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   BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08   

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https://dejure.org/2010,2337
BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 (https://dejure.org/2010,2337)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 (https://dejure.org/2010,2337)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 (https://dejure.org/2010,2337)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • openjur.de

    Änderungskündigung; Änderung des Arbeitsorts; Anhörung des Betriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 KSchG, § 1 Abs 4 KSchG, § 102 BetrVG, § 1 Abs 3 KSchG
    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 KSchG, § 1 Abs 4 KSchG, § 102 BetrVG, § 1 Abs 3 KSchG
    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat bei Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung der mit Änderung des Arbeitsorts verbundenen Änderungskündigung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung bei Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsanhörung bei Änderungskündigung

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; KSchG § 2; BetrVG § 102
    Umfang der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat bei Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung der mit Änderung des Arbeitsorts verbundenen Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betriebsrats bei Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 460
  • BB 2011, 2687
  • BB 2011, 499
  • DB 2011, 597
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. Senat 18. Januar 2007 -   2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64 - insoweit zu § 2 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vom 19. Dezember 1998; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnten dabei auch andere als die in § 1 Abs. 3 KSchG nF genannten Kriterien Beachtung finden (vgl. bspw. 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - aaO).

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    Dies gilt nicht nur für die Prüfung anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb oder Unternehmen, sondern auch im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - aaO; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zu II 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77).

    bb) Sind von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; vgl. auch Senat 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 41 mwN, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141) .

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. Senat 18. Januar 2007 -   2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64 - insoweit zu § 2 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vom 19. Dezember 1998; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Zwar sind diese für die besondere Situation einer Änderungskündigung oft nicht aussagekräftig genug (bspw. Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer Kündigung nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten, etwa durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Rechtsgedanke des § 162 BGB; vgl. Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu III 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d ee der Gründe, BAGE 95, 350).

    Dies gilt nicht nur für die Prüfung anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb oder Unternehmen, sondern auch im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - aaO; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zu II 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77).

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer Kündigung nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten, etwa durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Rechtsgedanke des § 162 BGB; vgl. Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu III 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d ee der Gründe, BAGE 95, 350).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    a) Dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG sind gegeben, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188).

    Eine Änderung des Beschäftigungsbedarfs kann sich insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen als Folge einer Organisationsentscheidung ergeben (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 16, BAGE 115, 149).

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist vor allem zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (st. Rspr. des Senats, zuletzt 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN, aaO) .

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    a) Dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG sind gegeben, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188).

    Solche Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsschutzprozess nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle darauf hin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 17, aaO; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 3 der Gründe, aaO).

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    Nicht ausreichend sind pauschale, schlag- oder stichwortartige Angaben (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199).

    Lediglich wenn und soweit sie dies zum Gegenstand ihres Kündigungsentschlusses gemacht hätte, könnte sich etwas anderes ergeben (vgl. Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
    a) Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 167).

    Ergibt sich aus seiner Auskunft, dass er nicht alle nach dem Gesetz maßgeblichen Sozialdaten oder ungeeignete Kriterien berücksichtigt hat oder dass die von ihm beachteten Kriterien im Kündigungsschutzprozess bei objektiver Würdigung noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen (Senat 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - zu II 2 b der Gründe, RzK III 1 b Nr. 12) , kann die Unterrichtung gleichwohl ausreichend sein, wenn für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber eine Sozialauswahl für überflüssig gehalten hat, etwa weil nach dessen Ansicht kein mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer vergleichbarer Mitarbeiter (mehr) vorhanden sein soll oder weil er allen Arbeitnehmern kündigen will (vgl. Senat 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 110, 331; Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 167; KR-Etzel 9. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62j mwN).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - 20 Sa 1594/07
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Dem kommt er dann nicht nach, wenn er schon aus seiner eigenen Sicht dem Betriebsrat einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 18; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - zu B I 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    bb) Im Kündigungszeitpunkt war danach die Prognose gerechtfertigt, im Umfang entsprechender personeller Überkapazitäten werde das Beschäftigungsbedürfnis für Mitarbeiter im Produktionsbereich am Standort W mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist entfallen (zur Produktionsverlagerung ins Ausland: vgl. BAG 18. September 1997 -  2 AZR 657/96 - Rn. 12 ff.; zur Schließung von Dienststellen/Standorten bei gleichzeitiger Konzentration von Aufgaben an einem anderen Standort: siehe BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 17; 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 31) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Es müssen dem Betriebsrat also nicht alle objektiv kündigungsrechtlich erheblichen Tatsachen, sondern nur die Umstände mitgeteilt werden, die den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers tatsächlich bestimmt haben (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147 = EzA KSchG § 2 Nr. 79; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - Rn. 33, aaO) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Dem kommt er dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 18) .
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Es kommt allenfalls eine Ergänzung im Rahmen der Gewichtung der Grunddaten aus § 1 Abs. 3 KSchG in Betracht, soweit die ergänzenden Faktoren einen unmittelbaren Bezug zu diesen Daten haben (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46 mwN) .
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Von den dort normierten Anforderungen an die Vergleichbarkeit dürfen sie nicht abweichen (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 43) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 21, JURIS; BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 m. w. N, Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    aa) Liegen aufgrund einer Organisationsentscheidung des Arbeitgebers an sich Gründe für eine Änderungskündigung vor und stehen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer freie Arbeitsplätze an anderen Orten zur Verfügung, die vom bisherigen Arbeitsort räumlich unterschiedlich weit entfernt liegen, hat der Arbeitgeber, wenn die Zahl der am näher gelegenen Arbeitsort zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze geringer als die Zahl der insgesamt zu versetzenden Arbeitnehmer ist, im Rahmen einer sozialen Auswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welchem Arbeitnehmer er die Weiterbeschäftigung an dem näher gelegenen Ort anbietet (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS).

    Hierbei dürfen seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1 Abs. 3 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I, 3002) allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Schwerbehinderung Beachtung finden (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426, 427; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS).

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Grundsatz, wonach Kündigung und Änderungsangebot im Fall der Änderungskündigung eine innere Einheit bilden, unvereinbar (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

    Darüber hinaus galt aus den unter B. II. 1. b) bb) dargestellten Gründen, dass die Beklagte nicht Stellen sehenden Auges anders vergeben durfte, die absehbar notwendig waren, um am aufgelösten Standort W. (R.) freigesetztes Personal "unterzubringen" (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121), worauf bereits das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 21, JURIS; BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 m. w. N, Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    aa) Liegen aufgrund einer Organisationsentscheidung des Arbeitgebers an sich Gründe für eine Änderungskündigung vor und stehen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer freie Arbeitsplätze an anderen Orten zur Verfügung, die vom bisherigen Arbeitsort räumlich unterschiedlich weit entfernt liegen, hat der Arbeitgeber, wenn die Zahl der am näher gelegenen Arbeitsort zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze geringer als die Zahl der insgesamt zu versetzenden Arbeitnehmer ist, im Rahmen einer sozialen Auswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welchem Arbeitnehmer er die Weiterbeschäftigung an dem näher gelegenen Ort anbietet (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS).

    Hierbei dürfen allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Schwerbehinderung Beachtung finden (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426, 427; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS).

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Grundsatz, wonach Kündigung und Änderungsangebot im Fall der Änderungskündigung eine innere Einheit bilden, unvereinbar (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

    Die Beklagte durfte aus den unter B. II. 1. b) bb) dargestellten Gründen keine Stellen sehenden Auges anderweitig vergeben, die absehbar notwendig waren, um am aufgelösten Standort W. (R.) freigesetztes Personal "unterzubringen" (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 21, JURIS; BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 m. w. N, Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    aa) Liegen aufgrund einer Organisationsentscheidung des Arbeitgebers an sich Gründe für eine Änderungskündigung vor und stehen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer freie Arbeitsplätze an anderen Orten zur Verfügung, die vom bisherigen Arbeitsort räumlich unterschiedlich weit entfernt liegen, hat der Arbeitgeber, wenn die Zahl der am näher gelegenen Arbeitsort zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze geringer als die Zahl der insgesamt zu versetzenden Arbeitnehmer ist, im Rahmen einer sozialen Auswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welchem Arbeitnehmer er die Weiterbeschäftigung an dem näher gelegenen Ort anbietet (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS).

    Hierbei dürfen allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Schwerbehinderung Beachtung finden (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426, 427; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS).

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Grundsatz, wonach Kündigung und Änderungsangebot im Fall der Änderungskündigung eine innere Einheit bilden, unvereinbar (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41, JURIS; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

    Insoweit galt aus den unter B. II. 1. b) bb) dargestellten Gründen, dass die Beklagte nicht Stellen sehenden Auges anders vergeben durfte, die absehbar notwendig waren, um am aufgelösten Standort W. (R.) freigesetztes Personal "unterzubringen" (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 39, JURIS; BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121), worauf bereits das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat.

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    (2) Fallen für mehrere Arbeitnehmer einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg und konkurrieren diese um eine geringere Zahl freier Arbeitsplätze in einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers, so ist grundsätzlich durch eine Sozialauswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, gegenüber welchem Arbeitnehmer den Arbeitgeber die Weiterbeschäftigungsobliegenheit aus § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG trifft (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b cc (1) der Gründe; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 546).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

  • LAG Hessen, 28.01.2013 - 16 Sa 593/12

    Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21

    Kündigung trotz Elternzeit

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 Sa 2234/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei Zusammenlegung der Exportverwaltung an

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

  • LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15

    Betriebsratsanhörung, Informationspflicht, Betriebsbedingte Kündigung,

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 622/10

    Unter bestimmten Umständen ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks

  • ArbG Stuttgart, 30.03.2011 - 28 Ca 7258/10

    Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls des

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 5 Sa 1257/18

    Soziale Rechtfertigung der Kündigung von Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • ArbG Mannheim, 15.06.2022 - 2 Ca 25/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • ArbG Köln, 24.05.2013 - 1 Ca 9278/12

    Gewichtung der Dauer der Betriebszugehörigkeit gegenüber von

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • ArbG Hamburg, 24.10.2012 - 3 Ca 325/12

    Beendigungskündigung, Änderungskündigung und Arbeitszeitreduzierung

  • LAG Hamm, 18.05.2016 - 3 Sa 1798/15
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1285/11

    Versetzung; Flugbegleiter; Stationierungsort

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11
  • LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15

    Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 570/10

    Änderungskündigung zwecks Abänderung des Beschäftigungsorts aus Kostengründen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 459/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung von Betriebsstätten -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 486/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 389/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 430/14

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 11 Sa 662/11

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Bewachungsgewerbe - Entzug der

  • ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18

    Wirksamkeit ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Reduzierung

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12

    Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12

    Sozialauswahl - Austauschbarkeit - sechs Monate Einarbeitungszeit

  • ArbG Dortmund, 10.03.2021 - 10 Ca 3370/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2012 - 5 Sa 273/12

    Änderungskündigung - Änderungsangebot - Verstoß gegen das Eindeutigkeitsgebot

  • ArbG Düsseldorf, 18.11.2011 - 4 Ca 2169/11

    Zur Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Einsatzort

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2013 - 10 Sa 160/13

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.04.2015 - 6 Sa 364/14

    Änderungskündigung, Wirksamkeit, Arbeitszeitreduzierung

  • ArbG Trier, 23.01.2013 - 4 Ca 1255/12

    Treuwidrige Kündigung - vorangegangene unwirksame Änderungskündigung - kein neuer

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21

    Änderungskündigung - Gleichbehandlungsinteresse - Weisungsrecht

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 2590/20
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2011 - 2 Sa 29/11

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 7 Sa 2161/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Doppelverdienst - Elternunterhalt

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.06.2013 - 6 Sa 15/12

    Änderungskündigung

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