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   BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08   

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https://dejure.org/2009,4274
BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08 (https://dejure.org/2009,4274)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 9 AZR 910/08 (https://dejure.org/2009,4274)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 (https://dejure.org/2009,4274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Arbeitszeit - Verringerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; Fehlende Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes infolge unternehmerischer Aufgabenstellung; Darlegungspflicht des Arbeitgebers bezüglich des Organisationskonzepts nach Arbeitsplatzteilung infolge Elternzeit

  • Betriebs-Berater

    Teilzeit - fehlende Teilbarkeit des Arbeitsplatzes

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Teilzeitarbeitsanspruch nach der Elternzeit? Entgegenstehende betrieblicher Gründe

  • Betriebs-Berater

    Teilbarkeit des Arbeitsplates eines Art Directors wegen Arbeitszeitverringerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; Fehlende Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes infolge unternehmerischer Aufgabenstellung; Darlegungspflicht des Arbeitgebers bezüglich des Organisationskonzepts nach Arbeitsplatzteilung infolge Elternzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit: Entgegenstehende betriebliche Gründe aufgrund Organisationskonzepts des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeistrecht: Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit und fehlende Teilbarkeit des Vollzeitarbeitsplatzes

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Teilzeitantrag: Teilbarkeit des Arbeitsplatzes?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 799 (Ls.)
  • NZA 2010, 339
  • BB 2010, 435
  • BB 2010, 644
  • DB 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Der Arbeitgeber kann deshalb die Ablehnung allerdings nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung begründen (für die st. Rspr. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 29, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18; 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 8 Nr. 16 = EzA TzBfG § 8 Nr. 14).

    Dabei ist die Frage zu klären, ob das betriebliche Organisationskonzept oder die zugrunde liegende unternehmerische Aufgabenstellung durch die vom Arbeitnehmer gewünschte Abweichung wesentlich beeinträchtigt werden (st. Rspr., vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 29, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18; 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - Rn. 19, AP TzBfG § 8 Nr. 16 = EzA TzBfG § 8 Nr. 14).

    Das Revisionsgericht kann überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr., vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 28, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18; 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - zu A II 1 a der Gründe, BAGE 109, 81).

    Da die Teilbarkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes entgegenstehende betriebliche Gründe ausschließen kann (Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 33, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18), hätte die Beklagte vortragen müssen, inwieweit ihr unternehmerisches Konzept während der Elternzeit tatsächlich beeinträchtigt worden ist oder welche konkrete Störungen bei dauerhafter Fortführung der in der Elternzeit geübten Verteilungspraxis zu erwarten sind.

    Allein die Absicht, nicht teilen zu wollen, stellt kein unternehmerisches Konzept dar (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 29, aaO).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Zugleich gewährleistet diese Bestimmung jedem, der in diesem Bereich tätig ist, ein individuelles Freiheitsrecht (BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - zu C III der Gründe, BVerfGE 30, 173).

    Die Beklagte als Verlegerin kann sich deshalb auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen (vgl. auch BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - zu C II 3 der Gründe, aaO).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Der Arbeitgeber kann deshalb die Ablehnung allerdings nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung begründen (für die st. Rspr. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 29, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18; 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 8 Nr. 16 = EzA TzBfG § 8 Nr. 14).

    Dabei ist die Frage zu klären, ob das betriebliche Organisationskonzept oder die zugrunde liegende unternehmerische Aufgabenstellung durch die vom Arbeitnehmer gewünschte Abweichung wesentlich beeinträchtigt werden (st. Rspr., vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 29, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18; 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - Rn. 19, AP TzBfG § 8 Nr. 16 = EzA TzBfG § 8 Nr. 14).

  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Das Revisionsgericht kann überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr., vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 28, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18; 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - zu A II 1 a der Gründe, BAGE 109, 81).

    Das Konzept beschränkt sich nicht in der unternehmerischen Vorstellung vom richtigen Arbeitszeitumfang (vgl. hierzu Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 109, 81).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Fehlen diese, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 110, 232).

    Die Aufzählung in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ist nicht abschließend, sondern beispielhaft (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - zu A II 4 c der Gründe, BAGE 110, 232).

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    b) Da Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG die künstlerischen Vorstellungen schützt und damit auch subjektive Gesichtspunkte maßgebend sein können, sind an die Darlegung der Beeinträchtigung der Kunstfreiheit keine überzogenen Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 46, 163).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 4 Sa 176/08

    Ablehnung des Teilzeitantrages einer Art Directorin bei Unteilbarkeit des

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Oktober 2008 - 4 Sa 176/08 - aufgehoben.
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt (vgl. nur Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 20, AP TzBfG § 8 Nr. 27 = EzA TzBfG § 8 Nr. 23).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - zu IV 4 a der Gründe, BAGE 115, 136).
  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) .

    Fehlen diese wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 20 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) .

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) , der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 36 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18) .

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 22) .
  • LAG Hessen, 31.01.2011 - 17 Sa 641/10

    Teilzeitverlangen - entgegenstehende betriebliche Gründe bei

    Dabei ist die Frage zu klären, ob das betriebliche Organisationskonzept oder die zugrunde liegende unternehmerische Aufgabenstellung durch die vom Arbeitnehmer gewünschte Abweichung wesentlich beeinträchtigt wird, wobei maßgebend der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber ist (BAG 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - AP TzBfG § 8 Nr. 16; BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 23; BAG 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 25; BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 8; BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 29) .

    Die Aufzählung in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ist nicht abschließend, sondern beispielhaft (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - aaO) .

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