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BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1026/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Verletzung rechtlichen Gehörs - Unklarer Hinweisbeschluss
- Wolters Kluwer
Anspruch auf rechtliches Gehör durch Verstoß gegen die Hinweispflicht aus § 139 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139 Abs. 2 ZPO; GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung rechtlichen Gehörs; Unklarer Hinweisbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2008, 1206
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …
Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1026/07
Der Hinweis des Landesarbeitsgerichts verfehlt damit den Zweck des § 139 Abs. 2 ZPO, den Parteien durch unmissverständliche Hinweise die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. dazu BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - AP ZPO § 139 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 139 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe). - LAG Hessen, 30.03.2007 - 10 Sa 1910/05
Betriebsbedingte Kündigung nach Interessenausgleich mit Namensliste - Darlegungs- …
Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1026/07
Die Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2007 - 10 Sa 1910/05 - wird für den Kläger zugelassen.
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20
Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge - …
aa) Wer eine Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend machen will, muss in der Revisionsbegründung vortragen, welchen konkreten Hinweis das Berufungsgericht hätte erteilen müssen, sowie welchen entscheidungserheblichen Vortrag er daraufhin getätigt hätte (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZN 1026/07 - Rn. 6) . - LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13
Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und …
Dies korrespondiert mit der im Rahmen des § 139 ZPO grundsätzlich auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei bestehenden Pflicht, Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen damit die Möglichkeit eröffnen, dieses Vorbringen zu ergänzen (vgl. BAG, 26.6.2008, 6 AZN 1026/07, NZA 2008, 1206; BGH, 25.6.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; 9.6.2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624). - LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und …
Dies korrespondiert mit der im Rahmen des § 139 ZPO grundsätzlich auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei bestehenden Pflicht, Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinzuweisen und ihnen damit die Möglichkeit zu eröffnen, dieses Vorbringen zu ergänzen (vgl. BAG, 26.6.2008, 6 AZN 1026/07, NZA 2008, 1206; BGH, 25.6.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; 09.06.2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).