Rechtsprechung
BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Betriebsrats bei dauerhafter Erhöhung des Umfangs der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers; Mitbestimmung des Betriebsrats im Gemeinschaftsbetrieb; Beurteilung der Erweiterung der arbeitsvertraglich geschuldeten regelmäßigen ...
- Judicialis
BetrVG § 1 Abs. 1; ; BetrVG § ... 2; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 101; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 559 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb; Passivlegitimation eines einzelnen an der gemeinsamen Betriebsleitung beteiligten Unternehmens; Mitbestimmung bei der dauerhaften Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 und § ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb ? Keine Geltendmachung gegenüber einzelnem Unternehmen, bei Maßnahmen im Rahmen gemeinsamer Leitungsmacht ? Erhebliche Erhöhung von Dauer und Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit ist Einstellung i. S. des § 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 03.02.2005 - 1 BV 4/04
- LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 16 TaBV 21/05
- BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Papierfundstellen
- BAGE 122, 280
- NZA 2007, 1240
- DB 2007, 2429
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
bb) Im Gemeinschaftsbetrieb sind Inhaber der betrieblichen Leitungsmacht alle Unternehmen, die sich zur einheitlichen Leitung des Betriebs verbunden haben (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 2 a der Gründe).Dies konnte vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 3 der Gründe mwN).
Ein Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht zumindest solange keine Bedeutung, wie dies von keinem Beteiligten gerügt wird (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - aaO mwN).
Ein Antrag des Betriebsrats, der sich gegen Maßnahmen des Arbeitgebers als des Inhabers der betrieblichen Leitungsmacht richtet, muss alle an der Führung des gemeinsamen Betriebs beteiligten Unternehmen erfassen (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
(1) Nach der Rechtsprechung des Senats liegt allerdings in einer sowohl nach ihrer Dauer als auch nach ihrem Umfang nicht unerheblichen Erweiterung der arbeitsvertraglich geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers eine - neuerliche - Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206, zu B II 2 d der Gründe).(2) Eine nicht unerhebliche Dauer der Erhöhung der Arbeitszeit hat der Senat in Anlehnung an § 95 Abs. 3 BetrVG bei einem Zeitraum von mehr als einem Monat, eine nicht unerhebliche Erweiterung des Umfangs der Arbeitszeit hat der Senat jedenfalls dann angenommen, wenn der Arbeitgeber den fraglichen Arbeitsplatz ausgeschrieben hatte oder ihn wegen § 93 BetrVG hätte ausschreiben müssen (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - aaO, zu B II 2 d cc (3) der Gründe).
- BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B I 1 der Gründe mwN).Dies ist von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - aaO).
- BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04
Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Einstellung ist die tatsächliche Eingliederung eines Beschäftigten in die betriebliche Organisation, unabhängig davon, ob dies auf einer vertraglichen Beziehung gerade zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem beruht (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 4, zu B I 1 der Gründe mwN). - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Vorübergehend ist eine Verlängerung der Arbeitszeit, wenn für einen überschaubaren Zeitraum von deren regulärem Volumen abgewichen wird, um anschließend zum betriebsüblichen Umfang zurückzukehren (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - DB 2007, 1475, zu B I 2 b aa der Gründe). - BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Mitbestimmung bei Dienstreisen
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Das mögliche Erfordernis einer Wiederholungsgefahr ist kein Element der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 -, zu B I 1 b der Gründe). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Zwar kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende - erstmalige oder wiederholte - Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den in § 23 Abs. 3 BetrVG vorgesehenen Anforderungen an die Schwere des Verstoßes im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (dazu grundlegend BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu B III der Gründe). - LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 16 TaBV 21/05
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2006 - 16 TaBV 21/05 - wird zurückgewiesen. - BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05
Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV
Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Vereinbarungen über den Umfang dieses Volumens selbst werden vom Mitbestimmungstatbestand nicht erfasst (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - AP ArbZG § 3 Nr. 8 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 8, zu B II 3 a der Gründe mwN).
- BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
Arbeitszeiterhöhung und Einstellung
Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 50 ff., BAGE 122, 280; zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG BVerwG 23. März 1999 - 6 P 10/97 - zu II 1 der Gründe, BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73).Dabei wird übersehen, dass es sich bei dem in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verwendeten Begriff der "Einstellung" um einen rechtstechnischen Begriff handelt, der nicht in jeder Hinsicht dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechen muss (vgl. v. Hoyningen-Huene Anm. BAG AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30).
Dementsprechend kommt es im Falle der vereinbarten Erhöhung der Stundenzahl für das Vorliegen einer Einstellung iSv. § 99 BetrVG nicht darauf an, ob diese bei einem oder mehreren Arbeitnehmern erfolgt und wie hoch der betriebliche Mehrbedarf an Arbeitszeit insgesamt ausfällt (BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5;… 11. November 2008 - 1 ABN 85/08 - Rn. 2; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 -).
Es muss sich auch nach ihrem quantitativen Umfang um eine nicht unerhebliche Erhöhung des Arbeitszeitvolumens handeln (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (3) (c) der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).
Der Senat hat das erforderliche Mindestmaß bislang nicht abschließend bestimmt, allerdings bereits darauf hingewiesen, dass insoweit ein Rückgriff auf die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG in Betracht komme (15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).
Der Gesetzgeber gibt mit der Regelung in § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG zu erkennen, dass er eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden im Regelfall als beiderseits interessengerechtes zeitliches Minimum für eine Beschäftigung ansieht (vgl. BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, aaO.).
d) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht darauf an, ob der Betriebsrat zuvor eine Stellenausschreibung iSd. § 93 BetrVG verlangt hat oder eine solche hätte verlangen können (15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 54, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).
- BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien
Jedenfalls dann, wenn von dem Gegenstand des Beschlussverfahrens alle Unternehmen des Konzernverbunds betroffen sind und die begehrte Entscheidung ihnen gegenüber Wirkung entfalten soll, sind sowohl das herrschende Unternehmen als auch die beherrschten Unternehmen zu hören (vgl. zur Beteiligung auf Arbeitgeberseite im Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 2 der Gründe; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 14 ff., AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5). - BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13
Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang
Mit dieser Regelung gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass er eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden im Regelfall als beiderseits interessengerechtes zeitliches Minimum für eine Beschäftigung ansieht (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, BAGE 122, 280) .
- LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche
Nach der sog. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die ebenfalls vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, sind Maßnahmen, die die Mitarbeiter belasten und der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01, NZA 2003, 571; BAG, Urteil vom 10.03.2009, 1 AZR 55/08, NZA 2009, 684;… GK-BetrVG/Wiese, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rn 234 mit weiteren Nachw.) und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Unterlassung derartiger mitbestimmungswidriger Maßnahmen verlangen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 ABR 32/06, NZA 2007, 1240). - BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 520/16
Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Inhaltskontrolle
Mit dieser Regelung gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass er eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden im Regelfall als beiderseits interessengerechtes zeitliches Minimum für eine Beschäftigung ansieht (…vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, BAGE 122, 280) . - BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch
Das mögliche Erfordernis einer Wiederholungsgefahr ist kein Element der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 26, BAGE 122, 280). - BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern
Dementsprechend kann auch eine erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers eine mitbestimmungspflichtige Einstellung darstellen (Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2015 - 5 TaBV 11/15
Verlängerung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers als mitbestimmungspflichtige …
Während das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.2007 (1 ABR 32/06) lediglich festgestellt hatte, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit um 5 Stunden zu geringfügig sei, dass damit typischerweise Folgen für die Belegschaft einhergingen, ist mit dem Beschluss vom 09.12.2008 die konkrete Festlegung einer Stundengrenze erfolgt. - BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06
Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
Alle zu ihrer Gültigkeit und Auslegung erforderlichen Ermittlungen hat das Gericht im Rahmen des § 293 ZPO von Amts wegen durchzuführen (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, zu II 1 c der Gründe mwN; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30, zu B II 3 b bb der Gründe). - LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09
Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen
Zwar ist ein Unterlassungsanspruch, der sich gegen die Ausübung mitbestimmungswidrigen Verhaltens richtet, in der Regel gegen die Inhaber der Leitungsmacht im Gemeinschaftsbetrieb, also gegen sämtliche am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen zu richten (BAG vom 15.05.2007, 1 ABR 32/06).Soweit sich der Antrag auch gegen die Beteiligten zu 3.) und 4.) richtet, sind weder Verfügungsanspruch noch Verfügungsgrund erkennbar (ähnlich BAG vom 15.05.2007, a.a.O., unter Rn. 43; auch BAG vom 12.12.2006, 1 ABR 38/05 für Verpflichtung zur Eingruppierung; anders BAG vom 29.09.2004, 1 ABR 39/03 für die Aufhebung einer Versetzung mit der Begründung, der Vertragsarbeitgeber sei hierzu im Hinblick auf die gemeinschaftliche Leitung nicht ohne die Zustimmung der anderen beteiligten Unternehmer in der Lage; bei Kündigungen, die nicht den Einsatz im Gemeinschaftsbetrieb, sondern das Vertragsverhältnis als solches betreffen, gilt anderes).
- LAG Köln, 18.04.2012 - 3 TaBV 92/11
Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit …
- LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07
Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der …
- ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21
Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 9 TaBV 157/18
Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel zwecks Information von Aufsichtsrat und …
- LAG Nürnberg, 20.12.2018 - 5 TaBV 61/17
Mitbestimmung - Abmeldepflicht - betriebliche Bildungsmaßnahmen - …
- ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als …
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18
Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug …
- LAG Hessen, 02.06.2009 - 4 TaBV 219/08
Fehlende Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen - grober Verstoß iSd § 23 …
- LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
"virtueller Gemeinschaftsbetrieb" - Betriebsänderung - Einstweiliger Rechtsschutz …
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen …
- LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09
Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung
- BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder
- LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08
Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin; …
- LAG Köln, 07.05.2008 - 3 TaBV 85/07
Arbeitszeitkonto; Unterlassung; Betriebsvereinbarung; Auskunft
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10
Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und …
- LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die …
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 876/06
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19
Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 955/06
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 55/11
Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs
- KAGH, 07.11.2008 - M 12/08
Einstellung gem § 38 MAVO Trier-eine nach Dauer und Umfang nicht erhebliche …
- LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07
Versetzung - Zustimmungsersetzung
- LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung
- LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2017 - 5 TaBV 11/16
Beschlussverfahren, Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Mehrarbeit, …
- LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Zurechnung von Pflichtverletzungen des …
- ArbG Köln, 26.10.2016 - 4 BV 5/16
Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrates aus einer …
- ArbG Solingen, 11.06.2014 - 4 BVGa 5/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Beschlussverfahren - Einberufungskompetenz zur …
- ArbG Stuttgart, 11.12.2015 - 24 BV 185/15
Mehrtägige Auslandsdienstreise eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?
- KAG Mainz, 04.11.2014 - M 20/14
Presseerklärung auf Homepage
- KAG Mainz, 24.04.2008 - M 7/08
Erhöhung des Beschäftigungsumfangs keine zustimmungspflichtige Einstellung