Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1341
BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08 (https://dejure.org/2009,1341)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 5 AZR 355/08 (https://dejure.org/2009,1341)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 (https://dejure.org/2009,1341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflichten und Aufgaben eines Konzessionsträgers in einem Handwerksbetrieb; Zurverfügungstellen des Meistertitels als nichtiges Schein bzw. Umgehungsgeschäft

  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § 134; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 817 S. 2; ; HwO § 1; ; HwO § 7; ; HwO § 16 Abs. 2; ; HwO § 16 Abs. 3; ; HwO § 117 Abs. 1 Nr. 1; ; HwO § 118 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten und Aufgaben eines Konzessionsträgers in einem Handwerksbetrieb; Zurverfügungstellen des Meistertitels als nichtiges Schein- bzw. Umgehungsgeschäft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragliche Übernahme der Konzessionsträgerschaft für Handwerksbetrieb (hier: Stuckateurmeister) ? Arbeitsverhältnis als Scheingeschäft ? Nichtiges Umgehungsgeschäft, daher kein Vergütungsanspruch ? Kein Bereicherungsanspruch wegen des verbotenen Zwecks der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meistertitel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fingierter Arbeitsvertrag mit Handwerksmeister

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerksmeister als "Feigenblatt" - Er stellte einem Betrieb seinen Meistertitel zur Verfügung, um die Handwerksordnung zu umgehen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Vertragliche Übernahme der Konzessionsträgerschaft für Handwerksbetrieb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 34
  • NJW 2009, 2554
  • NZA 2009, 663
  • DB 2009, 1189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08
    Dies ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrags nur ausnahmsweise der Fall (Senat 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - BAGE 112, 299; 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 - EzA BGB 2002 § 134 Nr. 2; BAG 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - BAGE 29, 1).

    Ausnahmen bestehen jedoch im Falle eines besonders schweren Mangels, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen (Senat 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - BAGE 112, 299).

  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung -

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08
    Daraus folgt, dass er in der Lage sein muss, bestimmenden Einfluss auf den handwerklichen Betrieb zu nehmen, gegenüber den handwerklich beschäftigten Betriebsangehörigen fachlich weisungsbefugt sein muss und tatsächlich die Leitungsaufgaben wahrnehmen kann und wahrnimmt (BVerwG 22. Juli 1997 - 1 B 136.97 - GewArch 1997, 481; 16. April 1991 - 1 C 50.88 - BVerwGE 88, 122, 124; 22. November 1994 - 1 C 22.93 - Buchholz 451.45 § 6 HwO Nr. 4 S. 13; Karsten in Schwannecke Die Deutsche Handwerksordnung Stand März 2006 § 7 Rn. 37 ff.; Honig/Knörr HwO 4. Aufl. § 7 Rn. 26 ff.).

    In fachlicher Hinsicht gilt dies sogar gegenüber dem Betriebsinhaber selbst (BVerwG 16. April 1991 - 1 C 50.88 - BVerwGE 88, 122).

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08
    Nichtig ist aus diesem Grunde ein deklaratorisches Anerkenntnis nicht nur, soweit es selbst gegen eine Verbotsnorm verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein gesetzwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (BGH 16. März 1988 - VIII ZR 12/87 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 104, 18; OLG Celle 23. Oktober 2003 - 16 U 199/02 - NJW 2003, 3638).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Das ist der Fall, wenn sein Inhalt gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, insbesondere der mit dem Rechtsgeschäft bezweckte Erfolg verbotswidrig ist (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 15, BAGE 130, 34) .
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 130, 34) .
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 17 Sa 46/19

    Zahlungsansprüche und Zeugnisanspruch aus einem Scheinarbeitsvertrag, dem

    Gegen ein Scheingeschäft spricht, dass der ernsthaft gewollte Rechtserfolg nur durch gültige Willenserklärungen zu erreichen ist, mag das Geschäft auch der Täuschung Dritter dienen ( BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 12, juris; Jauernig/Mausel, BGB, 17. Auflage, § 117 BGB Rn. 2, 3 ).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Bei einer solchen Vereinbarung sind Leistungen eingeschlossen, die nach einer einfachen Differenzierungsklausel nur Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten sind (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - BAGE 130, 34) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

    Ein Scheingeschäft nach dieser Bestimmung liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die damit verbundene Rechtswirkung nicht eintreten lassen wollen (st. Rspr., vgl. BGH 25. November 2008 - XI ZR 413/07 - Rn. 31 mwN; BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 12, BAGE 130, 34; ausf. Benecke RdA 2016, 65) .

    Entgegen der Auffassung der Revision unterscheidet sich der Streitfall von anderen Konstellationen, in denen das Bundesarbeitsgericht ein Scheingeschäft verneint hat (vgl. etwa BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 39, BAGE 164, 168; 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 13, BAGE 130, 34; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - betreffend einen Streit über die Zulässigkeit des Rechtswegs; 21. April 2005 - 2 AZR 125/04 - zu II 1 c der Gründe; 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - zu B I 2 der Gründe) .

    Ein Vergütungsanspruch folgt nicht aus den Grundsätzen des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 30, BAGE 130, 34) , weil die Klägerin im Streitzeitraum keine Arbeitsleistung erbracht hat.

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Das ist der Fall, wenn sein Inhalt gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, insbesondere der mit dem Rechtsgeschäft bezweckte Erfolg verbotswidrig ist (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 15, BAGE 130, 34) .
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Die Nichtigkeit des Umgehungsgeschäfts ergibt sich bereits im Wege der Auslegung aus der umgangenen Verbotsnorm (Senat 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, NZA 2009, 663; BGH 15. Januar 1990 - II ZR 164/88 - BGHZ 110, 47, 64; 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05 - NJW 2006, 1066, 1067; Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. § 134 Rn. 28; MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 11 f., 15 - 17).
  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Sie ist trotz Säumnis der Revisionsbeklagten durch streitiges Endurteil zurückzuweisen (vgl. Senat 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 9, AP BGB § 134 Nr. 26 = EzA BGB 2002 § 134 Nr. 4; BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - Rn. 36, AP BGB § 613a Nr. 343).
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    Unwirksam ist deshalb auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von einer Verbotsnorm erfasst werden (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 130, 34; 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28, BAGE 128, 317) .
  • OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 7 U 39/22

    Rechtsbindungswille bezüglich der Übernahme einer persönlichen Haftung für eine

    Ein etwa abgeschlossener Gesellschaftsvertrag wäre aber gemäß § 134 BGB i. V. m. § 1, § 7 HandwO unwirksam, da der Beklagte lediglich seinen Meistertitel "zur Verfügung stellte", im Übrigen aber in der Gesellschaft nicht tätig war (vgl. OLG München, OLGR 1996, 224; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 493; OLG Hamm, NJW 1986, 2440; NJW-RR 2000, 1565; BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 355/08, NZA 2009, 663).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 10 Sa 99/11

    Betriebsübergang - betriebsmittelarmer Betrieb - Arbeitnehmerüberlassung an ein

  • LAG Sachsen, 08.01.2021 - 2 Sa 175/20

    Kein Vergütungsanspruch aus Scheingeschäft; Fingiertes Auftreten als

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2016 - 6 Ca 4912/15

    Annahmeverzug; Annahmeverzugslohn; Vergleich über Weiterbeschäftigungsantrag

  • VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Eintragung in die Handwerksrolle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht