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   BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09   

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https://dejure.org/2010,3734
BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 (https://dejure.org/2010,3734)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 (https://dejure.org/2010,3734)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 (https://dejure.org/2010,3734)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • openjur.de

    Rückzahlung überzahlter Vergütung; Kenntnis der Nichtschuld; treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist; Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • Bundesarbeitsgericht

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 Alt 1 BGB, § 166 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 818 Abs 1 BGB
    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 Alt 1 BGB, § 166 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 818 Abs 1 BGB
    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliche Berufung des Arbeitnehmers auf tarifliche Ausschlussfrist bei Rückzahlung überzahlter Vergütung bei Kenntnis von der irrtümlichen Auszahlung; Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers; Kenntnis des Arbeitgebers von der Nichtschuld

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überzahlung Arbeitsvergütung - Rückzahlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsentgeltüberzahlung - Kenntnis der Nichtleistungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Ausschlussfrist bei überzahlter Vergütung

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung des Arbeitnehmers auf tarifliche Ausschlussfrist bei Rückzahlung überzahlter Vergütung bei Kenntnis von der irrtümlichen Auszahlung; Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers; Kenntnis des Arbeitgebers von der Nichtschuld

  • datenbank.nwb.de

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung überzahlter Vergütung: Keine Zurechnung des Wissens Dritter als Kenntnis der Nichtschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung überzahlter Vergütung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers bei zuviel gezahlter Vergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Ausschlussfrist bei überzahlter Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 54
  • MDR 2011, 611
  • NZA 2011, 219
  • BB 2011, 436
  • DB 2011, 1585
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .

    Der Arbeitgeber muss dann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falls sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (vgl. zuletzt BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - mwN, aaO) .

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Erlangt hat die Beklagte neben dem an sie ausgezahlten Entgelt auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch auf die Vergütung bestand (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 174; 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13) .

    Sollte der Beklagten - was sie bislang nicht substantiiert dargelegt hat - nach der sachgerechten Wahrnehmung ihrer Steuerbelange eine endgültige steuerliche Mehrbelastung entstehen, kann diese jedenfalls wegen ihrer verschärften Haftung nach § 818 Abs. 4 in Verb. mit § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. dazu allgemein BAG 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - zu B V der Gründe, AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in Fällen wie dem vorliegenden beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthält, die ihn seinen Irrtum entdecken lassen und ihm bezüglich erfolgter Überzahlungen die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Sollte der Beklagten - was sie bislang nicht substantiiert dargelegt hat - nach der sachgerechten Wahrnehmung ihrer Steuerbelange eine endgültige steuerliche Mehrbelastung entstehen, kann diese jedenfalls wegen ihrer verschärften Haftung nach § 818 Abs. 4 in Verb. mit § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. dazu allgemein BAG 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - zu B V der Gründe, AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - zu I 3 a der Gründe, ZTR 2006, 319; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1) .
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Eine Korrektur kann nur über die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgen, bei der dem Arbeitnehmer nicht die ohne rechtlichen Grund entrichtete Lohnsteuer nach § 37 Abs. 2 AO erstattet, sondern die abgeführte Lohnsteuer angerechnet wird (BFH 17. Juni 2009 - VI R 46/07 - Rn. 24, BFHE 226, 53) .
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - zu I 3 a der Gründe, ZTR 2006, 319; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1) .
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tritt die Fälligkeit bei Schadensersatzansprüchen ein, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist und geltend gemacht werden kann (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54 mwN, BAGE 122, 304) .
  • LAG Nürnberg, 04.06.2009 - 7 Sa 266/08

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - ungerechtfertigte Bereicherung - tarifliche

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. Juni 2009 - 7 Sa 266/08 - aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers zurückgewiesen wurde.
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .
  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90

    Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 136, 54) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Ab dem Erhalt des Geltendmachungsschreibens vom 26. Juni 2013, das per Fax übermittelt wurde und aus dem deutlich wurde, dass der Beklagte seine Schuld als durch Aufrechnung getilgt ansah und nicht freiwillig das Darlehen als solches zurückzahlen werde, läuft keine neue Ausschlussfrist, sondern nur eine kurze, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmende Frist zur Geltendmachung (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 20, BAGE 136, 54; 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Das Landesarbeitsgericht hat von seinem Rechtsstandpunkt ausgehend konsequent offengelassen, ob eine Rückforderung nach § 814 Alt. 1 BGB ausgeschlossen wäre (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 ff., BAGE 136, 54) und zu einer möglichen Kenntnis der Beklagten von einer ggf. fehlenden Rechtsplicht zur Nachzahlung - insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Begünstigung des Klägers - bisher keine Feststellungen getroffen.
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

    Dass die Klägerin diese Leistung freiwillig in Kenntnis der Nichtschuld (zu den Voraussetzungen BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 ff., BAGE 136, 54) erbracht hätte, hat der als Leistungsempfänger dafür darlegungs- und beweispflichtige (vgl. BGH 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02 - zu 3 der Gründe; Palandt/Sprau 76. Aufl. § 814 Rn. 11) Beklagte nicht behauptet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Dies ist der Fall, wenn eine Arbeitsvertragspartei die andere durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihr Umstände mitzuteilen, die sie zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - juris Rn. 19).

    In einem solchen Fall muss dann die Vertragspartei innerhalb einer kurzen Frist ihre Ansprüche in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - juris Rn. 20).

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Dabei kommt es auf die positive Kenntnis des Leistenden an (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, BAGE 136, 54; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - aaO; Brandenburgisches OLG 11. März 2013 - 12 U 165/12 - OLG Köln 3. April 2009 - 20 U 168/08 - Rn. 5 [juris]: Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat) .

    Die Kenntnis der Beschäftigungsbehörde reicht für eine Kenntnis iSv. § 814 Alt. 1 BGB nicht aus, wenn nicht sie, sondern die Bezügestelle die Vergütung leistet (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 f., aaO) .

    Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld iSv. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14, BAGE 136, 54) .

    Eine Korrektur kann nur über die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgen, bei der dem Arbeitnehmer nicht die ohne rechtlichen Grund entrichtete Lohnsteuer erstattet, sondern die abgeführte Lohnsteuer angerechnet wird (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN, BAGE 136, 54) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Dies käme nur in Betracht, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19 f., AP BGB § 814 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 199; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 30, BAGE 131, 215; 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Zwar steht der Ausschlussfrist in der Regel der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Überzahlung nicht anzeigt, obwohl er erkennt, dass dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist (vgl. nur BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19, BAGE 136, 54) .

    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs beruht in den Überzahlungsfällen darauf, dass der Arbeitnehmer die Überzahlung und damit den Irrtum des Arbeitgebers erkennt, diesem aber gleichwohl die Informationen vorenthält, die dieser zur Entdeckung des Irrtums benötigt und die ihm die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22

    Bereicherungsanspruch nach Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nach Renteneintritt

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN.).

    Die Vorschrift stellt auf die Kenntnis des Leistenden ab (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, juris).

    § 814 BGB ist eine Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, der widersprüchliches Verhalten verbietet (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 16 mwN., juris).

    Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld iSv. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 16, juris).

    Daneben hat er auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld erlangt, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch für die Vergütung bestand (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine Saldierung mit einem eventuellen Steuerschaden des Beklagten findet nicht statt (vgl. BAG 31.05.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine etwaige zukünftige steuerliche Mehrbelastung kann zudem jedenfalls wegen der verschärften Haftung des Beklagten nach § 818 Abs. 4 iVm. § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • ArbG Stuttgart, 09.05.2018 - 15 Ca 7639/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung - organisatorische Mängel

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 6/18

    Rückerstattung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bei Entgeltüberzahlungen

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung - Wegfall der Bereicherung -

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2016 - 10 Sa 1033/15

    Verfallfrist; Ausschlussfrist; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • LAG Köln, 09.02.2023 - 6 Sa 497/22

    Teilzeit; Vollzeitvergütung; Irrtum; Rückforderung; Kenntnis der Bereicherung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • LAG Hamm, 23.01.2020 - 17 Sa 1030/19

    Rückzahlungsanspruch des klagenden Landes wegen Überzahlung von

  • LAG Hamm, 16.11.2018 - 16 Sa 713/18

    Wirksamkeit einer Verfallfrist von drei Monaten nach Fälligkeit

  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 7 Sa 28/11

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

  • LAG München, 14.11.2017 - 9 Sa 406/17

    Verfallfrist, Mindestlohngesetz, Prämie, Transparenzgebot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 10 Sa 124/11

    Auslegung eines Aufhebungsvertrags - Kompensation der finanziellen Nachteile im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19

    Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11

    Rückforderung geleitsteter Überzahlungen - Ausschlussfrist nach § 37 Abs 1 TV-L -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 8 Sa 56/16

    Tariflicher Entschädigungsanspruch - vorübergehende Übertragung der Tätigkeit

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 744/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13

    Kündigung eines Hauptpersonalratsmitglieds - Rechtsmissbräuchliches Berufen auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 321/20

    Rückzahlungsverpflichtung - überzahlte Vergütung - Unkenntnis der Nichtschuld -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.08.2014 - 6 Sa 215/13

    Entgelt

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2015 - 10 Ca 5843/14

    Ausgleichszahlung für die Nichtzurverfügungstellung eines Dienstwagens auch zur

  • ArbG Köln, 10.02.2015 - 14 Ca 10386/13

    Rückzahlung des Ruhegehalts eines Beamten im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

  • ArbG Köln, 05.05.2022 - 11 Ca 4120/21
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