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   BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05   

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BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 (https://dejure.org/2005,51)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 (https://dejure.org/2005,51)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 (https://dejure.org/2005,51)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragweite der Verweisung auf Tarifnormen in einem Formulararbeitsvertrag; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht; Vorliegen einer statischen oder einer dynamische Verweisung; Anwendbarkeit der Unklarheitsregel

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 305c Abs. 2; ; Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT vom 31. Januar 2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unklare Verweisung auf Tarifnorm in Formulararbeitsvertrag zu Lasten des Arbeitgebers - Bezeichnung der Vergütungsgruppe neben konkretem Zahlbetrag als statische oder dynamische Verweisung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGB-Kontrolle eines Arbeitsvertrags: Dynamische oder statische Verweisung auf Tarifvertrag in Formulararbeitsvertrag ? Unklarheitenregel gilt auch für den Fall, dass die Tragweite der Verweisung auf Tarifnormen zweifelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwammige Lohnregelung - Ist der Arbeitsvertrag nicht eindeutig formuliert, ist er im Zweifel zu Gunsten des Arbeitnehmers auszulegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unklarheiten bei der Auslegung über statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag gehen bei Formulararbeitsverträgen zu Lasten des Arbeitgebers

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.11.2005)

    Verweis auf Tarif umfasst auch Einmalzahlungen // BAG zu Verträgen bei nicht tarifgebundenen Unternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 185
  • NJW 2006, 718 (Ls.)
  • ZIP 2006, 348
  • MDR 2006, 696
  • NZA 2006, 202
  • BB 2006, 386
  • DB 2006, 508
 
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Wird zitiert von ... (220)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Diese Regelung gibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz wieder, der schon vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht Geltung besaß (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 c der Gründe).

    Danach kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, die von ihr verwendeten Formularverträge seien hinsichtlich der Verweisung auf die tarifliche Vergütung unklar und deshalb sei davon auszugehen, die Vergütung richte sich allein nach dem bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltenden Tarifgehalt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - aaO).

    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung" in Verbindung mit der Benennung einer bestimmten Vergütungsgruppe/Stufe kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 622/03

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    cc) Die Beklagte beruft sich ohne Erfolg auf das Senatsurteil vom 3. November 2004 (- 5 AZR 622/03 - AP BGB § 611 Lohnanspruch Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 4).

    Diese bezeichnen allerdings nur die Höhe der aktuellen Vergütung, ein Erklärungswert über Ansprüche auf künftige Lohnerhöhungen kommt ihnen nicht zu (Senat 3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - aaO, zu II 2 der Gründe).

    Ebenso ergibt sich nichts aus der Senatsrechtsprechung zur Bedeutung von regelmäßigen Lohnerhöhungen entsprechend den tariflichen Lohnerhöhungen (3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Dem steht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2003 (- 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284) nicht entgegen.

    Der Vierte Senat hat hier eine Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede ausgelegt und dabei Zweifel als nicht berechtigt bezeichnet (19. März 2003 - 4 AZR 331/02 -aaO S. 289 f., zu I 2 d bb der Gründe).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 64/02

    Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung" in Verbindung mit der Benennung einer bestimmten Vergütungsgruppe/Stufe kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Gemeint sein kann aber auch die bloße Zuordnung zu einer tariflichen Gehaltsgruppe, ohne dass damit etwas zur Frage der dynamischen Anpassung an die jeweilige tarifliche Gehaltsentwicklung ausgesagt wird (vgl. Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 -, zu III 2 der Gründe, zur entsprechenden Auslegung eines Arbeitsvertrags durch das Berufungsgericht).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Keine der Auslegungen verdient den klaren Vorzug (vgl. BGH 3. Juli 2002 - XII ZR 327/00 - NJW 2002, 3232, zu 4 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 21 Sa 19/04

    Auslegung eines Formular-Arbeitsvertrages - Vergütungsvereinbarung in Anlehnung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. März 2005 - 21 Sa 19/04 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 28. Januar 2004 - 2 Ca 516/03 - abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 70, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 15, BAGE 116, 185).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Ein vom Landesarbeitsgericht festgestellter übereinstimmender Parteiwille bleibt jedoch maßgeblich (vgl. BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 17; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 116, 185).
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