Rechtsprechung
BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung
- openjur.de
Betriebsrat; Beschluss; Tagesordnung; Verwirkung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung; Fehlende Aufnahme eines Tagesordnungspunkts in der Einladung zur Betriebsratssitzung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwirkung
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 29 Abs. 2 S. 3; BGB § 242
Betriebsrat; Beschluss; Tagesordnung; Verwirkung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.05.2004 - 30 Ca 23474/02
- ArbG München, 13.05.2004 - 300 Ca 23474/02
- LAG München, 23.03.2005 - 9 Sa 751/04
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
Papierfundstellen
- NZA 2006, 1364
- NZA 2006, 1365
- DB 2007, 696
Wird zitiert von ... (42)
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 58, 221) .
Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .
aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber noch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; aufgegeben von BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 9) .
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13
Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 58, 221) .
Andernfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .
aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20) .
- BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung
Damit würde der Erste Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 b der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; vgl. auch schon BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221) abweichen.Nach dieser setzt die Änderung oder Ergänzung einer festgesetzten Tagesordnung auf einer Betriebsratssitzung voraus, dass der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen; andernfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19 mwN) .
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188) .
a) Das vom Senat bislang angeführte Argument, ein verhindertes Betriebsratsmitglied müsse anhand der zuvor erfolgten Mitteilung der Tagesordnung Gelegenheit haben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20) , trägt, wie der Erste Senat zutreffend ausführt, nicht (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 46) .
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung - geladen waren (ua. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 32; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 25, BAGE 148, 26; 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17) . - LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13
Innerbetriebliche Ausschreibung - vorläufige personelle Maßnahme
Die Einhaltung dieser Vorschrift ist grundsätzlich unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses (BAG vom 24.05.2006 - 7 AZR 201/05 -, AP Nr. 6 zu § 29 BetrVG 1972 m. w. N.). - BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - …
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass der Verpflichtete sich darauf verlassen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - EzA BetrVG 2001 § 29 Nr. 1, zu II 1 der Gründe). - BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
a) Bereits funktionelle Zuständigkeitsüberschreitungen im Verhältnis zwischen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat führen zur Unwirksamkeit der von dem unzuständigen Betriebsverfassungsorgan geschlossenen Vereinbarungen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 29 Nr. 1). - BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06
Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung
Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass der Beschluss vom 9. Februar 2004 den für die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats geltenden Anforderungen (dazu zuletzt BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 29 Nr. 1) nicht genügt und daher unwirksam ist. - LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10
Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf …
Den Schutz vor unbekannten Forderungen habe das Verjährungsrecht zu gewährleisten, nicht aber Treu und Glauben (BAG vom 24.05.2006 - 7 AZR 201/05 - NZA 2006, 1364 Rd-Nr. 24). - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
Die Einhaltung dieser nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften ist wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) . - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 20 A 10/10
Zulässigkeit der Ergänzung der Tagesordnung einer Personalratssitzung um …
- BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - …
- VGH Bayern, 16.10.2014 - 17 P 13.91
Ein Personalratsvorsitzender kommt seinen Handlungspflichten nach Art. 34 Abs. 2 …
- ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10
Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer …
- LAG Hamm, 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit von …
- LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11
Feststellungsantrag - Mitteilung der Tagesordnung - Wirksamkeit eines …
- LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13
Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer …
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- LAG München, 10.02.2009 - 8 Sa 892/08
Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung - Verwirkung
- LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer …
- LAG Hessen, 22.10.2012 - 16 TaBV 205/11
Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Unwirksamkeit einer …
- LAG Hessen, 12.03.2015 - 5 TaBV 124/14
Wirksamkeit des Beschlusses des Betriebsrats über die Einleitung eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2012 - 10 TaBV 1297/12
Betriebsratsvorsitzender - Schulungsteilnahme - Erforderlichkeit - …
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
- LAG Düsseldorf, 07.02.2007 - 12 Sa 227/06
Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung …
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2014 - 5 A 10386/14
Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung; Verletzung der …
- VG Köln, 02.11.2009 - 34 K 6530/08
Zulässigkeit einer kurzfrstigen Änderungen der Tagesordnung einer …
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2013 - 9 Sa 340/12
Vertrauensschutz des Arbeitgebers auf ordnungsgemäße Beschlussfassung durch …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 15 Sa 212/13
Fertigbauarbeiten - Nasszellen - Sozialkassenverfahren Bau
- ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 2 Ca 1858/11
Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt voraus, dass die Überstunden vom …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmer bei versäumtem Abschluss eines …
- VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
Mitbestimmung bei Einstellung des betrieblichen Vorschlagswesens
- VG Köln, 06.12.2013 - 33 K 6241/12
Abberufung eines Mitglieds als stellvertretender Vorsitzender des …
- ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16
Fahrtkostenerstattung
Rechtsprechung
BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht eines Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung; Bezugsrecht bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall; Möglichkeit der Disposition über einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufswertes bei ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitnehmers aus einer Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht von Arbeitnehmern bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall
- zvi-online.de
VVG § 166; InsO § 47
Kein Widerruf einer noch nicht unverfallbaren Direktversicherung wegen Vorbehalts eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses bei Betriebseinstellung durch Insolvenzverwalter - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall
- judicialis
- RA Kotz
Direktversicherung: Bezugsrecht der betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
VVG § 166; InsO § 47
Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Direktversicherung betriebl. Altersversorgung in Insolvenz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Entfallen des Verfügungsvorbehalts für den Arbeitgeber
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
InsO § 47; VVG § 166; BetrAVG §§ 1b, 30f
Keine Massezugehörigkeit eines dem Arbeitnehmer eingeräumten eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf eine Direktversicherung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1412
- ZIP 2005, 1373
- MDR 2005, 1348
- NZA 2006, 1364 (Ls.)
- NZI 2005, 555
- FamRZ 2005, 1557
- VersR 2005, 1134
- WM 2005, 2141
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (Senatsurteile vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99, VersR 2000, 709, 710 m.w.N.; vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02, VersR 2003, 1021, 1022; vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134, 1135). - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in den Urteilen vom 8. Juni 2005 (- IV ZR 30/04 - NJW-RR 2005, 1412) und vom 3. Mai 2006 (- IV ZR 134/05 - DB 2006, 1488) darauf erkannt, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bei Klauseln der vorliegenden Art auch dann, wenn die in den Versicherungsvertrag aufgenommenen Bedingungen eine Unwiderruflichkeit erst bei Unverfallbarkeit der Anwartschaft vorsehen, schon vor Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit dem Arbeitnehmer zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber in der Insolvenz durch betriebsbedingte Kündigung oder einen Betriebsübergang endet. - BGH, 09.10.2014 - IX ZR 41/14
Betriebliche Altersversorgung durch Versicherungsvertrag für einen …
Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht steht also einem uneingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht gleich, solange die tatbestandlichen Voraussetzungen des vereinbarten Vorbehalts nicht erfüllt sind (BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, WM 2005, 2141, 2142; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZR 85/04, ZIP 2005, 1836, 1837;… Urteil vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05, WM 2006, 1393 Rn. 10;… vom 22. Januar 2014 - IV ZR 127/12, nv Rn. 11).Zum einen endete das Dienstverhältnis nicht vor Eintritt des Versorgungsfalls; eine insolvenzbedingte Beendigung wäre unschädlich (BGH, Urteil vom 8. Juni 2005, aaO S. 2142 f;… Beschluss vom 22. September 2005, aaO S. 1837).
Können die Vorbehalte nicht mehr umgesetzt werden, hat der eingeschränkt unwiderruflich bezugsberechtigte Arbeitnehmer die Rechtsstellung eines uneingeschränkt unwiderruflich bezugsberechtigten Arbeitnehmers (…BAG, aaO; BGH, Urteil vom 8. Juni 2005, aaO S. 2142;… Bruck/Möller/Winter, VVG, 9. Aufl., § 159 Rn. 243).
- BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05
Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im …
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - VersR 2005, 1134; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZR 85/04 - ZIP 2005, 1836).Maßgeblich für den Inhalt des Bezugsrechts ist, welche konkrete Ausgestaltung es in den zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbarten Bedingungen erfahren hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - VersR 2005, 1134 unter II 2; vom 18. Juni 2003 unter II 1 aE).
Der Vorbehalt, unter den das Bezugsrecht gestellt worden ist, hat indes keine Geltung für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer (Senatsurteil vom 8. Juni 2005 aaO unter II 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juni 2003 - 12 U 29/03 -, bei juris abrufbar, sowie VersR 2001, 1501; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 86;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 165 Rdn. 6a; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 201; a.A. LG Köln, ZInsO 2003, 383; Tetzlaff, EWiR § 35 InsO 2/03, 931).
Dem ist durch die Vereinbarung eines dem Grunde nach unwiderruflich gestalteten Bezugsrechts Rechnung getragen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2005 aaO unter II 3 b (1);… vom 18. Juni 2003 aaO unter II 1 a; BGHZ 45, 162, 165).
Dagegen rechtfertigen die Interessen eines redlichen, vertragstreuen Arbeitgebers es nicht, im Falle seiner Insolvenz dem versicherten Arbeitnehmer sein Bezugsrecht allein deshalb zu entziehen, um die Zugriffsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger erweitern zu können (Senatsurteil vom 8. Juni 2005 aaO unter II 3 b (2); BAG VersR 1991, 211, 212).
- BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz
Insoweit möchte der Senat von dem Urteil des Vierten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 2005 (- IV ZR 30/04 - NJW-RR 2005, 1412), hinsichtlich dessen der Neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Hinweisbeschluss gem. § 552a ZPO vom 22. September 2005 (- IX ZR 85/04 - ZIP 2005, 1836) erklärt hat, nicht abweichen zu wollen, und von dem weiteren Urteil des Vierten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2006 (- IV ZR 134/05 - DB 2006, 1488) abweichen und legt die Sache deshalb nach § 2 Abs. 1, § 11 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vor.Demgegenüber hat der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 8. Juni 2005 (- IV ZR 30/04 - NJW-RR 2005, 1412) und vom 3. Mai 2006 (- IV ZR 134/05 - DB 2006, 1488) darauf erkannt, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bei Klauseln, wie hier eine vorliegt, auch dann, wenn die in den Versicherungsvertrag aufgenommenen Bedingungen eine Unwiderruflichkeit erst bei Unverfallbarkeit der Anwartschaften vorsehen, schon vor dem Eintritt der Unverfallbarkeit dem Arbeitnehmer zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis zum alten Arbeitgeber in der Insolvenz durch betriebsbedingte Kündigung oder durch Betriebsübergang endet.
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der …
Hierin unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem Sachverhalt, der dem vom Kläger angezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - ZIP 2005, 1973) zugrunde lag. - BGH, 24.06.2015 - IV ZR 411/13
Insolvenz einer GmbH: Auslegung eines Widerrufsvorbehalt zum Bezugsrecht bei …
Wie oben bereits ausgeführt hat der Senat in seiner Rechtsprechung zur möglichen einschränkenden Auslegung von Widerrufsvorbehalten im Insolvenzfall unter anderem darauf abgestellt, dass ohne eine solche Einschränkung dem Arbeitnehmer die erworbenen Versicherungsansprüche auch in den Fällen genommen würden, die sich seiner Einflussnahme entziehen und auch sonst nicht seiner Sphäre zuzuordnen sind, sowie darauf, dass sich der Arbeitgeber mit dem Vorbehalt auch der weiteren Betriebstreue des Arbeitnehmers vergewissern wolle, wofür es genüge, dass der Vorbehalt solche Beendigungsgründe erfasst, die neben der freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes auch sonst auf die Person und das betriebliche Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen sind (Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134 unter II 3 b; vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05, VersR 2006, 1059 unter II 3 c). - BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13
Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem …
Zur Auslegung eines "unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt" des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (im Anschluss an BGH, Urteile vom 8. Juni 2005, IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134 und vom 3. Mai 2006, IV ZR 134/05, VersR 2006, 1059).Das im Vorlageverfahren an den Gemeinsamen Senat herbeigeführte Einvernehmen bedeute insofern "an sich" eine Abkehr von der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteilen vom 8. Juni 2005 (IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134) und vom 3. Mai 2006 (IV ZR 134/05, VersR 2006, 1059).
Dabei steht das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht einem uneingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht gleich, solange die tatbestandlichen Voraussetzungen des vereinbarten Vorbehalts nicht erfüllt sind (Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134 unter II 2;… vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05, VersR 2006, 1059 Rn. 10;… BAGE 134, 372 Rn. 23).
aa) Insoweit hat der Senat - wie das Berufungsgericht noch zutreffend erkennt - schon in seiner früheren Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass dem Arbeitnehmer bei einer nur am Wortlaut orientierten Auslegung die erworbenen Versicherungsansprüche auch in den Fällen entzogen würden, die sich seiner Einflussnahme entziehen und auch sonst nicht seiner Sphäre zuzuordnen sind, sowie dass sich der Arbeitgeber mit dem Vorbehalt auch der weiteren Betriebstreue des Arbeitnehmers vergewissern wolle, wofür es aber genüge, dass der Vorbehalt solche Beendigungsgründe erfasst, die neben der freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes auch sonst auf die Person und das betriebliche Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen sind (Urteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134 unter II 3 b;… vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05, VersR 2005, 1059 Rn. 14 ff.).
- OLG Braunschweig, 04.09.2019 - 11 U 116/18
Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch des Insolvenzverwalters eines …
Maßgeblich für den Inhalt eines Bezugsrechts ist, welche konkrete Ausgestaltung der Versicherungsnehmer ihm in seiner Erklärung gegenüber dem Versicherer gegeben hat (BGH, Urteil vom 08. Juni 2005 - IV ZR 30/04 -, juris, Rn. 16;… Urteil vom 18. Juni 2003, a.a.O.).Erhält die versicherte Person das Bezugsrecht, so umfasst dieses sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdenden Ansprüche einschließlich des Rückkaufswertes nach Kündigung des Vertrages (BGH…, Urteil vom 18. Juni 2003, a.a.O., Rn. 15; Urteil vom 08. Juni 2005 - IV ZR 30/04 -, juris, Rn. 14;… Urteil vom 03. Mai 2006 - IV ZR 134/05 -, juris, Rn. 8).
Dem ist vorliegend durch die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts, wodurch - wie oben ausgeführt - ein sofortiger Rechtserwerb des Insolvenzschuldners bewirkt worden ist, Rechnung getragen worden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08. Juni 2005 - IV ZR 30/04 -, juris, Rn. 22).
Umgekehrt will sich in vielen Fällen, in denen versicherungsrechtliche Ansprüche im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge dem Vermögen des Arbeitsnehmers zugewiesen werden, der Arbeitgeber einer gewissen Betriebstreue des Arbeitnehmers versichern(vgl. dazu BGH, Urteil vom 08. Juni 2005, a.a.O., Rn. 23).
- BGH, 02.12.2009 - IV ZR 65/09
Einschränkung eines unwiderruflichen Bezugsrechts mit einem Vorbehalt; Übergang …
Maßgeblich für den Inhalt eines Bezugsrechts ist daher, welche konkrete Ausgestaltung der Versicherungsnehmer ihm in seiner Erklärung gegenüber dem Versicherer gegeben hat; insbesondere kann er ein an sich unwiderrufliches Bezugsrecht mit einem Vorbehalt versehen, wobei es im Einzelfall der Auslegung bedarf, wann die tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Vorbehalts erfüllt sind (Senatsurteile vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 1; vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - VersR 2005, 1134 unter II 2; vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - VersR 2006, 1059 Tz. 10).Erhält die versicherte Person das Bezugsrecht, so umfasst dieses sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdenden Ansprüche einschließlich des Rückkaufswertes nach Kündigung des Vertrages (…Senatsurteile vom 18. Juni 2003 aaO unter II 2 b; vom 8. Juni 2005 aaO unter II 1;… vom 3. Mai 2006 aaO Tz. 8).
- BGH, 22.09.2005 - IX ZR 85/04
Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers
- LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06
Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, …
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- BGH, 22.01.2014 - IV ZR 127/12
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Auszahlung der Rückkaufswerte aus für …
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Direktversicherung, Bezugsrecht, Absonderung, Insolvenz, Geschäftsführer
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