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   VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05   

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VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05 (https://dejure.org/2007,6080)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 4 S 2436/05 (https://dejure.org/2007,6080)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 4 S 2436/05 (https://dejure.org/2007,6080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei Inanspruchnahme von Elternzeit ausnahmsweise für zulässig erklärt werden darf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Elternzeit; Erklärung des Einverständnisses der obersten Landesbehörde hinsichtlich einer Kündigung während der Elternzeit; Überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an einer Lösung des Arbeitsverhältnisses bei Erziehungsurlaub; ...

  • Judicialis

    BErzGG § 18

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 18
    Sonstiges besonderes Verwaltungsrecht (Notstand, sonstige Anstalten, sonstige Stiftungen, Wohnraumbewirtschaftung, Arbeitszeitordnung): Kündigung, Elternzeit, besonderer Fall, Schließung Betrieb, Betriebsschließung, Betriebsteil, Fremdvergabe, Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 290
  • VBlBW 2008, 62
  • DÖV 2008, 124
  • NZA-RR 2007, 290
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zur vergleichbaren Situation im Mutterschutzrecht im Urteil vom 18.08.1977 (BVerwGE 54, 276) ausgeführt hat, dass die Schließung eines Betriebes in aller Regel eine Lage kennzeichne, in der dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Vorrang vor dem Interesse der Arbeitnehmerin zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes gebühre.

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.08.1977, a.a.O.) nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass auch eine Betriebschließung im Einzelfall ausnahmsweise keinen "besonderen Fall" darstellen kann.

    Sie ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass der Klägerin im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze ein anderer geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.08.1977, a.a.O.); denn dies ist nicht der Fall.

  • LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96

    Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Die Annahme eines geeigneten Arbeitsplatzes, der den Arbeitgeber zu anderweitiger Beschäftigung verpflichtet, setzt voraus, dass ein solcher Arbeitsplatz vorhanden und vergleichbar (gleichwertig) ist (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96 -, Juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 05.06.1975, BVerwGE 48, 264).

    Vergleichbar in diesem Sinne ist ein Arbeitsplatz nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dort aufgrund seines Weisungsrechts ohne Änderung des Arbeitsvertrags weiterbeschäftigen kann (BAG, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, 979; LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Die Annahme eines geeigneten Arbeitsplatzes, der den Arbeitgeber zu anderweitiger Beschäftigung verpflichtet, setzt voraus, dass ein solcher Arbeitsplatz vorhanden und vergleichbar (gleichwertig) ist (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96 -, Juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 05.06.1975, BVerwGE 48, 264).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Vergleichbar in diesem Sinne ist ein Arbeitsplatz nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dort aufgrund seines Weisungsrechts ohne Änderung des Arbeitsvertrags weiterbeschäftigen kann (BAG, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, 979; LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 22.06.2004 - Au 3 K 04.596
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Eine "Besitzstandswahrung" des Arbeitsplatzes ohne Rücksicht auf geänderte Betriebsabläufe ist nicht Sinn und Zweck der Regelung in § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 BErzGG (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 22.06.2004 - Au 3 K 04.596 -, Juris).
  • VG Ansbach, 15.01.2004 - AN 14 K 03.01586
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Auch wenn der Senat davon ausgeht, dass die Grundsätze über das intendierte Ermessen nicht anzuwenden sind (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2000, a.a.O.; VG Ansbach, Urteil vom 15.01.2004 - AN 14 K 03.01586 -, Juris; Buchner/Becker/Bulla, a.a.O., § 18 BErzGG, RdNr. 23), lässt die Prüfung, ob die Zulässigerklärung rechtswidrig ist, weil der Beklagte die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, gerichtlich zu beanstandende Fehler nicht erkennen.
  • VGH Bayern, 25.07.2006 - 9 ZB 06.1778

    Zulassung der Kündigung in der Elternzeit; Zurücknahme des Zulassungsantrags;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Das Verfahren ist nicht gerichtskostenfrei (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.07.2006 - 9 ZB 06.1778 -, Juris).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Rechtsmissbrauch ist die Ausnahme (BAG, Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 -, Juris), für deren Vorliegen hier nichts spricht.
  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 34.69

    Zulässigkeit der Erklärung der Kündigung einer schwangerer Barfrau -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Ein "besonderer Fall" liegt dann vor, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeitberechtigten hinter die des Arbeitgebers zurücktreten zu lassen (so für die vergleichbare Regelung des § 9 Abs. 3 MuSchG BVerwG, Urteil vom 21.10.1970, BVerwGE 36, 160).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
    Dass die unternehmerische Entscheidung offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich wäre (vgl. dazu BAG, Urteil vom 24.03.1983, BAGE 42, 151; LAG Köln, Urteil vom 01.07.2004, a.a.O.), vermag der Senat nicht festzustellen.
  • LG Stuttgart, 17.08.2005 - 4 S 86/05

    Schadensersatzanspruch beim Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Ist vereinbart, dass die Zahlung des Bonus durch die Erreichung von Zielen innerhalb einer Zielperiode aufschiebend bedingt ist (§ 158 Abs. 1 BGB), und sind nach der vertraglichen Regelung die Ziele von den Arbeitsvertragsparteien gemeinsam festzulegen, unterliegt diese Vereinbarung als Entgeltregelung grundsätzlich keiner allgemeinen Billigkeits- oder Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (vgl. Annuß NZA 2007, 290; Schaub/Linck § 77 Rn. 4).

    Dem Arbeitgeber wird bei Zielvorgaben dabei allerdings zum Teil auch dann noch das Leistungsbestimmungsrecht zugestanden, wenn die Zielperiode bereits abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Annuß NZA 2007, 290, 295).

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Weder die Höhe der Festvergütung noch der Anteil der variablen Vergütung lassen die Annahme zu, dass sich der Arbeitgeber faktisch ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich seiner Gegenleistung vorbehalte und damit das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko unzulässigerweise auf den Arbeitnehmer übertrage (vgl. dazu zB Preis/Preis/Lindemann Der Arbeitsvertrag 4. Aufl. II Z 5 Rn. 15; eine solche Einschränkung ablehnend zB Annuß NZA 2007, 290, 291) .

    Wie die Darlegungs- und Beweislast für die Zielerreichung in den Fällen verteilt ist, in denen in der Zielvereinbarung abschließend alle Faktoren und deren finanzielle Auswirkungen bestimmt sind, ohne dass dem Arbeitgeber noch ein Ermessensspielraum iSv. § 315 BGB verbleibt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. dazu zB Preis/Preis/Lindemann Der Arbeitsvertrag II Z 5 Rn. 32 - 34; Annuß NZA 2007, 290, 294; Behrens/Rinsdorf NZA 2003, 364; Deich Arbeitsvertragliche Gestaltung von Zielvereinbarungen S. 85 f.; Heiden Entgeltrelevante Zielvereinbarungen aus arbeitsrechtlicher Sicht Diss. 2006, S. 299 ff.; Mohnke Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis Diss. 2006, S. 295 ff.; Friedrich Arbeitsrechtliche Fragen der Zielvereinbarung Diss. 2008, S. 195 ff.; vgl. zum Entlastungsbeweis für den Fall der unterbliebenen Zielvereinbarung: BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 14 ff., AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23) .

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2009 - 11 Sa 1504/08

    Entlastungsnachweis bei Zielvereinbarun

    Denn ist, wie im Streitfall, vereinbart, dass die Zahlung einer variablen Vergütung durch die Erreichung von Zielen innerhalb einer Zielperiode aufschiebend bedingt ist (§ 158 Abs. 1 BGB), und sind, wie vorliegend, nach der vertraglichen Regelung die Ziele von den Arbeitsvertragsparteien gemeinsam festzulegen, unterliegt die getroffene Zielvereinbarung als Entgeltregelung grundsätzlich keiner allgemeinen Billigkeits- oder Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rz. 16, EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 22; vgl. auch Annuß NZA 2007, 290).

    Unterliegt die auch für die Jahre 2005 bis 2007 geltende Zielvereinbarung vom 28.05.2004 demnach keiner allgemeinen Billigkeits- oder Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB, bleibt, was ihre Wirksamkeit betrifft, nur die für jeden Vertrag geltende Rechtskontrolle bezogen auf allgemein geltende Nichtigkeits- bzw. Unwirksamkeitsnormen, wie z. B. § 138 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB (vgl. Annuß NZA 2007, 290; Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 884; vgl. auch BAG 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 - DB 2000, 1920, 1921).

    Gegenstand einer Zielvereinbarung können aber auch persönliche Ziele sein, die individuelle Leistungen im Blick haben (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rz. 26, a. a. O.; vgl. auch Hess. LAG 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07 - Rz. 37, juris; Annuß NZA 2007, 290; Heiden DB 2006, 2401, 2403; Lembke BB 2008, 170).

  • LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07

    Bezugnahme eines Practice Bonus Plan der Konzernmuttergesellschaft im

    In den Practice Bonus Plänen wurde eine von verschiedenen üblichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Leistung variabler Vergütungen gewählt - diese können ausschließlich an die Erreichung persönlicher Ziele, ausschließlich an die Erreichung von Unternehmenszielen oder an eine Kombination aus der Erreichung persönlicher Ziele und Unternehmensziele geknüpft werden (vgl. Lembke, BB 2008, 170; Annuß NZA 2007, 290; Heiden, DB 2006, 2401, 2403).

    Mit der Vereinbarung einer variablen Vergütung wird dem Arbeitnehmer eine Gewinnchance eingeräumt (ebenso Heiden, DB 2006, 2401, 2402; Annuß NZA 2007, 290, 291), ohne dass der Begriff etwas darüber aussagt, von welchen Parametern die Leistung abhängig ist.

  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 9 Sa 259/11

    Verbindlichkeit und Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Zielvereinbarung bei

    Wenn der Grad der Zielerreichung nicht unstreitig ist, muss der Arbeitnehmer sämtliche für den von ihm behaupteten Grad der Zielerreichung maßgeblichen Umstände darlegen und beweisen (Annuß NZA 2007, 290, 294; Behrens/Rinsdorf, NZA 2003, 364, 366; Mauer, NZA 2002, 540, 549).

    Hält der Arbeitnehmer die ihm mitgeteilten Zahlen für unzutreffend (oder teilt der Arbeitgeber schon keine Zahlen mit), so kann der Arbeitnehmer der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast im Wege einer Auskunftsklage, ggf. verbunden mit einer üblichen Stufenklage, nachkommen (Annuß NZA 2007, 290, 294).

  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung,

    Dort ergibt sich die Kostenpflichtigkeit auch daraus, dass gemäß § 22 Abs. 1 BErzGG bzw. § 26 Abs. 1 BEEG jeweils i. V. m. § 64 SGB X nur das behördliche Verfahren zur Zahlung des Elterngeldes (jetzt auch des Betreuungsgeldes) kostenfrei ist, nicht aber das Verfahren betreffend die Elternzeit einschließlich des Kündigungsschutzes (BayVGH, Beschl. v. 25. Juli 2006 - 9 ZB 06.1778 -, juris Rn. 4, zu § 18 BErzGG; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urt. v. 8. August 1997 - 24 A 1763/94 -, juris Rn. 37, zu § 9 MuSchG; BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 29, zu § 18 BEEG; VGH BW, Urt. v. 20. Februar 2007 - 4 S 2436/05 -, juris Rn. 33, zu § 18 BErzGG; a. A. zu § 9 MuSchG: BayVGH, Beschl. v. 29. März 2007 - 9 C 06.2456 -, juris Rn. 23; OVG Hamburg, Urt. v. 10. September 1982, NJW 1983, 1748, 1749).
  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 9 Sa 856/11

    Verbindlichkeit und Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Zielvereinbarung bei

    Wenn der Grad der Zielerreichung nicht unstreitig ist, muss der Arbeitnehmer sämtliche für den von ihm behaupteten Grad der Zielerreichung maßgeblichen Umstände darlegen und beweisen (Annuß NZA 2007, 290, 294; Behrens/Rinsdorf, NZA 2003, 364, 366; Mauer, NZA 2002, 540, 549).

    Hält der Arbeitnehmer die ihm mitgeteilten Zahlen für unzutreffend (oder teilt der Arbeitgeber schon keine Zahlen mit), so kann der Arbeitnehmer der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast im Wege einer Auskunftsklage, ggf. verbunden mit einer üblichen Stufenklage, nachkommen (Annuß NZA 2007, 290, 294).

  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 9 Sa 282/11

    Verbindlichkeit und Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Zielvereinbarung bei

    Wenn der Grad der Zielerreichung nicht unstreitig ist, muss der Arbeitnehmer sämtliche für den von ihm behaupteten Grad der Zielerreichung maßgeblichen Umstände darlegen und beweisen (Annuß NZA 2007, 290, 294; Behrens/Rinsdorf, NZA 2003, 364, 366; Mauer, NZA 2002, 540, 549).

    Hält der Arbeitnehmer die ihm mitgeteilten Zahlen für unzutreffend (oder teilt der Arbeitgeber schon keine Zahlen mit), so kann der Arbeitnehmer der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast im Wege einer Auskunftsklage, ggf. verbunden mit einer üblichen Stufenklage, nachkommen (Annuß NZA 2007, 290, 294).

  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.266

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Wann ein besonderer Fall angenommen werden kann, ist im Gesetz nicht bestimmt; er ist nicht gleichzusetzen mit dem wichtigen Grund in § 626 Abs. 1 BGB (vgl. Buchner/Becker/Bulla, Mutterschutz- und Bundeserziehungsgeldgesetz, 7. Aufl. 2003, RdNr. 24 zu § 18 BErzGG; VGH BW vom 20.2.2007 NZA-RR 2007, 290).
  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Wann ein besonderer Fall angenommen werden kann, ist im Gesetz nicht bestimmt; er ist nicht gleichzusetzen mit dem wichtigen Grund in § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294; VGH BW, U.v. 20.2.2007 - 4 S 2436/05 - NZA-RR 2007, 290; Buchner/Becker/Bulla, Mutterschutz- und Bundeserziehungsgeldgesetz, 7. Aufl. 2003, § 18 BErzGG Rn. 30).
  • ArbG München, 10.11.2010 - 38 BV 257/10

    Zielvereinbarung, Mitbestimmung, Einsicht, leistungsbezogenes Entgelt

  • ArbG Hamburg, 10.09.2010 - 13 Ca 219/10

    Streit um jährliche Abschluss-Gratifikation

  • LG Dortmund, 09.02.2022 - 10 O 43/21

    Außerordentliche Kündigung einer stillen Gesellschaft

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 5 Sa 878/20

    Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung, Umsatzabhängige Jahresleistung

  • VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 13.212

    Kündigung während der Elternzeit; "Besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz

  • VG Mainz, 26.10.2017 - 1 K 1061/16

    Klage gegen die Zulässigerklärung einer Kündigung während des Mutterschutzes

  • VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 13.213

    Kündigung während der Elternzeit; "Besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz

  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

  • VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 3 K 09.1562

    Betriebsstilllegung; Betriebsübergang von Arbeitsgerichten zu prüfen

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