Rechtsprechung
BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene Benachteiligung durch eine Rückzahlungsklausel
- openjur.de
Rückzahlung von Ausbildungskosten; Anwendbarkeit des BBiG; unangemessene Benachteiligung durch eine Rückzahlungsklausel
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang vom Feststellungs- auf den Leistungsantrag in der Berufungsinstanz; Anwendungsrahmen des Berufsbildungsgesetz (BBiG); Inhaltskontrolle von Ausbildungsverträgen bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungskosten [Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Studiengebührenerstattung an Arbeitgeber
- bag-urteil.com
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene Benachteiligung durch eine Rückzahlungsklausel
- Betriebs-Berater
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
ZPO § 264 Nr. 2; ; BBiG § 1 Abs. 1; ; BBiG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; BBiG § 26; ; BGB § 307
- streifler.de
Zur Rückzahlung von Ausbildungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang vom Feststellung- auf den Leistungsantrag in der Berufungsinstanz; Anwendungsrahmen des BBiG; Inhaltskontrolle von Ausbildungsverträgen bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungskosten [Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Praxisphasen des Dualen ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückzahlung von Ausbildungskosten ? Überprüfung des Verlangens anhand des AGB-Rechts ? Kein Rückzahlungsanspruch bei fehlender Angemessenheit der Vereinbarung ? Praktikum im Rahmen eines Hochschulstudiums fällt nicht unter BBiG ? Wechsel von Feststellungs- zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rückzahlung von Ausbildungskosten
Verfahrensgang
- ArbG Halberstadt, 05.04.2006 - 3 Ca 1616/05
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2006 - 9 Sa 304/06
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1532
- NZA 2009, 435
- DB 2009, 853
- JR 2010, 137
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Art, Gegenstand, Zweck und besondere Eigenarten des jeweiligen Geschäfts sind zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 2 der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).Vielmehr wurde vereinbart, unter welchen Voraussetzungen die unmittelbar an die Hochschule geleisteten Zahlungen für die Studiengebühren vom Beklagten zu erstatten waren (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A I der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).
In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).
Eine Verpflichtung zur Rückzahlung kommt dann nicht in Betracht, wenn das in den Raum gestellte Arbeitsverhältnis - wie hier - daran scheitert, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag schließen möchte (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99
Rückzahlung von Studiengebühren
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Da das Studium nicht zum betrieblichen Bereich gehört, ist es dem "schulischen" Bereich zuzuordnen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 333).Aus diesem Verbot sind dieselben Einschränkungen herzuleiten, wie sie für Klauseln, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Aus- und Weiterbildungskosten und einer Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis bestehen, entwickelt wurden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 333).
Der Entscheidung des BAG vom 25. April 2001 (- 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden; es ging dort um einen Fall, in dem die Ausgebildete keinen Arbeitsvertrag abschließen wollte.
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).
Dauerschuldverhältnisse unterfallen nach Satz 2 dieser Bestimmung jedoch ab dem 1. Januar 2003 dem neuen Recht (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 118, 36).
- BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).
- BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97
Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).Es entsprach bereits der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, dass dann, wenn einem Arbeitnehmer in Aussicht gestellt wird, die vom Arbeitgeber verauslagten Ausbildungskosten "abzuarbeiten", ihm diese Möglichkeit auch eingeräumt werden muss, und ansonsten keine Rückzahlungspflicht besteht (so bereits BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340).
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
Rückzahlung von Studiengebühren
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Daran ist festzuhalten (offen gelassen bei: BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
(1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1). - BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
(1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1). - BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Derartige Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - zu B I 5 a der Gründe mwN, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13). - BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Das Verbot der Kostenerhebung für die berufliche Bildung erstreckt sich deshalb nicht auf Maßnahmen, die dem schulischen Bereich der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. zum Ganzen: BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b aa bis cc der Gründe, BAGE 103, 41). - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92
Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern; …
- BAG, 25.03.1981 - 5 AZR 353/79
Ausbildung
- BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73
Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis …
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03
Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2006 - 9 Sa 304/06
Unbegründete Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens zur Studienfinanzierung - …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines …
- BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
- BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89
Aufnahme von Schülerpraktikanten
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz
- BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Sie gestalteten durch ihre Regelungen deswegen nicht nur die Umstände des vom Beklagten gemachten Leistungsversprechens aus (zu einer bloßen Ausgestaltung zB BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 29). - BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
Demgegenüber geht das Interesse des Arbeitnehmers dahin, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und dem Arbeitgeber deshalb nicht Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung erstatten zu müssen, die sich als Investition im ausschließlichen Arbeitgeberinteresse darstellen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 34, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 42) . - BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei …
Demgegenüber geht das Interesse des Arbeitnehmers dahin, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und dem Arbeitgeber deshalb nicht Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung erstatten zu müssen, die sich als Investition im ausschließlichen Arbeitgeberinteresse darstellen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 34, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 42) .
- LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung, …
Außerdem wird durch den in § 4 der Weiterbildungsvereinbarung ausgelösten Bleibedruck eine von der arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1, 2 GG und damit eine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung getroffen (vgl. BAG 11.12.2018 - 9 AZR 383/18; 18.11.2008 - 3 AZR 192/07; 23.01.2007 - 9 AZR 482/06; 11.04.2006 - 9 AZR 610/05; LAG Hamm 18.05.2018 - 1 Sa. 49/18; 10.09.2010 - 7 Sa 633/10).Dabei sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (vgl. nur BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12; 21.08.2012 - 3 AZR 698/10; 18.11.2008 - 3 AZR 192/07; 23.01.2007 - 9 AZR 482/06; 11.04.2001 - 9 AZR 610/05; LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa. 49/18; 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11; 14.01.2011 - 7 Sa 1386/10; 10.09.2010 - 7 Sa 633/10; Hoffmann, NZA-RR 2015, 337, 338; Meier/Mosig, NZA 2008, 1168, 1169; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406; Schmidt, NZA 2004, 1002).
- LAG Hamm, 11.10.2019 - 1 Sa 503/19
Rückforderung von Fortbildungskosten; Auslegung einer Rückforderungsklausel; …
Durch den mit der Rückzahlungsklausel ausgelösten Bleibedruck wird eine von der arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1, 2 GG abweichende Regelung vereinbart und damit von einer Rechtsvorschrift abgewichen (vgl. BAG 18.11.2008 - 3 AZR 192/07; 23.01.2007 - 9 AZR 482/06; LAG Hamm 18.05.2018 - 1 Sa 49/18; 10.09.2017 - 7 Sa 633/10).Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sind dabei angemessen zu berücksichtigen (vgl. nur BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12; 21.08.2012 - 3 AZR 698/10; 18.11.2008 - 3 AZR 192/07; 23.01.2007 - 9 AZR 482/06; 11.04.2001 - 9 AZR 610/05; LAG Hamm 18.05.2018 - 1 Sa 49/18; 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11; 14.11.2011 - 7 Sa 1386/10; 10.09.2010 - 7 Sa 633/10; Hoffmann, NZA, RR 2015, 337, 338; Meier/Mosig, NZA 2008, 1168, 1169; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406; Schmidt, NZA 2004, 1002;… Preis/Stoffels, Der Arbeitsvertrag, 5. Auflage 2015, II A 120 Rz 17 ff;… ErfKom - Preiss, 19. Auflage 2019, §§ 305 - 310 BGB Rn 94; Suckow/Striegel/Niemann-Suckow, Der vorformulierte Arbeitsvertrag 2011, Rn 577; Lakies, Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, 2014, Rn 787).
- LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa 49/18
Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten auch im Falle …
Außerdem wird durch den mit der Rückzahlungsklausel ausgelösten Bleibedruck eine von der arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1, 2 GG und damit eine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung getroffen (vgl. BAG 18.11.2008 - 3 AZR 192/07; 23.01.2007 - 9 AZR 482/06; 11.04.2006 - 9 AZR 610/05; LAG Hamm 10. September 2010 - 7 Sa 633/10).Dabei sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (vgl. nur BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12; 21.08.2012 - 3 AZR 698/10; 18.11.2008 - 3 AZR 192/07; 23.01.2007 - 9 AZR 482/06; 11.04.2001 - 9 AZR 610/05; LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11; 14.01.2011 - 7 Sa 1386/10; 10.09.2010 - 7 Sa 633/10; Hoffmann, NZA-RR 2015, 337, 338; Meier/Mosig, NZA 2008, 1168, 1169; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406; Schmidt, NZA 2004, 1002;… Preis-Stoffels, Der Arbeitsvertrag, 5. Aufl. 2015, II A 120 Rz. 17 ff;… ErfKom-Preis, 18. Aufl. 2018, § 310 BGB Rn. 94;… Suckow/Striegel/Niemann-Suckow, Der vorformulierte Arbeitsvertrag, 2011, Rn. 577;… Lakies, Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, 2014 Rn. 787).
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 217/21
Mindestlohn für die Zeit eines geleisteten Praktikums
Einer Heranziehung steht im Übrigen entgegen, dass diese Entscheidungen Sachverhalte betreffen, in denen der Praktikant zum Zeitpunkt der Ableistung des Praktikums bereits als Student an einer (Fach)Hochschule immatrikuliert war (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 18; 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 - zu B III der Gründe; 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; zum Streitstand: ErfK/Schlachter 22. Aufl. BBiG § 26 Rn. 4; Taubert BBiG 3. Aufl. § 26 Rn. 17; Benecke in Benecke/Hergenröder BBiG 2. Aufl. § 26 Rn. 13;… ErfK/Franzen aaO) . - BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R
Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer …
Denn nach der Rechtsprechung des BSG können auch (Erst-)Ausbildungsgänge oder Ausbildungsteile in nicht anerkannten Ausbildungsberufen Berufsausbildung iS des § 7 Abs. 2 SGB IV sein, wenn berufliche Kenntnisse im Rahmen betrieblicher Berufsbildung vermittelt werden (…vgl zB zur einstufigen Juristenausbildung: BSGE 64, 130, 133 f = SozR 2200 § 1232 Nr. 26;… BSGE 66, 211, 212 f = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1;… BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2;… zum juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses: BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 3;… BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 2;… zu einem Vorpraktikum zum Studium des Maschinenbauwesens: BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 15; vgl auch BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435 zum Studiengang Diplom-Betriebswirt ) .Hierbei hat es sich auf die Rechtsprechung des BAG zum BBiG gestützt, wonach berufliche (Zwischen)Praktika ausnahmsweise keine Beschäftigung darstellen, wenn sie aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschul- oder Fachhochschulausbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen sind, für den § 19 BBiG (nunmehr § 26 BBiG 2005) nicht gilt (BAGE 26, 198; 35, 173; vgl zuletzt BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 209, 435) .Jedoch ist ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV mangels (betrieblicher) Berufsbildung nur zu verneinen, wenn die praktische Ausbildung im Wesentlichen nichtbetrieblich, also durch die Ausbildungsstätte Hochschule oder Fachhochschule geregelt und gelenkt wird (…vgl erneut BSGE 64, 130, 133 ff = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 S 75 ff;… BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 7 S 35) .
Dabei hat der Senat sich für die von ihm zu beurteilenden sozial(versicherungs)rechtlichen Zusammenhänge der zuvor genannten Rechtsprechung des BAG angeschlossen, die zuletzt unter Verweis auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG 2005, wonach dieses Gesetz nicht für die Berufsbildung gilt, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage ua der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt wird, die Anwendung des BBiG bzw BBiG 2005 ausgeschlossen hat, soweit die praktische Tätigkeit Teil eines Studiums ist (BAG NZA 2009, 435).
Ob für die Annahme einer Integration der praktischen Ausbildung in die (Hoch)Schulausbildung die Feststellung einer staatlichen Anerkennung auch der praktischen Ausbildung notwendig ist, hat der Senat auch vor dem Hintergrund der dieses nahelegenden Rechtsprechung des BAG (BAG NZA 2009, 435; Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 312/07) bisher offen gelassen (…BSGE 105, 56 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, RdNr 25) .
- BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R
Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes …
Mittlerweile hat das BAG in zwei Entscheidungen vom 18.11.2008 (3 AZR 312/07, in juris veröffentlicht, und 3 AZR 192/07, NZA 2009, 435) seine bisherige Rechtsprechung zu klassischen Studiengängen (mit Praxisbezug) für sog praxisintegrierte duale Studiengänge fortgeführt.Es hat hierfür auf das maßgebliche landesrechtliche Hochschulrecht verwiesen, das Prüfungsordnungen privater, staatlich anerkannter Hochschulen im Hinblick auf ihre Gleichwertigkeit mit denjenigen staatlicher Hochschulen der staatlichen Aufsicht unterwerfe (vgl etwa BAG, Urteil vom 18.11.2008, 3 AZR 192/07, NZA 2009, 435, 437).
Der Senat ist auch nicht deshalb an einer abschließenden Entscheidung gehindert, weil, wie das BAG in seinen Urteilen vom 18.11.2008 (vgl etwa BAG, Urteil vom 18.11.2008, 3 AZR 192/07, NZA 2009, 435, 437) gefordert hat, in einem solchen Fall Feststellungen darüber zu treffen sind, ob auch das Praktikum selbst durch staatliche Entscheidung anerkannt ist, und solche Feststellungen hier fehlen.
- BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass …
Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.;… vgl. nur Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …und Urteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 -NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; BAG NZA 2003, 668, 669; NZA 2009, 435, 438 Rn. 31;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 14).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24; NZA 2009, 435, 438 Rn. 34;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .
Die Verpflichtung zur Erstattung der Ausbildungskosten vor Ablauf einer angemessenen Bindungsfrist ist nur dann gerechtfertigt, wenn die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Bereich des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also beeinflussen kann und es in der Hand hat, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG NJW 2004, 3059, 3060;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 27;… NJW 2007, 3018, 3019 Rn. 21; NZA 2009, 435, 439 Rn. 35; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung - Umfang und Grenzen der Vertragsgestaltung, NZA 2004, 1002, 1004 f).
Die vertragliche Formularregelung ist im Rahmen der Inhaltskontrolle anhand einer überindividuellen, typisierenden und generalisierenden Betrachtung zu würdigen (s. dazu BGHZ 105, 24, 31 ; 110, 241, 244 ; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99 - NJW 2002, 1713, 1715) und deshalb stets nichtig, wenn sie dem Arbeitnehmer ohne Ausnahme und ohne Differenzierung nach der Sphäre der auslösenden Umstände für jeden Fall der vorfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Erstattungspflicht für entstandene Ausbildungskosten auferlegt (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 f Rn. 27 ff;… NJW 2007, 3018, 3019 ff Rn. 19 ff; NZA 2009, 435, 439 Rn. 35;… Schmidt aaO 1010).
Denn bei derartigen Abreden ist in Wahrheit - entgegen dem Wortlaut - kein Darlehen im Rechtssinne gewollt, sondern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Tragung der Ausbildungskosten (s. BAG NZA 1991, 178 f;… NJW 2007, 3018 f Rn. 15 ff; NZA 2009, 435, 438 Rn. 32;… Schmidt aaO 1006).
- BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18
Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18
Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG - …
- ArbG Nordhausen, 21.06.2023 - 2 Ca 959/22
Unwirksame Rückzahlungsklausel - Darlehen im Studienförderungsvertrag - AGB - …
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23
Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame …
- BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10
Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte …
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21
Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten
- LAG Hessen, 02.07.2020 - 11 Sa 875/19
Rückforderung eines Darlehens im Zusammenhang mit einer Pilotenausbildung
- ArbG Ulm, 08.05.2017 - 4 Ca 486/16
Rückzahlung von Ausbildungskosten auch bei Eigenkündigung aufgrund dauerhafter …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - 15 Sa 1128/20
Erwerb Musterberechtigung - Flugbegleiter - Darlehen - Rückzahlung von …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 3 Sa 275/16
Studium, Duales Studium, Praktikantenvertrag, Beihilfe, Studiengebühren, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2015 - 8 Sa 561/14
Rückforderung von Weiterbildungskosten - unangemessene Benachteiligung
- LAG Hamm, 06.09.2019 - 1 Sa 10/19
Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines für Fort- und Ausbildungskosten …
- ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …
- LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11
Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 7 Sa 6/19
Rückzahlungsklausel - AGB-Kontrolle - Studiengebühren
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2011 - 3 Sa 263/11
Rückzahlungsvereinbarung - Studiengebühren eines Fernstudiums - AGB-Kontrolle
- LAG Hessen, 16.02.2023 - 11 Sa 1381/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 206/20
Vergütung eines Pflichtpraktikums
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1558/21
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1543/20
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 643/21
- LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
- LAG Hamm, 11.02.2022 - 1 Sa 648/21
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten; keine ausreichende Differenzierung …
- BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08
Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT
- LAG Köln, 02.06.2023 - 10 Sa 690/22
- LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 206/13
Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten - Bindungsdauer von zwei …
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 329/10
Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten
- ArbG Gießen, 03.02.2015 - 9 Ca 180/14
Bei einer Klausel in einem Vertrag über die Teilnahme an einem dualen …
- LAG Hamm, 25.02.2022 - 1 Sa 1282/21
Keine Rückforderung von Fortbildungskosten bei rechtlichem Grund; Sofortige …
- ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen - …
- LAG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 Sa 30/12
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 357/22
Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen …
- ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21
AGB-Prüfung: Arbeitgeberdarlehen für eine Fortbildung ( Arbeitsvertraglichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.2013 - 10 Sa 85/13
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle
- LAG Hamm, 10.09.2010 - 7 Sa 633/10
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
- LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10
Darlegungslast der Arbeitnehmerin für Zeugnisberichtigungsanspruch bei Abweichung …
- LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1386/10
Rückforderung von Fortbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; …
- BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 355/22
Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen …
- BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 356/22
Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen …
- BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen …
- BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 351/22
Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19
Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel …
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 956/07
Unverfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden 1973
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.04.2016 - L 1 AL 84/14
Beihilfe zur Berufsausbildung; Studium im dualen Studiengang Weinbau und …
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13
Fortbildungskosten - Rückzahlung nach beendetem Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"
- LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer …
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 110/09
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag
- ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 832/22
Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Rückzahlungsklausel in einer …
- LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
Rückzahlung von Bildungskosten
- ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 8 R 470/11
Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und …
- BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 197/08
Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT
- BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 196/08
Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 58/14
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Eigenkündigung - unzumutbare Benachteiligung
- LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2012 - 4 Sa 168/11
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- LAG München, 10.02.2011 - 2 Sa 718/10
Stichtagsregelung bei Bonuszahlung
- LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
Unangemessene Benachteiligung, Stichtagsklausel, Sonderzahlung
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - Studierende …
- LAG München, 05.06.2014 - 4 Sa 3/14
Rückzahlungsvereinbarung, Ausschlussfrist
- ArbG Siegburg, 03.03.2022 - 5 Ca 1716/21
- SG München, 13.07.2010 - S 5 AL 1205/08
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit - Verbundstudium - …
- ArbG Frankfurt/Main, 21.09.2022 - 9 Ca 7522/21
- ArbG Frankfurt/Main, 24.08.2022 - 9 Ca 7744/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 83/13
- ArbG Frankfurt/Main, 24.08.2022 - 9 Ca 7827/21
Rechtsprechung
BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.11.2008, 3 AZR 192/07.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang vom Feststellungs- auf den Leistungsantrag in der Berufungsinstanz; Anwendungsrahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG); Inhaltskontrolle von Ausbildungsverträgen bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungskosten [Vereinbarung über die Durchführung der ...
- bag-urteil.com
Rückzahlungsklausel - Studiengebühren
- Judicialis
ZPO § 264 Nr. 2; ; BBiG § 1 Abs. 1; ; BBiG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; BBiG § 26; ; BGB § 307
- rechtsportal.de
Übergang vom Feststellung- auf den Leistungsantrag in der Berufungsinstanz; Anwendungsrahmen des BBiG; Inhaltskontrolle von Ausbildungsverträgen bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungskosten [Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Praxisphasen des Dualen ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halberstadt, 24.05.2006 - 3 Ca 215/06
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 9 Sa 376/06
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Papierfundstellen
- NZA 2009, 435
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Art, Gegenstand, Zweck und besondere Eigenarten des jeweiligen Geschäfts sind zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 2 der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).Vielmehr wurde vereinbart, unter welchen Voraussetzungen die unmittelbar an die Hochschule geleisteten Zahlungen für die Studiengebühren von der Beklagten zu erstatten waren (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A I der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).
In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).
Eine Verpflichtung zur Rückzahlung kommt dann nicht in Betracht, wenn das in den Raum gestellte Arbeitsverhältnis - wie hier - daran scheitert, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag schließen möchte (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).
Dauerschuldverhältnisse unterfallen nach Satz 2 dieser Bestimmung jedoch ab dem 1. Januar 2003 dem neuen Recht (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 118, 36).
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99
Rückzahlung von Studiengebühren
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Da das Studium nicht zum betrieblichen Bereich gehört, ist es dem "schulischen" Bereich zuzuordnen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 333).Aus diesem Verbot sind dieselben Einschränkungen herzuleiten, wie sie für Klauseln, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Aus- und Weiterbildungskosten und einer Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis bestehen, entwickelt wurden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 333).
Der Entscheidung des BAG vom 25. April 2001 (- 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden; es ging dort um einen Fall, in dem die Ausgebildete keinen Arbeitsvertrag abschließen wollte.
- BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97
Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).Es entsprach bereits der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, dass dann, wenn einem Arbeitnehmer in Aussicht gestellt wird, die vom Arbeitgeber verauslagten Ausbildungskosten "abzuarbeiten", ihm diese Möglichkeit auch eingeräumt werden muss, und ansonsten keine Rückzahlungspflicht besteht (so bereits BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340).
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
Rückzahlung von Studiengebühren
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Daran ist festzuhalten (offen gelassen bei BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).
- BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Derartige Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - zu B I 5 a der Gründe mwN, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13). - BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
(1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1). - BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
(1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1). - BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
Das Verbot der Kostenerhebung für die berufliche Bildung erstreckt sich deshalb nicht auf Maßnahmen, die dem schulischen Bereich der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. zum Ganzen: BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b aa bis cc der Gründe, BAGE 103, 41). - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92
Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern; …
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03
Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme; …
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97
Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines …
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 9 Sa 376/06
Unbegründete Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens zur Studienfinanzierung - …
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene …
- BAG, 25.03.1981 - 5 AZR 353/79
Ausbildung
- BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung
- BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89
Aufnahme von Schülerpraktikanten
- BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73
Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis …
- BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04
Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
Hinweise des Senats: Parallelsachen 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 312/07 -. - BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R
Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes …
Mittlerweile hat das BAG in zwei Entscheidungen vom 18.11.2008 (3 AZR 312/07, in juris veröffentlicht, und 3 AZR 192/07, NZA 2009, 435) seine bisherige Rechtsprechung zu klassischen Studiengängen (mit Praxisbezug) für sog praxisintegrierte duale Studiengänge fortgeführt. - BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R
Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer …
Ob für die Annahme einer Integration der praktischen Ausbildung in die (Hoch)Schulausbildung die Feststellung einer staatlichen Anerkennung auch der praktischen Ausbildung notwendig ist, hat der Senat auch vor dem Hintergrund der dieses nahelegenden Rechtsprechung des BAG (BAG NZA 2009, 435; Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 312/07) bisher offen gelassen (…BSGE 105, 56 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, RdNr 25) .
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - Studierende …
Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV ist mangels betrieblicher Berufsbildung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aber dann nicht gegeben, wenn die praktische Tätigkeit aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschulbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen ist (so zum praxisintegrierten dualen Studium ausdrücklich BSG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 4/08 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, im Anschluss an die Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 312/07 - juris; Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435). - LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 KR 1761/12 Die vom SG vertretene Auffassung zur Anwendbarkeit des BBiG auf den vorliegenden Sachverhalt widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des BSG (unter Hinweis auf BAG 18.11.2008, 3 AzR 312/07 und BSG 01.12.2009, B 12 R 4/08 R).
- SG München, 13.07.2010 - S 5 AL 1205/08
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit - Verbundstudium - …
Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 18.11.2008 (3 AZR 312/07 und 3 AZR 192/07) ausgeführt, dass das Bundesbildungsgesetz nicht zur Anwendung kommt, wenn die praktische Tätigkeit Teil eines Studiums ist.