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   BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07   

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BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 (https://dejure.org/2008,1274)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 (https://dejure.org/2008,1274)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 (https://dejure.org/2008,1274)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber bei einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betriebenen Rechtsanwaltskanzlei; Schließung der Anwaltskanzlei und Zusammenschluss zu einer neuen Anwaltssozietät

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang bei Schließung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 613a; ; BGB § 705; ; ZPO § 138; ; ZPO § 253; ; ZPO § 313; ; ZPO § 540; ; ZPO § 547; ; ZPO § 736; ; ArbGG § 69; ; KSchG § 1; ; KSchG § 4; ; PartGG § 1; ; PartGG § 2; ; PartGG § 3; ; PartGG § 4; ; PartGG § 5; ; BRAO § 27; ; BRAO § 113

  • BRAK-Mitteilungen

    Auflösung einer Anwaltskanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeber bei als GbR betriebener Rechtsanwaltskanzlei; Schließung der Anwaltskanzlei und Zusammenschluss zu einer neuen Anwaltssozietät

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebs(teil-)übergang bei einer Rechtsanwaltskanzlei als GbR ? Zulässige Stilllegung durch Gesellschafterbeschluss ? Kein Übergang einer wirtschaftlichen Einheit, wenn sich einzelne Rechtsanwälte allein oder gemeinsam selbstständig machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozietätsauflösung, Betriebsübergang und betriebsbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1997
  • ZIP 2009, 1128
  • NZA 2009, 485
  • NZA 2009, 4856
  • BB 2009, 1077
  • DB 2009, 910
  • JR 2009, 396
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    a) Die Stilllegung eines Betriebes gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, welche eine Kündigung sozial rechtfertigen können, § 1 Abs. 1 KSchG (allgemeine Meinung; vgl. Senat 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4).

    Der Arbeitgeber muss endgültig entschlossen sein, den Betrieb stillzulegen (Senat 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist daher nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich nicht als Betriebsveräußerung darstellt (Senat 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - aaO.).

  • LAG München, 08.03.2006 - 9 Sa 926/05

    Kündigung einer Anwaltsgehilfin bei Auflösung einer Anwaltssozietät nebst

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Im Übrigen folgt das Landesarbeitsgericht "den Ausführungen der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts München in seinem Urteil vom 8. März 2006 - 9 Sa 926/05 -".

    Die Rüge der Klägerin, das Landesarbeitsgericht habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es unter Verletzung des § 540 Abs. 1 ZPO in seinen Entscheidungsgründen auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2006 - 9 Sa 926/05 - verwiesen habe, obwohl dieses Urteil nicht in das Verfahren eingeführt worden sei und auch nicht in einem Rechtsstreit zwischen den Parteien des vorliegenden Prozesses ergangen sei, ist ebenfalls unbegründet.

  • BGH, 07.04.2008 - II ZR 3/06

    Fortsetzungsklausel in einem Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Im Übrigen ist auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. April 2008 (- II ZR 3/06 - NJW 2008, 1943) ohne nähere Begründung als selbstverständlich davon ausgegangen, dass Rechtsanwälte, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung und zur Betreibung einer Anwaltskanzlei in einer Sozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verbunden haben, diese Gesellschaft durch Kündigung des Gesellschaftsvertrages auflösen dürfen (so auch: OLG Hamm vom 22. August 2005 - 8 U 189/04 - MDR 2006, 360).
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (Senat 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - AP BGB § 613a Nr. 343 mwN).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Voraussetzung für den Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen Betriebserwerber ist, dass der Arbeitnehmer, der sich auf den Betriebsteilübergang beruft, einem organisatorisch abtrennbaren Betriebsteil zugeordnet war, der vom Erwerber übernommen worden ist (Senat 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    § 613a BGB setzt für den Betriebsteilübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 8 U 189/04

    Auflösung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden Anwaltssozietät - Anspruch

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Im Übrigen ist auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. April 2008 (- II ZR 3/06 - NJW 2008, 1943) ohne nähere Begründung als selbstverständlich davon ausgegangen, dass Rechtsanwälte, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung und zur Betreibung einer Anwaltskanzlei in einer Sozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verbunden haben, diese Gesellschaft durch Kündigung des Gesellschaftsvertrages auflösen dürfen (so auch: OLG Hamm vom 22. August 2005 - 8 U 189/04 - MDR 2006, 360).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Eine Kündigung verstößt dann gegen § 242 BGB und ist nichtig, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind, Treu und Glauben verletzt (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92 = AP BGB § 242 Kündigung Nr. 12 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 1).
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 84/07

    Betriebsübergang: Indiztatsachen - Massenentlassung: Ende des

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, auch darauf abzustellen ist, ob der Kundenstamm eines Betriebes auf einen Erwerber übergegangen ist (vgl. Senat 21. Mai 2008 - 8 AZR 84/07 - NZA 2008, 753).
  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 613/78
    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
    Es fehlt damit an einem Feststellungsinteresse iSd. § 256 ZPO für die erhobene Klage (vgl. BAG 22. Mai 1980 - 2 AZR 613/78 -).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BGH, 04.02.1988 - IX ZR 20/87

    Rechtsfolgen der Gründung einer Anwaltssozietät für den einzelnen Anwälten

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

  • BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06

    Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung von Organen einer im Inland nicht

  • LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 452/06

    Anwaltssozietät

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Dass die GbR grundsätzlich eine Arbeitgeberstellung einnehmen kann, ist - obwohl sie nicht zu den juristischen Personen gehört - spätestens seit der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit (vgl BGH Urteil vom 12.10.1987 - II ZR 21/87 - NJW 1988, 1585; BGH Urteil vom 20.6.1996 - IX ZR 248/95 - NJW 1996, 2859; zur Rechtsfähigkeit der GbR vgl jetzt auch § 705 Abs. 2 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021, BGBl I 3436 mWv 1.1.2024 und hierzu Ruppel/Haschke, ZMGR 2022, 10 ff; allgemein zur rechtsfähigen Personengesellschaft vgl § 14 Abs. 2 BGB) , nicht streitig und wird auch vom Senat regelmäßig unproblematisch angenommen, wenn es zB um die Anstellung Dritter - eines Arztes oder von nichtärztlichem Personal - bei einer BAG geht (vgl etwa BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 24/15 R - BSGE 121, 154 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 19, RdNr 15; vgl auch BSG Urteil vom 16.2.1983 - 12 RK 30/82 - BSGE 55, 3 = SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 3 sowie BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - juris RdNr 25, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; ebenso BAG Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 - AP Nr. 358 zu § 613a BGB = juris RdNr 27 ff; anders noch BAG Urteil vom 6.7.1989 - 6 AZR 771/87 - BAGE 62, 246) .
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10

    Betriebsübergang - Arztpraxis

    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - AP BGB § 613a Nr. 358 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 103) .
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 28) .

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kommt es darauf an, ob der gekündigte Arbeitnehmer dem auf einen Erwerber übergehenden Betriebsteil zugeordnet war (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 41) .

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