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   BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08   

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BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 (https://dejure.org/2010,2205)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 (https://dejure.org/2010,2205)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 (https://dejure.org/2010,2205)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 3 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 10 S 3 Nr 6 Alt 2 AGG, § 237 Abs 3 SGB 6 vom 19.12.2002
    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersdiskriminierung in einem Sozialplan; Anwendungsbereich des § 10 Satz 3 Nr. 6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien; Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • bag-urteil.com

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • Betriebs-Berater

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • Betriebs-Berater

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung in einem Sozialplan; Anwendungsbereich des § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG; Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien; Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung von Sozialplanleistungen für ältere Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung bei altersbedingter Kürzung von Sozialplanabfindungen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung nach dem AGG - Verminderung der Abfindung ab dem 60. Lebensjahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 774
  • BB 2010, 1660
  • BB 2010, 2510
  • DB 2010, 1353
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit begrenzt werden ( vgl. dazu die ausführliche Begründung in BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 33 bis 40 sowie Rn. 48 f., AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die zur Beurteilung der Zulässigkeit von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG heranzuziehenden Grundsätze zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] NZA 2009, 305) geklärt, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 Abs. 3 EGV (nunmehr: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht geboten ist (26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
    Die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens ist entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB veranlasst (19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] NZA 2010, 85 ) .

    In dieser Entscheidung hat der Gerichtshof lediglich seine vom Senat bereits berücksichtigten Grundsätze zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters auf die Regelung in § 622 Abs. 2 BGB fallbezogen angewandt (19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 33 bis 43, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2008 - 10 Sa 573/08

    Sozialplanabfindung; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. August 2008 - 10 Sa 573/08 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die zur Beurteilung der Zulässigkeit von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG heranzuziehenden Grundsätze zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] NZA 2009, 305) geklärt, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 Abs. 3 EGV (nunmehr: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht geboten ist (26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die zur Beurteilung der Zulässigkeit von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG heranzuziehenden Grundsätze zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] NZA 2009, 305) geklärt, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 Abs. 3 EGV (nunmehr: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht geboten ist (26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die zur Beurteilung der Zulässigkeit von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG heranzuziehenden Grundsätze zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] NZA 2009, 305) geklärt, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 Abs. 3 EGV (nunmehr: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht geboten ist (26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Ihr kommt vielmehr eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu (vgl. nur BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 35) .
  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 17) .

    Die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sind dann wirtschaftlich so gestellt, als wäre das Arbeitsverhältnis bis zu dem Zeitpunkt fortgesetzt worden, in dem sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I nahtlos eine Altersrente beziehen können (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 19) .

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus ihrer Sicht verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer zu ermöglichen (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 29) .

    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 613/11

    Sozialplanabfindung für rentennahe Jahrgänge; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei

    Diese sind darauf zu überprüfen, ob sie mit höherrangigem Recht wie insbesondere dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind (BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972, Rn. 13).

    Sind diese erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG v. 23.03.2010 a.a.O., Rn. 14).

    § 10 Satz 1 und 2 AGG gestatten die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, wenn diese objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (BAG v. 23.03.2010 a.a.O., Rn. 15).

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien einen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum eröffnet, der es ihnen unter den in der Vorschrift bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das Lebensalter als Bemessungskriterium für die Sozialplanabfindung heranzuziehen (BAG v. 23.03.2010 a.a.O., Rn. 16).

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf im Rahmen des § 10 S.3 Nr. 6 AGG auf den frühestmöglichen Bezug einer Altersrente abgestellt werden, selbst wenn der vorzeitige Rentenbezug für den Arbeitnehmer zu einer Kürzung der Altersrente führt (vgl. BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972; ebenso zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AGG: BAG v. 30.09.2008 - 1 AZR 684//07 - AP Nr. 197 zu § 112 BetrVG 1972; so auch schon BAG v. 26.07.1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972).

    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 10 S.3 Nr. 6 AGG vorliegen, so bedarf es immer der Prüfung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, ob die konkrete Regelung geeignet sowie angemessen und erforderlich im Sinne des § 10 Satz 2 AGG ist (BAG v. 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - DB 2011, 1641 ff., Rn. 19, 28; BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972, Rn. 28).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG haben Sozialpläne eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion (BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972, Rn. 29; BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 212/08 - n.v., zitiert nach juris, Rn. 13).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG v. 23.03.2010 a.a.O; BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - AP Nr. 200 zu § 112 BetrVG 1972).

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus Sicht der Betriebsparteien verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu ermöglichen (BAG v. 23.03.2010 a.a.O.).

    Insoweit bedarf es keines Vorabentscheidungsersuchens (vgl. BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung; Diskriminierungsverbot; Differenzierung in

    So sei der mit der Kürzungsregelung verfolgte Zweck, nämlich die Begünstigung rentenferner Jahrgänge zu erreichen, ein legitimes Ziel, was sich bereits in der Wertung des Gesetzgebers in § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG ausdrücke, wie es auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - näher begründet habe.

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - klargestellt, dass bei der Bemessung einer Sozialplanabfindung das Vorliegen einer Rentennähe berücksichtigt werden dürfe und Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans sogar ganz ausgeschlossen werden könnten, wenn sie nach Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt seien.

    Sind diese erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien einen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum eröffnet, der es ihnen unter den in der Vorschrift bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das Lebensalter als Bemessungskriterium für die Sozialplanabfindung heranzuziehen (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 16 a. a. O.).

    Die Interessen der benachteiligten Altersgruppen dürfen dabei nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigt werden (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 19 a. a. O.).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 23 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 25 a. a. O.).

    Dazu können sie die übermäßige Vergünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus Sicht der Betriebsparteien verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu ermöglichen (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.).

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Dies hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) ausführlich begründet.
  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 17) .

    Die Vorschrift ist gleichermaßen anwendbar, wenn die betroffenen Arbeitnehmer zwar nicht unmittelbar nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind, die im Sozialplan enthaltene Entschädigungsregelung aber ausreichend bemessen ist, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, die sie in der Zeit nach der Erfüllung ihres Arbeitslosengeldanspruchs bis zum frühestmöglichen Bezug einer Altersrente erleiden (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 19) .

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus ihrer Sicht verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu Gunsten der jüngeren Arbeitnehmer zu ermöglichen (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 29) .

    a) Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. März 2010 (- 1 AZR 832/08 - Rn. 18) und vom 26. Mai 2009 (- 1 AZR 198/08 - Rn. 41, BAGE 131, 61) eingehend begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig, jedenfalls aber durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Slg. 2009, I-1569; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981) als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist.

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

    Differenziert eine Regelung nach einem der in § 1 AGG genannten Merkmale, so ist dann, wenn diese Differenzierung nach den im AGG genannten Voraussetzungen zulässig ist, zugleich der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gewahrt (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 35).

    Eine auf diese Bestimmung gestützte Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung muss daher geeignet sein, das mit der Bestimmung verfolgte Ziel tatsächlich zu fördern und darf die Interessen der benachteiligten (Alters-)Gruppe nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigen (vgl. zu § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 35).

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

    Die nach § 10 Satz 2 AGG vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt, dass die eingesetzten Differenzierungsmittel das angestrebte Ziel tatsächlich fördern und die Interessen der benachteiligten (Alters-)Gruppe nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigen (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 98/09 - Rn. 62, EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 5; 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 35) .
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 764/09

    Sozialplan - Altersgruppen

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 857/11

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 401/11

    Reduzierung der Sozialplanabfindung bei Altersrente;

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine

  • ArbG München, 17.02.2011 - 22 Ca 8260/10

    Vorabentscheidung

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10

    Ausnehmen von der Sozialplanabfindung bei Altersrente;

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 25/12

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 693/11

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 10 Sa 547/10

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - geringere Abfindung für

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 880/11

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 10 Sa 866/11

    Abfindung; Sozialplan; rentennahe Jahrgänge; Altersdiskriminierung

  • LAG Köln, 24.06.2011 - 4 Sa 246/11
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 11.03.2020 - 3 Ca 1111/19

    Arbeitnehmer, Abfindung, Sozialplan, Betriebsvereinbarung, Leistungen,

  • LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 10/17

    Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - RTV Stückgut-Kaibetriebe

  • LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22

    Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente

  • LAG Nürnberg, 11.11.2022 - 8 Sa 164/22

    Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 26 Sa 1632/10

    Wirksamkeit einer Höchstbetragsregelung für Sozialplanabfindungen nach AGG -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter -

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 280/20

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Niedersachsen, 29.09.2011 - 7 Sa 323/11

    Sozialplanabfindung; Altersdiskriminierung; Verteilungsgerechtigkeit;

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 692/19

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 3 Sa 271/13

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung rentennaher Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18

    Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige

  • LAG Köln, 11.05.2012 - 5 Sa 1009/10

    Kriterien für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern; Vorliegen einer

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

  • ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20

    Benachteiligung wegen der Behinderung, Altersteilzeit, Abfindungsanspruch

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 11.03.2020 - 3 Ca 879/19

    Arbeitnehmer, Sozialplan, Betriebsvereinbarung, Abfindung, Betriebsrat,

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