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   BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09   

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BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09 (https://dejure.org/2009,3033)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09 (https://dejure.org/2009,3033)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 (https://dejure.org/2009,3033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § 252; ; Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung)

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Entgeltklage und Verfahrensaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit ver Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrensaussetzung einer Entgeltklage wegen verwaltungsgerichtlichem Verfahren (hier: gegen Postmindestlohnverordnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1436
  • DB 2010, 344
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Eine andere Ansicht würde das aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgende grundsätzliche Recht der Prozessparteien auf Entscheidung ihres Rechtsstreits in seinem Kern beeinträchtigen (BGH 30. März 2005 - X ZB 20/04 - zu II 2 a der Gründe).

    Auch eine analoge Anwendung von § 148 ZPO setzt voraus, dass die Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit geeignet ist, den Rechtsstreit, dessen Aussetzung in Betracht kommt, rechtlich zu beeinflussen (BGH 30. März 2005 - X ZB 20/04 - zu II 2 b aa der Gründe).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden, dass die Aussetzung wegen eines Musterprozesses nicht in Betracht kommt (30. März 2005 - X ZB 20/04 -).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Die Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben einen Antrag auf Feststellung gestellt, sie seien durch den Erlass der Postmindestlohnverordnung in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt (vgl. zu derartigen Verfahren: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 50 ff., BVerfGE 115, 81), nicht jedoch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Verordnung.

    Dann kann eine auf die Feststellung einer dahingehenden Verpflichtung gerichtete verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage zulässig sein, zumal zu erwarten ist, dass öffentliche Stellen - hier der Verordnungsgeber - einem Feststellungsurteil, das eine derartige Verpflichtung ausspricht, auch ohne Vollstreckungsdruck Folge leisten (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 51 und 53, BVerfGE 115, 81).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob einem Verfahren präjudizielle Wirkung zuzumessen wäre, das tatsächlich auf Feststellung einer Verpflichtung zur Aufhebung einer Rechtsverordnung gerichtet wäre, oder ob die notwendige Zwischenschaltung des Verordnungsgebers als Organ der materiellen Rechtssetzung eine derartige Wirkung ausschlösse, etwa weil seine Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht eingeschränkt sind (vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 53 mwN, BVerfGE 115, 81).

  • BAG, 18.09.1997 - 3 AZB 27/97

    Zahlung einer berufsbezogenen Zuwendung

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Aus dem Beschluss des Senats vom 18. September 1997 (- 3 AZB 27/97 -) ist nichts Gegenteiliges herzuleiten.
  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen - VG 4 A 439.07 - (LAGE GG Art. 9 Nr. 16) und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen - OVG 1 B 13.08 - (SAE 2009, 167) geführt worden.
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Insoweit ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens die Ansicht der Vorinstanz über die im ausgesetzten Rechtsstreit maßgeblichen Rechtsfragen solange zugrunde zu legen, wie der Mangel der Entscheidungserheblichkeit nicht offensichtlich ist (vgl. zum Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 12, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9).
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - (führend und vorliegend), - 3 AZB 25/09 -, - 3 AZB 26/09 -.
  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 323/99

    Aussetzung des Verfahrens bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von §§ 2, 3

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Solche Fälle sind denkbar, wenn im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Rechtswirksamkeit einer Rechtsnorm überprüft wird, da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte bindend sind und im Falle, dass eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wird, Gesetzeskraft haben (§ 31 BVerfGG; vgl. BGH 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99 - RdE 2001, 20).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Ein Antrag auf Aufhebung einer schon unwirksamen Norm ginge ins Leere (BVerwG 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - zu 2 b der Gründe, BVerwGE 111, 276).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Gleiches gilt bei einem laufenden Vorlageverfahren zum EuGH nach Art. 234 EG, weil wegen des Gebots der einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - Rn. 51, AP TzBfG § 14 Nr. 48 = EzA TzBfG § 14 Nr. 49) die Entscheidung für andere Verfahren unmittelbare rechtliche Bedeutung hat (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03 - zu II 2 der Gründe, NJW 2004, 501) und im - hier nicht einschlägigen - Verfahren nach § 47 VwGO, weil das Oberverwaltungsgericht nach dieser Regelung konstitutiv und allgemeinverbindlich über die Wirksamkeit der dort streitbefangenen Norm entscheidet (§ 47 Abs. 5 VwGO).
  • LAG Hamm, 21.07.2009 - 1 Ta 206/09

    Aussetzung der Verhandlung; Gültigkeit einer Rechtsnorm; verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juli 2009 - 1 Ta 206/09 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens Arbeitsgericht Dortmund - 4 Ca 274/09 - abgelehnt wird.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des

  • ArbG Leipzig, 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08

    Anspruch eines in der Briefdienstleistungsbranche tätigen Arbeitnehmers auf

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

  • ArbG Dortmund, 23.02.2009 - 4 Ca 274/09

    Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, den Rechtsstreit auszusetzen oder zu entscheiden, wobei das Ziel der Vermeidung sich einander widersprechender Entscheidungen in parallel geführten Prozessen gegen die Nachteile einer Prozessverzögerung, die mit der Aussetzung einhergeht, abzuwägen sind (BAG vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09; 20.01.2000 - 2 AZR 378/99; BGH vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11).
  • BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20

    Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren

    Das ist nur der Fall, wenn in dem anderen Verfahren über ein Rechtsverhältnis zu entscheiden ist, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für den anhängigen Rechtsstreit zumindest teilweise präjudizielle Bedeutung hat (BAG 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - Rn. 7; BGH 30. März 2005 - X ZB 26/04 - zu II 2 a der Gründe mwN, BGHZ 162, 373) .

    Maßgeblich für die Aussetzung ist nicht allein, ob das in dem anderen Rechtsstreit zur Entscheidung stehende streitbefangene "Rechtsverhältnis" präjudiziell ist, sondern auch, ob die in dem anderen Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung zumindest teilweise rechtlich präjudiziell ist (BAG 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - Rn. 7) .

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Sie ist als Vorfrage in jedem arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem es entscheidungserheblich darauf ankommt, zu prüfen (vgl. BAG 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - AP ZPO § 148 Nr. 9 = EzA ZPO 2002 § 148 Nr. 1) .

    Einer förmlichen Aufhebung der unwirksamen PostmindestlohnVO bedurfte es nicht (vgl. BAG 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - Rn. 15, AP ZPO § 148 Nr. 9 = EzA ZPO 2002 § 148 Nr. 1; BVerwG 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - zu 2 b der Gründe, BVerwGE 111, 276) .

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