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   BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04   

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https://dejure.org/2005,856
BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 (https://dejure.org/2005,856)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 (https://dejure.org/2005,856)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 (https://dejure.org/2005,856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Zugang der Kündigung; Rechtsfolgen einer Zugangsverhinderung; Pflichtverstoß des Arbeitnehmers durch Angabe einer falschen Adresse beim Arbeitgeber; Entbeherlichkeit der Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; SGB IX § 90 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Ordentliche Kündigung während der Probezeit (6 Monate); treuwidrige Vereitelung des Zugangs des Kündigungsschreibens vor Ablauf der Probezeit: Wohnungsänderung des Arbeitnehmers mit Nachsendeauftrag; fehlende Information des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer gibt falsche Adresse an - Kündigung kann nicht zugestellt werden - wirksam ist sie trotzdem

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zugangsvereitelung einer Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Falsche Adresse - Verspätete Kündigung bleibt wirksam

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Zugangsvereitelung einer Kündigung

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Verhinderung des Zugangs schützt nicht vor Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Berufung auf verspäteten Kündigungszugang bei selbst verschuldeter Zugangsverzögerung - Bundesarbeitsgericht zur Zugangsvereitelung einer Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Wer auf Grund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss geeignete Vorkehrungen treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BGH 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - BGHZ 137, 205 mwN).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69

    Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall -

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Vertrags begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (BGH 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/69 - VersR 1971, 262).
  • LAG München, 03.02.2004 - 6 Sa 947/03
    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Februar 2004 - 6 Sa 947/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (BAG 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 -BAGE 83, 73 mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht von der Senatsrechtsprechung zur Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses aus (zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - BAGE 106, 14 mwN).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (BAG 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 -BAGE 83, 73 mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277).
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Es kann offen bleiben, ob die Kündigung dem Kläger erst mit der erneuten Übersendung am 9. Oktober unter der Adresse in S oder bereits am 26. September 2002 in der Person des noch bei Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglicherweise als Empfangsbote anzusehenden Hauseigentümers seiner früheren Wohnung (vgl. BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24 mwN) zugegangen ist.
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 13/95

    Einschreiben, Zugangsverzögerung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
    Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (BAG 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 -BAGE 83, 73 mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Sein Verhalten muss sich als Verstoß gegen bestehende Pflichten zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme darstellen (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu II 2 b der Gründe) .

    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Senats vom 22. September 2005 (- 2 AZR 366/04 -) betraf eine andere Konstellation.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auch bei schweren Sorgfaltsverstößen kann der Adressat nach Treu und Glauben regelmäßig aber nur dann so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung erreicht, wenn der Erklärende alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte (Senat 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 119).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Dies könnte allenfalls dann von Bedeutung sein, wenn eine Zugangsvereitelung im Raum stünde (dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 21; 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Selbst bei schweren Sorgfaltsverstößen kann der Adressat nach Treu und Glauben regelmäßig aber nur so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung erreicht, wenn der Erklärende alles ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung zum Adressaten gelangen konnte (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Bei Kündigungen während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, die - wie hier - auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, reicht die Mitteilung des Werturteils für eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung aus (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31, BAGE 153, 286; 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - Rn. 23) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Auch bei einer Wartezeitkündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ist die Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG subjektiv determiniert (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Hat bei einer derartigen Kündigung der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützten und durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - BAGE 106, 14, 21).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Sein Verhalten muss sich hierbei als Verstoß gegen bestehende Pflichten zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme darstellen (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris).

    Wer aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss geeignete Vorkehrungen treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris; BGH Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 -, Rn. 16, juris).

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es darüber hinaus, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris).

    Die Rechtsgrundlage der Zugangsfiktion wird hierbei in den Geboten von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gesehen (BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 -, Rn. 15 f, juris; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 14, juris; vgl. zum Meinungsstand Staudinger/Reinhard Singer (2012) BGB § 130, Rn. 84).

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils

    Wer aufgrund vertraglicher Beziehungen mit der Zusendung rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss jedoch geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BGH Urteil vom 18. Dezember 1970 ­ IV ZR 52/69 ­ VersR 1971, 262, 263; BGHZ 67 aaO S. 278; BGH Urteil vom 27. Oktober 1982 ­ V ZR 24/82 ­ NJW 1983, 929, 930; BGHZ 137, 205, 208 f.; BAGE 103, 277, 288; BAG Urteil vom 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 ­ NZA 2006, 204, 205).

    Die somit gegebene Obliegenheitsverletzung der Klägerin wiegt allerdings nur dann so schwer, dass diese nach Treu und Glauben so zu behandeln ist, als sei ihr die Erklärung rechtzeitig zugegangen, wenn auch die Beklagte das ihr Zumutbare getan hat, damit ihre Erklärung den Adressaten rechtzeitig erreicht (BGHZ 137, 205, 209; BAG NZA 2006, 204, 205).

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2017 - 3 Sa 348/17

    Außerordentliche Kündigung; Prozessbetrug; Ausschlussfrist; Zugangsvereitelung;

    Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Vertrags begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, juris, Rz. 21; BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04, juris, Rz. 15; BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01, juris, Rz. 40; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 37; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 16 m.w.N.; vgl. auch Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 28 ff).

    Denn jedenfalls kann der Adressat einer Willenserklärung selbst bei schweren Sorgfaltsverstößen nach Treu und Glauben regelmäßig nur dann so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung zu einem früheren Zeitpunkt erreicht, wenn der Erklärende alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten fristgerecht erreichen konnte (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, juris, Rz. 21; BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04, juris, Rz. 15; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 38; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 17 m.w.N.; Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 30).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2014 - 2 Sa 5/14

    Zugang einer Willenserklärung - Darlegungs- und Beweislast bei Vorlage einer

  • LAG Hamm, 26.03.2014 - 5 Sa 1556/13
  • LG München I, 29.04.2020 - 5 HKO 15789/18

    Ansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag in der Insolvenz der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 9 Ta 240/07

    Zugang einer Kündigungserklärung

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06

    Annahmeverzug bei bloßer Ankündigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2006 - 1 Sa 46/06

    Kündigung, Wirksamkeit, Befristeter Arbeitsvertrag, Probezeit,

  • LAG Thüringen, 23.04.2015 - 7a Sa 109/15

    Treuwidriges Berufen auf verspäteten Kündigungszugang

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10
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