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   BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04   

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BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 (https://dejure.org/2005,1891)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 (https://dejure.org/2005,1891)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 (https://dejure.org/2005,1891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung die Zeiten der früheren Arbeitsverhältnisse auf die Wartezeit; Kündigung durch den Arbeitgeber vor Ablauf der Wartezeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung: innerhalb der Wartezeit bei KSchG und fehlende Betriebsratsanhörung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 4; ; ZPO § 256; ; BGB § 242; ; BGB § 612a; ; TzBfG § 16; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Ordentliche Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses: Anforderungen an die Mitteilung eines Kündigungsgrundes; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1612
  • NZA 2006, 429
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    (1) Bei der Betriebsratsanhörung handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist; in diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder ob gegen ein Gesetz verstoßen oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (so BAG 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 - BAGE 27, 218, 227; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118, zu I 2 a aa der Gründe).

    Für die Auslegung ist deshalb von ihrem Wortlaut auszugehen, so wie sie der Betriebsrat als Erklärungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118).

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung -

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4 d Nr. 24).

    Die Grenze zu einer schädlichen Unterbrechung wird in der Regel ab einem Unterbrechungszeitraum von drei Wochen gesehen (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4 d Nr. 24).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 2 Sa 75/05

    Befristung, Befristungsklage, vorsorgliche Kündigung, Wartezeit, Erfüllung,

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Das reicht aus (zutreffend LAG Schleswig-Holstein 31. Mai 2005 - 2 Sa 75/05 -).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es dann, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt (vgl. zB 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100).
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Unterbrechungen unschädlich, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (zB 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BA-GE 62, 48; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Ein gezieltes, jeweils am Nichterreichen der Sechsmonatsgrenze des § 1 Abs. 1 KSchG orientiertes Einstellungs-, Beschäftigungs- und Entlassungsverhalten hat der Kläger, obwohl darlegungspflichtig (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2), nicht vorgetragen.
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Unterbrechungen unschädlich, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (zB 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BA-GE 62, 48; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 3 Sa 159/04

    Entfristungsklage, Kündigung, Treuwidrigkeit, Betriebsratsanhörung,

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. November 2004 - 3 Sa 159/04 - aufgehoben.
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
    Zu prüfen sind dabei der Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie die Art der Weiterbeschäftigung (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    b) Bei der Betriebsratsanhörung handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist (BAG 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 4 b bb (1) der Gründe) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15

    Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB

    Als "Maßnahmen" i.S.d. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG, Urteil v. 22.9.2005 - 6 AZR 607/04, NZA 2006, 429 ff.).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    b) Bei der Betriebsratsanhörung handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist (BAG 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 4 b bb (1) der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

    Für den Bereich des Kündigungsschutzes hat das Bundesarbeitsgericht regelmäßig angenommen, dass Unterbrechungen dann unschädlich sind, wenn zwischen dem vorangegangenen und dem nachfolgenden Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG v. 10.05.1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Gründe sein (BAG v. 22.09.2005 a.a.O.).

    Eine zeitliche Unterbrechung von über fünf Monaten ist zu groß, um noch von einem sachlichen Zusammenhang ausgehen zu können (BAG v. 22.09.2005 a.a.O.).

    Die Grenze zu einer unschädlichen Unterbrechung wird in der Regel ab einem Unterbrechungszeitraum von drei Wochen gesehen (BAG v. 22.09.2005 a.a.O.; BAG v. 09.08.2000 - 7 AZR 339/99 - zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen;

    Für die Wartezeiten von §§ 1 Abs. 1 KSchG, 622 Abs. 2 BGB, 4 BUrlG, 3 Abs. 3 EFZG hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sich auf deren Lauf dann nicht auswirken, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis zu bejahen ist (vgl. zu § 1 Abs. 1 KSchG BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429; KR-Griebeling, 8. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 108; zu § 622 Abs. 2 BGB, KR-Spilger, a.a.O., § 622 BGB Rdnr. 58 und zu § 3 Abs. 3 EFZG, BAG, Urteil vom 22.08.2001 - 5 AZR 699/99 - NZA 2002, 610).

    Das ist der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429).

    So hat es das Bundesarbeitsgericht als gegen Treu und Glauben verstoßend angesehen, wenn ein Arbeitgeber einen festen Bestand von Arbeitnehmern planmäßig mit Zeiten erheblicher Unterbrechung einsetzt, um sich einerseits die von den Arbeitnehmern bereits gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen zu Nutze zu machen, andererseits aber das Entstehen des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305; Urteil vom 22.09.2005, a.a.O.).

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    b) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen von § 1 Abs. 1 KSchG und § 622 Abs. 2 BGB Unterbrechungen unschädlich sind, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (zu § 1 Abs. 1 KSchG vgl. Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58; zuletzt BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - zu § 622 BGB vgl. 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - AP BGB § 622 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 2).

    Danach ist regelmäßig von einer rechtlich relevanten Unterbrechung auszugehen, wenn der Unterbrechungszeitraum mehr als drei Wochen beträgt (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2014 - 1 Sa 1273/13

    Kurzfristige Unterbrechungen und Wartezeit

    Trotz rechtlicher Unterbrechung ist danach die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - EzA KSchG § 1 Nr. 58; BAG 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 - EzA KSchG § 23 Nr. 39; BAG 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris).
  • LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
    Als "Maßnahmen" i.S.d. § 612 a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG 22.9.2005 - 6 AZR 607/04 - juris).

    Die Rechtsausübung muss der tragende Beweggrund für die Kündigung gewesen sein, also ihr wesentliches Motiv (BAG 22.9.2005 - 6 AZR 607/04 - a.a.O.; 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - a.a.O.).

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    b) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen von § 1 Abs. 1 KSchG und § 622 Abs. 2 BGB Unterbrechungen unschädlich sind, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (zu § 1 Abs. 1 KSchG vgl. Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58; zuletzt BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - zu § 622 BGB vgl. 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - AP BGB § 622 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 2).

    Danach ist regelmäßig von einer rechtlich relevanten Unterbrechung auszugehen, wenn der Unterbrechungszeitraum mehr als drei Wochen beträgt (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).

  • ArbG Hamburg, 31.08.2010 - 19 Ca 215/10

    Unwirksamkeit einer Kündigung - Maßregelung - Zusammenhang zwischen

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2008 - 12 Sa 1524/07

    Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Sa 767/07

    Tarifauslegung - Zur Neubegründung befristeter Arbeitsverhältnisse im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15

    Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter

  • LAG Hessen, 24.04.2012 - 12 Sa 330/11

    Nichterreichen der gesetzlichen Wartezeit für den Kündigungsschutz

  • ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 889/09

    Feststellung des Fortbestehens bzw. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses infolge

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06

    Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2007 - 2 Sa 806/06

    Kündigung im Kleinbetrieb: Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; Voraussetzung

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
  • LAG Köln, 04.05.2012 - 4 Sa 56/12

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Befristung; Treu und Glauben

  • SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter dem

  • LAG Niedersachsen, 27.08.2007 - 9 Sa 1852/06

    Betriebsübergang; Betriebszugehörigkeit; Kündigungsfrist; wesentlicher Teil der

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 11 (16) Sa 1238/06
  • ArbG Herford, 08.09.2010 - 1 Ca 387/10

    Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (hier: nach Geltendmachung

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