Weitere Entscheidung unten: BAG, 26.06.2008

Rechtsprechung
   BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07   

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https://dejure.org/2008,3598
BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07 (https://dejure.org/2008,3598)
BAG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 4 AZR 303/07 (https://dejure.org/2008,3598)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 (https://dejure.org/2008,3598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Festsstellungsbegehren einer Heimleiterin hinsichtlich ihrer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) ; Feststellung einer bestimmten Eingruppierung der Tätigkeit einer Klägerin als Leiterin eines Behindertenzentrums ...

  • Judicialis

    BAT-O (VKA) § 22; ; BAT-O (VKA) § 23; ; BAT-O (VKA) Anl. 1a (Allgemeine Vergütungsordnung) VergGr. II Fallgr. 1e; ; BAT-O (VKA) Anl. 1a (Allgemeine Vergütungsordnung) VergGr. III F... allgr. 1a; ; BAT-O (VKA) Anl. 1a (Allgemeine Vergütungsordnung) VergGr. IVa Fallgr. 1b; ; BAT-O (VKA) Anl. 1a (Allgemeine Vergütungsordnung) VergGr. IVb Fallgr. 1a; ; BAT-O (VKA) Anl. 1a (Allgemeine Vergütungsordnung) VergGr. Vb Fallgr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Heimleiterin eines Behindertenzentrums; Merkmal "erhebliche Heraushebung durch das Maß der Verantwortung"; Grundsätze bei der Prüfung der Voraussetzungen von Aufbaufallgruppen

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Heimleiterin eines Behindertenzentrums; Merkmal "erhebliche Heraushebung durch das Maß der Verantwortung"; Grundsätze bei der Prüfung der Voraussetzungen von Aufbaufallgruppen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Dabei ist eine pauschale Prüfung ausreichend, wenn die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung einer Wohnheimleiterin nach der Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2007 - 5 Sa 180/06 - aufgehoben.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; weiter zB 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Tätigkeiten des Leiters einer Einrichtung idR einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. zB 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - BAGE 109, 308).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist bei einem solchen Rechtsbegriff grundsätzlich darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (st. Rspr. des Senats zB 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Tätigkeiten des Leiters einer Einrichtung idR einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. zB 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - BAGE 109, 308).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Darüber hinaus umfasst der Feststellungsantrag auch die Fallgruppe, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zulässig ist (zB BAG 22. Januar 2003 - 4 AZR 700/01 - AP BAT § 24 Nr. 24).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; weiter zB 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Begründen sie die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals der Ausgangsentgeltgruppe, sind sie "verbraucht" und können nicht mehr für das höherwertige Tätigkeitsmerkmal herangezogen werden (zB BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 31 ff.) .
  • LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15

    Abgrenzung von Entgeltgruppe 11 und Entgeltgruppe 12 TVöD

    Beruht die begehrte Eingruppierung auf Heraushebungsmerkmalen - wie vorliegend bei der EG 12 TVöD -, hat der Arbeitnehmer einen substantiierten wertenden Vergleich mit den Tätigkeiten anderer Arbeitnehmer vorzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07).

    Daher ist grundsätzlich zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsentgeltgruppe und danach das Vorliegen der qualifizierenden Merkmale der jeweils nächst höheren Entgeltgruppe zu prüfen (z. B. BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13; Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07).

    Aufgrund der geforderten mehrfachen Heraushebung kann das geforderte besonders hohe Maß an Verantwortung nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, zur Vorgängerregelung in EG III, FG 1 a BAT).

    In der Rechtsprechung werden insofern als Beispiel genannt, Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 ; BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16

    Eingruppierung in Entgeltgruppe E 12 TVöD (VkA)

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

    Dieses Maß an Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 25 mwN) .

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Senats können Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Aufbaufallgruppe berücksichtigt worden sind, grundsätzlich nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden; sie sind "verbraucht" (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 31 f.) .

    Ist auch das nicht möglich, kann bei der Prüfung der tariflichen Anforderungen der niedrigeren Aufbaufallgruppen ggf. auf einen angenommenen geringeren Zuschnitt der Tätigkeit zB im Hinblick auf die Anzahl der unterstellten oder betreuten Personen oder der Größe der finanziellen Verantwortung abgestellt werden, so dass die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten für die endgültige Zuordnung noch nicht "verbraucht" sind (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 33) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 237/16

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 15 TV-L - Klageabweisung

    Umstände, die für die Erfüllung eines Merkmals einer vorangehenden Aufbaufallgruppegruppe bereits berücksichtigt worden sind, können nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden können (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668).

    Dabei ist - worauf das Arbeitsgericht bereits zutreffend abgestellt hat - zu beachten, dass Umstände, die für die Erfüllung eines Merkmals der Aufbaugruppe bereits berücksichtigt worden sind, nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden können (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668).

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

    Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Aufbaufallgruppe berücksichtigt worden sind - vorliegend das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" (Rn. 36)  - können grundsätzlich nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden; sie sind "verbraucht" (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 31 f.) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Behinderter; Eingruppierung; Heimleiterin; Verantwortung; Verwaltungsangestellte;

    - Vorgehend LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. Janaur 2007 (5 Sa 180/06), aufgehoben durch BAG 7. Mai 2008 (4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668).

    Auf die Revision des Landkreises hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 7. Mai 2008 (4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Allg Verwaltungsdienst VergGr III Nr. 1) die landesarbeitsgerichtliche Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach hier zurückverweisen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Mobbing

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist hinsichtlich der Anforderung der Ausgangsfallgruppe eine pauschale Prüfung ausreichend, wenn die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. BAG Urteil vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 20, juris).

    Aus diesem Grund ist es nicht ausreichend, wenn die Klägerin ihre Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern sie muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit ermöglicht (BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - Rn. 42; 07. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 28; LAG Rheinland-Pfalz 17. Dezember 2014 - 4 Sa 415/14 - Rn. 21 - 23; 18. Dezember 2013 - 8 Sa 307/13 - Rn. 26 - 27, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Eingruppierung einer Leiterin eines Behindertenzentrums nach der

    Auf die Revision des Landkreises hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 7. Mai 2008 (4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Allg Verwaltungsdienst VergGr III Nr. 1) die landesarbeitsgerichtliche Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach hier zurückverweisen.
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18

    Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008 - 4 AZR 303/07 - Juris; BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 31.01.2017 - 2 Sa 76/16 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 5 Sa 970/08

    Anspruch auf eine begehrte Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14

    Zur Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Landespflege in die Entgeltgruppe 12

  • LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09

    Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10

  • VG Magdeburg, 02.08.2022 - 3 A 37/20

    "Institutionelle Föderung"; Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 Sa 307/13

    Eingruppierung des Leiters des Arbeitsbereichs Krankenhaushygiene

  • KAGH, 30.04.2021 - M 25/20
  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2010 - 10 Ca 8032/09

    Eingruppierung, Vergabestelle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 7 Sa 23/15

    Eingruppierung einer Ergotherapeutin im sozialtherapeutischen Wohnheim -

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2014 - 16 Sa 99/14

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Sozialpsychiatrischen Dienst nach § 1

  • LAG Düsseldorf, 27.02.2009 - 9 Sa 1335/08

    Unbestimmter Klageantrag bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach billigem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 15 Sa 1717/08

    Bewährungsaufstieg in Zeiten ohne Tätigkeit - Geltendmachung im Sinne tariflicher

  • LAG Köln, 02.06.2022 - 6 Sa 821/21

    Eingruppierung; Einzelfall; Beschäftigte in der Forstverwaltung; Försterinnen;

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Rechtsprechung
   BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07   

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https://dejure.org/2008,1814
BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 (https://dejure.org/2008,1814)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 (https://dejure.org/2008,1814)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 (https://dejure.org/2008,1814)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG); Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft des Urteils

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; ZPO § 148; ; ZPO § 252; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 72a

  • rechtsportal.de

    Prozessrecht - Kündigungsschutzklage; Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils; Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutzklagen bei wiederholter außerordentlicher Kündigung ? Mit Rechtskraft eines stattgebenden Urteils steht Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs auch späterer Kündigung fest ? Aussetzungsantrag des Arbeitgebers zum Rechtsstreit über ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3235
  • NZA 2008, 1145
  • DB 2008, 2844
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile können vermieden werden, wenn das Arbeitsgericht gem. § 148 ZPO die Entscheidung des Rechtsstreits über die spätere Kündigung so lange aussetzt, bis über die Rechtswirksamkeit der früheren Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist (BAG 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31, zu B III 2 der Gründe; ebenso allgemein 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 99).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile können vermieden werden, wenn das Arbeitsgericht gem. § 148 ZPO die Entscheidung des Rechtsstreits über die spätere Kündigung so lange aussetzt, bis über die Rechtswirksamkeit der früheren Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist (BAG 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31, zu B III 2 der Gründe; ebenso allgemein 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 99).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Voraussetzung für die in einem Kündigungsschutzprozess begehrte Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst ist, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der mit dieser Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses (Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15, zu II 3 a der Gründe; BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Die von der Beklagten vertretene Einengung des Streitgegenstands auf die bloße Frage der Wirksamkeit einer bestimmten Kündigung würde dem weitergehenden Wortlaut von § 4 Satz 1 KSchG nicht gerecht und könnte insbesondere das Ziel der Rechtskraft, Rechtsfrieden und Rechtsgewissheit zu schaffen, nicht erreichen: Nach jeder erfolgreichen Kündigungsschutzklage könnten immer wieder neue, vor der jeweiligen für unwirksam erklärten Kündigung liegende Auflösungstatbestände behauptet werden (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Damit ist zugleich entschieden, dass bei einer außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4, zu B II 1 der Gründe mwN).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04

    Nichtanzeige der Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Voraussetzung für die in einem Kündigungsschutzprozess begehrte Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst ist, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der mit dieser Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses (Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15, zu II 3 a der Gründe; BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Voraussetzung für die in einem Kündigungsschutzprozess begehrte Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst ist, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der mit dieser Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses (Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15, zu II 3 a der Gründe; BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer bestimmten Kündigung die etwaige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine andere Kündigung ausgeklammert sein kann (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    Es ist auszuführen, welche abstrakte Interpretation das Landesarbeitsgericht bei der Behandlung der Rechtsfrage vorgenommen hat und dass diese nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft ist (BAG 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 81 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 106).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).
  • LAG Hamm, 29.03.2007 - 16 Sa 435/06
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Die Klage kann daher nur Erfolg haben, wenn zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung ein Arbeitsverhältnis noch bestand (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 - Rn. 12 mwN, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 66 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 85) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Vielmehr wird durch ein solches Urteil regelmäßig zugleich entschieden, dass zumindest im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 66 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 85; Senat 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1951/10

    1. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage; Bestand des Arbeitsverhältnisses

    Der Berufung gegen ein Urteil betreffend eine vorgreifliche Kündigung ist grundsätzlich der Boden entzogen (BAG, Beschluss vom 26.06.2008, 6 AZN 648/07, NZA 2008, S.

    Damit ist auch zugleich darüber entschieden, dass bei einer außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (vgl. BAG, Beschluss vom 26.06.2008, 6 AZN 648/07, NZA 2008, 1145; BAG, Urteil vom 16.06.2005, NZA 2005, S. 1109 ff; LAG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, 16 Sa 435/06, Berkowsky "Umfang der Rechtskraft", zitiert nach juris, klagestattgebender Kündigungsschutzurteile in NZA 2008, S. 1112 ff), Erfurter Kommentar - Kiel, 11.!ufl.

    Hier liegt auch anders als in dem Verfahren des Bundesarbeitsgerichts - 6 AZN 648/07- nicht der Regelfall vor, der die Annahme rechtfertigt, es sei grundsätzlich von dem Willen des Gerichts auszugehen, über den Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zu entscheiden.

  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

    Die Frage, ob eine gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist, kann nach den Voraussetzungen, die üblicherweise für eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung verlangt werden (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 -, NZA 2008, S. 1145 ; stRspr), unter diese Revisionszulassungsvorschriften subsumiert werden.

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage, wenn sie in der Revisionsinstanz beantwortet werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 -, NZA 2008, S. 1145 ), das heißt wenn sich die Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts auf diese Frage erstreckt.

  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Ta 31/20

    Aussetzung; Klage auf Annahmeverzug; Berufungsverfahren im

    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile könnten also vermieden werden, wenn gemäß § 148 ZPO die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit so lange aussetzt wird, bis über die Rechtswirksamkeit der Kündigung der Beklagten vom 07.05.2019 im Rechtsmittelzug rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 Ta 97/17, Rn. 14, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13, Rn. 15, juris; BAG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07, Rn. 15, juris).
  • BAG, 08.06.2010 - 6 AZN 163/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einlegung vor Zustellung des Berufungsurteils

    a) Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage nur zuzulassen, wenn die Beschwerde darlegt, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (Senat 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 66 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 85).
  • LAG Köln, 24.09.2013 - 11 Ta 146/13

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des

    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile können vermieden werden, wenn das Arbeitsgericht gemäß § 148 ZPO die Entscheidung des Rechtsstreits über die spätere Kündigung so lange aussetzt, bis über die Rechtswirksamkeit der früheren Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist (BAG, Beschl. v. 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 - m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15

    Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch

    Die Klage kann daher nur Erfolg haben, wenn zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung ein Arbeitsverhältnis noch bestand (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09, Rn. 13; 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07, Rn. 12 mwN).
  • LAG Köln, 14.06.2017 - 4 Ta 97/17

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit

    Sich widersprechende rechtskräftige Urteile können vermieden werden, wenn das Arbeitsgericht gemäß § 148 ZPO die Entscheidung des Rechtsstreits über die spätere Kündigung so lange aussetzt, bis über die Rechtswirksamkeit der früheren Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist (BAG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 6 AZN 648/07 -, Rn. 15, juris; LAG Köln, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 -, Rn. 5, juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    Die herrschende Rechtsmeinung (BAG 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - Rn. 31 f., BAG 26.06.2008 - 6 AZN 648/07 - Rn. 14, BAG 24.08.2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25 f., BAG 30.10.2008 - 8 AZR 54/07 - Rn. 14, ErfK/Kiel, 11. Aufl., § 4 KSchG Rn. 32; krit. SPV/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz, 10. Aufl., Rn. 1839) beschränkt den Streitgegenstand freilich nicht auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ("Kündigungskomponente"), sondern erstreckt ihn auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien sowohl im Kündigungszeitpunkt als noch zum Kündigungstermin ("Bestandskomponente").
  • LAG Hessen, 21.01.2013 - 17 Sa 904/12

    Außerordentliche Kündigung eines Flugbegleiters (Purser) wegen Entwendung von

  • LAG Hessen, 24.02.2014 - 17 Sa 967/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Koordinators des

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Hessen, 17.09.2012 - 17 Sa 150/12

    Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Verunreinigung einer Infusionsflasche

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2012 - 2 Ta 265/12

    Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens

  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09

    Außerordentliche Kündigung

  • ArbG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - 4 Ca 2588/07

    Chefarzt, Vergütung, Annahmeverzug.

  • LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - weitere Kündigung

  • LAG Nürnberg, 17.12.2010 - 4 Sa 333/10

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - 6 Ta 68/15

    Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Ermessen, Kündigungsschutzverfahren,

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