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   BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06   

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https://dejure.org/2006,425
BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06 (https://dejure.org/2006,425)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2006 - 9 AZR 747/06 (https://dejure.org/2006,425)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 (https://dejure.org/2006,425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - Beschäftigungsanspruch - TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung Deutsche Telekom AG

  • openjur.de

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung; Verwirkung; Beschäftigungsanspruch; TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung Deutsche Telekom AG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Verwirkung" des Rechts auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses; Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Versetzung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; TV Ratio 2002 §§ 1 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung bei Geltendmachung der Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber als Versetzung bezeichneten personellen Maßnahme - Zwischenfeststellungsklage bei Verfolgung des Leistungsanspruchs - eingeschränkte Überprüfung durch Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung: Recht auf Geltendmachung der Unwirksamkeit kann verwirken ? Erforderliches Zeitmoment bei gravierenden Änderungen der Beschäftigung entsprechend kürzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 396
  • NZA 2007, 398
  • DB 2007, 579
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Der erforderliche Zeitablauf kann umso kürzer sein, je gravierender die Umstände sind, und umgekehrt sind an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - NJW 2006, 219; LAG Baden-Württemberg 11. Februar 1983 - 1 Sa 50/82 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 40).

    Das Berufungsurteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet hat, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - NJW 2006, 219).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Zum Zeitablauf müssen deshalb besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben als unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (st. Rspr. vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.1983 - 1 Sa 50/82
    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Der erforderliche Zeitablauf kann umso kürzer sein, je gravierender die Umstände sind, und umgekehrt sind an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - NJW 2006, 219; LAG Baden-Württemberg 11. Februar 1983 - 1 Sa 50/82 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 40).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Die Klage ist dann als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE II, 353; 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 424 Prozessverwirkung Nr. 1; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Die Klage ist dann als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE II, 353; 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 424 Prozessverwirkung Nr. 1; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden; die Rechtslage wird der sozialen Wirklichkeit angeglichen (st. Rspr. vgl. Senat 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - EzA BUrlG § 1 Verwirkung Nr. 1 mwN).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Dazu gehört auch das Recht des Arbeitnehmers, die Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung geltend zu machen (vgl. BAG 19. November 2002 - 3 AZR 591/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 = EzA TVG § 4 Papierindustrie Nr. 6).
  • LAG Hamm, 22.03.2006 - 6 Sa 1786/05
    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. März 2006 - 6 Sa 1786/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 890/98

    Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Sie steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das das Zeitmoment in einem Fall bejaht hat, in dem ein Arbeitnehmer nach Zugang einer nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegenden Kündigung 22 Monate wartete, ehe er sich gegen deren Wirksamkeit gewandt hatte (BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 890/98 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 3).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
    Zum Zeitablauf müssen deshalb besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben als unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (st. Rspr. vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 748/06

    Versetzung, Beschäftigungsanspruch, Verwirkung

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Das Berufungsurteil kann vom Revisionsgericht lediglich darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen der Verwirkung beachtet hat, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Aspekte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (Senat 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden; die Rechtslage wird der sozialen Wirklichkeit angeglichen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Ob Verwirkung eingetreten ist, ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur eingeschränkt nachprüfbar (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 27, AP BGB § 630 Nr. 33 = EzA GewO § 109 Nr. 6; 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1).
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