2004 -10 AZR 169/04- EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 19; BAG 12.8.1993 -6 AZR 553/92- EzA § 301 ZPO Nr. 3; ebenso etwa BGH 12.1.1999 -VI ZR 77/98, NJW 1999, 734; offen gelassen in BAG 4, 5.2006 -8 AZR 311/05, juris).

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 520/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Die Streitverhältnisse können schon angesichts der unterschiedlichen Verteilung der Darlegungslast durchaus unterschiedlich entschieden werden (hierzu erneut BAG vom 18.12.1984 - 3 AZR 12$/84, juris, Rz. 22), auch eine Entscheidung durch Teilurteil über das eine oder andere Streitverhältnis für den Fall der nur teilweise gegebenen Entscheidungsreife wäre zulässig gewesen (vgl. hierzu BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 311/05, juris, Rz. 20), so dass auch die nur teilweise Revisionszulassung zulässig ist.
  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

  • LAG Hamm, 22.03.2022 - 17 Sa 1396/20

    Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • ArbG Essen, 06.12.2018 - 1 Ca 1725/18

    Arbeitnehmerhaftung: Verschuldensgrad mittlere Fahrlässigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2018 - 1 Sa 534/17

    § 613 a BGB - Begriff des Betriebsübernehmers

  • LAG Köln, 24.11.2016 - 7 Sa 1007/15

    Betriebsrente; Höhe des Anspruchs; Ergänzungsanspruch; Pensionskassenspitze;

  • LAG Köln, 19.09.2006 - 9 Sa 481/06

    Arbeitnehmerhaftung; Sparkassenangestellter; telefonische Überweisungsaufträge

  • ArbG Aachen, 13.12.2006 - 9 (5) (6) Ca 3797/03

    Regressansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Vorfeld der Geburt eines

  • LAG Nürnberg, 06.08.2015 - 5 Sa 476/13

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich - arbeitnehmerähnliche Person

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