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   BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04   

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BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 (https://dejure.org/2006,2504)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 (https://dejure.org/2006,2504)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 (https://dejure.org/2006,2504)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit; Schutz des Interesses des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes; Inhalt der Überprüfung von Beurteilungen und Abwägungen von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander durch ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung in der Probezeit aufgrund mangelnder Eignung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung in der Probezeit aufgrund mangelnder Eignung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; KSchG § 1
    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Wartezeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Die Probezeit des Chefarztes, Teil 2 - Kündigung einer Chefärztin in der Probezeit

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kündigung während der Probezeit verletzt Arbeitnehmer nicht in deren Grundrechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 244
  • NZA 2006, 913
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    aa) Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes ist durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers an einer Erhaltung seines Arbeitsplatzes steht das ebenfalls durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenüber, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen, und ihre Zahl auf das von ihm bestimmte Maß zu beschränken (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Nur wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung sogleich wieder einen Anspruch auf Einstellung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hätte, wäre die Kündigung treuwidrig (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 -, AP Nr. 10 zu § 242 BGB Kündigung).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    a) den Beschlluss des Bundesarbeitsgericht vom 18. Mai 2004 - 9 AZN 653/03 -,.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, das heißt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 -, AR-Blattei ES 960 Nr. 74; stRspr).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Ihre Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur darauf überprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 103, 89 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Daraus dürften ihr - ähnlich wie es das Bundesverfassungsgericht zu Zeugenaussagen gegen den Arbeitgeber entschieden habe (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 -, NZA 2001, S. 888) - keine Nachteile entstehen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Sie tragen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der objektiven Schutzpflicht des Staates gegenüber den wechselseitigen Grundrechtspositionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; BVerfGK 1, 308 ; 8, 244 ).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Die grundrechtliche Gewährleistung erstreckt sich auch auf das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169; vgl. auch 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244) .

    bb) Diese Auslegung trägt auch dem bereits in der Wartezeit bestehenden, aus Art. 12 GG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244) und den Diskriminierungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hergeleiteten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers hinreichend Rechnung.

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die sich noch in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG befinden (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913).
  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13) .

    Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (1) der Gründe) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (2) der Gründe) .

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    In der Wartezeit erfolgt daher grundsätzlich nur eine Missbrauchskontrolle (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f., BVerfGK 8, 244).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

    Das gilt auch für Kündigungen innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913).

    Umgekehrt hat der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, prüfen zu können, ob der neue Mitarbeiter seinen Vorstellungen entspricht (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 18, NZA 2006, 913).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2011 - 3 Sa 95/11

    Kündigung, willkürlich, Kündigungsschutz, Wartezeit, Treuwidrigkeit,

    Das gilt auch für Kündigungen innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913; BAG vom 24.01.2008 - 6 AZR 96/07 - zitiert nach Juris, 27 m.w.N.).

    In der Wartezeit ist das Schutzniveau für die Arbeitnehmer in der Regel deshalb niedriger, weil sie wegen des Erprobungzwecks der Wartezeit und des kurzen Bestandes des Arbeitsverhältnisses nur in geringem Maß auf dessen Fortbestehen vertrauen können (BAG a.a.O.; BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - zitiert nach Juris, Rz. 17 f).

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG vom 21.6.2006 - 1 BvR 1659/04-zitiert nach Juris, Leitsatz 1 A und Rz. 12 ff).

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 4 Sa 693/19

    Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende

    Allerdings sei das Vertrauen des Arbeitnehmers in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses während der gesetzlichen Wartefrist dadurch beschränkt, dass der Arbeitnehmer hier mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne den Nachweis von Gründen rechnen müsste, erst recht wenn die Arbeitsvertragsparteien eine Probezeit vereinbart haben (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04, NZA 2006, 913).

    Auf andere Unwirksamkeitsgründe iSv. § 6 KSchG, insbesondere den sog. sozialen Mindestkündigungsschutz im Kleinbetrieb und/oder vor Ablauf der Wartefrist des § 1 KSchG aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87, BVerfGE 97, 169 sowie BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04, NZA 2006, 913) beruft sich die Klägerin im Berufungsrechtszug nicht mehr.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21

    Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender

    Der Gesetzgeber gewährt auch dem öffentlichen Arbeitgeber das Recht, in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG zu prüfen, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer seinen Vorstellungen entspricht (vgl. BVerfG 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f.; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41 mwN).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

    (3) Die Grundrechte des Grundgesetzes bilden eine objektive Werteordnung, aus der sich Schutz- und Handlungsaufträge des Staates ergeben können, deren Erfüllung eine inhaltliche Anreicherung unbestimmter Begriffe des einfachen Rechts durch die Rechtsprechung erfordern kann, wie etwa bei der Gewinnung von Kündigungsschutz aus § 242 BGB für nicht vom Kündigungsschutzgesetz erfasste Arbeitnehmer (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169; ErfK/Wißmann 12. Aufl. Vorbemerkung zum AEUV Rn. 6) .

    In der Wartezeit erfolgt grundsätzlich nur eine Missbrauchskontrolle (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f., BVerfGK 8, 244) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 7 Sa 210/18

    Ordentliche Kündigung vor Dienstantritt - Treu und Glauben - Sittenwidrigkeit -

  • ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09

    Vertrauensbeschränkung des Arbeitnehmers in den Fortbestand des

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18

    Kündigung während der Wartezeit - Anhörung des Betriebsrats - Treuwidrigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08

    Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als

  • LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22

    Kleinbetrieb - Kündigung - Krankheit - Maßregelung

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11

    Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit,

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
  • ArbG Trier, 23.01.2013 - 4 Ca 1255/12

    Treuwidrige Kündigung - vorangegangene unwirksame Änderungskündigung - kein neuer

  • ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 307/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - Sprachunterricht

  • ArbG Köln, 23.04.2010 - 1 Ca 8799/09

    Bei Nichteingreifen des KSChG muss bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung ein

  • ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
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