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   BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05   

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https://dejure.org/2006,590
BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05 (https://dejure.org/2006,590)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2006 - 5 AZR 703/05 (https://dejure.org/2006,590)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2006 - 5 AZR 703/05 (https://dejure.org/2006,590)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freistellung von der Arbeit nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung; Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche; Bitte um Mitteilung des während der Freistellungsphase erzielten Verdienstes; Annahmeverzug des Arbeitsgebers

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 615; ; BUrlG § 7 Abs. 1; ; InsO § 60

  • RA Kotz

    Freistellung nach ordentlicher Kündigung - anderweitiger Verdienst - Anrechenbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 615; BUrlG § 7 Abs. 1; InsO § 60
    Auslegung einer Freistellungserklärung - Freistellung von der Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Freistellung von der Arbeit unter Anrechnung von Urlaub nach Ausspruch einer Kündigung ? Gewährung von Urlaub für den gesamten Zeitraum oder Erklärung der Ablehnung der Annahme der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellung von der Arbeit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Freistellung von der Arbeit unter Anrechnung von Urlaub

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Individualarbeitsrecht - Muss sich der ArbN einen Zwischenverdienst bei der Arbeitsfreistellung anrechnen lassen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 232
  • NJW 2007, 2796
  • MDR 2007, 342
  • NZA 2007, 36
  • BB 2006, 2825
  • BB 2007, 2295
  • DB 2006, 2583
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
    a) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllen, dass er dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -, zu A I 4 der Gründe).

    Nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls kann die Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers auch ergeben, dass dem Arbeitnehmer damit für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist Urlaub erteilt werden sollte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
    Dabei wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, dass im Rahmen von § 615 Satz 2 BGB auch Einkünfte, die erst nach Beendigung des Annahmeverzugs erzielt werden, jedoch auf Tätigkeiten im Verzugszeitraum beruhen, anzurechnen sind (Senat 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 130, zu II 3 d der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04

    Anspruch auf Vergütung während der Freistellung eines Arbeitnehmers im

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. April 2005 - 17 Sa 1517/04 - aufgehoben.
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
    Zur Begründung des Annahmeverzugs bedarf es bei der unwiderruflichen Freistellung in der Kündigungserklärung keines wörtlichen Angebots (§ 295 Satz 1 BGB) der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber lässt erkennen, unter keinen Umständen zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bereit zu sein (vgl. BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
    Auch in diesem Fall liegt keine vorübergehende Unmöglichkeit der Arbeitsleistung vor (dazu BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - BAGE 97, 18, 19 f., zu I 1 der Gründe), sondern Annahmeverzug.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
    Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer nach § 151 BGB annehmen (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108; kritisch dazu Castendiek ZIP 2002, 2189).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Eine andere Auslegung einer Freistellungsvereinbarung ist denkbar, wenn die Anrechnung anderweitigen Verdienstes ausdrücklich vereinbart ist (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 22, BAGE 119, 232) .

    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Zwar kann bspw. der Arbeitnehmer, wenn er mit der zeitlichen Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber nicht einverstanden ist, gehalten sein, dem Arbeitgeber die Annahmeverweigerung unverzüglich mitzuteilen, und das Unterlassen einer solchen Mitteilung kann rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 19, BAGE 119, 232) .
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Durch diese Erklärung gerät der Arbeitgeber gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, denn die einseitige Freistellung von der Arbeit ist, soweit keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich nicht anders zu beurteilen, als wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit nach Hause schickt, weil er ihn nicht mehr beschäftigen will (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 21, BAGE 119, 232) .

    Die unterbliebene konkrete Festlegung des Urlaubszeitraums steht dem nicht entgegen, weil nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitnehmer, vorbehaltlich anderer Umstände, einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung durch den Arbeitgeber entnehmen kann, dass dieser es ihm überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums festzulegen (dazu BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 17 ff.; 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (2) der Gründe) .

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