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   BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09   

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https://dejure.org/2011,4167
BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 (https://dejure.org/2011,4167)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 (https://dejure.org/2011,4167)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 1 AZR 743/09 (https://dejure.org/2011,4167)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung; gestaffelter Alterszuschlag; keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • Bundesarbeitsgericht

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 112 BetrVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 10 AGG
    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 112 BetrVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 10 AGG
    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der in einem Sozialplan zusätzlich zur Grundabfindung vorgesehenen Alterszuschläge nach Erreichen des 45. und des 50. Lebensjahres mit dem Diskriminierungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Zulässiger Alterszuschlag im Sozialplan

  • Betriebs-Berater

    Keine unzulässige Benachteiligung bei gestaffelten Alterszuschlägen

  • Betriebs-Berater

    Sozialplan - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer durch gestaffelten Alterszuschlag

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    [Keine] Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch Alterszuschlag in einem Sozialplan

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine unzulässige Benachteiligung Jüngerer durch Alterszuschlag im Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sozialplan: gestaffelter Alterszuschlag zur Abfindung zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanregelung mit gestaffeltem Alterszuschlag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gestaffelter Alterszuschlag zur Abfindung zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässiger Alterszuschlag im Sozialplan

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen das AGG - Gestaffelter Alterszuschlag

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 12.04.2011, Az.: 1 AZR 743/09 (Sozialplan - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer durch gestaffelten Alterzuschlag)" von RA Dr. Hans-Peter Löw, original erschienen in: BB 2012, 710 - 712.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 310
  • ZIP 2011, 1932
  • MDR 2011, 1482
  • NZA 2011, 985
  • BB 2011, 1907
  • BB 2011, 3072
  • BB 2012, 710
  • DB 2011, 1641
  • JR 2012, 178
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    Gleiches gilt für die Frage, ob der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber angesichts des vorhandenen Wertungsspielraums davon ausgehen durfte, dass die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich waren (EuGH 5. März 2009 -  C-388/07  - [Age Concern England] Rn. 49 ff., Slg. 2009, I-1569).

    Ob Letztere allein ausreichend wären, eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, kann deshalb dahinstehen (dazu EuGH 5. März 2009 - C-388/07  - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569) .

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    Dies liegt im allgemeinen sozialpolitischen Interesse und nicht nur im rein individuellen Interesse der Arbeitgeber an einer Kostenreduzierung oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 43, BAGE 131, 61).

    Dies ist wegen der im Einzelfall erforderlichen Flexibilität geboten (BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 44, BAGE 131, 61) .

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    In diesem Fall ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 14 f., AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 35).

    Die Interessen der benachteiligten Altersgruppen dürfen dabei nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigt werden (BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 35) .

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs haben die Mitgliedstaaten sowie ggf. die Sozialpartner auf nationaler Ebene sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (22. November 2005 -  C-144/04  - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981; 16. Oktober 2007 -  C-411/05  - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs haben die Mitgliedstaaten sowie ggf. die Sozialpartner auf nationaler Ebene sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (22. November 2005 -  C-144/04  - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981; 16. Oktober 2007 -  C-411/05  - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    Eine pauschalierende und typisierende Bewertung der wirtschaftlichen Nachteile ist daher zumeist unumgänglich (BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 21, BAGE 128, 275).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2009 - 10 Sa 2421/08

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Alterszuschlags in einem Sozialplan;

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. September 2009 - 10 Sa 2421/08 - aufgehoben.
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    Im Rahmen ihres Ermessens können sie nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (BAG 19. Februar 2008 -  1 AZR 1004/06  - Rn. 25, BAGE 125, 366) .
  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
    Dabei darf jedoch nicht der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters ausgehöhlt werden (EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 17) .
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Gleiches gilt für die Frage, ob der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber angesichts des bestehenden Ermessensspielraums davon ausgehen durfte, dass die gewählten Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 49 ff., Slg. 2009, I-1569; BAG 12. April 2011 - 1 AZR 743/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 42) .
  • LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung; Diskriminierungsverbot; Differenzierung in

    Die Vorschrift ist vielmehr durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel des deutschen Gesetzgebers i. S. des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 RL 2000/78/EG, nämlich Schutz älterer Arbeitnehmer vor den gerade ihnen eher als jüngeren Arbeitnehmern drohenden Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt bei Verlust ihres Arbeitsplatzes, gerechtfertigt (vgl. auch BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - EzA § 112 Betrvg 2001 Nr. 42).

    Sind diese erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Dies liegt im allgemeinen sozialpolitischen Interesse und nicht nur im rein individuellen Interesse der Arbeitgeber an einer Kostenreduzierung oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 43 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 18 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Ob letztere allein ausreichend wären, eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer aus Gründen des Alters zu rechtfertigen (dazu EuGH 05.03.2009 - C-388/07 - [Age Concern England] - Rz. 46, a. a. O.), kann deshalb dahinstehen (BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 18 a. a. O.).

    Die Interessen der benachteiligten Altersgruppen dürfen dabei nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigt werden (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 19 a. a. O.).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 23 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 25 a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11

    Betriebsvereinbarung mit Ablehnungsfiktion hinsichtlich Schweigens auf das

    Die Durchschnittsdauer der Arbeitslosigkeit betrug im Jahre 2007 bei den 20 - 29-jährigen 200 Tage und stieg kontinuierlich an, um bei den 50 - 54-jährigen 415 Tage zu erreichen (BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - NZA 2011, 985 Rn. 26).

    Darüber hinaus haben sie einen Gestaltungsspielraum, ob, in welchem Umfang und wie sie die prognostizierten wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen oder abmildern wollen (BAG 12.04.2011 a. a. O. Rn. 25).

    Gegen die Angemessenheit und Erforderlichkeit spricht insbesondere nicht, dass wegen der Vorruhestandsleistungen die Abfindungsbeträge für die übrigen Arbeitnehmer unangemessen niedrig ausgefallen wären (vgl. BAG 12.04.2011 a. a. O. Rn. 30).

    In der Altersgruppe des Klägers betrug im Jahre 2007 die durchschnittliche Arbeitslosigkeit 362 Tage (BAG 12.04.2011 a. a. O. Rn. 26).

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    cc) Der Ausgleich schlechterer Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt kann ein legitimes, sozialpolitisches Ziel iSd. § 10 AGG sein (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 53 ff., EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; 12. April 2011 - 1 AZR 743/09 - Rn. 14 ff., BAGE 137, 310) .
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 613/11

    Sozialplanabfindung für rentennahe Jahrgänge; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei

    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 10 S.3 Nr. 6 AGG vorliegen, so bedarf es immer der Prüfung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, ob die konkrete Regelung geeignet sowie angemessen und erforderlich im Sinne des § 10 Satz 2 AGG ist (BAG v. 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - DB 2011, 1641 ff., Rn. 19, 28; BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972, Rn. 28).

    In diesem Rahmen ist stets zu prüfen, ob die konkret getroffene Regelung den gesetzlichen und unionsrechtlichen Anforderungen entspricht (BAG v. 12.04.2011 a.a.O., Rn. 19).

  • LAG Niedersachsen, 29.09.2011 - 7 Sa 323/11

    Sozialplanabfindung; Altersdiskriminierung; Verteilungsgerechtigkeit;

    § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union ( BAG vom 12.04.2011, 1 AZR 743/09 , NZA 2011, 985-988).

    Die Interessen der benachteiligten Altersgruppen dürfen dabei nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigt werden ( BAG vom 12.04.2011, 1 AZR 743/09 , Rn. 19).

  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

    Sachgrund für die unterschiedlichen Regelungen ist, dass sich bei rentennahen Jahrgängen die zu besorgenden wirtschaftlichen Nachteile typischerweise konkreter einschätzen lassen als bei rentenfernen (grundlegend BAG, Urteil vom 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 = NZA 2009, 849 ff.; ebenso BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 = NZA 2010, 774 ff.; BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 = NZA 2011, 985 ff.; BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 = NZA 2011, 988 f.).
  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 155/11

    Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan -

    Zunächst wird daran erinnert, dass nach ständiger und auch von der erkennenden Kammer für richtig erachteter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die vom Europäischen Gerichtshof geteilt wird, die Sozialpartner auf nationaler Ebene einen weiten Ermessensspielraum haben, ob und welche Maßnahmen sie im Bereich der Arbeits-und Sozialpolitik verfolgen, sie bei der Ausgestaltung von Sozialplänen erhebliche Gestaltungsspielräume haben (zum Beispiel Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 743/09 mit weiteren Nachweisen, dokumentiert in juris).
  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 154/11

    Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan -

    Zunächst wird daran erinnert, dass nach ständiger und auch von der erkennenden Kammer für richtig erachteter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die vom Europäischen Gerichtshof geteilt wird, die Sozialpartner auf nationaler Ebene einen weiten Ermessensspielraum haben, ob und welche Maßnahmen sie im Bereich der Arbeits-und Sozialpolitik verfolgen, sie bei der Ausgestaltung von Sozialplänen erhebliche Gestaltungsspielräume haben (zum Beispiel Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 743/09 mit weiteren Nachweisen, dokumentiert in juris).
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