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   BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04   

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BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 (https://dejure.org/2005,48)
BAG, Entscheidung vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 (https://dejure.org/2005,48)
BAG, Entscheidung vom 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 (https://dejure.org/2005,48)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Höhe eines angemessenen Nachtzuschlags für Angehörige eines Rettungsdienstes; Vereinbarkeit von einseitigen, für den Arbeitnehmer zum Anspruchsverlust führenden Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen mit dem Prinzip einer ausgewogenen Vertragsgestaltung; ...

  • bag-urteil.com

    Einseitige Ausschlussfristen - Formularvertrag

  • hensche.de

    Ausschlussfrist, Formularvertrag

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 305c; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 3; ; ArbZG § 6 Abs. 5; ; ZPO § 545; ; ArbGG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitrecht; AGB-Recht - Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen; AGB-Kontrolle von Formulararbeitsverträgen; Verwirkung; Ausschlussfristen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eine Verfallklausel nur für Ansprüche des Arbeitnehmers widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung ? Unter der Überschrift ?Schlussbestimmungen? muss ein verständiger Arbeitnehmer bei einem detaillierten Vertrag nicht mit einer Verfallklausel rechnen ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - einseitige Ausschlussfristen

  • heuking.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    § 305c BGB
    Vertragsgestaltung - Ausschlussfristen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Formulararbeitsverträge: Vorsicht vor Klauseln mit unwirksamen Ausschlussfristen

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Nachtarbeitszuschläge im Rettungsdienst

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Nachtarbeitszuschläge im Rettungsdienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - einseitige Ausschlussfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 372
  • MDR 2006, 522
  • NZA 2006, 324
  • NZA 2006, 522
  • BB 2006, 443
  • DB 2006, 1273
 
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Wird zitiert von ... (350)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Wegen der zwischenzeitlich erfolgten Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die vom Kläger geleistete Nachtarbeit nunmehr ausschließlich durch Zahlung eines Zuschlags ausgeglichen werden (BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 71).

    Ein geringerer Ausgleich ist erforderlich, wenn in die Nachtarbeit Arbeitsbereitschaft fällt (BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).

    Die Arbeitsvertragsparteien können auf eine gesonderte Zuschlagsregelung in Form eines Prozentsatzes des Stundenlohnes verzichten und stattdessen den Grundlohn wegen der vereinbarten Nachtarbeit entsprechend erhöhen (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 71).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Zwar kann die optische Hervorhebung solcher Klauseln durch die Überschrift "Ausschlussfrist" einem verständigen Arbeitnehmer verdeutlichen, dass die Ansprüche bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung erlöschen (vgl. Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen , zu IV 4 der Gründe).

    Dies gilt auch für Arbeitsverträge, denn der Arbeitnehmer ist Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 BGB (Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111, auch zVv.).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    verschiedene Landgerichte, verschiedene Oberlandesgerichte oder durch ein Landgericht und ein Oberlandesgericht denkbar ist (BGH 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - WuM 2005, 589, zu II 2 b aa der Gründe).

    Damit wird die AGB-Kontrolle auch auf Klauseln erstreckt, bei denen eine unterschiedliche Auslegung durch die Landgerichte eines Oberlandesgerichtsbezirks oder - wenn es in einem Oberlandesgerichtsbezirk nur ein Landgericht gibt - durch das Landgericht und das Oberlandesgericht möglich ist (vgl. BGH 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 aaO).

  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 -NJW 2005, 1183, zu II 1 der Gründe).

    Bleiben nach Erwägung dieser Umstände Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 - aaO).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Die in § 6 Abs. 5 ArbZG gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 263 BGB) hatte sich zu diesem Zeitpunkt wegen des vom Beklagten nicht ausgeübten Wahlrechts noch nicht auf eine der geschuldeten Leistungen - bezahlte Freistellung oder Zahlung eines Zuschlags - konkretisiert (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309, 311).

    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete Zuschlag ist "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309, 314 f.).

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Arbeit zu verteuern, zum Tragen kommt (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5).

    Die Arbeitsvertragsparteien können auf eine gesonderte Zuschlagsregelung in Form eines Prozentsatzes des Stundenlohnes verzichten und stattdessen den Grundlohn wegen der vereinbarten Nachtarbeit entsprechend erhöhen (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 71).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Ein Anspruch ist verwirkt, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung des Anspruchslängere Zeit abwartet, sich infolge dieses Zeitablaufs für den Schuldner ein Vertrauenstatbestand gebildet hat, mit der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr rechnen zu müssen, und dem Schuldner deshalb eine Einlassung auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr zugemutet werden kann (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, 329; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 295/03 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 36 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 40).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Eine Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGH 3. März 2004 - VIII ZR 153/03 -, zu II 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    Ein Anspruch ist verwirkt, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung des Anspruchslängere Zeit abwartet, sich infolge dieses Zeitablaufs für den Schuldner ein Vertrauenstatbestand gebildet hat, mit der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr rechnen zu müssen, und dem Schuldner deshalb eine Einlassung auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr zugemutet werden kann (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, 329; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 295/03 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 36 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 40).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 215/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von

  • BGH, 17.02.1993 - VIII ZR 37/92

    Übernahmebestätigung beim Leasingsvertrag - Abrede zur Vorleistungspflicht und

  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02

    Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04

    Rettungsassistent, Nachtarbeitszuschlag, Formularvertrag, Ausschlussfrist,

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen kann oder in einem solchen Fall nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 115, 372) .

    Auch in einem solchen Fall ist ein Zuschlag von 10 % aber regelmäßig die Untergrenze dessen, was als angemessen angesehen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - aaO [Angehörige eines Rettungsdienstes]) .

    Dabei handelt es sich aber insgesamt um rein wirtschaftliche Erwägungen, die - anders als beispielsweise im Fall der Tätigkeit der Angehörigen eines Rettungsdienstes in der Nachtzeit (vgl. dazu BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 115, 372)  - keine Unvermeidbarkeit der Nachtarbeit im og.

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Zu den konkret-individuellen Begleitumständen gehören bei richtlinienkonformer Auslegung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unter Berücksichtigung des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG L 95 vom 21. April 1993 S. 29) insbesondere die persönlichen Eigenschaften der individuellen Vertragspartner, die sich auch auf die Verhandlungsstärke auswirken (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).

    Da der Arbeitnehmer Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 BGB ist (Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu V 1 der Gründe), sind allerdings gem. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 c der Gründe).

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