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   BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05   

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BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 (https://dejure.org/2006,2233)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 (https://dejure.org/2006,2233)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 (https://dejure.org/2006,2233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes; Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer; Voraussetzungen einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen; Frage der planwidrigen Unvollständigkeit ...

  • Judicialis

    AÜG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG (in der bis zum 31. D... ezember 2002 geltenden Fassung) § 1 Abs. 2; ; AÜG § 1b Satz 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; AÜG (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung) § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; AÜG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG (in der bis zum 31. März 1997 geltenden Fassung) § 13; ; AÜG § 16 Abs. 1 Nr. 1b; ; AFG (in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung) § 4; ; AFG (in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung) § 12a Satz 1; ; AFG (in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung) § 228 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 352
  • MDR 2007, 593
  • NZA 2007, 751
  • BB 2007, 610
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88

    Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211) erschlossen sich Sinn und Zweck der Vorschrift für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung jedoch erst auf Grund des Zusammenhangs mit der in § 1 Abs. 2 AÜG getroffenen Regelung, wonach vermutet wird, dass der Überlassende Arbeitsvermittlung betreibt, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden und der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko übernimmt.

    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178; zum Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vgl. auch BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178; zum Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vgl. auch BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).
  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 15 Sa 511/03

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2005 - 15 Sa 511/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178; zum Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vgl. auch BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 352) .
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG 13.12.2006 - 10 AZR 674/05, BAGE 120, 352 mwN.).
  • LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG v. 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, NZA 2014, 196; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - Rn.13, AP Nr. 31 zu § 1 AÜG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das BAG die Anwendung der §§ 9, 10 AÜG für den Fall abgelehnt hat, dass im Baubereich illegaler Verleih gem. § 1b AÜG vorlag (BAG 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - NZA 2007, 751; Anm. Hamann, jurisPR-ArbR 13/2007 Anm. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 5 Sa 241/21

    Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage,

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG, Urt. v. 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - Rn. 13 mwN, juris).
  • LAG Düsseldorf, 21.07.2015 - 3 Sa 6/15

    Überlassung von Selbständigen als Leiharbeitnehmer

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG, Urteil vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 352).
  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Haftung des ausländischen Verleihers für den

    Dieser Entleiher schuldet dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt und dem Kläger die Beiträge nach § 18 VTV (vgl. BAG Urteil vom 08. Juli 1999 - 10 AZR 274/97 - NZA 1999, 493; Hess. LAG Urteil vom 20. Januar 2010 - 18 Sa 1339/09 - veröffentlicht in juris; nicht, wenn nur Verstoß gegen § 1b AÜG: BAG Urteil vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - NZA 2007, 751 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 6 Sa 555/13

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs 1 S 4 SGB 2 - keine Analoge Anwendung von § 6c

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, Rn. 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - Rn. 13 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. nur BAG 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - NZA 2007, 751 mwN).
  • LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21

    Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und

  • LAG Hessen, 20.01.2010 - 18 Sa 1339/09

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialkasse nach dem VTV-Dach bei illegaler

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13

    Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 2355/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende

  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1925

    Keine infektionsschutzrechtliche Verdienstausfallentschädigung für die Dauer

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15

    Annahme eines Arbeitsvertragsangebots als Pflicht i.R.e. Schadensersatzanspruchs;

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