Rechtsprechung
   BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2461
BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08 (https://dejure.org/2009,2461)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 8 AZR 444/08 (https://dejure.org/2009,2461)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 (https://dejure.org/2009,2461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer als Ausprägung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht und Fürsorgepflicht; Arbeitnehmeransprüche gegen Versicherungsträger; Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers; Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Pflicht des Arbeitsgebers zur Wahrung der Interessen seiner Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1 S. 1
    Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer als Ausprägung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht [Arbeitnehmeransprüche gegen Versicherungsträger]; Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers; Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Verletzung der Fürsorgepflicht: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Mitwirkung hinsichtlich der Entstehung oder Wahrung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerfürsorge in der DDR-Chemie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung der Interessen seiner Arbeitnehmer

  • advogarant.de (Kurzinformation)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wahrung von Arbeitnehmerinteressen durch Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung der Interessen seiner Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung der Interessen seiner Arbeitnehmer - Keine Pflichtverletzung der Arbeitgeberin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1098
  • NZA 2010, 337
  • BB 2009, 2197
  • BB 2010, 836
  • DB 2010, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - 22 Sa 1127/07

    Schadensersatzanspruch gegen einen Arbeitgeber wegen Verursachung von

    Auszug aus BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2007 - 22 Sa 1127/07 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 1483/06
    Auszug aus BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08
    Selbst die vorgezogene Altersrente des Klägers begann erst am 1. Mai 2003, also lange nach der Stichtagsregelung, die zum 31. Dezember 1996 ausgelaufen und im Übrigen verfassungskonform ist (BVerfG 9. Oktober 2006 - 1 BvR 1483/06 -).
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Verletzung einer solchen Pflicht zur Interessenwahrung, arbeitsrechtlich gemeinhin als Verletzung der "Fürsorgepflicht" bezeichnet, kann Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen (BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14, AP BGB § 241 Nr. 5) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Dies kann grundsätzlich zu der Verpflichtung des Arbeitgebers führen, bei der Wahrung oder Entstehung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer mitzuwirken, die diese gegenüber Dritten - auch privaten Versicherungsträgern - erwerben können (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Diese Rücksichtnahmepflicht kann auch eine Verpflichtung des Arbeitgebers umfassen, bei der Wahrung oder Entstehung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer mitzuwirken, die diese gegenüber Dritten erwerben können (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Das kann grundsätzlich zu der Verpflichtung des Arbeitgebers führen, bei der Wahrung oder Entstehung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer mitzuwirken, die diese gegenüber Dritten erwerben können (BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10

    Zustimmung der Arbeitgeberin zur Kündigung einer betrieblichen Rentenversicherung

    Die Verletzung einer solchen Pflicht zur Interessenwahrung, arbeitsrechtlich gemeinhin als Verletzung der "Fürsorgepflicht" bezeichnet, könne Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer zur Folge haben (BAG - Az.: 8 AZR 444/08 - NZA 2010, 337 ff.).
  • LAG Köln, 08.07.2016 - 9 Sa 14/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung eines

    Die Pflicht jedes Vertragspartners, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB), kann daher regelmäßig nur dann zu einer Verpflichtung des Arbeitgebers führen, bei der Wahrung oder Entstehung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer mitzuwirken, die diese gegenüber Dritten, etwa einem privaten Versicherungsträger, haben (BAG, Urteil vom 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 -, Rn. 14, juris), wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 -, Rn. 58, juris).
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19

    Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und

    Dies kann grundsätzlich zu der Verpflichtung des Arbeitgebers führen, bei der Wahrung oder Entstehung von Ansprüchen seiner Arbeitnehmer mitzuwirken, die diese gegenüber Dritten erwerben können (BAG vom 26.04.2018 - 4. AZR 586/16, juris, Rz. 10; BAG vom 24.09.2009 - 8 AZR 444/08, juris, Rz. 14).

    Die Verletzung dieser Pflicht kann Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen (BAG vom 24.09.2009 - 8 AZR 444/08, juris, Rz. 14).

  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Die Pflicht zur Interessenwahrung wurde arbeitsrechtlich vor Einführung des § 241 Abs. 2 BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 gemeinhin als "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers ( vgl. BAG, 24. September 2009, 8 AZR 444/08, NZA 2010, 337, Rn. 14; 14. Dezember 2010, 9 AZR 631/09, NZA 2011, 569, Rn. 27 ) bzw. "Treuepflicht" des Arbeitnehmers ( vgl. BAG, 24. März 2010, 10 AZR 66/09, NZA 2010, 693, Rn. 15 ) bezeichnet.
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22; 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17

    Rechtsschutzsekretär als Syndikusrechtsanwalt - fachlich unabhängige anwaltliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 5 Sa 65/21

    Arbeitgeberhaftung wegen nicht geltend gemachter staatlicher Zuwendung -

  • SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15

    Bewertung in der ehemaligen DDR zurückgelegter bergmännischer Tätigkeiten nach

  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2013 - 14 Sa 22/13

    Steuerliche Nachteile - Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer

  • VG Oldenburg, 31.01.2022 - 7 B 3908/21

    Anerkennung als sachkundige Person

  • ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 15 Ca 260/16
  • ArbG München, 22.12.2020 - 24 Ga 13/20

    Leistungsverfügung eines Profi-Sportlers auf Mitwirkung seines Arbeitgebers bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht